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   BVerwG, 30.08.2012 - 8 C 5.11   

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BVerwG, 30.08.2012 - 8 C 5.11 (https://dejure.org/2012,31190)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.2012 - 8 C 5.11 (https://dejure.org/2012,31190)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 2012 - 8 C 5.11 (https://dejure.org/2012,31190)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    VermG: § 1 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 3; VwGO: § 108 Abs. 1; Gesetz der Überführung der Bodenschätze und Kohlenbergbaubetriebe in die Hand des Volkes der Mark Brandenburg vom 28. 06. 1947
    Vermögensrecht; vermögensrechtliche Ansprüche; Enteignung; entschädigungslose Enteignung; unlautere Machenschaften; offensichtliche Rechtswidrigkeit; Bodenschatz; Bodenschätzegesetz; Alaun; Ton; Tonvorkommen; Ziegelei; Betrieb; ruhender Betrieb; stillgelegter Betrieb; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG: § 1 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 3
    Alaun; Betrieb; Bodenschatz; Bodenschätzegesetz; Demontage; Enteignung; Ton; Tonvorkommen; Vermögensrecht; Ziegelei; aktenwidrige Feststellungen; entschädigungslose Enteignung; offensichtliche Rechtswidrigkeit; ruhender Betrieb; stillgelegter Betrieb; unlautere ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Buchst a VermG, § 1 Abs 3 VermG, § 108 Abs 1 VwGO
    Veräußerung des ehemaligen Unternehmens Alaunwerk Tonindustrie AG; entschädigungslose Enteignung und unlautere Machenschaften nach dem Vermögensgesetz; Aktenwidrigkeitsrüge

  • Wolters Kluwer

    Einordnung der entschädigungslosen Enteignung von Bodenschätzen durch die DDR als Maßnahme i.S.d. § 1 Abs. 1 Buchst. a) VermG; Zielgerichteter, manipulativer und sittlich vorwerfbarer Zugriff auf bestimmte Vermögenswerte unter Verletzung der Rechtsordnung der DDR als ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermögensrechtliche Ansprüche; entschädigungslose Enteignung; unlautere Machenschaften; Bodenschätzegesetz; Alaun; Tonvorkommen; Ziegelei; ruhender Betrieb; Betriebsbegriff; Demontage; Unternehmer; Überzeugungsgrundsatz; aktenwidrige Feststellungen

  • rewis.io

    Veräußerung des ehemaligen Unternehmens Alaunwerk Tonindustrie AG; entschädigungslose Enteignung und unlautere Machenschaften nach dem Vermögensgesetz; Aktenwidrigkeitsrüge

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Veräußerung des ehemaligen Unternehmens Alaunwerk Tonindustrie AG; entschädigungslose Enteignung und unlautere Machenschaften nach dem Vermögensgesetz; Aktenwidrigkeitsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 953
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.03.2012 - 8 B 76.11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Verfahrensfehler; Verfahrensrüge;

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 8 C 5.11
    Die Grenzen der "Freiheit" des Gericht sind erst dann überschritten, wenn es entweder seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zu Grunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen; diese Verstöße gegen den Überzeugungsgrundsatz können als Verfahrensmängel gerügt werden (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 17. Mai 2011 - BVerwG 8 B 88.10 - juris und vom 28. März 2012 - BVerwG 8 B 76.11 - ZOV 2012, 160 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 88.10

    Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz als Verfahrensfehler

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 8 C 5.11
    Die Grenzen der "Freiheit" des Gericht sind erst dann überschritten, wenn es entweder seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zu Grunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen; diese Verstöße gegen den Überzeugungsgrundsatz können als Verfahrensmängel gerügt werden (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 17. Mai 2011 - BVerwG 8 B 88.10 - juris und vom 28. März 2012 - BVerwG 8 B 76.11 - ZOV 2012, 160 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.03.2006 - 8 C 19.04

    Enteignung; entschädigungslose Vermögensverschiebung; staatlicher Bereich.

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 8 C 5.11
    Zwar sah § 4 Abs. 1 BrBSchG auch insofern keine Entschädigung vor, und in der Regel kann der Umstand, dass eine Entschädigung generell ausgeschlossen war, als diskriminierend angesehen werden (Urteil vom 29. März 2006 - BVerwG 8 C 19.04 - BVerwGE 125, 353 Rn. 25 = Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 24).
  • BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93

    Voraussetzungen hinsichtlich der Beurteilung einer Enteignung nach dem

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 8 C 5.11
    Die Vorschrift erfasst vor allem zwei Fallgruppen: sei es, dass ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechender Enteignungszweck nur vorgeschoben wurde, sei es dass der wahrheitsgemäß angegebene Zweck offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sein konnte (stRspr, Urteile vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28 und vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 53).
  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93

    Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 8 C 5.11
    Demgegenüber begründet der Umstand, dass eine nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften der DDR an sich bestehende Entschädigungsverpflichtung im Einzelfall nicht erfüllt wurde, etwa weil die staatlichen Stellen die Entschädigung nicht festgesetzt haben, für sich genommen keine entschädigungslose Enteignung im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG; insofern verbleibt es bei den Ansprüchen nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz (stRspr; grundlegend Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 19).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 8 C 5.11
    Eine Verletzung des Gebots, den Beteiligtenvortrag zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, kann deshalb nur dann angenommen werden, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt (stRspr, BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ).
  • BGH, 16.02.1970 - III ZR 136/68

    Bergschädenregelung und Art. 14 GG

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 8 C 5.11
    Das wurde schon zur Zeit der Weimarer Republik als Inhaltsbestimmung des Grundeigentums angesehen, die auch ohne Entschädigung mit dem Eigentumsgrundrecht vereinbar sei (Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich, Urteil vom 23. März 1929 - StGH 8/28 - RGZ 124, Anhang 19 ; vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Februar 1970 - III ZR 136/68 - BGHZ 53, 226 ; allgemein Wendt, Eigentum und Gesetzgebung, 1985, S. 235).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 39.94

    Bauland-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 8 C 5.11
    Die Vorschrift erfasst vor allem zwei Fallgruppen: sei es, dass ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechender Enteignungszweck nur vorgeschoben wurde, sei es dass der wahrheitsgemäß angegebene Zweck offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sein konnte (stRspr, Urteile vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28 und vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 53).
  • BVerwG, 27.02.2024 - 10 B 12.23
    Eine "aktenwidrige Entscheidung" liegt erst vor, wenn der Streitstoff, den das Tatsachengericht seiner Entscheidung zugrunde legt, von dem tatsächlichen Streitstoff, wie er sich aus den Akten ergibt, zu entscheidungserheblichen Fragen abweicht, sei es, dass er darüber hinausgeht, indem aktenwidrig - "ins Blaue hinein" - Tatsachen angenommen werden, sei es, dass er dahinter zurückbleibt, indem Akteninhalt übergangen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 8 C 5.11 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 28 Rn. 25; Beschlüsse vom 28. Juli 2022 - 7 B 15.21 - NVwZ 2022, 1634 Rn. 44 und vom 30. Mai 2023 - 10 BN 2.23 - juris Rn. 7 f.; vgl. auch Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 10 BN 3.23 - juris Rn. 39).
  • BVerwG, 20.12.2023 - 10 BN 3.23
    Eine "aktenwidrige Entscheidung" liegt erst vor, wenn der Streitstoff, den das Tatsachengericht seiner Entscheidung zugrunde legt, von dem tatsächlichen Streitstoff, wie er sich aus den Akten ergibt, zu entscheidungserheblichen Fragen abweicht, sei es, dass er darüber hinausgeht, indem aktenwidrig - "ins Blaue hinein" - Tatsachen angenommen werden, sei es, dass er dahinter zurückbleibt, indem Akteninhalt übergangen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 8 C 5.11 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 28 Rn. 25; Beschlüsse vom 28. Juli 2022 - 7 B 15.21 - NVwZ 2022, 1634 Rn. 44 und vom 30. Mai 2023 - 10 BN 2.23 - juris Rn. 7 f.).
  • BVerwG, 28.07.2022 - 7 B 15.21

    Genehmigung Windenergieanlage

    Eine "aktenwidrige Entscheidung" liegt erst vor, wenn der Streitstoff, den das Tatsachengericht seiner Entscheidung zugrunde legt, von dem tatsächlichen Streitstoff, wie er sich aus den Akten ergibt, zu entscheidungserheblichen Fragen abweicht, sei es, dass er darüber hinausgeht, indem aktenwidrig - "ins Blaue hinein" - Tatsachen angenommen werden, sei es, dass er dahinter zurückbleibt, indem Akteninhalt übergangen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 8 C 5.11 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 28 Rn. 25).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2016 - 2 L 68/15

    Einfügen nach der überbaubaren Grundstücksfläche

    Eine "aktenwidrige Entscheidung" liegt erst vor, wenn der Streitstoff, den das Tatsachengericht seiner Entscheidung zu Grunde legt, von dem tatsächlichen Streitstoff, wie er sich aus den Akten ergibt, zu entscheidungserheblichen Fragen abweicht (BVerwG, Beschl. v. 30.08.2012 - BVerwG 8 C 5.11 -, Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 28, RdNr. 25 in juris).
  • BVerwG, 30.08.2018 - 7 B 5.18

    Zugangsanspruch zu den Akten über ein Investitionsprojekt in Berlin hinsichtlich

    Solche Verstöße gegen den Überzeugungsgrundsatz können als Verfahrensmängel gerügt werden (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 8 C 5.11 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 28 Rn. 24 m.w.N.).

    Eine "aktenwidrige Entscheidung" liegt erst vor, wenn der Streitstoff, den das Tatsachengericht seiner Entscheidung zu Grunde legt, von dem tatsächlichen Streitstoff, wie er sich aus den Akten ergibt, zu entscheidungserheblichen Fragen abweicht, sei es dass er darüber hinausgeht, indem aktenwidrig - "ins Blaue hinein" - Tatsachen angenommen werden, sei es dass er dahinter zurückbleibt, indem Akteninhalt übergangen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 8 C 5.11 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 28 Rn. 25).

  • BVerwG, 21.09.2023 - 10 B 7.23

    Umweltschäden - und die Konzentrationswirkung eines Planänderungsbeschlusses

    Solche Verstöße gegen den Überzeugungsgrundsatz können als Verfahrensmängel gerügt werden (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 8 C 5.11 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 28 Rn. 24 m. w. N.).

    Eine "aktenwidrige Entscheidung" liegt erst vor, wenn der Streitstoff, den das Tatsachengericht seiner Entscheidung zugrunde legt, von dem tatsächlichen Streitstoff, wie er sich aus den Akten ergibt, zu entscheidungserheblichen Fragen abweicht, sei es dass er darüber hinausgeht, indem aktenwidrig - "ins Blaue hinein" - Tatsachen angenommen werden, sei es dass er dahinter zurückbleibt, indem Akteninhalt übergangen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 8 C 5.11 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 28 Rn. 25; Beschluss vom 30. August 2018 - 7 B 5.18 - juris Rn. 6 f.).

  • BVerwG, 12.02.2019 - 7 BN 2.18

    Klage gegen die Satzung eines Wasserverbands betreffend den Ausschluss der

    Solche Verstöße gegen den Überzeugungsgrundsatz können als Verfahrensmängel gerügt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 8 C 5.11 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 28 Rn. 24 m.w.N.; Beschluss vom 30. August 2018 - 7 B 5.18 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 23.09.2015 - 8 C 9.14

    Erlösauskehr; Vermögensgegenstand; Vermögenswert; Unternehmensresterestitution;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bislang offen gelassen, ob ein Abbaurecht an Bodenschätzen einen Vermögenswert im Sinne von § 2 Abs. 2 VermG darstellt (BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 8 C 5.11 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 28 Rn. 21).
  • BVerwG, 21.01.2021 - 4 B 15.20

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Solche Verstöße können als Verfahrensmängel gerügt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 8 C 5.11 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 28 Rn. 24 m.w.N. sowie Beschlüsse vom 30. August 2018 - 7 B 5.18 - juris Rn. 6 und vom 19. Dezember 2018 - 8 B 12.18 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 8 B 20.13

    Revisibilität von Mängeln des Verwaltungsverfahrens

    Diese Grenzen sind erst dann überschritten, wenn es nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (stRspr; vgl. Beschluss vom 17. Mai 2011 - BVerwG 8 B 88.10 - juris; Urteil vom 30. August 2012 - BVerwG 8 C 5.11 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 28 = ZOV 2012, 361).
  • BVerwG, 13.07.2017 - 8 B 63.16

    Festsetzung einer Entschädigung; rechtliches Gehör; Amtsermittlungsgrundsatz;

  • BVerwG, 06.10.2014 - 8 B 13.14

    Wiederaufgreifen des Verfahrens

  • VGH Bayern, 07.03.2017 - 8 ZB 15.1005

    Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensmängeln im

  • BVerwG, 30.05.2023 - 10 BN 2.23

    Normenkontrollklage gegen Rechtsverordnung bezweckend die Sicherung der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2017 - 1 L 75/16

    Verpflichtung zur Neubescheidung eines Subventionsantrages aufgrund ausgelaufener

  • BVerwG, 21.05.2013 - 8 B 85.12

    Anspruch eines Mitglieds eines Versorgungswerks auf höhere Rentenbezüge

  • VGH Bayern, 14.12.2017 - 8 ZB 17.31295

    Anforderungen an die Geltendmachung von Berufungszulassungsgründen im Rahmen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - 4 B 224/15

    Rechtmäßigkeit der Untersagung aller selbstständigen Gewerbe

  • OVG Sachsen, 21.09.2018 - 5 A 88/18

    Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung; Überzeugungsgrundsatz,

  • BVerwG, 02.06.2014 - 8 B 83.13

    Rückübertragung von besatzungshoheitlich enteigneten Grundstücken

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2019 - 2 M 126/19

    Zum Verschulden bei einem Abänderungantrag und zur Bindungswirkung an eine

  • BVerwG, 21.01.2021 - 4 B 15
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