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   BVerwG, 30.08.2017 - 2 B 25.17   

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BVerwG, 30.08.2017 - 2 B 25.17 (https://dejure.org/2017,38132)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.2017 - 2 B 25.17 (https://dejure.org/2017,38132)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 2017 - 2 B 25.17 (https://dejure.org/2017,38132)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme; Bindung des Disziplinargerichts an tatsächliche Feststellungen eines Strafurteils; Emotionale Entlastung in einer psychisch erheblichen Belastungssituation mittels Konsum als Motiv des Beamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme; Bindung des Disziplinargerichts an tatsächliche Feststellungen eines Strafurteils; Emotionale Entlastung in einer psychisch erheblichen Belastungssituation mittels Konsum als Motiv des Beamten

  • rechtsportal.de

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme; Bindung des Disziplinargerichts an tatsächliche Feststellungen eines Strafurteils; Emotionale Entlastung in einer psychisch erheblichen Belastungssituation mittels Konsum als Motiv des Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 08.02.2017 - 2 B 2.16

    Maßstäbliche Voraussetzungen eines sogenannten qualifizierten Dienstunfalls

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2017 - 2 B 25.17
    Ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz hat jedoch dann den Charakter eines Verfahrensfehlers, wenn das Tatsachengericht allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze verletzt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 2 B 2.16 - Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2017 - 2 B 25.17
    Im gerichtlichen Disziplinarverfahren haben die Tatsachengerichte nach § 58 Abs. 1 BDG grundsätzlich selbst und von Amts wegen diejenigen Tatsachen zu ermitteln und festzustellen, die für den Nachweis des Dienstvergehens und die Bemessung der Disziplinarmaßnahme von Bedeutung sind (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 20).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2017 - 2 B 25.17
    Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9).
  • BVerwG, 12.11.2014 - 2 B 67.14

    Disziplinarmaßnahme; Zugriffsdelikt; Bemessungskriterien; Statusamt; Funktion;

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2017 - 2 B 25.17
    Ein Gericht verstößt aber dann gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 , Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 , Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 und BVerwG, Beschluss vom 12. November 2014 - 2 B 67.14 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 30 Rn. 10).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2017 - 2 B 25.17
    Ein Gericht verstößt aber dann gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 , Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 , Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 und BVerwG, Beschluss vom 12. November 2014 - 2 B 67.14 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 30 Rn. 10).
  • BVerwG, 14.06.2005 - 2 B 108.04

    Beihilfebetrug; Beweisangebot; Erschwerungsgründe; Milderungsgründe; rechtliches

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2017 - 2 B 25.17
    Dies gilt gemäß § 65 Abs. 1 Satz 1 BDG auch für die Berufungsinstanz (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 2 B 108.04 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 1 S. 2).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2017 - 2 B 25.17
    Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2017 - 2 B 25.17
    Ein Gericht verstößt aber dann gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 , Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 , Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 und BVerwG, Beschluss vom 12. November 2014 - 2 B 67.14 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 30 Rn. 10).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2017 - 2 B 25.17
    Ein Gericht verstößt aber dann gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 , Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 , Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 und BVerwG, Beschluss vom 12. November 2014 - 2 B 67.14 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 30 Rn. 10).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2017 - 2 B 25.17
    Der in Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO verankerte Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs garantiert den Beteiligten eines Gerichtsverfahrens, dass sie Gelegenheit erhalten, sich vor Erlass der Entscheidung zu äußern und dadurch die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (BVerfG, Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ).
  • OVG Hamburg, 30.11.2022 - 11 Bf 155/22

    Senat für Disziplinarsachen nach dem Bundesdisziplinargesetz

    Eine solche Offenkundigkeit kann sich zwar auch aus neuen Beweismitteln wie ärztlichen Attesten ergeben (BVerwG, Beschl. v. 30.8.2017, 2 B 25.17, juris Rn. 11; Urt. v. 14.3.2007, 2 WD 3.06, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 28.12.2017 - 2 B 26.17

    Vollständige Beiziehung der Gerichtsakten eines vorangegangenen Strafverfahrens

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Tatsachengerichte im gerichtlichen Disziplinarverfahren nach § 57 Abs. 1 Satz 1 LDG NRW grundsätzlich selbst und von Amts wegen diejenigen Tatsachen zu ermitteln und festzustellen haben, die für den Nachweis des Dienstvergehens und die Bemessung der Disziplinarmaßnahme von Bedeutung sind (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013- 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 20; Beschluss vom 30. August 2017 - 2 B 25.17 - juris Rn. 11).
  • VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 41/22

    Bauvorbescheid (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Einen darüber hinausgehenden Gebietsprägungserhaltungsanspruch des Inhalts, dass dieser unabhängig von der Art der Nutzung des geplanten Bauvorhabens einen Abwehranspruch vermittelt, weil das Vorhaben einem für das Baugebiet charakteristischen harmonischen Erscheinungsbild, etwa im Sinne einer vorrangigen Bebauung mit Häusern mit geringer Größe, nicht entspricht, erkennen weder die Kammer noch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung an (z. B. Beschl. v. 17.12.2012 - 2 B 88/12 - v. 29.01.2014 - 2 B 6/14 - v. 24.02.2014 - 2 B 12/14 - v. 04.07.2017 - 2 B 25/17; OVG Schleswig, Beschl. v. 12.05.2020, - 1 MB 9/20 - Rn 6; Beschl. v. 21.07.2015 - 1 MB 16/15 - s. a. OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.5.2014, - 1 ME 47/14 -).
  • VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 34/22

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Einen darüber hinausgehenden Gebietsprägungserhaltungsanspruch des Inhalts, dass dieser unabhängig von der Art der Nutzung des geplanten Bauvorhabens einen Abwehranspruch vermittelt, weil das Vorhaben einem für das Baugebiet charakteristischen harmonischen Erscheinungsbild, etwa im Sinne einer vorrangigen Bebauung mit Häusern mit geringer Größe, nicht entspricht, erkennen weder die Kammer noch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung an (z. B. Beschl. v. 17.12.2012 - 2 B 88/12 - v. 29.01.2014 - 2 B 6/14 - v. 24.02.2014 - 2 B 12/14 - v. 04.07.2017 - 2 B 25/17; OVG Schleswig, Beschl. v. 12.05.2020, - 1 MB 9/20 - Rn 6; Beschl. v. 21.07.2015 - 1 MB 16/15 - s. a. OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.5.2014, - 1 ME 47/14 -).
  • VG Schleswig, 20.05.2020 - 2 B 21/20

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Einen darüber hinausgehenden Gebietsprägungserhaltungsanspruch des Inhalts, dass dieser unabhängig von der Art der Nutzung des geplanten Bauvorhabens einen Abwehranspruch vermittelt, weil das Vorhaben einem für das Baugebiet charakteristischen harmonischen Erscheinungsbild, etwa im Sinne einer vorrangigen Bebauung mit Einzelhäusern mit geringer Grundflächenzahl, nicht entspricht, erkennt die Kammer in ständiger Rechtsprechung nicht an (z. B. Beschl. v. 17.12.2012 - 2 B 88/12 - v. 29.01.2014 - 2 B 6/14 - v. 24.02.2014 - 2 B 12/14 - v. 04.07.2017 - 2 B 25/17; v. 24.11.2017 - 2 B 56/17 - so auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.5.2014 - 1 ME 47/14 -, Rn. 10 ff.; OVG Schleswig, Beschl. v. 31.03.2020 - 1 MR 2/20 -, Rn. 24, alle juris).
  • VG Schleswig, 24.11.2017 - 2 B 56/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für Nachbarn

    Einen darüber hinausgehenden Gebietsprägungserhaltungsanspruch des Inhalts, dass dieser unabhängig von der Art der Nutzung des geplanten Bauvorhabens einen Abwehranspruch vermittelt, weil das Vorhaben einem für das Baugebiet charakteristischen harmonischen Erscheinungsbild, etwa im Sinne einer vorrangigen Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern mit geringer Grundflächenzahl, nicht entspricht, erkennt die Kammer in ständiger Rechtsprechung nicht an (z. B. Beschl. v. 17.12.2012 - 2 B 88/12 - v. 29.01.2014 - 2 B 6/14 - v. 24.02.2014 - 2 B 12/14 - v. 04.07.2017 - 2 B 25/17; so auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.5.2014, - 1 ME 47/14 - OVG Schleswig, Beschl. v. 21.07.2015 - 1 MB 16/15 -).
  • VG Schleswig, 14.12.2020 - 2 B 57/20

    Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung

    Einen darüber hinausgehenden Gebietsprägungserhaltungsanspruch des Inhalts, dass dieser unabhängig von der Art der Nutzung des geplanten Bauvorhabens einen Abwehranspruch vermittelt, weil das Vorhaben einem für das Baugebiet charakteristischen harmonischen Erscheinungsbild, etwa im Sinne einer vorrangigen Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern mit geringer Grundflächenzahl, nicht entspricht, erkennt die Kammer in ständiger Rechtsprechung nicht an (z. B. Beschl. v. 17.12.2012, - 2 B 88/12 - v. 29.01.2014, - 2 B 6/14 - v. 24.02.2014,  - 2 B 12/14 - v. 04.07.2017, - 2 B 25/17; so auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.5.2014, - 1 ME 47/14 - OVG Schleswig, Beschl. v. 21.07.2015, - 1 MB 16/15 - Beschl. v. 12.05.2020, - 1 MB 9/20 -).
  • VG Schleswig, 23.06.2022 - 2 B 26/22

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Einen darüber hinausgehenden Gebietsprägungserhaltungsanspruch des Inhalts, dass dieser unabhängig von der Art der Nutzung des geplanten Bauvorhabens einen Abwehranspruch vermittelt, weil das Vorhaben einem für das Baugebiet charakteristischen harmonischen Erscheinungsbild, etwa im Sinne einer vorrangigen Bebauung mit Häusern mit geringer Größe, nicht entspricht, erkennen weder die Kammer noch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung an (z. B. Beschl. v. 17.12.2012 - 2 B 88/12 - v. 29.01.2014 - 2 B 6/14 - v. 24.02.2014 - 2 B 12/14 - v. 04.07.2017 - 2 B 25/17; OVG Schleswig, Beschl. v. 12.05.2020, - 1 MB 9/20 - Rn 6; Beschl. v. 21.07.2015 - 1 MB 16/15 - s. a. OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.5.2014, - 1 ME 47/14 -).
  • VG Schleswig, 01.09.2021 - 2 B 41/21

    Baugenehmigung - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Einen darüber hinausgehenden Gebietsprägungserhaltungsanspruch des Inhalts, dass dieser unabhängig von der Art der Nutzung des geplanten Bauvorhabens einen Abwehranspruch vermittelt, weil das Vorhaben einem für das Baugebiet charakteristischen harmonischen Erscheinungsbild, etwa im Sinne einer vorrangigen Bebauung mit Häusern mit geringer Grundflächenzahl, nicht entspricht, erkennen weder die Kammer noch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung an (z. B. Beschl. v. 17.12.2012 - 2 B 88/12 - v. 29.01.2014 - 2 B 6/14 - v. 24.02.2014 - 2 B 12/14 - v. 04.07.2017 - 2 B 25/17; OVG Schleswig, Beschl. v. 12.05.2020, - 1 MB 9/20 - Rn 6; Beschl. v. 21.07.2015 - 1 MB 16/15 - s. a. OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.5.2014, - 1 ME 47/14 -).
  • VG Schleswig, 11.03.2020 - 2 B 8/20

    Prüfung einer im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilten Baugenehmigung

    Einen darüber hinausgehenden Gebietsprägungserhaltungsanspruch des Inhalts, dass dieser unabhängig von der Art der Nutzung des geplanten Bauvorhabens einen Abwehranspruch vermittelt, weil das Vorhaben einem für das Baugebiet charakteristischen harmonischen Erscheinungsbild, etwa im Sinne einer vorrangigen Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern mit geringer Grundflächenzahl, nicht entspricht, erkennt die Kammer in ständiger Rechtsprechung nicht an (z. B. Beschl. v. 17.12.2012 - 2 B 88/12 - v. 29.01.2014 - 2 B 6/14 - v. 24.02.2014 - 2 B 12/14 - v. 04.07.2017 - 2 B 25/17; so auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.5.2014, - 1 ME 47/14 - OVG Schleswig, Beschl. v. 21.07.2015 - 1 MB 16/15 -).
  • VG Schleswig, 16.06.2021 - 2 B 26/21

    Baugenehmigung (Nachbarklage) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung -

  • VG Schleswig, 10.06.2022 - 2 B 18/22

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)

  • VG Schleswig, 10.06.2022 - 2 B 22/22

    Baugenehmigung (Nachbarklage)

  • VG Schleswig, 25.07.2019 - 2 B 33/19

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung; Verstoß gegen das

  • VG Schleswig, 26.06.2019 - 2 B 29/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nachbarbaugenehmigung

  • VG Schleswig, 02.06.2022 - 2 B 15/22

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)

  • VG Schleswig, 08.07.2020 - 2 B 28/20

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • VG Schleswig, 08.07.2019 - 2 B 27/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nachbarbaugenehmigung

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