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   BVerwG, 30.09.2014 - 9 KSt 6.14, 9 KSt 6.14 (9 A 14.12)   

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https://dejure.org/2014,31898
BVerwG, 30.09.2014 - 9 KSt 6.14, 9 KSt 6.14 (9 A 14.12) (https://dejure.org/2014,31898)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.2014 - 9 KSt 6.14, 9 KSt 6.14 (9 A 14.12) (https://dejure.org/2014,31898)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 2014 - 9 KSt 6.14, 9 KSt 6.14 (9 A 14.12) (https://dejure.org/2014,31898)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    VwGO §§ 100, 151, 152 Abs. 2, § 162 Abs. 2; RVG § 1 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 2 Satz 1; RVG Anlage 1 (Vergütungsverzeichnis) Nr. 7001 ff.; GKG § 3 Abs. 2; GKG Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nr. 9003
    Kostenfestsetzungsbeschluss; Erinnerung; Rechtsanwalt; Einsicht; Akten; Kanzlei; Kanzleiräume; Akteneinsicht; Kosten; Rücksendung; Prozessrechtsverhältnis; Portokosten; Paket; Auslagen; erstattungsfähig; Aktenversendungspauschale; Kurierkosten; Expressversand; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO §§ 100, 151, 152 Abs. 2, § 162 Abs. 2
    Akten; Akteneinsicht; Aktenversendungspauschale; Auslagen; Einsicht; Erinnerung; Expressversand; Kanzlei; Kanzleiräume; Kosten; Kostenfestsetzungsbeschluss; Kostenminimierung; Kurierkosten; Paket; Portokosten; Prozessrechtsverhältnis; Rechtsanwalt; Rücksendung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 100 VwGO, § 162 Abs 1 VwGO, § 162 Abs 2 S 1 VwGO, § 100 Abs 1 VwGO, § 1 Abs 1 S 1 RVG
    Erstattungsfähigkeit der Kosten für den Versand von Aktenordnern zur Akteneinsicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 100 VwGO, § 162 Abs 1 VwGO, § 162 Abs 2 S 1 VwGO, § 100 Abs 1 VwGO, § 1 Abs 1 S 1 RVG
    Erstattungsfähigkeit der Kosten für den Versand von Aktenordnern zur Akteneinsicht

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit einer Akteneinsichtnahme in den eigenen Kanzleiräumen als Auslagen eines Rechtsanwalts

  • Anwaltsblatt

    RVG VV Nr. 7001 ff.; GKG KV Nr. 9003
    Erstattungsfähigkeit von Kosten für Rückversand nach Akteneinsicht

  • rewis.io

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für den Versand von Aktenordnern zur Akteneinsicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Erinnerung; Rechtsanwalt; Einsicht; Akten; Kanzlei; Kanzleiräume; Akteneinsicht; Kosten; Rücksendung; Prozessrechtsverhältnis; Portokosten; Paket; Auslagen; erstattungsfähig; Aktenversendungspauschale; Kurierkosten; Expressversand; ...

  • rechtsportal.de

    VwGO § 100 Abs. 2 S. 2; VwGO § 162 Abs. 2 S. 1
    Erstattungsfähigkeit einer Akteneinsichtnahme in den eigenen Kanzleiräumen als Auslagen eines Rechtsanwalts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Akteneinsicht - und die Kosten für die Rücksendung

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    RVG VV Nr. 7001 ff.; GKG KV Nr. 9003
    Erstattungsfähigkeit von Kosten für Rückversand nach Akteneinsicht

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    RVG VV Nr. 7001 ff.; GKG KV Nr. 9003
    Erstattungsfähigkeit von Kosten für Rückversand nach Akteneinsicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 982
  • AnwBl 2015, 99
  • AnwBl Online 2015, 25
  • DÖV 2015, 168
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 19.12.2005 - 2 Ws 300/05

    Aktenversendungspauschale; Abgeltungsbereich; Rücksendung der Akten; Kosten des

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2014 - 9 KSt 6.14
    Das gilt auch dann, wenn die Kosten für einen Paketversand anlässlich der Rücksendung von Akten entstehen, in die der Anwalt in seiner Kanzlei Einsicht genommen hat (OLG Hamm, Beschluss vom 19. Dezember 2005 - 2 Ws 300/05 - NJW 2006, 1076 ; AG Leipzig, Beschluss vom 18. Mai 2005 - 200 Gs Js 172/05 - juris Rn. 5; Hartmann a.a.O.).

    Dagegen lässt sich nicht einwenden, dass der Rechtsanwalt, dem die Gerichtsakten auf seinen Antrag in seine Kanzlei zur Einsicht übersandt werden, für die Kosten und Auslagen der Rücksendung selbst aufzukommen hat (so OLG Naumburg, Beschluss vom 21. April 2008 - 6 W 35/08 - NJW-RR 2008, 1666; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 19. Dezember 2005 a.a.O. S. 1077).

