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   BVerwG, 30.08.2006 - 6 B 20.06   

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https://dejure.org/2006,38657
BVerwG, 30.08.2006 - 6 B 20.06 (https://dejure.org/2006,38657)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.2006 - 6 B 20.06 (https://dejure.org/2006,38657)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 2006 - 6 B 20.06 (https://dejure.org/2006,38657)
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  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2006 - 6 B 20.06
    Die grundsätzliche Bedeutung ist gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darzulegen; dies verlangt die Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage, die für die Revisionsentscheidung erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).

    Ein Verfahrensmangel ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2006 - 6 B 20.06
    Der Überzeugungsgrundsatz wird verletzt, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (Urteil vom 5. Juli 1994 BVerwG 9 C 158.94 BVerwGE 96, 200 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 174 S. 27 ff.).
  • BVerwG, 06.10.2005 - 6 BN 2.05

    Gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Maßregelung potenziell gefährlicher

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2006 - 6 B 20.06
    Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägige landesrechtliche Regelung sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (Beschlüsse vom 19. Juli 1995 BVerwG 6 NB 1.95 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 104 und vom 6. Oktober 2005 BVerwG 6 BN 2.05 Buchholz 402.41 Allg. Polizeirecht Nr. 80).
  • BVerwG, 19.07.1995 - 6 NB 1.95

    Nutzungsplanverordnung (BVerwG) - Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, 'Grundversorgung', § 7

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2006 - 6 B 20.06
    Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägige landesrechtliche Regelung sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (Beschlüsse vom 19. Juli 1995 BVerwG 6 NB 1.95 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 104 und vom 6. Oktober 2005 BVerwG 6 BN 2.05 Buchholz 402.41 Allg. Polizeirecht Nr. 80).
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