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   BVerwG, 30.10.2018 - 3 B 2.18   

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BVerwG, 30.10.2018 - 3 B 2.18 (https://dejure.org/2018,39252)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.2018 - 3 B 2.18 (https://dejure.org/2018,39252)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 2018 - 3 B 2.18 (https://dejure.org/2018,39252)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lebensmittelüberwachung - und die Gebühren einer Regelüberprüfung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Divergenzbeschwerde - und die notwendige Begründung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Flugsicherheitsgebühren

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2018 - 3 B 2.18
    Sie sind häufig Gegenleistung für bestimmte staatliche Tätigkeiten und damit Entgelt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verwaltung (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 - NVwZ 1999, 176 und Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 u.a. - BVerfGE 137, 1 Rn. 42 f.).

    Sind die Kosten dem Gebührenschuldner in individualisierbarer Weise zurechenbar, verliert die Abgabe den Charakter einer Sonderlast nicht dadurch, dass die Leistung auch oder sogar vorwiegend im Interesse der Allgemeinheit steht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 - NVwZ 1999, 176 , Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 u.a. - NVwZ 2018, 1293 Rn. 60).

  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 27.11

    Zuverlässigkeit; Eignung; Regelüberprüfung; Dreijahreszeitraum; Unterschreitung;

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2018 - 3 B 2.18
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat die Zulässigkeit einer Gebührenpflicht für Regelüberprüfungen bereits bejaht (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 27.11 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 101 Rn. 32 für die mindestens alle drei Jahre durchzuführende Regelüberprüfung der waffenrechtlichen Zulässigkeit und persönlichen Eignung für Waffenbesitzer).

    Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Amtshandlung - etwa ihre fehlende Erforderlichkeit im Hinblick auf eine anderweitig zeitnah erfolgte Prüfung (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 27.11 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 101 Rn. 21) oder fehlende Beanstandungen in den vorangegangenen Überprüfungen - kann die Klägerin daher auch mit der gegen die Kostentragung gerichteten Klage geltend machen, es sei denn, die der Gebührenerhebung zugrundeliegende Maßnahme beruht auf einem bestandskräftigen Bescheid oder auf einem rechtskräftigen Urteil (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Juli 2010 - 1 BvR 1634/04 - NVwZ 2010, 1482 ; BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 3 C 25.16 [ECLI:DE:BVerwG:2018:240518U3C25.16.0] - NJW 2018, 2910 Rn. 11).

  • BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 73.88

    Altölproben

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2018 - 3 B 2.18
    Auch diese Aussage steht indes nicht in Widerspruch zu dem zitierten Rechtssatz aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. August 1990 - 8 C 73.88 - (BVerwGE 85, 300 ): Danach ist eine Überwachung von Verhaltensweisen, von denen möglicherweise Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen, als solche nur eine Leistung, die der Staat der Allgemeinheit erbringt.
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2018 - 3 B 2.18
    Das Revisionszulassungsrecht kennt - anders als die Vorschriften zur Zulassung der Berufung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) - den Zulassungsgrund ernstlicher Richtigkeitszweifel nicht (BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.05.2008 - 1 BvR 645/08

    Gebührenerhebung für Geschäftsprüfung bei Notar - keine Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2018 - 3 B 2.18
    Sie verhelfe zur rechtzeitigen Aufdeckung und Behebung von Fehlern und könne so die Notare vor Amtshaftungsansprüchen und vor der Wiederholung regressträchtiger Versäumnisse bewahren (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Mai 2008 - 1 BvR 645/08 - NJW 2008, 2770 Rn. 20).
  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2018 - 3 B 2.18
    Erforderlich ist allerdings, dass die gebührenpflichtige Leistung an eine besondere Verantwortlichkeit der in Anspruch genommenen Person anknüpft, die aus der Sache ableitbar ist (BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1994 - 1 BvL 19/90 - BVerfGE 91, 207 ).
  • BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2018 - 3 B 2.18
    Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Amtshandlung - etwa ihre fehlende Erforderlichkeit im Hinblick auf eine anderweitig zeitnah erfolgte Prüfung (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 27.11 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 101 Rn. 21) oder fehlende Beanstandungen in den vorangegangenen Überprüfungen - kann die Klägerin daher auch mit der gegen die Kostentragung gerichteten Klage geltend machen, es sei denn, die der Gebührenerhebung zugrundeliegende Maßnahme beruht auf einem bestandskräftigen Bescheid oder auf einem rechtskräftigen Urteil (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Juli 2010 - 1 BvR 1634/04 - NVwZ 2010, 1482 ; BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 3 C 25.16 [ECLI:DE:BVerwG:2018:240518U3C25.16.0] - NJW 2018, 2910 Rn. 11).
  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 7.12

    Geflügel; Puten; Schlachtgeflügel; Schlachttier- und Fleischuntersuchung;

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2018 - 3 B 2.18
    Hinreichende Bestimmtheit kann vielmehr auch hergestellt werden, indem die Bemessungsfaktoren für die die Abgabe tragenden Kosten normiert werden (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 3 C 7.12 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 33 Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2018 - 3 B 2.18
    Sie sind häufig Gegenleistung für bestimmte staatliche Tätigkeiten und damit Entgelt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verwaltung (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 - NVwZ 1999, 176 und Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 u.a. - BVerfGE 137, 1 Rn. 42 f.).
  • VG Münster, 02.02.2018 - 7 K 3607/16
    Auszug aus BVerwG, 30.10.2018 - 3 B 2.18
    Die hierfür erforderlichen Amtshandlungen sind damit dem Pflichtenkreis der Klägerin zugeordnet (vgl. VG Münster, Urteil vom 2. Februar 2018 - 7 K 3607/16 - juris Rn. 38 ff.).
  • BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 25.16

    Kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

  • VG Mainz, 23.01.2004 - 2 K 508/03

    Basketballkorb nicht nahe Wohngebieten!

    In der amtlichen Begründung (Feldmann, Immissionsschutzrecht Band 3 B 2.18 Seite 5) wird zu der Verordnung ausgeführt, dass freizeitsportliche Aktivitäten auf Sportgelegenheiten wie etwa Wegen und Plätzen vom Anwendungsbereich nicht erfasst werden.
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2019 - 10 LC 261/17

    Gebühr; Kostenunterdeckung; Verwaltungskosten; Äquivalenzprinzip

    Veranlasser im gebührenrechtlichen Sinn ist danach nicht nur, wer die Amtshandlung willentlich herbeiführt, sondern auch derjenige, in dessen Pflichtenkreis sie erfolgt (BVerwG, Beschluss vom 30.10.2018 - 3 B 2.18 -, juris Rn. 10, 12).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat für den Fall amtlicher Fleischhygienekontrollen (BVerwG, Urteil vom 26.04.2012 - 3 C 20.11 -, juris) und für regelmäßige Überprüfungen nach § 39 Abs. 1 Satz 2 LFGB entschieden (BVerwG, Beschluss vom 30.10.2018, a.a.O., juris Rn. 14 ff.), dass diese eine Gebührenpflicht auch dann auslösen, wenn es sich um Routineüberprüfungen handelt.

    Der Gebührenschuldner muss die Höhe der zu erwartenden Gebührenlast anhand der normativen Festlegungen im Wesentlichen abschätzen können (BVerwG, Beschluss vom 30.10.2018 - 3 B 2.18 -, juris Rn. 25; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 20.12.2017 - 13 LC 165/15 -, juris Rn. 103 m.w.N.).

    Die tatbestandliche Bestimmung des Abgabesatzes ist dagegen nicht zwingend (BVerwG, Beschluss vom 30.10.2018 - 3 B 2.18 -, juris Rn. 25).

    Sie betreffen nicht die Bestimmtheit des Gebührentatbestands, sondern die Frage, in welchen Intervallen entsprechende Regelüberprüfungen veranlasst sind (BVerwG, Beschluss vom 30.10.2018 - 3 B 2/18 -, juris Rn. 19).

    Anders als im vom BVerwG entschiedenen Fall (Beschluss vom 30.10.2018 - 3 B 2.18 - juris Rn. 17 ff.) fehlt es zwar an einer nationalen Präzisierung der Kontrollhäufigkeit durch eine Verwaltungsvorschrift.

  • BVerwG, 22.07.2020 - 6 B 9.20

    Erstattung von Evakuierungskosten aus Anlass einer Bombenbeseitigung

    Die Behauptung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge dagegen nicht (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 3; vom 15. Februar 2016 - 6 PKH 1.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:150216B6PKH1.16.0] - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 25 Rn. 13 und vom 30. Oktober 2018 - 3 B 2.18 [ECLI:DE:BVerwG:2018:301018B3B2.18.0] - Buchholz 418.710 LFBG Nr. 9 Rn. 28).
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2020 - 7 LA 25/19

    Gebührenschuldner; Routinekontrolle; Veranlasser

    Veranlasser im gebührenrechtlichen Sinn ist auch derjenige, in dessen Pflichtenkreis die Amtshandlung erfolgt (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 30.10.2018 - 3 B 2.18 -).

    Veranlasser im gebührenrechtlichen Sinn ist deshalb auch derjenige, in dessen Pflichtenkreis die Amtshandlung erfolgt (BVerwG, Beschluss vom 30.10.2018 - 3 B 2.18 -, juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 04.12.2019 - 10 LC 261/17 -, juris).

  • BVerwG, 13.05.2019 - 3 B 2.19

    Amtliche Lebensmittelkontrolle; Bestandskraft; Fehlerfolge; Festsetzungszeitraum;

    Der Vortrag, das Revisionsgericht "scheine sich" der Auslegung des Art. 27 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 durch das damalige Berufungsgericht angeschlossen zu haben, genügt den Darlegungsanforderungen für den geltend gemachten Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 3 B 2.18 [ECLI:DE:BVerwG:2018:301018B3B2.18.0] - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 20.05.2019 - 3 B 3.19

    Vorgaben für die Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen;

    Der Vortrag, das Revisionsgericht "scheine sich" der Auslegung des Art. 27 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 durch das damalige Berufungsgericht angeschlossen zu haben, genügt den Darlegungsanforderungen für den geltend gemachten Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 3 B 2.18 [ECLI:DE:BVerwG:2018:301018B3B2.18.0] - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 8.19

    Unionsrechtliche Vorgaben zur Erhebung von Gebühren für amtliche

    Der Vortrag, das Revisionsgericht "scheine sich" der Auslegung des Art. 27 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 durch das damalige Berufungsgericht angeschlossen zu haben, genügt den Darlegungsanforderungen für den geltend gemachten Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 3 B 2.18 [ECLI:DE:BVerwG:2018:301018B3B2.18.0] - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 9.19

    Vorgaben für die Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen;

    Der Vortrag, das Revisionsgericht "scheine sich" der Auslegung des Art. 27 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 durch das damalige Berufungsgericht angeschlossen zu haben, genügt den Darlegungsanforderungen für den geltend gemachten Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 3 B 2.18 [ECLI:DE:BVerwG:2018:301018B3B2.18.0] - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 6.19

    Vorgaben für die Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen;

    Der Vortrag, das Revisionsgericht "scheine sich" der Auslegung des Art. 27 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 durch das damalige Berufungsgericht angeschlossen zu haben, genügt den Darlegungsanforderungen für den geltend gemachten Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 3 B 2.18 [ECLI:DE:BVerwG:2018:301018B3B2.18.0] - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 5.19

    Vorgaben für die Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen;

    Der Vortrag, das Revisionsgericht "scheine sich" der Auslegung des Art. 27 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 durch das damalige Berufungsgericht angeschlossen zu haben, genügt den Darlegungsanforderungen für den geltend gemachten Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 3 B 2.18 [ECLI:DE:BVerwG:2018:301018B3B2.18.0] - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 7.19

    Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen; Festsetzung einer

  • BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 4.19

    Vorgaben für die Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen;

  • BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 10.19

    Vorgaben für die Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1999 - 7 A 11469/98

    Geltendmachung eines bauordnungsrechtlichen Anspruchs auf Beseitigung einer

  • OVG Niedersachsen, 25.03.2021 - 1 LB 171/18

    Amtshandlung; antragsgebunden; Antragstellung; Beendigung; Bestimmtheit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2020 - 9 A 1036/18

    Erhebung von Baugenehmigungsgebühren für die Errichtung einer außerhalb des

  • VG Köln, 09.12.2020 - 22 K 1886/19
  • VG Köln, 11.11.2020 - 22 K 222/19
  • VG Köln, 11.11.2020 - 22 K 6853/19
  • VG Köln, 11.11.2020 - 22 K 1275/19
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