Rechtsprechung
   BVerwG, 30.10.2019 - 10 C 20.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,48233
BVerwG, 30.10.2019 - 10 C 20.19 (https://dejure.org/2019,48233)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.2019 - 10 C 20.19 (https://dejure.org/2019,48233)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 2019 - 10 C 20.19 (https://dejure.org/2019,48233)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,48233) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    IFG § 3 Nr. 4; KWG § 9 Abs. 1; FinDAG § 4d Abs. 1, 5 und 9; RL 2004/39/EG Art. 54 Abs. 1; RL 2013/36/EU Art. 53, 71; RL 2014/65/EU Art. 73, 76 Abs. 1
    BaFin; Berufsgeheimnis; Finanzaufsicht; Hinweisgeberverfahren; Informantenschutz; Informationszugang; Verschwiegenheitspflicht; aufsichtsrechtliches Geheimnis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Nr 4 IFG, § 9 Abs 1 KredWG, § 4d Abs 1 FinDAG, § 4d Abs 5 FinDAG, § 4d Abs 9 FinDAG

  • Wolters Kluwer

    Streit um Einsicht in Unterlagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes; Schutzumfang des aufsichtsrechtlichen Geheimnisses; Behandlung von der Behörde von Dritten in der Erwartung vertraulicher Behandlung ...

  • doev.de PDF

    Zugang zu Unterlagen der BAFin

  • rewis.io

    Zugang zu Unterlagen der BaFin

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Aufsichtsrecht und Datenschutz: Zugang zu Unterlagen der BaFin, Schutz von Hinweisgebern

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    FinDAG § 4d Abs. 1; FinDAG § 4d Abs. 5; IFG § 3 Nr. 4
    Informantenschutz für Whistleblower der BaFin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    KWG § 9 Abs. 1 ; IFG § 3 Nr. 4
    Streit um Einsicht in Unterlagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes; Schutzumfang des aufsichtsrechtlichen Geheimnisses; Behandlung von der Behörde von Dritten in der Erwartung vertraulicher Behandlung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Richtlinienkonforme Versagung der Akteneinsicht in Unterlagen der BaFin auch bei von Dritten in Erwartung vertraulicher Behandlung übermittelten Informationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Richtlinienkonforme Versagung der Akteneinsicht in Unterlagen der BaFin auch bei von Dritten in Erwartung vertraulicher Behandlung übermittelten Informationen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 359
  • NVwZ 2020, 885
  • VersR 2020, 893
  • WM 2020, 502
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 10.04.2019 - 7 C 22.18

    5-Jahres-Frist; BaFin; Berufsgeheimnis; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis;

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2019 - 10 C 20.19
    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 - juris Rn. 22 ff., im Anschluss an Beschluss vom 4. November 2015 - 7 C 4.14 - Buchholz 404 IFG Nr. 16 Rn. 19 ff.) hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass § 9 Abs. 1 KWG - über seinen Wortlaut hinausgehend - bei einer richtlinienkonformen Auslegung auch das sogenannte aufsichtsrechtliche Geheimnis schützt.

    Vielmehr rechtfertigt schon die generalisierende Wertung des Normgebers im Rahmen der gebotenen Nachweiserleichterungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 - juris Rn. 54 ff.) die Annahme, dass die Weitergabe in dieser Weise erlangter Informationen, zu denen auch die Identität des Informanten zählt, die Gefahr einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Finanzaufsicht mit sich brächte.

    Allein darauf kommt es beim Versagungsgrund nach § 3 Nr. 4 IFG an (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 - juris Rn. 39, 54).

    Damit wird verkannt, dass der Versagungsgrund des § 3 Nr. 4 IFG als Rezeptionsnorm fachgesetzliche Zugangsrestriktionen als dem Informationsfreiheitsgesetz vorausliegend hinnimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 - juris Rn. 39 m.w.N.).

  • EuGH, 13.09.2018 - C-358/16

    Die nationalen Finanzaufsichtsbehörden können verpflichtet sein, zur

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2019 - 10 C 20.19
    § 9 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 KWG füllt entgegen der Auffassung der Beklagten keine dem nationalen Recht vom Unionsrecht überlassenen Regelungsspielräume aus (siehe zur autonomen und einheitlichen Auslegung der entsprechenden Vorschriften Schlussanträge der Generalanwältin vom 26. Juli 2017 im Verfahren - C-358/16 [ECLI:EU:C:2017:606], UBS Europe - Rn. 35).

    Sie betrifft "die Weiterleitung oder Verwendung vertraulicher Informationen zur Verweisung zwecks strafrechtlicher Verfolgung an ein Gericht sowie die entsprechende Durchführung oder Verhängung strafrechtlicher Sanktionen" (EuGH, Urteil vom 13. September 2018 - C-358/16 [ECLI:EU:C:2018:715], UBS Europe - Rn. 41, 44).

  • BVerwG, 04.11.2015 - 7 C 4.14

    Finanzaufsicht; BaFin; Berufsgeheimnis; Verschwiegenheitspflicht; Geheimhaltung;

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2019 - 10 C 20.19
    Mit Beschluss vom 3. Mai 2016 - 7 C 14.15 - hat das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in dem mit Vorlagebeschluss vom 4. November 2015 - 7 C 4.14 - eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahren (Rechtssache C-15/16) ausgesetzt.

    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 - juris Rn. 22 ff., im Anschluss an Beschluss vom 4. November 2015 - 7 C 4.14 - Buchholz 404 IFG Nr. 16 Rn. 19 ff.) hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass § 9 Abs. 1 KWG - über seinen Wortlaut hinausgehend - bei einer richtlinienkonformen Auslegung auch das sogenannte aufsichtsrechtliche Geheimnis schützt.

  • BVerwG, 23.05.2016 - 7 B 47.15

    Informationszugangsverweigerung wegen Beeinträchtigung der öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2019 - 10 C 20.19
    Dessen Kenntnis ist aber auch für die Feststellung des Vorliegens materieller Geheimhaltungsgründe nicht zwingend erforderlich; dies hängt maßgeblich von der Möglichkeit der nachvollziehbaren Darlegung des Vorliegens von Versagungsgründen ab (BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2016 - 7 B 47.15 - juris Rn. 8 f. m.w.N.; Urteil vom 28. Februar 2019 - 7 C 20.17 - NVwZ 2019, 1050 Rn. 38).
  • BVerwG, 28.02.2019 - 7 C 20.17

    Zugang zu Unterlagen über Uwe Mundlos

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2019 - 10 C 20.19
    Dessen Kenntnis ist aber auch für die Feststellung des Vorliegens materieller Geheimhaltungsgründe nicht zwingend erforderlich; dies hängt maßgeblich von der Möglichkeit der nachvollziehbaren Darlegung des Vorliegens von Versagungsgründen ab (BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2016 - 7 B 47.15 - juris Rn. 8 f. m.w.N.; Urteil vom 28. Februar 2019 - 7 C 20.17 - NVwZ 2019, 1050 Rn. 38).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-358/16

    UBS Europe und Alain Hondequin, Holzem, und consorts - Vorlage zur

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2019 - 10 C 20.19
    § 9 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 KWG füllt entgegen der Auffassung der Beklagten keine dem nationalen Recht vom Unionsrecht überlassenen Regelungsspielräume aus (siehe zur autonomen und einheitlichen Auslegung der entsprechenden Vorschriften Schlussanträge der Generalanwältin vom 26. Juli 2017 im Verfahren - C-358/16 [ECLI:EU:C:2017:606], UBS Europe - Rn. 35).
  • BVerwG, 30.10.2019 - 10 C 21.19

    Streit um Einsicht in Unterlagen der Bundesanstalt für

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2019 - 10 C 20.19
    Sie ging Hinweisen nach, dass der Vorstandsvorsitzende der Bank, der Kläger im Parallelverfahren - 10 C 21.19 -, über Treuhandverträge - u.a. mit Frau M. B. - eine GmbH vollständig kontrolliert habe, die als Komplementärin an anderen Gesellschaften beteiligt gewesen sei; an diese habe die Bank Großkredite vergeben.
  • EuGH, 13.09.2018 - C-594/16

    Buccioni - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2019 - 10 C 20.19
    Dieses Geheimnis, das nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16 - Rn. 31 ff.) von der Vorschrift über das Berufsgeheimnis in Art. 54 Abs. 1 der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates - MiFID I - (ABl. L 145 S. 1) in Bezug auf die Aufsicht über Wertpapierfirmen erfasst wird (nunmehr geregelt in Art. 76 Abs. 1 MiFID II), ist in Art. 53 CRD IV in gleicher Weise für die Aufsicht über Kreditinstitute normiert (siehe EuGH, Urteil vom 13. September 2018 - C-594/16 [ECLI:EU:C:2018:717], Buccioni - Rn. 27 ff.).
  • EuGH, 12.11.2014 - C-140/13

    Altmann u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2019 - 10 C 20.19
    Diese Vorschrift sei vor dem Hintergrund des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. November 2014 - C-140/13 [ECLI:EU:C:2014:2362], Altmann - über das bisherige Verständnis hinaus richtlinienkonform im Sinne einer umfassenderen Geheimhaltung der vorhandenen Unterlagen auszulegen.
  • EuGH, 19.06.2018 - C-15/16

    Nicht alle in der Akte einer Finanzaufsichtsbehörde enthaltenen Informationen

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2019 - 10 C 20.19
    Zur Begründung der Revision trägt der Kläger - nach Fortsetzung des Verfahrens auch unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Juni 2018 - C-15/16 [ECLI:EU:C:2018:464], Baumeister - vor: Ein Ausschlussgrund nach § 3 Nr. 4 IFG i.V.m. § 9 Abs. 1 KWG liege nicht vor.
  • BVerwG, 28.07.2016 - 7 C 7.14

    Zurückverweisung; Rechtsänderung im Revisionsverfahren; missbräuchliche

  • BVerwG, 15.12.2020 - 10 C 25.19

    Über Zugang zu Unterlagen der Werftenförderung muss neu verhandelt werden

    Insoweit wird vermutet, dass Informationen nach Ablauf von fünf Jahren nicht mehr aktuell sind und mangels fortbestehender Wettbewerbsrelevanz nicht mehr dem Berufsgeheimnisschutz unterliegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 - Buchholz 404 IFG Nr. 32 Rn. 46 und vom 30. Oktober 2019 - 10 C 20.19 - Buchholz 404 IFG Nr. 36 Rn. 21; vgl. auch EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16 [ECLI:EU:C:2018:464], Baumeister - Rn. 54).
  • BVerwG, 30.01.2020 - 10 C 18.19

    Akteneinsicht; BaFin; Berufsgeheimnis; Finanzaufsicht; Geschäftsgeheimnis;

    Das so verstandene Berufsgeheimnis gilt - wie der Verwaltungsgerichtshof zutreffend festgestellt hat - nicht nur gemäß Art. 54 Abs. 1 der Richtlinie 2003/39/EG der Kommission vom 15. Mai 2003 - MiFID I - (nunmehr Art. 76 Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 - MiFID II) für die Aufsicht über Wertpapierfirmen, sondern nach Art. 53 der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen - CRD IV - in gleicher Weise für die Aufsicht über Kreditinstitute (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 10 C 20.19 - ZIP 2020, 359 Rn. 16).
  • BVerwG, 22.03.2022 - 10 C 2.21

    Zugang zu Umweltinformationen über Stuttgart 21 - Ausnahme für interne

    Dieses Erfordernis hängt vielmehr maßgeblich von der Möglichkeit der nachvollziehbaren Darlegung des Vorliegens von Versagungsgründen auch ohne Offenlegung des Inhalts betroffener Unterlagen ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 10 C 20.19 [ECLI:DE:BVerwG:2019:301019U10C20.19.0] - Buchholz 404 IFG Nr. 36 Rn. 22 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 15.04.2020 - 6 A 1293/13

    Zugang zu Unterlagen der BaFin

    Die auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse bezogene Vermutungsregel, dass Informationen nach Ablauf von fünf Jahren nicht mehr aktuell sind und mangels fortbestehender Wettbewerbsrelevanz nicht mehr dem Berufsgeheimnis unterliegen, ist zwar auf das aufsichtsrechtliche Geheimnis nicht übertragbar (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C- 15/16 -, a. a. O.; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 10 C 20.19 -, WM 2020, 502, juris Rn. 21).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2023 - 12 B 15.22

    Cum-Cum-Geschäfte - nachteilige Auswirkungen auf Aufsichtsaufgaben der

    § 9 Abs. 1 KWG und § 21 Abs. 1 des Gesetzes über den Wertpapierhandel, Wertpapierhandelsgesetz - WpHG - und das aus den vorstehenden Regelungen folgende aufsichtsrechtliche Geheimnis (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 - NVwZ 2019, 1840, juris Rn. 22 ff. und vom 30. Oktober 2019 - 10 C 20.19 - NVwZ 2020, 885, juris Rn. 17) sind ebenfalls nicht zu Gunsten der Beklagten einschlägig, da die Dokumente keine Tatsachen enthalten, die Bediensteten im Rahmen der Tätigkeit nach dem Kreditwesengesetz oder dem Wertpapierhandelsgesetz bekannt geworden sind.

    Über den Wortlaut der vorstehenden Regelungen hinaus schützen sie das sogenannte "aufsichtsrechtliche Geheimnis", das sich auf nicht öffentlich zugängliche Informationen erstreckt, bei deren Weitergabe die Gefahr einer Beeinträchtigung des Funktionierens der unionsrechtlich geregelten Finanzmarktaufsicht bestünde (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2019, a.a.O. Rn. 16 f. und vom 10. April 2019, a.a.O. Rn. 22 ff.).

  • VG Berlin, 27.01.2022 - 2 K 169.19
    Hierzu gehören etwa die von den zuständigen Behörden angewandten Überwachungsmethoden, die Korrespondenz und der Informationsaustausch der verschiedenen zuständigen Behörden untereinander sowie zwischen ihnen und den beaufsichtigten Unternehmen und alle sonstigen nicht-öffentlichen Informationen über den Stand der beaufsichtigten Märkte und die dort ablaufenden Transaktionen (BVerwG, Urteile vom 10. April 2019 - BVerwG 7 C 22/18 - NVwZ 2019, 1840 Rn. 19 ff. und vom 30. Oktober 2019 - BVerwG 10 C 20/19 - NVwZ 2020, 885 Rn. 16 ff.).

    Zwar ist das im Jahr 2016 verfasste Dokument Nr. 37 im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung älter als fünf Jahre; für den Schutz des aufsichtsrechtlichen Geheimnisses ist dies indes unerheblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2019 - BVerwG 10 C 20/19 - NVwZ 2020, 885 Rn. 21).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht