Rechtsprechung
   BVerwG, 30.11.1993 - 7 B 92.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,10736
BVerwG, 30.11.1993 - 7 B 92.93 (https://dejure.org/1993,10736)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1993 - 7 B 92.93 (https://dejure.org/1993,10736)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1993 - 7 B 92.93 (https://dejure.org/1993,10736)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,10736) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unterzeichnung eines Urteils durch die mitwirkenden Richter - Nachteilige Auswirkungen einer umstrittenen Grundwasserentnahme

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 43.78

    Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung im Wiederholungsversuch -

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1993 - 7 B 92.93
    Die Abhängigkeit des Hilfsantrags vom Hauptantrag führt in solchen Fällen nur dazu, daß die rechtskräftige Entscheidung über den Hilfsantrag nachträglich ihre Wirksamkeit einbüßt, wenn das Rechtsmittelgericht dem Hauptantrag stattgibt (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 43.78 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 124).
  • BVerwG, 26.03.1975 - II C 11.74

    Übernahme in Beamtendienst; Freiheitliche demokratische Grundordnung;

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1993 - 7 B 92.93
    Auch die vom Berufungsgericht getroffene Beweislastentscheidung begegnet keinen Bedenken, weil der Kläger aus der behaupteten Beeinträchtigung seiner Belange eine ihm günstige Rechtsfolge herleitet (vgl. BVerwGE 47, 365 [BVerwG 26.03.1975 - II C 11/74]).
  • BVerwG, 12.02.1993 - 9 B 25.93

    Berufung - Antrag - Teilrechtskraft - Berufungsfrist

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1993 - 7 B 92.93
    Eine Unklarheit über das Berufungsbegehren, die ggf. auch noch nach Ablauf der Berufungsfrist hätte beseitigt werden können (vgl. Beschluß vom 12. Februar 1993 - BVerwG 9 B 25.93 - Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 24), lag mithin nicht vor.
  • BVerwG, 29.07.1980 - 4 B 218.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1993 - 7 B 92.93
    Daß das Berufungsgericht den Erfolg der hier erhobenen Nachbarklage von der Klärung der Frage abhängig gemacht hat, ob beim Erlaß des angefochtenen Bescheids mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Beeinträchtigung der Belange des Klägers zu erwarten war, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und bedarf daher nicht der Überprüfung in einem Revisionsverfahren (vgl. Beschluß vom 29. Juli 1980 - BVerwG 4 B 218.79 - Buchholz 445.4 § 8 WHG Nr. 9 S. 3 f.; Urteil vom 15. Juli 1987 - BVerwG 4 C 56.83 - BVerwGE 78, 40).
  • BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 9.89

    Urteil ohne mündliche Verhandlung, kein Erlaß durch Zustellung bei Fehlen einer

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1993 - 7 B 92.93
    Nach § 117 Abs. 1 VwGO müssen die mitwirkenden Richter lediglich die Urschrift des Urteils unterzeichnen (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1992 - BVerwG 5 C 9.89 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 40; Beschluß vom 30. Oktober 1992 - BVerwG 11 B 47.92 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 182), die hier offenbar den vom Berufungsgericht am 16. April 1993 dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers zur Einsicht übersandten Verfahrensakten nicht beigefügt war.
  • BVerwG, 30.10.1992 - 11 B 47.92

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1993 - 7 B 92.93
    Nach § 117 Abs. 1 VwGO müssen die mitwirkenden Richter lediglich die Urschrift des Urteils unterzeichnen (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1992 - BVerwG 5 C 9.89 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 40; Beschluß vom 30. Oktober 1992 - BVerwG 11 B 47.92 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 182), die hier offenbar den vom Berufungsgericht am 16. April 1993 dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers zur Einsicht übersandten Verfahrensakten nicht beigefügt war.
  • BVerwG, 17.05.1979 - 2 C 1.79

    Vereinfachte Zustellung an einen Rechtsanwalt gemäß § 5 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1993 - 7 B 92.93
    Dieser Vermerk ist für den Zeitpunkt der Zustellung maßgebend, weil in den Fällen der Zustellung an einen Rechtsanwalt gegen Empfangsbekenntnis gemäß § 56 Abs. 2 VwGO, § 5 Abs. 2 VwZG die Zustellung erst dann bewirkt ist, wenn der als Zustellungsadressat bezeichnete Rechtsanwalt das zuzustellende Schriftstück persönlich als zugestellt annimmt (BVerwGE 58, 107 [BVerwG 17.05.1979 - 2 C 1/79]).
  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1993 - 7 B 92.93
    Daß das Berufungsgericht den Erfolg der hier erhobenen Nachbarklage von der Klärung der Frage abhängig gemacht hat, ob beim Erlaß des angefochtenen Bescheids mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Beeinträchtigung der Belange des Klägers zu erwarten war, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und bedarf daher nicht der Überprüfung in einem Revisionsverfahren (vgl. Beschluß vom 29. Juli 1980 - BVerwG 4 B 218.79 - Buchholz 445.4 § 8 WHG Nr. 9 S. 3 f.; Urteil vom 15. Juli 1987 - BVerwG 4 C 56.83 - BVerwGE 78, 40).
  • BVerwG, 30.11.1993 - 7 B 91.93

    Vereinfachte Zustellung an Rechtsanwalt - Empfangsbekenntnis -

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1993 - 7 B 92.93
    wie 7 B 91.93.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht