Rechtsprechung
   BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 2.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3626
BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 2.06 (https://dejure.org/2006,3626)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.2006 - 6 C 2.06 (https://dejure.org/2006,3626)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 (https://dejure.org/2006,3626)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,3626) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    WVG §§ 2, 28, 30, 60, 61
    Wasserverband; Bodenverband; Deichverband; Oberverband; Einheitsverband; Förderverband; Deichbau; Hochwasserschutz; Schöpfwerk; Gewässerunterhaltung; Beitrag; Beitragsmaßstab; Beitragssatz; Vorteil; Förderung; Sachaufgabe; Finanzierung; Finanzierungsverband; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    WVG §§ 2, 28, 30, 60, 61
    Beitrag; Beitrag; Beitragsmaßstab; Beitragsmaßstab; Beitragssatz; Beitragssatz; Bodenverband; Bodenverband; Deichbau; Deichbau; Deichverband; Deichverband; Einheitsverband; Einheitsverband; Finanzausgleich; Finanzausgleich; Finanzierung; Finanzierung; ...

  • Wolters Kluwer

    Beitragsbescheid gegenüber einem Mitglied eines Deichverbands; Beiträge für den Hochwasserschutz und die Gewässerunterhaltung; Weiter Gestaltungsspielraum des Satzungsgebers bei der Festlegung des Beitragsmaßstabs; Begrenzung durch das Willkürverbot; Nichtigkeit des ...

  • Judicialis

    WVG § 2; ; WVG § 28; ; WVG § 30; ; WVG § 60; ; WVG § 61

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WVG § 2 § 28 § 30 § 60 § 61
    Wasserverband; Bodenverband; Deichverband; Oberverband; Einheitsverband; Förderverband; Deichbau; Hochwasserschutz; Schöpfwerk; Gewässerunterhaltung; Beitrag; Beitragsmaßstab; Beitragssatz; Vorteil; Förderung; Sachaufgabe; Finanzierung; Finanzierungsverband; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 159
  • DÖV 2007, 528
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.09.2001 - 6 CN 5.00

    Aufgabenübertragung; Auftragsverwaltung; Förderverband; Niederschrift;

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 2.06
    Ein solcher Verband darf aber keinen Zweck verfolgen, der über die Unterstützung der einzelnen Mitgliedsverbände bei der Erfüllung ihrer eigenen Sachaufgaben hinausgeht, wie z.B. die Organisation des Finanzausgleichs zwischen den Mitgliedsverbänden (im Anschluss an das Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 6 CN 5.00 - Buchholz 445.1 Allg. Wasserrecht Nr. 7).

    Der Begriff der "Förderung" in § 2 Nr. 14 WVG ist dabei weit zu verstehen und umfasst grundsätzlich alles, was der Erfüllung jener Sachaufgaben dient (Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 6 CN 5.00 - Buchholz 445.1 Allg. Wasserrecht Nr. 7).

    Die Mitgliedsverbände werden demnach durch den Beigeladenen nicht lediglich nach der Art eines "Erfüllungsgehilfen", wie sie nach der Rechtsprechung des Senats für einen Förderverband charakteristisch ist (Urteil vom 26. September 2001 a.a.O. S. 5), bei der Finanzierung ihrer jeweiligen Sachaufgaben unterstützt; vielmehr verfolgt der Beigeladene weitergehende Ziele, die - über die an ihn zu entrichtenden Beiträge - neue Verantwortungsbeziehungen der Mitgliedsverbände begründen.

  • BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70

    Anforderungen an Beitragsmaßstab eines Wasserverbands

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 2.06
    Da die Umlage von Verbandslasten auf Verbandsmitglieder keinen Entgeltcharakter hat und daher nicht des Nachweises eines äquivalenten Vorteils für die Umlagepflichtigen bedarf (Urteil vom 23. Mai 1973 - BVerwG 4 C 21.70 - BVerwGE 42, 210 = Buchholz 445.4 § 29 WHG Nr. 1 S. 6; Beschluss vom 4. Juni 2002 - BVerwG 9 B 15.02 - NVwZ 2002, 1508), ist dieser Spielraum im Wesentlichen nur durch das Willkürverbot begrenzt.

    Denn die die Unterhaltslast bestimmenden Maßnahmen für die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses sind abhängig von dem Maß des dem Gewässer nach den gegebenen Bodenverhältnissen im Niederschlagsgebiet zufließenden Oberflächen- und Grundwassers, welches in unmittelbarer Beziehung zur Grundstücksfläche steht (vgl. Urteil vom 23. Mai 1973 - BVerwG 4 C 21.70 - BVerwGE 42, 210 = Buchholz 445.4 § 29 WHG Nr. 1 S. 4).

  • BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 72.04

    Wasserverband; Verbandsversammlung; funktionale Selbstverwaltung;

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 2.06
    Der Beitragsmaßstab darf nicht sachwidrig und für das Wirken des Verbandes völlig unpassend sein (Beschluss vom 27. Juni 2005 - BVerwG 10 B 72.04 - Buchholz 445.1 Allg. Wasserrecht Nr. 9).
  • BVerwG, 04.06.2002 - 9 B 15.02

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision;

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 2.06
    Da die Umlage von Verbandslasten auf Verbandsmitglieder keinen Entgeltcharakter hat und daher nicht des Nachweises eines äquivalenten Vorteils für die Umlagepflichtigen bedarf (Urteil vom 23. Mai 1973 - BVerwG 4 C 21.70 - BVerwGE 42, 210 = Buchholz 445.4 § 29 WHG Nr. 1 S. 6; Beschluss vom 4. Juni 2002 - BVerwG 9 B 15.02 - NVwZ 2002, 1508), ist dieser Spielraum im Wesentlichen nur durch das Willkürverbot begrenzt.
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 2.06
    Unter diesem Gesichtspunkt sind Verbandslasten, die an die Mitgliedschaft im Verband anknüpfen, deshalb gerechtfertigt, weil die Mitglieder sich durch eine besondere Sachnähe von der Allgemeinheit abheben und überdies durch ihren Einfluss auf die Willensbildung des Verbandes gestaltend an der Erfüllung der betreffenden Aufgabe mitwirken können (Rapsch a.a.O. Rn. 253; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 29. Juli 1959 - 1 BvR 394/58 - BVerfGE 10, 89 ).
  • VG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 K 5689/08

    Beiträge zum Deichverband Bislich-Landesgrenze in den Jahren 2007 und 2008 zum

    Der vom jeweiligen Wasserverband auszufüllende Bewertungsrahmen ist erst dann überschritten, wenn der der Ermittlung der Beitragsverhältnisse zugrunde liegende Beitragsmaßstab sachwidrig und für das Handeln des Verbandes gänzlich unpassend ist, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (Rn. 13), unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 10 B 72.04 - bei: Buchholz 445.1 Allg.

    Sie ist deswegen sachgerecht, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (Rn. 13); OVG NRW, Urteil vom 7. Juni 2005 - 20 A 3419/03 -, in: juris (Rn. 64).

    Liegen demgegenüber hinreichende Tatsachen dafür vor, dass die zur Sicherstellung der Vorflut eines Gewässers geschaffenen Schöpfanlagen einen funktionalen Bezug auch zu den Vorflut- und Abflussverhältnissen im Bereich der Einzugsgebiete der übrigen Gewässer leisten, so im Ansatz BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (Rn. 23), steht der Bildung eines einheitlichen Beitragssatzes für alle Grundstücke im Verbandsgebiet, die Vorteile aus der Tätigkeit des Beklagten im Bereich Gewässer und Schöpfwerk haben, im Grundsatz nichts entgegen.

    Auch für diesen Unterabschnitt ist die Beschränkung der Beitragspflicht auf die Grundstücke und Anlagen im seitlichen Einzugsgebiet des jeweiligen Gewässers nicht zu beanstanden, da die die Unterhaltslast bestimmenden Maßnahmen für die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses abhängig sind von dem Maß des dem Gewässer nach den gegebenen Bodenverhältnissen im Niederschlagsgebiet zufließenden Oberflächen- und Grundwassers, welches in unmittelbarer Beziehung zur Grundstücksfläche steht, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (Rn. 24), Diese satzungsrechtlichen Vorgaben hält die Beitragsveranlagung des Beklagten nicht ein.

  • VG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 K 7108/09

    Beiträge zum Deichverband Bislich-Landesgrenze in den Jahren 2007 und 2008 zum

    Der vom jeweiligen Wasserverband auszufüllende Bewertungsrahmen ist erst dann überschritten, wenn der der Ermittlung der Beitragsverhältnisse zugrunde liegende Beitragsmaßstab sachwidrig und für das Handeln des Verbandes gänzlich unpassend ist, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (Rn. 13), unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 10 B 72.04 - bei: Buchholz 445.1 Allg.

    Sie ist deswegen sachgerecht, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (Rn. 13); OVG NRW, Urteil vom 7. Juni 2005 - 20 A 3419/03 -, in: juris (Rn. 64).

    Liegen demgegenüber hinreichende Tatsachen dafür vor, dass die zur Sicherstellung der Vorflut eines Gewässers geschaffenen Schöpfanlagen einen funktionalen Bezug auch zu den Vorflut- und Abflussverhältnissen im Bereich der Einzugsgebiete der übrigen Gewässer leisten, so im Ansatz BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (Rn. 23), steht der Bildung eines einheitlichen Beitragssatzes für alle Grundstücke im Verbandsgebiet, die Vorteile aus der Tätigkeit des Beklagten im Bereich Gewässer und Schöpfwerk haben, im Grundsatz nichts entgegen.

    Auch für diesen Unterabschnitt ist die Beschränkung der Beitragspflicht auf die Grundstücke und Anlagen im seitlichen Einzugsgebiet des jeweiligen Gewässers nicht zu beanstanden, da die die Unterhaltslast bestimmenden Maßnahmen für die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses abhängig sind von dem Maß des dem Gewässer nach den gegebenen Bodenverhältnissen im Niederschlagsgebiet zufließenden Oberflächen- und Grundwassers, welches in unmittelbarer Beziehung zur Grundstücksfläche steht, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (Rn. 24), Diese satzungsrechtlichen Vorgaben hält die Beitragsveranlagung des Beklagten nicht ein.

  • VG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 K 7107/09

    Beiträge zum Deichverband Bislich-Landesgrenze in den Jahren 2007 und 2008 zum

    Der vom jeweiligen Wasserverband auszufüllende Bewertungsrahmen ist erst dann überschritten, wenn der der Ermittlung der Beitragsverhältnisse zugrunde liegende Beitragsmaßstab sachwidrig und für das Handeln des Verbandes gänzlich unpassend ist, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (Rn. 13), unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 10 B 72.04 - bei: Buchholz 445.1 Allg.

    Sie ist deswegen sachgerecht, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (Rn. 13); OVG NRW, Urteil vom 7. Juni 2005 - 20 A 3419/03 -, in: juris (Rn. 64).

    Liegen demgegenüber hinreichende Tatsachen dafür vor, dass die zur Sicherstellung der Vorflut eines Gewässers geschaffenen Schöpfanlagen einen funktionalen Bezug auch zu den Vorflut- und Abflussverhältnissen im Bereich der Einzugsgebiete der übrigen Gewässer leisten, so im Ansatz BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (Rn. 23), steht der Bildung eines einheitlichen Beitragssatzes für alle Grundstücke im Verbandsgebiet, die Vorteile aus der Tätigkeit des Beklagten im Bereich Gewässer und Schöpfwerk haben, im Grundsatz nichts entgegen.

    Auch für diesen Unterabschnitt ist die Beschränkung der Beitragspflicht auf die Grundstücke und Anlagen im seitlichen Einzugsgebiet des jeweiligen Gewässers nicht zu beanstanden, da die die Unterhaltslast bestimmenden Maßnahmen für die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses abhängig sind von dem Maß des dem Gewässer nach den gegebenen Bodenverhältnissen im Niederschlagsgebiet zufließenden Oberflächen- und Grundwassers, welches in unmittelbarer Beziehung zur Grundstücksfläche steht, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (Rn. 24), Diese satzungsrechtlichen Vorgaben hält die Beitragsveranlagung des Beklagten nicht ein.

  • VG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 K 4231/09

    Beiträge zum Deichverband Bislich-Landesgrenze in den Jahren 2007 und 2008 zum

    Der vom jeweiligen Wasserverband auszufüllende Bewertungsrahmen ist erst dann überschritten, wenn der der Ermittlung der Beitragsverhältnisse zugrunde liegende Beitragsmaßstab sachwidrig und für das Handeln des Verbandes gänzlich unpassend ist, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (Rn. 13), unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 10 B 72.04 - bei: Buchholz 445.1 Allg.

    Sie ist deswegen sachgerecht, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (Rn. 13); OVG NRW, Urteil vom 7. Juni 2005 - 20 A 3419/03 -, in: juris (Rn. 64).

    Liegen demgegenüber hinreichende Tatsachen dafür vor, dass die zur Sicherstellung der Vorflut eines Gewässers geschaffenen Schöpfanlagen einen funktionalen Bezug auch zu den Vorflut- und Abflussverhältnissen im Bereich der Einzugsgebiete der übrigen Gewässer leisten, so im Ansatz BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (Rn. 23), steht der Bildung eines einheitlichen Beitragssatzes für alle Grundstücke im Verbandsgebiet, die Vorteile aus der Tätigkeit des Beklagten im Bereich Gewässer und Schöpfwerk haben, im Grundsatz nichts entgegen.

    Auch für diesen Unterabschnitt ist die Beschränkung der Beitragspflicht auf die Grundstücke und Anlagen im seitlichen Einzugsgebiet des jeweiligen Gewässers nicht zu beanstanden, da die die Unterhaltslast bestimmenden Maßnahmen für die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses abhängig sind von dem Maß des dem Gewässer nach den gegebenen Bodenverhältnissen im Niederschlagsgebiet zufließenden Oberflächen- und Grundwassers, welches in unmittelbarer Beziehung zur Grundstücksfläche steht, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (Rn. 24), Diese satzungsrechtlichen Vorgaben hält die Beitragsveranlagung des Beklagten nicht ein.

  • VG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 K 7720/09

    Beiträge zum Deichverband Bislich-Landesgrenze in den Jahren 2007 und 2008 zum

    Der vom jeweiligen Wasserverband auszufüllende Bewertungsrahmen ist erst dann überschritten, wenn der der Ermittlung der Beitragsverhältnisse zugrunde liegende Beitragsmaßstab sachwidrig und für das Handeln des Verbandes gänzlich unpassend ist, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (Rn. 13), unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 10 B 72.04 - bei: Buchholz 445.1 Allg.

    Sie ist deswegen sachgerecht, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (Rn. 13); OVG NRW, Urteil vom 7. Juni 2005 - 20 A 3419/03 -, in: juris (Rn. 64).

    Liegen demgegenüber hinreichende Tatsachen dafür vor, dass die zur Sicherstellung der Vorflut eines Gewässers geschaffenen Schöpfanlagen einen funktionalen Bezug auch zu den Vorflut- und Abflussverhältnissen im Bereich der Einzugsgebiete der übrigen Gewässer leisten, so im Ansatz BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (Rn. 23), steht der Bildung eines einheitlichen Beitragssatzes für alle Grundstücke im Verbandsgebiet, die Vorteile aus der Tätigkeit des Beklagten im Bereich Gewässer und Schöpfwerk haben, im Grundsatz nichts entgegen.

    Auch für diesen Unterabschnitt ist die Beschränkung der Beitragspflicht auf die Grundstücke und Anlagen im seitlichen Einzugsgebiet des jeweiligen Gewässers nicht zu beanstanden, da die die Unterhaltslast bestimmenden Maßnahmen für die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses abhängig sind von dem Maß des dem Gewässer nach den gegebenen Bodenverhältnissen im Niederschlagsgebiet zufließenden Oberflächen- und Grundwassers, welches in unmittelbarer Beziehung zur Grundstücksfläche steht, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (Rn. 24), Diese satzungsrechtlichen Vorgaben hält die Beitragsveranlagung des Beklagten nicht ein.

  • VG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 K 7686/09

    Beiträge zum Deichverband Bislich-Landesgrenze in den Jahren 2007 und 2008 zum

    Der vom jeweiligen Wasserverband auszufüllende Bewertungsrahmen ist erst dann überschritten, wenn der der Ermittlung der Beitragsverhältnisse zugrunde liegende Beitragsmaßstab sachwidrig und für das Handeln des Verbandes gänzlich unpassend ist, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (Rn. 13), unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 10 B 72.04 - bei: Buchholz 445.1 Allg.

    Sie ist deswegen sachgerecht, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (Rn. 13); OVG NRW, Urteil vom 7. Juni 2005 - 20 A 3419/03 -, in: juris (Rn. 64).

    Liegen demgegenüber hinreichende Tatsachen dafür vor, dass die zur Sicherstellung der Vorflut eines Gewässers geschaffenen Schöpfanlagen einen funktionalen Bezug auch zu den Vorflut- und Abflussverhältnissen im Bereich der Einzugsgebiete der übrigen Gewässer leisten, so im Ansatz BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (Rn. 23), steht der Bildung eines einheitlichen Beitragssatzes für alle Grundstücke im Verbandsgebiet, die Vorteile aus der Tätigkeit des Beklagten im Bereich Gewässer und Schöpfwerk haben, im Grundsatz nichts entgegen.

    Auch für diesen Unterabschnitt ist die Beschränkung der Beitragspflicht auf die Grundstücke und Anlagen im seitlichen Einzugsgebiet des jeweiligen Gewässers nicht zu beanstanden, da die die Unterhaltslast bestimmenden Maßnahmen für die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses abhängig sind von dem Maß des dem Gewässer nach den gegebenen Bodenverhältnissen im Niederschlagsgebiet zufließenden Oberflächen- und Grundwassers, welches in unmittelbarer Beziehung zur Grundstücksfläche steht, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (Rn. 24), Diese satzungsrechtlichen Vorgaben hält die Beitragsveranlagung des Beklagten nicht ein.

  • VG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 K 7109/09

    Beiträge zum Deichverband Bislich-Landesgrenze in den Jahren 2007 und 2008 zum

    Der vom jeweiligen Wasserverband auszufüllende Bewertungsrahmen ist erst dann überschritten, wenn der der Ermittlung der Beitragsverhältnisse zugrunde liegende Beitragsmaßstab sachwidrig und für das Handeln des Verbandes gänzlich unpassend ist, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (Rn. 13), unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 10 B 72.04 - bei: Buchholz 445.1 Allg.

    Sie ist deswegen sachgerecht, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (Rn. 13); OVG NRW, Urteil vom 7. Juni 2005 - 20 A 3419/03 -, in: juris (Rn. 64).

    Liegen demgegenüber hinreichende Tatsachen dafür vor, dass die zur Sicherstellung der Vorflut eines Gewässers geschaffenen Schöpfanlagen einen funktionalen Bezug auch zu den Vorflut- und Abflussverhältnissen im Bereich der Einzugsgebiete der übrigen Gewässer leisten, so im Ansatz BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (Rn. 23), steht der Bildung eines einheitlichen Beitragssatzes für alle Grundstücke im Verbandsgebiet, die Vorteile aus der Tätigkeit des Beklagten im Bereich Gewässer und Schöpfwerk haben, im Grundsatz nichts entgegen.

