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   BVerwG, 30.09.2009 - 7 C 15.09 (7 C 16.08)   

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BVerwG, 30.09.2009 - 7 C 15.09 (7 C 16.08) (https://dejure.org/2009,20396)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.2009 - 7 C 15.09 (7 C 16.08) (https://dejure.org/2009,20396)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 2009 - 7 C 15.09 (7 C 16.08) (https://dejure.org/2009,20396)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge auf Grundlage von eigentlich auf die Fehlerhaftigkeit der Revisionsentscheidung zielenden Einwendungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 152a Abs. 2 S. 6
    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge auf Grundlage von eigentlich auf die Fehlerhaftigkeit der Revisionsentscheidung zielenden Einwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 7 C 15.09
    Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt insbesondere keinen Schutz davor, dass ein Gericht aus Gründen des materiellen Rechts Parteivorbringen nicht weiter aufnimmt (BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982 2 BvR 810/81 BVerfGE 60, 305 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08

    Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 7 C 15.09
    (BVerwG 7 C 16.08).
  • BVerwG, 28.11.2008 - 7 BN 5.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge.

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 7 C 15.09
    4 Soweit die Klägerin wegen der Nichtvorlage aufgeworfener Fragen zur Auslegung von Gemeinschaftsrecht an den Europäischen Gerichtshof eine Verletzung ihres Anspruchs auf den gesetzlichen Richter rügt, erweist sich die Anhörungsrüge ebenfalls als unzulässig, weil sie nur auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, nicht aber auf die Verletzung anderer Verfassungs- und Verfahrensgarantien gestützt werden kann (stRspr.; Beschlüsse vom 28. November 2008 BVerwG 7 BN 5.08 Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 6 und vom 26. November 2008 BVerwG 7 B 52.08 juris).
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 7 C 15.09
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet nur, dass das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen wird (stRspr.; BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1987 1 BvR 313/85 BVerfGE 75, 369 ), nicht aber, dass das Gericht den Vorstellungen eines Beteiligten folgt.
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 7 C 15.09
    Ebenso wäre es von vornherein verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Vortragselemente eines sehr umfangreichen Verfahrens - wie dem vorliegenden - zu folgern, das Gericht habe sich mit den darin enthaltenen Argumenten nicht befasst (stRspr.; BVerfG, Beschluss vom 15. April 1980 1 BvR 1365/78 BVerfGE 54, 43 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.2008 - 7 B 52.08

    Auslegung - GG - Revisionsverfahren - rechtliches Gehör - Inhalt des Anspruchs

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 7 C 15.09
    4 Soweit die Klägerin wegen der Nichtvorlage aufgeworfener Fragen zur Auslegung von Gemeinschaftsrecht an den Europäischen Gerichtshof eine Verletzung ihres Anspruchs auf den gesetzlichen Richter rügt, erweist sich die Anhörungsrüge ebenfalls als unzulässig, weil sie nur auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, nicht aber auf die Verletzung anderer Verfassungs- und Verfahrensgarantien gestützt werden kann (stRspr.; Beschlüsse vom 28. November 2008 BVerwG 7 BN 5.08 Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 6 und vom 26. November 2008 BVerwG 7 B 52.08 juris).
  • BVerwG, 20.03.2013 - 7 C 3.13

    Anhörungsrüge; Verletzung rechtlichen Gehörs

    Mit diesen Einwendungen, die in Wirklichkeit auf die Fehlerhaftigkeit der Revisionsentscheidung zielen, lässt sich aber eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht begründen (Beschluss vom 30. September 2009 - BVerwG 7 C 15.09 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 28.07.2016 - 8 B 22.15

    Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im

    Mit solchen Einwänden, die letztlich die Unrichtigkeit der getroffenen Sachentscheidung rügen, ist keine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör dargetan (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. September 2009 - 7 C 15.09 - juris Rn. 2).

    Dass dabei nicht alle Elemente des Vortrags im - sehr umfangreichen - Beschwerdeverfahren ausdrücklich erwähnt werden, lässt nicht darauf schließen, das Gericht habe sich mit den darin enthaltenen Argumenten nicht befasst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 ; BVerwG, Beschluss vom 30. September 2009 - 7 C 15.09 - juris LS 2 und Rn. 2).

  • VerfGH Bayern, 28.11.2012 - 67-VI-10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs lässt sich mit diesem Einwand von vornherein nicht begründen (vgl. VerfGH vom 8.3.2004 = VerfGH 57, 16/24; VerfGH vom 8.7.2009 = BayVBl 2010, 369/371; VerfGH vom 7.5.2012; BVerfG vom 29.3.2007 Az. 2 BvR 547/07; BVerfG vom 4.9.2008 = BVerfGK 14, 238/241 f.; BVerwG vom 28.11.2008 = NJW 2009, 457; BVerwG vom 30.9.2009 Az. 7 C 15/09 u. a.).
  • BVerwG, 14.11.2017 - 10 B 4.17

    Eigenheim; Finanzierung; Gemeinschaftseinrichtung; Investitionsentscheidung;

    Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO verpflichten das Gericht, aus seiner Sicht entscheidungserhebliches Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch dazu, sich deren Rechtsauffassung anzuschließen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1987 - 1 BvR 313/85 - BVerfGE 75, 369 ; BVerwG, Beschluss vom 30. September 2009 - 7 C 15.09 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 21.04.2020 - 8 B 62.19

    Kein Wiederaufgreifen eines vermögensrechtlichen Verfahrens

    Insbesondere schützt das Recht auf rechtliches Gehör nicht davor, dass das Gericht Beteiligtenvorbringen aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt lässt (BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ; BVerwG, Beschluss vom 30. September 2009 - 7 C 15.09 - juris Rn. 2, je m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.12.2017 - 1 ZB 17.2199

    Möglichkeit der Heilung durch ergänzende Erwägung in der Entscheidung über die

    Es handelt sich hierbei um geübte Kritik an dem rechtlichen Ergebnis, die der Anhörungsrüge nicht zum Erfolg verhelfen kann (vgl. BVerwG, B.v. 30.9.2009 - 7 C 15.09 u.a. - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 17.05.2011 - 7 A 3.11

    Rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG ist nicht durch Nichteinholung einer

    Auf die behauptete Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG kann die Anhörungsrüge nicht gestützt werden (Beschluss vom 30. September 2009 - BVerwG 7 C 15.09 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 06.11.2018 - 8 B 9.18

    Heranziehung zu einer Sonderzahlung zur Finanzierung von Entschädigungsleistungen

    Die Gewährleistung rechtlichen Gehörs schützt daher nicht davor, dass das Gericht Beteiligtenvorbringen aus Rechtsgründen unberücksichtigt lässt (BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982 - 2 BvR 810/81 - BVerfGE 60, 305 ; BVerwG, Beschluss vom 30. September 2009 - 7 C 15.09 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.12.2017 - 1 ZB 17.2371

    Anhörungsrüge und Anforderungen an Entscheidungsgründe bei Ablehnung

    Es handelt sich hierbei um Kritik an dem rechtlichen Ergebnis" die der Anhörungsrüge nicht zum Erfolg verhelfen kann (vgl. BVerwG" B.v. 30.9.2009 - 7 C 15.09 u.a. - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 11.03.2019 - 1 ZB 19.195

    Anforderungen an die Darlegung einer Gehörsrüge

    Es muss vielmehr anhand des angegriffenen Beschlusses herausgearbeitet werden, dass der Senat das genannte Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen und in seine Entscheidung einbezogen und damit den Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (vgl. BVerwG, B.v. 30.9.2009 - 7 C 15.09 u.a. - juris Rn. 2; BGH, B.v. 23.8.2016 - VIII ZR 79/15 - MDR 2016, 1350).
  • VG Oldenburg, 09.02.2010 - 5 B 3188/09

    Beteiligung einer Abfallbehörde in eigener Sache i.S.d. § 42 Abs. 4

  • VGH Hessen, 31.03.2022 - 9 B 214/21

    Darlegungsanforderungen im Anhörungsrügeverfahren

  • VGH Bayern, 16.03.2022 - 11 CS 22.661

    Taxifahrer als Beauftragte zum Führen eines Fahrtenbuchs

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.10.2021 - 1 LZ 528/21

    Kostenentscheidung bei Anhörungsrügen in Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren

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