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   BVerwG, 30.11.1978 - VII B 93.76   

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BVerwG, 30.11.1978 - VII B 93.76 (https://dejure.org/1978,1505)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1978 - VII B 93.76 (https://dejure.org/1978,1505)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1978 - VII B 93.76 (https://dejure.org/1978,1505)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Überleitung in den Status eines Universitätsprofessors auf Lebenszeit - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Bestimmung des Begriffs "Hochschullehrer" - Verhältnis des dienstrechtlichen und korporationsrechtlichen Status ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1978 - 7 B 93.76
    Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 35, 79 [126/127]), wonach die Gruppe der Hochschullehrer unabhängig von den Abgrenzungen der beamtenrechtlichen Vorschriften zu bestimmen sei, und ziehen daraus den Schluß, daß der vom Berufungsgericht nach saarländischem Landesrecht für notwendig angesehene Zusammenhang von korporationsrechtlichem und dienstrechtlichem Status, der zu dem Erfordernis der Habilitation als Voraussetzung der von den Klägern begehrten Überleitung führt, gegen Bundesverfassungsrecht verstößt.

    Das Bundesverfassungsgericht versteht unter einem Hochschullehrer unabhängig von der beamtenrechtlichen Abgrenzung den Forscher und Lehrer, der auf Grund der Habilitation oder eines sonstigen Qualifikationsbeweises mit der selbständigen Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre betraut ist (BVerfGE 35, 79 [126 f.] - Hochschulurteil - 43, 242 [268]; 47, 327 [388]).

    Angesichts des dem Gesetzgeber bei der Gestaltung des Wissenschaftsbetriebs zustehenden breiten Raumes zur Verwirklichung seiner hochschulpolitischen Auffassungen (vgl. BVerfGE 35, 79 [120]; 39, 247 [255]; 43, 242 [267 f.]; BVerwGE 55, 73 [76]), der als zentralen Bereich auch den der Gewinnung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Berufung der Hochschullehrer umfaßt, kann nicht zweifelhaft sein, daß der Gesetzgeber die Wahl hat, ob er an der Habilitation als Nachweis der Qualifikation der Hochschullehrer festhält oder nicht (vgl. jetzt §§ 44, 48 des Hochschulrahmengesetzes vom 26. Januar 1976 [BGBl. I S. 185]).

  • BVerwG, 18.11.1955 - II C 180.54

    Unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung - Versäumnis der rechtzeitigen

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1978 - 7 B 93.76
    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 2, 329 [330]; BVerwG, Urteil vom 1. November 1963 - BVerwG 6 C 37.61 - [VerwRspr 16 S. 764 = DÖV 1964, 561]; Urteil vom 13. Mai 1964 - BVerwG 5 C 211.62 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 33 = DVBl. 1965, 88]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 75.67 - [DVBl. 1970, 464]) ausgeführten Grundsätzen ist ein Gericht gehindert, die Verwertung weiterer Beweismittel für eine entscheidungserhebliche, nicht genügend geklärte Tatsache deshalb abzulehnen, weil das zu erwartende Ergebnis der Beweisaufnahme nach Lage der Dinge die Überzeugung des Gerichts nicht ändern könne; es stellt eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung dar, wenn das Gericht ein Beweismittel nicht mehr erhebt, obwohl die Beweisfrage rechtserheblich und das Beweismittel nicht gänzlich ungeeignet ist.

    Dies ergibt sich im wesentlichen aus dem Gebot umfassender Sachaufklärung (vgl. BVerwGE 2, 329 [331]).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1978 - 7 B 93.76
    Die Rüge verschiedener Verstöße gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG bezeichnet keine konkrete Rechtsfrage (vgl. BVerwGE 13, 90 [91]); sie ist daher unzulässig.

    Dieser Vortrag läßt nicht erkennen, über welche konkrete Rechtsfrage im künftigen Revisionsverfahren entschieden werden soll (vgl. BVerwGE 13, 90 [91]; ferner etwa BVerwG, Beschluß vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 40]).

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75

    Hessisches Universitätsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1978 - 7 B 93.76
    Das Bundesverfassungsgericht versteht unter einem Hochschullehrer unabhängig von der beamtenrechtlichen Abgrenzung den Forscher und Lehrer, der auf Grund der Habilitation oder eines sonstigen Qualifikationsbeweises mit der selbständigen Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre betraut ist (BVerfGE 35, 79 [126 f.] - Hochschulurteil - 43, 242 [268]; 47, 327 [388]).

    Die dafür maßgeblichen Kriterien sind vornehmlich: Aufgabenstellung, Funktion und Verantwortlichkeit, Einstellungsvoraussetzungen und Berufungsverfahren, Dauer der Zugehörigkeit zur Universität und Interessenlage (BVerfGE 47, 327 [389]).

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1978 - 7 B 93.76
    Angesichts des dem Gesetzgeber bei der Gestaltung des Wissenschaftsbetriebs zustehenden breiten Raumes zur Verwirklichung seiner hochschulpolitischen Auffassungen (vgl. BVerfGE 35, 79 [120]; 39, 247 [255]; 43, 242 [267 f.]; BVerwGE 55, 73 [76]), der als zentralen Bereich auch den der Gewinnung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Berufung der Hochschullehrer umfaßt, kann nicht zweifelhaft sein, daß der Gesetzgeber die Wahl hat, ob er an der Habilitation als Nachweis der Qualifikation der Hochschullehrer festhält oder nicht (vgl. jetzt §§ 44, 48 des Hochschulrahmengesetzes vom 26. Januar 1976 [BGBl. I S. 185]).

    Für die Überleitung der wissenschaftlichen Beamten und Angestellten gilt nichts anderes (vgl. BVerfGE 43, 242 [272 f.]).

  • BVerwG, 24.11.1961 - VII C 151.60

    Anspruch auf Anerkennung als politisch Verfolgter - Zurückweisung eines Antrags

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1978 - 7 B 93.76
    In der vorliegenden Sache liegen die Verhältnisse nicht so wie in dem Urteil des Senats vom 24. November 1961 (BVerwGE 13, 187), in welchem Verfahren das Berufungsgericht lediglich auf Grund des bisherigen Ergebnisses einer Beweisaufnahme angenommen hatte, daß es auf den Inhalt von Akten nicht ankomme; im Verfahren der Kläger führen vielmehr rechtliche Erwägungen zu dem Ergebnis, daß der Inhalt der dem Gericht vorliegenden Protokolle für die vom Gericht getroffene Entscheidung unerheblich ist.
  • BVerwG, 01.11.1963 - VI C 37.61

    Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines Vertagungsantrages

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1978 - 7 B 93.76
    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 2, 329 [330]; BVerwG, Urteil vom 1. November 1963 - BVerwG 6 C 37.61 - [VerwRspr 16 S. 764 = DÖV 1964, 561]; Urteil vom 13. Mai 1964 - BVerwG 5 C 211.62 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 33 = DVBl. 1965, 88]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 75.67 - [DVBl. 1970, 464]) ausgeführten Grundsätzen ist ein Gericht gehindert, die Verwertung weiterer Beweismittel für eine entscheidungserhebliche, nicht genügend geklärte Tatsache deshalb abzulehnen, weil das zu erwartende Ergebnis der Beweisaufnahme nach Lage der Dinge die Überzeugung des Gerichts nicht ändern könne; es stellt eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung dar, wenn das Gericht ein Beweismittel nicht mehr erhebt, obwohl die Beweisfrage rechtserheblich und das Beweismittel nicht gänzlich ungeeignet ist.
  • BVerwG, 27.10.1971 - V C 78.70

    Vorliegen eines besonderen Kündigungsschutzes bei der Kündigung des

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1978 - 7 B 93.76
    Daß eine Verletzung der Aufklärungspflicht infolge einer abgelehnten Vernehmung von Zeugen dann zu verneinen ist, wenn es auf die Beweistatsache nicht ankommt, d.h. der unter Beweis gestellte Sachverhalt für die Entscheidung des Rechtsstreits unerheblich ist, steht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 39, 36 [BVerwG 27.10.1971 - V C 78/70] [37]) außer Frage.
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 75.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1978 - 7 B 93.76
    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 2, 329 [330]; BVerwG, Urteil vom 1. November 1963 - BVerwG 6 C 37.61 - [VerwRspr 16 S. 764 = DÖV 1964, 561]; Urteil vom 13. Mai 1964 - BVerwG 5 C 211.62 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 33 = DVBl. 1965, 88]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 75.67 - [DVBl. 1970, 464]) ausgeführten Grundsätzen ist ein Gericht gehindert, die Verwertung weiterer Beweismittel für eine entscheidungserhebliche, nicht genügend geklärte Tatsache deshalb abzulehnen, weil das zu erwartende Ergebnis der Beweisaufnahme nach Lage der Dinge die Überzeugung des Gerichts nicht ändern könne; es stellt eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung dar, wenn das Gericht ein Beweismittel nicht mehr erhebt, obwohl die Beweisfrage rechtserheblich und das Beweismittel nicht gänzlich ungeeignet ist.
  • BVerwG, 13.05.1964 - V C 211.62

    Antrag auf Altsparerentschädigung - Feststellungen zu einer Abtretung eines

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1978 - 7 B 93.76
    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 2, 329 [330]; BVerwG, Urteil vom 1. November 1963 - BVerwG 6 C 37.61 - [VerwRspr 16 S. 764 = DÖV 1964, 561]; Urteil vom 13. Mai 1964 - BVerwG 5 C 211.62 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 33 = DVBl. 1965, 88]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 75.67 - [DVBl. 1970, 464]) ausgeführten Grundsätzen ist ein Gericht gehindert, die Verwertung weiterer Beweismittel für eine entscheidungserhebliche, nicht genügend geklärte Tatsache deshalb abzulehnen, weil das zu erwartende Ergebnis der Beweisaufnahme nach Lage der Dinge die Überzeugung des Gerichts nicht ändern könne; es stellt eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung dar, wenn das Gericht ein Beweismittel nicht mehr erhebt, obwohl die Beweisfrage rechtserheblich und das Beweismittel nicht gänzlich ungeeignet ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.06.1973 - 2 B 49/73
  • BVerwG, 08.02.1977 - 7 B 11.77

    Habilitierte - Ernennung zum Professor - Dienststellung - Assistenzprofessor -

  • BVerwG, 25.11.1977 - 7 C 3.76

    Verfassungsmäßigkeit der Getränkesteuer - Getränkesteuertatbestand -

  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvL 6/74

    Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 2, Abs. 3 UOG in Bezug auf Hochschullehrer

  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf Anerkennung als

  • BVerwG, 30.05.1967 - II B 32.67

    Gewährung von Entlassungsgeld eines Berufsunteroffiziers der früheren Wehrmacht

  • BVerwG, 25.11.1977 - 7 C 25.76

    Habilitation - Gesetzliche Regelung - Lehrbefähigung - Lehrbefugnis

  • BVerwG, 03.07.1978 - 7 B 61.77

    Heranziehung zur Zahlung anteiliger Kosten für die vollständige Herstellung einer

  • BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
  • BVerwG, 23.08.1968 - IV C 235.65

    Genehmigung für die Errichtung eines Geschäftshauses - Anspruch auf Aushändigung

  • BVerwG, 06.07.1966 - V C 80.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.11.1977 - 6 B 30.77

    Überprüfung der Anwendung von Normen des Landesbeamtenrechts durch das

  • BVerwG, 13.03.1964 - I B 39.64

    Erfordernis einer Ortsbesichtigung des Gerichts im Rahmen der Aufklärungspflicht

  • BVerwG, 20.02.1962 - VIII B 190.61

    Voraussetzungen für die Zulassung zur Revision trotz ungenügender Sachaufklärung

  • BVerwG, 09.08.1966 - II B 3.66

    Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs - Zulässigkeit und Begründetheit einer

  • BVerwG, 06.10.1972 - VI B 7.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Fürsorgepflicht

  • BVerwG, 14.09.1968 - IV B 109.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 41.90

    Beiladung; Bundesrepublik Deutschland; rechtliches Interesse; materielle

    Es entspricht der Billigkeit, dem Kläger die der Beigeladenen durch ihre Prozeßvertretung im Revisionsverfahren erwachsenen außergerichtlichen Kosten aufzuerlegen, da sie einen Antrag auf Zurückweisung der Revision mit dem damit verbundenen Kostenrisiko nach § 154 Abs. 3 VwGO gestellt hat (Beschluß vom 30. November 1978 - BVerwG 7 B 93.76 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 67; Kopp, a.a.O., § 162 Rdnr. 23; Redeker/v. Oertzen, a.a.O., § 162 Rdnr. 15).
  • OVG Bremen, 09.07.1982 - 1 B 24/82

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine nach Klagerücknahme ergangene

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