    Auch für diesen Unterabschnitt ist die Beschränkung der Beitragspflicht auf die Grundstücke und Anlagen im seitlichen Einzugsgebiet des jeweiligen Gewässers nicht zu beanstanden, da die die Unterhaltslast bestimmenden Maßnahmen für die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses abhängig sind von dem Maß des dem Gewässer nach den gegebenen Bodenverhältnissen im Niederschlagsgebiet zufließenden Oberflächen- und Grundwassers, welches in unmittelbarer Beziehung zur Grundstücksfläche steht, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (Rn. 24), Diese satzungsrechtlichen Vorgaben hält die Beitragsveranlagung des Beklagten nicht ein.

  • BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 69.14

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Erledigung; Pauschalierung bei

    Das gilt zunächst ohne Weiteres für alle die Urteile, die jeweils den für die Festlegung des Beitragsmaßstabes eröffneten weiten Gestaltungsspielraum betonen, der nur durch das Willkürverbot begrenzt wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Dezember 1966 - 4 C 185.65 - Buchholz 445.2 § 81 WVVO Nr. 1 S. 4 und vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 - Buchholz 445.1 Allg. Wasserrecht Nr. 11 Rn. 13).
  • VG Lüneburg, 06.06.2016 - 6 A 477/15

    Deichverband; Derogation; Hochwasser; Hochwassergebiet; Mitgliedschaft;

    Bei den an einen Wasser- und Bodenverband zu entrichtenden Beiträgen handelt es sich nicht um Beiträge im engeren Sinne, sondern um Verbandslasten, die keinen Entgeltcharakter haben und nicht der Geltung des Äquivalenzprinzips unterliegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 1/07 -, juris, Rn. 40; Urt. v. 30.08.2006 - 6 C 2/06 -, juris, Rn. 13; Beschl. v. 04.06.2002 - 9 B 15/02 -, juris, Rn. 15; Urt. v. 23.05.1973 - IV C 21.70 -, juris, Rn. 20; Nds. OVG, Urt. v. 14.11.2007 - 13 LB 13/03 -, juris, Rn. 28).

    Der satzungsgeberische Gestaltungsspielraum erreicht seine Grenze erst dann, wenn der gewählte Beitragsmaßstab als sachwidrig eingestuft werden muss und damit ein Verstoß gegen das Willkürverbot vorliegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.08.2006 - 6 C 2/06 -, juris, Rn. 13; Beschl. v. 27.06.2005 - 10 B 72/04 -, juris, Rn. 11; Nds. OVG, Urt. v. 29.06.2006 - 13 LC 22/04 -, juris, Rn. 47).

  • VerfG Brandenburg, 20.01.2017 - VfGBbg 90/15

    Wahlrecht; passives ~; Wahlrechtsgleichheit; Inkompatibilität; Inelegibilität;

    Dem Zweckverband kommt dabei ein weiter Gestaltungsspielraum zu, für den es nicht des Nachweises eines äquivalenten Vorteils für den Umlagepflichtigen bedarf und der nur insoweit begrenzt ist, als der Maßstab nicht sachwidrig und für das Wirken des Verbands nicht völlig unpassend sein darf, mithin nicht zu prüfen ist, ob die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden wurde (vgl. OVG Bbg, Urteil vom 14. Juli 2004 - 2 D 2/02.NE -, juris Rn. 81; BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 21.70 -, BVerwGE 42, 210, 217; Beschluss vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 7 B 64.87 -, Buchholz 401.64 § 3 AbwAG Nr. 1; Beschluss vom 4. Juni 2002 - BVerwG 9 B 15.02 -, NVwZ 2002, 1508; Urteil vom 30. August 2006 - BVerwG 6 C 2.06 -, NVwZ-RR 2007, 159; Urteil vom 11. Juli 2007 - BVerwG 9 C 1.07 -, NVwZ 2008, 314, 316; VGH BW, Urteil vom 5. Mai 2014 - 3 S 1947/12 -, juris Rn. 31; BayVGH, Beschluss vom 8. Februar 2002 - 4 ZB 01.2547 -, juris Rn. 8; OVG LSA, Beschluss vom 11. Juli 2007 - 4 L 107/07 -, juris Rn. 6; ThürOVG, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 4 EO 355/05 -, ThürVBl 2008, 225, 228; Forst, KStZ 2006, 161, 163 ff und 2006, 181).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2007 - 20 A 1716/05

    Zulässigkeit der Heranziehung der in einem Verbandsgebiet tätigen

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2014 - 3 S 1947/12

    Bemessung der Umlagen eines Zweckverbands zur Wasserversorgung: Wasserrecht nicht

  • VG Düsseldorf, 05.02.2009 - 8 K 620/07

    Auflösung des Deichverbandes Rees-Löwenberg rechtmäßig

  • BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 25.14

    Abwasser; Wasserverband; Wasserverbandsumlage; Direkteinleiter;

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2017 - 3 S 2227/15

    Umlagemaßstab für die Kosten eines Abwasserzweckverbands

  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 ZB 16.1979

    Rückwirkende Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Zutageförderung

  • VG Schleswig, 10.01.2013 - 6 A 306/11

    Rechte der Wasserverbände - Fehlerhaft bestellter Wasserverbandsausschuss

  • VG Köln, 16.09.2008 - 14 K 4075/05

    Gestaltungsspielraum der Wasserverbände bei der Festlegung des Beitragsmaßstabs

  • BVerwG, 23.01.2006 - 6 B 57.05

    Beitragspflicht der Mitglieder von Wasser- und Bodenverbänden für Maßnahmen

  • VG Schleswig, 25.01.2021 - 6 B 34/20

    Heranziehung eines Mitglieds einer Eigentümergemeinschaft zu

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.07.2018 - 12 B 5.18

    Erhebung eines Wasserverbandsbeitrags

  • VG Düsseldorf, 27.01.2021 - 5 K 5524/18
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.07.2018 - 12 B 7.18

    Gerichtliche Überprüfung des Vorhalts der unangemessen hohen Rücklagenbildung

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2021 - 5 MB 5/21

    Heranziehung eines Mitglieds einer Erbengemeinschaft zum Wasserverbandsbeitrag;

  • BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 55.14

    Begünstigung eines seine Schadstofffracht ganz erheblich reduzierenden

  • BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 28.14

    Reduktion der Schadstofffracht durch den Indirekteinleiter von Abwasser

  • BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 43.14

    Ableiten des Abwassers durch den Abfallverursacher über die Kläranlage des

  • BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 26.14

    Reduktion der Schadstofffracht durch den Indirekteinleiter von Abwasser

  • BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 27.14

    Reduktion der Schadstofffracht durch den Indirekteinleiter von Abwasser

  • VG Aachen, 22.06.2018 - 7 K 78/15

    Wasserverbandsbeitrag wegen Vorteils durch Talsperre zu Recht erhoben

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2010 - 20 A 682/09

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Erschwererbeiträgen hinsichtlich einer Brücke;

  • VG Düsseldorf, 21.06.2016 - 5 K 5542/14
  • VG Düsseldorf, 09.01.2007 - 8 L 2422/06

    Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag eines einzelnen Deichverbandes gegen die

  • VG Frankfurt/Oder, 17.04.2009 - 5 K 1266/05

    Umlegung von Verbandsbeiträgen - Festsetzung der in der Umlage enthaltenen

  • VG Düsseldorf, 24.07.2019 - 5 K 5516/18
  • VG Bayreuth, 08.11.2013 - B 5 K 11.652

    Wasser- und Bodenverband; Abwasserentsorgung; Verbandsumlage; Verteilungsmaßstab;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht