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   BVerwG, 30.09.1986 - 9 B 150.86   

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https://dejure.org/1986,4276
BVerwG, 30.09.1986 - 9 B 150.86 (https://dejure.org/1986,4276)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1986 - 9 B 150.86 (https://dejure.org/1986,4276)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1986 - 9 B 150.86 (https://dejure.org/1986,4276)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Anerkennung in Frankreich - Bindungswirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2174 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 507
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.04.1971 - I C 42.67

    Teilhabe des Ehegatten am Flüchtlingsstatus des anderen - Gewährung von Asylrecht

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1986 - 9 B 150.86
    Die Anerkennung einer Person als politisch Verfolgter in einem anderen Vertragsstaat der Genfer Konvention (hier: Frankreich) hat keine Bindungswirkungen für Asylanträge in der Bundesrepublik Deutschland (im Anschluß an BVerwGE 38, 87).

    Der für das Asylrecht früher zuständige 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat bereits im Urteil vom 29. April 1971 - BVerwG 1 C 42.67 - (BVerwGE 38, 87) entschieden, daß ein in Frankreich gewährtes politisches Asyl dem Ehepartner des Asylberechtigten eine (automatische) Anerkennung in der Bundesrepublik Deutschland nicht vermitteln kann.

    Die in dem Urteil vom 29. April 1971 (a.a.O.) enthaltene Rechtsauffassung zur lediglich nationalen Wirkung einer Asylanerkennung gilt daher auch nach dem Asylverfahrensgesetz fort.

  • BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 35.84

    Asylrecht - Ehegatten - Politische Verfolgung - Verfolgungsgrund - Geisel

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1986 - 9 B 150.86
    Das angefochtene Urteil weicht auch nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des erkennenden Senates vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34 = InfAuslR 1985, 274) ab.
  • BVerfG, 14.11.1979 - 1 BvR 654/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1986 - 9 B 150.86
    Er hat ferner ausgeführt, daß die Ausgestaltung des Asylstatus als ein im wesentlichen nationaler Status zu verstehen ist, und durch das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (BGBl. 1953 II S. 559 und 1954 II S. 619), - Genfer Konvention - ein in allen Konventionsstaaten wirksamer internationaler Flüchtlings- und Asylantenstatus, wie sich aus Art. 12 Abs. 1, 26 und 34 der Genfer Konvention ergibt, nicht geschaffen worden ist, so daß die frühere Regelung des § 44 AuslG deshalb auch nicht im Widerspruch mit der Genfer Flüchtlingskonvention steht (vgl. auch BVerfGE 52, 391 [BVerfG 14.11.1979 - 1 BvR 654/79] zur - grundsätzlich verneinten - Frage, inwieweit die Anerkennung als politischer Flüchtling durch einen anderen Staat der Genfer Konvention eine rechtliche Bindung deutscher Stellen im Auslieferungsverfahren bewirkt).
  • BVerwG, 08.02.1984 - 9 B 12937.82

    Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf die Zustellung oder Zusendung von

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1986 - 9 B 150.86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben die Verfahrensbeteiligten im übrigen keinen Anspruch auf Zustellung oder Zusendung der Sitzungsniederschrift; mit Rücksicht auf die eng begrenzten Zulassungsgründe für die Revision muß vielmehr vom Kläger verlangt werden, daß allein auf Grund des angefochtenen Urteils und seines sonstigen Wissens vom Verfahrensverlauf eine den gesetzlichen Anforderungen im Mindestmaß genügende Begründung fristgerecht eingereicht wird (vgl. Beschlüsse vom 8. Februar 1984 - BVerwG 9 B 12937.82 -, vom 26. Mai 1975 - BVerwG 3 B 117.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 131 und vom 21. Juni 1969 - BVerwG 3 B 61.69 - DVBl. 1970, 279 ).
  • BVerwG, 21.06.1969 - III B 61.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1986 - 9 B 150.86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben die Verfahrensbeteiligten im übrigen keinen Anspruch auf Zustellung oder Zusendung der Sitzungsniederschrift; mit Rücksicht auf die eng begrenzten Zulassungsgründe für die Revision muß vielmehr vom Kläger verlangt werden, daß allein auf Grund des angefochtenen Urteils und seines sonstigen Wissens vom Verfahrensverlauf eine den gesetzlichen Anforderungen im Mindestmaß genügende Begründung fristgerecht eingereicht wird (vgl. Beschlüsse vom 8. Februar 1984 - BVerwG 9 B 12937.82 -, vom 26. Mai 1975 - BVerwG 3 B 117.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 131 und vom 21. Juni 1969 - BVerwG 3 B 61.69 - DVBl. 1970, 279 ).
  • BVerwG, 26.05.1975 - III B 117.74

    Notwendigkeit der fristgemäßen Anfechtung der Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1986 - 9 B 150.86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben die Verfahrensbeteiligten im übrigen keinen Anspruch auf Zustellung oder Zusendung der Sitzungsniederschrift; mit Rücksicht auf die eng begrenzten Zulassungsgründe für die Revision muß vielmehr vom Kläger verlangt werden, daß allein auf Grund des angefochtenen Urteils und seines sonstigen Wissens vom Verfahrensverlauf eine den gesetzlichen Anforderungen im Mindestmaß genügende Begründung fristgerecht eingereicht wird (vgl. Beschlüsse vom 8. Februar 1984 - BVerwG 9 B 12937.82 -, vom 26. Mai 1975 - BVerwG 3 B 117.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 131 und vom 21. Juni 1969 - BVerwG 3 B 61.69 - DVBl. 1970, 279 ).
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