Rechtsprechung
   BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 85.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,801
BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 85.87 (https://dejure.org/1987,801)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.1987 - 2 B 85.87 (https://dejure.org/1987,801)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 1987 - 2 B 85.87 (https://dejure.org/1987,801)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,801) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 85.87
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 31.08.1979 - 2 B 18.77

    Verwertung einer vom Beklagten eingereichten Schrift des Klägers ohne Erörterung

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 85.87
    Im übrigen war das Berufungsgericht nicht verpflichtet, die Beteiligten vorab darauf hinzuweisen, auf welche von mehreren denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten es seine Entscheidung stützen und wie es sie im einzelnen begründen werde (vgl. Urteil vom 20. Juni 1969 - BVerwG 7 C 73.68 - ; Beschlüsse vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - und vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - ).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.1977 - 10 W 19/77

    Erörterungsgebühr; Vergleichsgebühr; Anrechnung; Vorgeschriebene Förmlichkeiten;

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 85.87
    Diese Erörterung gehört entgegen der Ansicht der Beschwerde nicht zu den Förmlichkeiten, die nach § 105 VwGO in Verbindung mit § 165 Satz 1 ZPO nur durch die Niederschrift bewiesen werden können (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 7. Juni 1977 - 10 W 19/77 - (Rpfleger 1977, 457; Baumbach-Hartmann, ZPO , Anm. 1 zu § 165; weitere Nachweise bei H. Schmidt, MDR 1977, 188 )).
  • BVerwG, 27.11.1979 - 7 B 195.79

    Verpflichtung zur Leistung eines Entwässerungsbeitrages - Der Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 85.87
    Im übrigen war das Berufungsgericht nicht verpflichtet, die Beteiligten vorab darauf hinzuweisen, auf welche von mehreren denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten es seine Entscheidung stützen und wie es sie im einzelnen begründen werde (vgl. Urteil vom 20. Juni 1969 - BVerwG 7 C 73.68 - ; Beschlüsse vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - und vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - ).
  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 49.76

    Anspruch auf Bescheinigung einer längeren Haftzeit in der

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 85.87
    Daran wäre als Folge aus § 144 Abs. 6 VwGO auch der Senat selbst im Falle eines erneuten Revisionsverfahrens gebunden (vgl. BVerwGE 41, 363 [BGH 06.02.1973 - GmS-OBG - 1/72]; 54, 116 ).
  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 85.87
    Daran wäre als Folge aus § 144 Abs. 6 VwGO auch der Senat selbst im Falle eines erneuten Revisionsverfahrens gebunden (vgl. BVerwGE 41, 363 [BGH 06.02.1973 - GmS-OBG - 1/72]; 54, 116 ).
  • BVerwG, 29.06.1977 - 5 B 88.76

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 85.87
    Damit ist der Sache nach nicht der Revisionszulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, sondern allein ein Verfahrensverstoß (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO), nämlich gegen die Verfahrensvorschrift des § 144 Abs. 6 VwGO, geltend gemacht (vgl. Beschluß vom 29. Juni 1977 - BVerwG 5 B 88.76 - m. weit. Nachw.).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 85.87
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.06.1969 - VII C 73.68

    Anspruch auf Bereitstellung von Förderungsmitteln aus dem Bundesjugendplan -

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 85.87
    Im übrigen war das Berufungsgericht nicht verpflichtet, die Beteiligten vorab darauf hinzuweisen, auf welche von mehreren denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten es seine Entscheidung stützen und wie es sie im einzelnen begründen werde (vgl. Urteil vom 20. Juni 1969 - BVerwG 7 C 73.68 - ; Beschlüsse vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - und vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - ).
  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Deshalb brauche die Erörterung nur in der Form und in dem Umfang stattzufinden, die nach dem Sach- und Streitstand erforderlich sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 2 B 85.87 -, Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 20).

    Das Berufungsgericht war nicht verpflichtet, die Rechtsauffassung, die seine Entscheidung trägt, schon vor der Urteilsberatung festzulegen und in der mündlichen Verhandlung zur Erörterung zu stellen (BVerwG, Beschluß vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 -, Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 12 und Beschluß vom 30. Oktober 1987 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.06.2003 - 7 B 106.02

    Beweisaufnahme; Erörterung des Sach- und Streitstands; Erörterung des

    In dieser Lage muss das Gericht eine ausdrückliche Erörterung von sich aus nur in die Wege leiten, wenn dies durch neu aufgetretene tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte veranlasst und zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung angezeigt ist (Beschluss vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 2 B 85.87 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 20).
  • BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 6.04

    DDR; Parteien; verbundene juristische Personen; Treuhandvertrag; Vertragsrecht

    So muss das Gericht die Beteiligten nicht vorab darauf hinweisen, auf welche von mehreren Gesichtspunkten es seine Entscheidung stützen und wie es sie im Einzelnen begründen werde (Beschluss vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 2 B 85.87 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.07.2013 - 9 A 7.13

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Erörterungspflicht; Rechtsgespräch; mündliche

    Der Umfang der tatsächlichen und rechtlichen Erörterungen ist nicht formell festgelegt, sondern an der jeweiligen konkreten Sachlage auszurichten (Beschlüsse vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 2 B 85.87 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 20 S. 1 und vom 16. Juni 2003 - BVerwG 7 B 106.02 - Buchholz 303 § 279 ZPO Nr. 1 S. 1; Ortloff, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand August 2012, § 104 Rn. 60) und schließt ein, dass der Vorsitzende im Interesse der Übersichtlichkeit der Verhandlung die Erörterung auf Schwerpunkte beschränken darf.
  • BVerwG, 04.10.2005 - 6 B 63.05

    Vergabe eines Standplatzes auf einem nach § 69 Gewerbeordnung (GewO)

    So muss das Gericht die Beteiligten nicht vorab darauf hinweisen, auf welche von mehreren Gesichtspunkten es seine Entscheidung stützen und wie es sie im Einzelnen begründen werde (Beschluss vom 30. Oktober 1987 BVerwG 2 B 85.87 Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03

    Abfallgebühr; Kostenkalkulation; entgeltfähige Kosten; Müllheizkraftwerk;

    Was die rechtliche Würdigung des Sachverhalts angeht, ist das Gericht aber nicht verpflichtet, die Beteiligten schon vorab darauf hinzuweisen, auf welche von mehreren denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten es seine Entscheidung stützen und wie es sie im Einzelnen begründen will (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 2 B 85.87 - Buchholz § 104 VwGO Nr. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.03.1994 - 8 B 33.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vorliegen eines

    Da die tatsächliche und rechtliche Erörterung der Streitsache nicht zu den Förmlichkeiten gehört, die nur durch die Niederschrift bewiesen werden können (vgl. Beschluß vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 2 B 85.87 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 20), kommt dem Schweigen des Protokolls insoweit weder in der einen noch in der anderen Richtung Aussagekraft zu.

    Unter diesen Umständen brauchte der Verwaltungsgerichtshof nicht von sich aus verstärkt die mit der tatsächlichen Frage des Zeitpunkts der Herstellung und der Verantwortlichkeit für den Fehlanschluß verbundenen Rechtsfragen zu erörtern, wenn die anwaltlich vertretene Klägerin dies nicht ausdrücklich wünschte (Beschluß vom 30. Oktober 1987, a.a.O).

    Entgegen der Auffassung der Beschwerde begründet § 104 Abs. 1 VwGO auch keine Pflicht des Gerichts, die Beteiligten vorab darauf hinzuweisen, auf welche Gesichtspunkte es sein - erst noch zu erlassendes - Urteil zu stützen gedenkt (vgl. Beschluß vom 30. Oktober 1987, a.a.O. und Urteil vom 23. Mai 1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.02.2005 - 6 B 80.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die Darlegung von

    So muss das Gericht die Beteiligten nicht vorab darauf hinweisen, auf welche von mehreren Gesichtspunkten es seine Entscheidung stützen und wie es sie im Einzelnen begründen werde (Beschluss vom 30. Oktober 1987 BVerwG 2 B 85.87 Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.05.2006 - 6 B 28.06

    Aufhebung eines unter Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

    So muss das Gericht im Regelfall wie hier die Beteiligten nicht vorab darauf hinweisen, auf welchen von mehreren Gesichtspunkten es seine Entscheidung stützen und wie es sie im Einzelnen begründen werde (Beschluss vom 30. Oktober 1987 BVerwG 2 B 85.87 Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 7.04

    Anforderungen an die Zulassung der Revision; Sicherung von Vermögenswerten von

    So muss das Gericht die Beteiligten nicht vorab darauf hinweisen, auf welche von mehreren Gesichtspunkten es seine Entscheidung stützen und wie es sie im Einzelnen begründen werde (Beschluss vom 30. Oktober 1987 BVerwG 2 B 85.87 Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.09.2022 - 6 B 10.22

    Rechtmäßigkeit einer Personenkontrolle nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 BPolG

  • BVerwG, 25.08.2003 - 6 B 43.03

    Industrie- und Handelskammer; Vollversammlung; Wahlordnung; Revisibilität.

  • BVerwG, 07.04.1997 - 4 B 64.97

    Bauplanungsrecht - Bebauungsplan, nachträgliche Inkraftsetzung eines wegen eines

  • BVerwG, 02.06.2014 - 8 B 98.13

    Kostenerstattungsanspruch einer Stadtratsfraktion für die Rechtsverfolgung im

  • BVerwG, 14.10.2004 - 3 B 7.04

    Zulassung zur Revision - Begrüudung einer Revision mit der Beschwerde -

  • BVerwG, 07.05.2008 - 9 B 35.07

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer sog. "Überraschungsentscheidung";

  • BVerwG, 18.04.2001 - 8 B 11.01

    Richter als Genosse der klagenden Genossenschaft; Ausschluss von der Ausübung des

  • BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 40.89

    Ruhestandsbeamter - Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis - Verpflichtung der

  • BVerwG, 20.11.2000 - 8 PKH 9.00

    Überschuldung; Ursächlichkeit nicht kostendeckender Mieten für Überschuldung;

  • BVerwG, 12.12.2007 - 8 B 57.07

    Voraussetzungen für die Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs;

  • BVerwG, 13.08.2007 - 6 B 36.07

    Voraussetzungen der Verfahrensrüge - Darlegung des Verfahrensmangels ungenügender

  • BVerwG, 24.04.2003 - 7 B 23.02

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 29.10.2003 - 6 B 57.03

    Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung; Anforderungen an die grundsätzliche

  • BVerwG, 31.05.1990 - 3 B 105.89

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche

  • BVerwG, 12.12.2008 - 8 B 57.07
  • BVerwG, 11.04.2005 - 8 B 65.04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz und Verfahrensmängeln - Verletzung der

  • BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 29.89

    Asylberechtigung - Beanstandungsklage - Beurteilungszeitpunkt - Möglichkeit einer

  • BVerwG, 20.02.2004 - 6 B 9.04

    Vorliegen eines so genannten Überraschungsurteils - Versagen des rechtlichen

  • BVerwG, 09.04.2002 - 9 B 24.02

    Bestimmen des Eigentümers eines zu gewerblichen Zwecken verpachteten Grundstücks

  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 B 91.90

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 09.04.2002 - 9 B 25.02

    Revisionsrechtliche Bedeutung der Frage der Bestimmung von Grundstückseigentümern

  • BVerwG, 10.02.2000 - 8 B 27.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Versäumung der Klagefrist -

  • BVerwG, 26.02.2002 - 8 B 170.01

    Notwendigkeit der Einholung einer Wohnraumzuweisung - Vorliegen einer

  • BVerwG, 13.12.1988 - 3 B 43.87

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung - Bestehen eines Rückgewähranspruchs

  • BVerwG, 24.08.1999 - 8 B 83.99

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Geltendmachen

  • BVerwG, 13.11.1989 - 2 B 131.89

    Darlegung eines wesentlichen Verfahrensfehlers - Den Grundsatz des rechtlichen

  • BVerwG, 10.05.1989 - 9 B 470.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 20.10.1999 - 3 B 47.99

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Frage von grundsätzlicher Bedeutung, ob

  • BVerwG, 24.04.1997 - 3 B 4.97

    Nachträgliche Heilung von Dauerverwaltungsakten ohne Rechtsgrundlage durch Erlass

  • BVerwG, 08.10.1990 - 9 B 127.90

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Unverfolgte bzw.

  • BVerwG, 23.01.1990 - 4 B 220.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 13.12.1988 - 3 B 45.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rückforderung zweckwidrig

  • BVerwG, 07.02.1991 - 9 B 265.90

    Rechtspflicht zur Mitteilung der möglichen Rechtsauffassung des Gerichts an den

  • BVerwG, 27.01.1997 - 4 B 2.97

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche

  • BVerwG, 11.04.1995 - 4 B 54.95

    Revisionszulassungsgrund der Divergenz - Pflicht zur Rücksichtnahme für einen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht