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BVerwG, 30.08.1989 - 4 B 111.89 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Verlängerung eines Bauvorbescheides - Ermittlung des maßgeblichen Zeitpunkts - Zulässigkeit der Änderung der Veränderungssperre
Verfahrensgang
- OVG Bremen, 14.03.1989 - 1 BA 39/88
- BVerwG, 30.08.1989 - 4 B 111.89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74
Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer …
Auszug aus BVerwG, 30.08.1989 - 4 B 111.89
Bei einem Verpflichtungsbegehren - hier die Verlängerung des Vorbescheides - ist nicht auf den Zeitpunkt der Ablehnung des Antrages, sondern darauf abzustellen, ob der geltend gemachte Anspruch im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung begründet ist (vgl. BVerwGE 51, 15 [BVerwG 21.05.1976 - IV C 80/74]). - BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84
Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme …
Auszug aus BVerwG, 30.08.1989 - 4 B 111.89
Hat sich der Anspruch erledigt, gilt dies entsprechend mit der Maßgabe, daß auf die Rechtslage im Zeitpunkt der Erledigung - hier die Änderung der Rechtslage zum Machteil der Kläger (BU S. 7) - abzustellen ist (vgl. BVerwGE 72, 38 [BVerwG 25.07.1985 - 3 C 25/84]).