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   BVerwG, 30.08.2006 - 7 B 51.06   

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https://dejure.org/2006,16527
BVerwG, 30.08.2006 - 7 B 51.06 (https://dejure.org/2006,16527)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.2006 - 7 B 51.06 (https://dejure.org/2006,16527)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 2006 - 7 B 51.06 (https://dejure.org/2006,16527)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück auf Grundlage des Vermögensgesetzes (VermG); Zweck und Umfang der gerichtlichen Erörterungspflicht aus § 104 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Anforderungen an die Rüge der ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89

    Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Unzulässiges Überraschungsurteil - Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2006 - 7 B 51.06
    § 104 Abs. 1 VwGO dient damit dem Schutz der Beteiligten vor Überraschungsentscheidungen in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht (Urteil vom 10. April 1991 BVerwG 8 C 106.89 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235 m.w.N.; Beschluss vom 1. Februar 1999 BVerwG 10 B 4.98 ).
  • BVerwG, 23.07.2003 - 8 B 57.03

    Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts - Anspruch auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2006 - 7 B 51.06
    Denn schon vom Prozessbevollmächtigten der Klägerin und vom Landesarchiv vorgelegte Unterlagen vermittelten aus der Sicht des Verwaltungsgerichts ausreichende konkrete Anhaltspunkte zur Entscheidung der Streitsache (zur Notwendigkeit der Einsicht in Unterlagen eines Archivs, Beschluss vom 23. Juli 2003 BVerwG 8 B 57.03 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 330).
  • BVerwG, 02.03.2004 - 7 B 35.03

    Nachträgliche Inanspruchnahme eines Grundstücks zum Zweck der Sicherung in der

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2006 - 7 B 51.06
    2 Über die Versagung der Rückübertragung des Südwestteils des ursprünglichen Grundstücks L. Chaussee /Ecke W. Weg , das Ende der 1970er Jahre mit drei Arbeiterwohnheimen bebaut worden war, wurde durch Urteil des Verwaltungsgerichts vom 21. Januar 2003 bereits rechtskräftig entschieden (Beschluss vom 2. März 2004 BVerwG 7 B 35.03 ); ein vorausgegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts hatte das Bundesverwaltungsgericht aufgehoben (Beschluss vom 13. November 2002 BVerwG 7 B 71.02 ) und zur anderweitigen Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.
  • BVerwG, 22.07.1999 - 9 B 429.99

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Gericht - Feststellung und Würdigung

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2006 - 7 B 51.06
    Es war dabei nicht verpflichtet, auf jede Einzelheit einzugehen oder alle sich nicht voll entsprechenden Tatsachen in den von den Beteiligten vorgelegten und damit eingeführten Erkenntnismitteln einander gegenüberzustellen und ausführlich zu bewerten und zu gewichten (Beschluss vom 22. Juli 1999 BVerwG 9 B 429.99 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 214).
  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 B 463.02

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde,

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2006 - 7 B 51.06
    Aus der Nichterwähnung vorgelegter Unterlagen im Urteil kann jedenfalls dann, wenn diese nur geringe Aussagekraft haben, nicht der Schluss gezogen werden, das Gericht habe diese bei seiner Entscheidung unberücksichtigt gelassen (Beschluss vom 20. August 2003 BVerwG 1 B 463.02 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 275).
  • BVerwG, 01.02.1999 - 10 B 4.98

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge; Verletzung der gerichtlichen Hinweis-

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2006 - 7 B 51.06
    § 104 Abs. 1 VwGO dient damit dem Schutz der Beteiligten vor Überraschungsentscheidungen in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht (Urteil vom 10. April 1991 BVerwG 8 C 106.89 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235 m.w.N.; Beschluss vom 1. Februar 1999 BVerwG 10 B 4.98 ).
  • BVerwG, 07.11.2001 - 6 B 55.01

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2006 - 7 B 51.06
    Fehler der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen (Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26; Beschluss vom 7. November 2001 BVerwG 6 B 55.01 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO Nr. 23).
  • BVerwG, 13.11.2002 - 7 B 71.02

    Rückübertragung eines früher gärtnerisch genutzten Grundstücks nach den

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2006 - 7 B 51.06
    2 Über die Versagung der Rückübertragung des Südwestteils des ursprünglichen Grundstücks L. Chaussee /Ecke W. Weg , das Ende der 1970er Jahre mit drei Arbeiterwohnheimen bebaut worden war, wurde durch Urteil des Verwaltungsgerichts vom 21. Januar 2003 bereits rechtskräftig entschieden (Beschluss vom 2. März 2004 BVerwG 7 B 35.03 ); ein vorausgegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts hatte das Bundesverwaltungsgericht aufgehoben (Beschluss vom 13. November 2002 BVerwG 7 B 71.02 ) und zur anderweitigen Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.
  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2006 - 7 B 51.06
    Jedoch ist das Gericht nicht verpflichtet, in der mündlichen Verhandlung seine das Urteil tragende Rechtsauffassung oder Einzelheiten der Urteilsbegründung zur Erörterung zu stellen (stRspr, Urteil vom 23. Mai 1989 BVerwG 7 C 2.87 Buchholz 11 Art. 4 GG Nr. 45 = BVerwGE 82, 76 f. m.w.N.; Beschluss vom 6. August 1987 BVerwG 7 B 151.87 ).
  • BVerwG, 26.05.1999 - 8 B 193.98

    Bildung des Überzeugungsgrundsatzes - Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes -

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2006 - 7 B 51.06
    11 Das Verwaltungsgericht verstößt auch nicht gegen den Überzeugungsgrundsatz (vgl. Beschluss vom 26. Mai 1999 BVerwG 8 B 193.98 Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 4), weil sich eine dritte Tangente und ein öffentlicher Parkplatz auf der streitgegenständlichen Teilfläche ausschließen.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 06.08.1987 - 7 B 151.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 31.01.2007 - 8 B 5.07

    Verstoß einer Behörde gegen Verfahrensvorschriften durch Nichtbeteiligung von

    § 104 Abs. 1 VwGO dient damit dem Schutz der Beteiligten vor Überraschungsentscheidungen in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht (Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235 m.w.N.; Beschluss vom 1. Februar 1999 - BVerwG 10 B 4.98 - juris, Beschluss vom 30. August 2006 - BVerwG 7 B 51.06 - juris).
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