  • BVerfG, 06.03.1996 - 2 BvR 386/96

    Verfassungsmäßigkeit der Aktenversendungspauschale

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2014 - 9 KSt 6.14
    Denn sie deckt nur die Aufwendungen der Justiz für eine besondere Dienstleistung zugunsten dessen ab, der Akteneinsicht außerhalb des Gerichts begehrt (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. März 1996 - 2 BvR 386/96 - NJW 1996, 2222 ).
  • BVerwG, 29.12.2004 - 9 KSt 6.04

    Kosten; Kostenfestsetzungsbeschluss; Erinnerung; Zuständigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2014 - 9 KSt 6.14
    Vielmehr hat bereits eine mündliche Verhandlung vor dem Spruchkörper (Senat) stattgefunden, aufgrund derer das Verfahren beendet worden ist (vgl. Beschluss vom 29. Dezember 2004 - BVerwG 9 KSt 6.04 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 40).
  • BVerwG, 06.10.2009 - 4 KSt 1009.07

    Geltendmachung von Reisekosten aufgrund von Besprechungen mit Sachverständigen

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2014 - 9 KSt 6.14
    Dabei ist jeder Beteiligte aus dem prozessrechtlichen Verhältnis heraus verpflichtet, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (Beschlüsse vom 3. Juli 2000 - BVerwG 11 KSt 2.99 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 35 S. 2 und vom 6. Oktober 2009 - BVerwG 4 KSt 1009.07 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 47 Rn. 34).
  • OLG Naumburg, 21.04.2008 - 6 W 35/08

    Rücksendekosten für dem Anwalt überlassener Gerichtsakten

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2014 - 9 KSt 6.14
    Dagegen lässt sich nicht einwenden, dass der Rechtsanwalt, dem die Gerichtsakten auf seinen Antrag in seine Kanzlei zur Einsicht übersandt werden, für die Kosten und Auslagen der Rücksendung selbst aufzukommen hat (so OLG Naumburg, Beschluss vom 21. April 2008 - 6 W 35/08 - NJW-RR 2008, 1666; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 19. Dezember 2005 a.a.O. S. 1077).
  • VG Berlin, 19.06.2014 - 14 KE 15.14

    Für Akteneinsicht entstandene Reisekosten

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2014 - 9 KSt 6.14
    Hätte der sachbearbeitende Rechtsanwalt umfassend Akteneinsicht beim Bundesverwaltungsgericht genommen, wären ihm Reisekosten (VV RVG Nr. 7003 ff.) entstanden, die in ihrer Höhe hinter den geltend gemachten Versandkosten jedenfalls nicht zurückgeblieben und ihrerseits erstattungsfähig gewesen wären (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 19. Juni 2014 - 14 KE 15.14 - juris Rn. 3 f.; Hartmann a.a.O., VV 7003-7006 Rn. 8).
  • VG Hamburg, 16.11.2007 - 8 K 1432/05

    Erstattungsfähigkeit von Kurierkosten für den Rücktransport einer Akte zum

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2014 - 9 KSt 6.14
    Vor diesem Hintergrund kann ein Prozessbeteiligter bzw. sein Bevollmächtigter, dem die Einsichtnahme bei Gericht zumutbar ist, auch im Falle des Obsiegens regelmäßig nicht erwarten, dass sein unterlegener Prozessgegner für die Mehrkosten der Aktenversendung aufkommt (so zu Recht VG Hamburg, Beschluss vom 16. November 2007 - 8 K 1432/05 - JurBüro 2008, 153 = juris Rn. 9).
  • BVerwG, 03.07.2000 - 11 KSt 2.99

    Notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2014 - 9 KSt 6.14
    Dabei ist jeder Beteiligte aus dem prozessrechtlichen Verhältnis heraus verpflichtet, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (Beschlüsse vom 3. Juli 2000 - BVerwG 11 KSt 2.99 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 35 S. 2 und vom 6. Oktober 2009 - BVerwG 4 KSt 1009.07 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 47 Rn. 34).
  • BVerwG, 04.07.2017 - 9 KSt 4.17

    Kosten; erstattungsfähige Kosten; Rechtsverfolgung; Rechtsverteidigung;

    Jeder Beteiligte ist aus dem prozessrechtlichen Verhältnis heraus verpflichtet, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (stRspr, s. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 30. September 2014 - 9 KSt 6.14 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 53 Rn. 3).

    Erstattungsfähig sind die Auslagen eines Rechtsanwalts, soweit sie für die Bearbeitung eines konkreten Mandats anfallen und daher nicht als allgemeine Geschäftskosten mit den Gebühren abgegolten sind (§ 1 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 2 Satz 1 RVG i.V.m. Vorbem. 7 Abs. 1 des Vergütungsverzeichnisses; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 30. September 2014 - 9 KSt 6.14 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 53 Rn. 4 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 22.02.2018 - 15 C 17.2522

    Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltsvergütung auf Beklagtenseite für ein

    Nach Ansicht des Senats sind unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass jeder Beteiligte aus dem prozessrechtlichen Verhältnis heraus verpflichtet ist, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (vgl. BVerwG, B.v. 30.9.2014 - 9 KSt 6.14 u.a. - NVwZ-RR 2014, 982 = juris Rn. 3 m.w.N.), sowie unter Berücksichtigung aller Umstände des hier gegebenen Einzelfalls die Kosten der Beklagten für die frühzeitige Heranziehung eines Rechtsanwalts im Berufungszulassungsverfahren jedenfalls in der vorliegenden Fallgestaltung nicht gem. § 161 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 VwGO erstattungsfähig: Der Zurückweisungsantrag der Bevollmächtigten der Beklagten (Schriftsatz vom 17. Juli 2017) erfolgte deutlich vor der von der Klägerin mit Schriftsatz vom 1. August 2017 erklärten Rücknahme des Zulassungsantrags und sogar drei Wochen vor Ablauf der gesetzlichen Begründungsfrist am 8. August 2017 (vgl. § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO), ohne dass der Zulassungsantrag bereits vorher tatsächlich von der Klägerin begründet worden war.
  • BVerwG, 11.05.2017 - 9 KSt 4.17

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts für die

    Jeder Beteiligte ist aus dem prozessrechtlichen Verhältnis heraus verpflichtet, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (stRspr, s. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 30. September 2014 - 9 KSt 6.14 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 53 Rn. 3 [= JurBüro 2015, 81]).

    Erstattungsfähig sind die Auslagen eines Rechtsanwalts, soweit sie für die Bearbeitung eines konkreten Mandats anfallen und daher nicht als allgemeine Geschäftskosten mit den Gebühren abgegolten sind (§ 1 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 2 Satz 1 RVG i.V.m. Vorbem. 7 Abs. 1 des Vergütungsverzeichnisses; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 30. September 2014 - 9 KSt 6.14 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 53 Rn. 4 m.w.N.).

  • VG München, 26.04.2022 - M 31 M 22.2258

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Dabei ist jeder Beteiligte aus dem prozessrechtlichen Verhältnis heraus verpflichtet, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (BVerwG, B.v. 30.9.2014 - 9 KSt 6.14 - juris), soweit sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (BVerwG, B.v. 27.6.2019 - 2 KSt 1.19 - juris).

    Zwar gilt nach der Rechtsprechung auch für die Anwaltskosten das das gesamte Kostenrecht beherrschende, aus dem auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben abgeleitete Gebot, die mit der Prozessführung verbundenen Aufwendungen im Interesse des kostenpflichtigen Beteiligten so niedrig wie möglich zu halten (vgl. BVerwG, B.v. 30.9.2014 aaO).

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2019 - 5 OA 23/19

    Anfechtung einer Kostenfestsetzung; Erstattungsfähigkeit von geltend gemachten

    Sie sind aus dem zwischen ihnen begründeten Prozessrechtsverhältnis verpflichtet, die Kosten des Verfahrens so niedrig wie möglich zu halten (BVerwG, Beschluss vom 30.9.2014 - BVerwG 9 KSt 6.14, 9 A 14.12 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 4.7.2017 - BVerwG 9 KSt 4.17, 9 A 33.15 -, juris 2; Just, a. a. O., § 162 Rn. 7; Kopp/Schenke, a. a. O., § 162 Rn. 1c; Neumann/Schaks, a. a. O., § 162 Rn. 10; Olbertz, a. a. O., § 162 Rn. 16).
  • BVerwG, 13.01.2022 - 7 KSt 2.21

    Zurückweisung der Erinnerung der Beigeladenen gegen den

    Dabei ist jeder Beteiligte aus dem prozessrechtlichen Verhältnis heraus verpflichtet, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (BVerwG, Beschluss vom 30. September 2014 - 9 KSt 6.14 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 53 Rn. 3 m.w.N.), soweit sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 2 KSt 1.19 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 59 Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.01.2022 - 7 KSt 1.21

    Zurückweisung der Erinnerung der Beigeladenen gegen den

    Dabei ist jeder Beteiligte aus dem prozessrechtlichen Verhältnis heraus verpflichtet, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (BVerwG, Beschluss vom 30. September 2014 - 9 KSt 6.14 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 53 Rn. 3 m.w.N.), soweit sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 2 KSt 1.19 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 59 Rn. 5 m.w.N.).
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