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   BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 17.95   

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https://dejure.org/1997,7029
BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 17.95 (https://dejure.org/1997,7029)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.1997 - 3 C 17.95 (https://dejure.org/1997,7029)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 1997 - 3 C 17.95 (https://dejure.org/1997,7029)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Bewilligung einer Milchaufgabevergütung, Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungserfordernisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Milchaufgabevergütung - Milchrente - Stücklandpächter - Betriebspacht - Zustimmungserfordernis

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.04.1997 - LwZR 4/96

    Anspruch des Pächters auf Auskehrung einer von dem Verpächter erlangten

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 17.95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgt aus § 590 (= § 583 a.F.) BGB die Zustimmungsbedürftigkeit jeder Bewirtschaftungsänderung, welche die öffentlich-rechtliche Befugnis zur abgabenfreien Milchverwertung in dem auf die Fläche entfallenden Umfang für die Zukunft beseitigt (vgl. Urteil vom 25. April 1997 - LwZR 4/96 - AgrarR 1997, 214, 215).

    Der Senat teilt die vom Bundesgerichtshof in dessen Urteil vom 25. April 1997 (a.a.O.) vertretene Ansicht, daß das aus dem Pachtrecht folgende Zustimmungserfordernis nicht dadurch eingeschränkt wird, daß die Milchaufgabevergütungsverordnung eine Einwilligung nur bei Betriebspacht vorsieht.

  • BGH, 05.06.1992 - LwZR 11/91

    Pflichten des Pächters bei Aufgabe von Grünland

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 17.95
    Beantragt der Pächter ohne Zustimmung des Verpächters eine Milchrente, so kann dies eine fristlose Kündigung des Pachtverhältnisses rechtfertigen (BGH, Urteil vom 5. Juni 1992 - LwZR 11/91 - BGHZ 118, 351 ).
  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 42.88

    Referenzmengenübergang auf den Verpächter bei Rückgabe des Pachtbetriebes

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 17.95
    Diese Differenzierung läßt sich mit denselben Gründen rechtfertigen, die der Versagung von Pächterschutz bei Rückgabe ganzer Betriebe zugrunde liegen (vgl. Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 3 C 42.88 - BVerwGE 87, 94 = Buchholz 451.512 Nr. 27).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 3 C 3.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Beschwer eines Beigeladenen

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 17.95
    Wie der Senat in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 3 C 3.95 - näher dargelegt hat, berührt die Freisetzung der Referenzmenge als Folge der Milchrentenbewilligung Rechte des Verpächters nicht.
  • BVerwG, 11.11.1993 - 3 C 37.91

    Milcherzeugung - Referenzmenge - Höchstbemessungsbegrenzung - Nutzung -

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 17.95
    Aus den voranstehenden Erwägungen folgt auch, daß eine solche Bewilligungsvoraussetzung - entgegen der Annahme des Berufungsgerichts - nicht aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 11. November 1993 (BVerwG 3 C 37.91 - BVerwGE 94, 257, 265 f.) abgeleitet werden kann, mit dem die Fünf-Hektar-Klausel des früheren § 7 Abs. 3 a Satz 1 MGV für verfassungswidrig erklärt worden ist.
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 33.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Einwilligung des Verpächters zur

    Vor einer solchen ungewollten Referenzmengeneinbuße sollen Verpächter eines gesamten Betriebes aber durch das in § 15 c Abs. 3 MAVV geregelte Zustimmungserfordernis geschützt werden (vgl. Urteil vom 30. Oktober 1997 - BVerwG 3 C 17.95 -).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Verpächter im Milchaufgabevergütungsverfahren an dem Rechtsverhältnis zwischen dem Pächter und dem Bundesamt nicht beteiligt, weil er bei laufendem Pachtvertrag in bezug auf die Referenzmenge keine Rechtsposition innehat (vgl. Urteile vom 18. April 1997 - BVerwG 3 C 3.95 - und vom 30. Oktober 1997 - BVerwG 3 C 17.95 -).

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