Rechtsprechung
   BVerwG, 30.11.1994 - 9 C 65.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,12755
BVerwG, 30.11.1994 - 9 C 65.94 (https://dejure.org/1994,12755)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1994 - 9 C 65.94 (https://dejure.org/1994,12755)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1994 - 9 C 65.94 (https://dejure.org/1994,12755)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,12755) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der religiösen Verfolgung der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft in Gestalt von Strafverfolgungsmaßnahmen in Pakistan

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 12.08.1992 - 2 BvR 293/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung von Verfolgungsgefahr -

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1994 - 9 C 65.94
    Bei der Konkretisierung der beachtlichen Wahrscheinlichkeit sei nämlich von den Maßstäben auszugehen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 - (AuAS 1992, 5) und seither in mehreren weiteren Beschlüssen angelegt habe.

    Dabei ist hinsichtlich der Frage, ob die genannten Vorschriften bei einem gläubigen Ahmadi in der Tat eine Zwangslage in dem vorbezeichneten Sinne hervorrufen, danach zu unterscheiden, ob er Pakistan verfolgt oder aber unverfolgt verlassen hat (vgl. einerseits z.B. die Beschlüsse des BVerfG vom 14. Januar 1992 - 2 BvR 1300/89 u.a. - vom 12. März 1992 - 2 BvR 1353/89 u.a. - vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 - vom 21. September 1992 - 2 BvR 1814/89 u.a. - sowie vom 25. Mai 1993 - 2 BvR 1550/92 u.a. - <DVBl 1993, 833 [BVerfG 25.05.1993 - 2 BvR 1550/92]> sowie andererseits die Beschlüsse vom 23. August 1990 - 2 BvR 291/90 - und vom 7. Juni 1993 - 2 BvR 530/93 -).

    Bei dem Versuch, den Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit für die hier entscheidende Frage der Auswirkungen einer Verbotsnorm auf das Schutzgut der privaten Glaubensausübung zu konkretisieren, ist es von den vom Bundesverfassungsgericht im Kammerbeschluß vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 - insoweit für verfolgt ausgereiste Ahmadis entwickelten Anforderungen ausgegangen und hat daraus gefolgert, bei unverfolgt ausgereisten Ahmadis müsse es ausreichen, wenn es in der pakistanischen Rechtspraxis Verfahren gibt, in denen auch die private Glaubensbetätigung verfolgt wurde, sofern es sich hierbei nicht um asylrechtlich unbeachtliche Exzesse einzelner Gerichte oder Staatsanwaltschaften handelt.

  • BVerwG, 15.12.1992 - 9 C 61.91

    Gewährung von Asyl auf Grund eines Eingriffs in die Religionsausübung im

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1994 - 9 C 65.94
    Wie der Senat im Urteil vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 9 C 61.91 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 159) im einzelnen dargelegt hat, gilt dies selbst dann, wenn der weitgefaßte Wortlaut der genannten Vorschriften den Bereich, den sie erfassen sollen, zutreffend wiedergeben würde, sofern dem in der Lebenswirklichkeit nicht Rechnung getragen wird.

    Deshalb kommt es letztlich darauf an, wie die in Rede stehenden Strafvorschriften in der pakistanischen Rechtspraxis unter Berücksichtigung oberinstanzlicher Leitentscheidungen, Entscheidungen der Instanzgerichte sowie sonstiger Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden tatsächlich gehandhabt werden (BVerfGE 76, 143 ; Urteil vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - a.a.O. S. 59; Urteil vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 9 C 61.91 - a.a.O.).

    Entscheidend ist nämlich, ob sie bei einem gläubigen Ahmadi eine religiösen Verzicht abnötigende Zwangslage in der Weise bewirken, daß ihm eine Religionsausübung im privaten Bereich oder in Gemeinschaft mit anderen Gläubigen in den Gebetsstätten nicht mehr zumutbar ist (Urteil vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 9 C 61.91 - a.a.O.).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1994 - 9 C 65.94
    298 B, 298 C und 295 C des pakistanischen Strafgesetzbuchs (PPC) bereits für sich allein politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 a Abs. 1 GG begründet, im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zunächst zutreffend darauf abgehoben, ob diese Vorschriften lediglich religiöse Verhaltensweisen der Ahamadis in der Öffentlichkeit unter Strafe stellen, es hingegen zulassen, daß die Ahmadis im privaten und gemeinschaftsinternen Bereich ihren Glauben so ausüben dürfen, wie sie ihn verstehen, nämlich als Islam, oder ob sie auch diesen Bereich erfassen (vgl. z.B. BVerfGE 76, 143; Urteil vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52).

    Deshalb kommt es letztlich darauf an, wie die in Rede stehenden Strafvorschriften in der pakistanischen Rechtspraxis unter Berücksichtigung oberinstanzlicher Leitentscheidungen, Entscheidungen der Instanzgerichte sowie sonstiger Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden tatsächlich gehandhabt werden (BVerfGE 76, 143 ; Urteil vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - a.a.O. S. 59; Urteil vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 9 C 61.91 - a.a.O.).

  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1994 - 9 C 65.94
    298 B, 298 C und 295 C des pakistanischen Strafgesetzbuchs (PPC) bereits für sich allein politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 a Abs. 1 GG begründet, im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zunächst zutreffend darauf abgehoben, ob diese Vorschriften lediglich religiöse Verhaltensweisen der Ahamadis in der Öffentlichkeit unter Strafe stellen, es hingegen zulassen, daß die Ahmadis im privaten und gemeinschaftsinternen Bereich ihren Glauben so ausüben dürfen, wie sie ihn verstehen, nämlich als Islam, oder ob sie auch diesen Bereich erfassen (vgl. z.B. BVerfGE 76, 143; Urteil vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52).

    Deshalb kommt es letztlich darauf an, wie die in Rede stehenden Strafvorschriften in der pakistanischen Rechtspraxis unter Berücksichtigung oberinstanzlicher Leitentscheidungen, Entscheidungen der Instanzgerichte sowie sonstiger Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden tatsächlich gehandhabt werden (BVerfGE 76, 143 ; Urteil vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - a.a.O. S. 59; Urteil vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 9 C 61.91 - a.a.O.).

  • BVerwG, 05.04.1994 - 9 C 465.93

    Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung im Heimatland - Religiöse Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1994 - 9 C 65.94
    Der erkennende Senat hat die in den Ausgangsverfahren aus früheren Urteilen vom Berufungsgericht übernommenen Gründe bereits in seiner Revisionsentscheidung vom 5. April 1994 - BVerwG 9 C 465.93 u.a. - beanstandet und hierzu bemerkt:.

    Die Frage einer Vorverfolgung könnte nur dann offenbleiben, wenn sich bei vollständiger Ausschöpfung der dem Berufungsgericht bisher vorliegenden sowie weiterer inzwischen bekanntgewordener Erkenntnisquellen zur pakistanischen Rechtspraxis in der Tat eine beachtliche Wahrscheinlichkeit im Sinne der Rechtsprechung des erkennenden Senats für eine Anwendung der pakistanischen Strafvorschriften auf eine Religionsausübung auch im privaten oder gemeinschaftsinternen Bereich ergeben würde (vgl. das Urteil vom 5. April 1994 - BVerwG 9 C 465.93 u.a. -).

  • BVerwG, 26.10.1993 - 9 C 50.92

    Staatliche Eingriffe in Rechtsgüter - Politische Verfolgung - Strafnormen -

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1994 - 9 C 65.94
    Der erkennende Senat hat in bezug auf zahlreiche Urteile des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, dessen Rechtsprechung sich das Berufungsgericht vollinhaltlich anschließt, hierzu im einzelnen ausgeführt (Urteil vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 9 C 50.92 u.a. - InfAuslR 1994, 119):.
  • BVerfG, 25.05.1993 - 2 BvR 1550/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung des herabgestuften

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1994 - 9 C 65.94
    Dabei ist hinsichtlich der Frage, ob die genannten Vorschriften bei einem gläubigen Ahmadi in der Tat eine Zwangslage in dem vorbezeichneten Sinne hervorrufen, danach zu unterscheiden, ob er Pakistan verfolgt oder aber unverfolgt verlassen hat (vgl. einerseits z.B. die Beschlüsse des BVerfG vom 14. Januar 1992 - 2 BvR 1300/89 u.a. - vom 12. März 1992 - 2 BvR 1353/89 u.a. - vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 - vom 21. September 1992 - 2 BvR 1814/89 u.a. - sowie vom 25. Mai 1993 - 2 BvR 1550/92 u.a. - <DVBl 1993, 833 [BVerfG 25.05.1993 - 2 BvR 1550/92]> sowie andererseits die Beschlüsse vom 23. August 1990 - 2 BvR 291/90 - und vom 7. Juni 1993 - 2 BvR 530/93 -).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1994 - 9 C 65.94
    Das gilt auch insoweit, als es sich um die geltend gemachten Ansprüche auf Verpflichtung der Beklagten zur Feststellung der Voraussetzungen des § 51 AuslG handelt, weil diese Voraussetzungen bezogen auf die vorliegenden Fälle mit den Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigte deckungsgleich sind (vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1, S. 3; Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - BVerwGE 91, 150 ).
  • BVerfG, 14.01.1992 - 2 BvR 1300/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellungen der hinreichenden

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1994 - 9 C 65.94
    Dabei ist hinsichtlich der Frage, ob die genannten Vorschriften bei einem gläubigen Ahmadi in der Tat eine Zwangslage in dem vorbezeichneten Sinne hervorrufen, danach zu unterscheiden, ob er Pakistan verfolgt oder aber unverfolgt verlassen hat (vgl. einerseits z.B. die Beschlüsse des BVerfG vom 14. Januar 1992 - 2 BvR 1300/89 u.a. - vom 12. März 1992 - 2 BvR 1353/89 u.a. - vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 - vom 21. September 1992 - 2 BvR 1814/89 u.a. - sowie vom 25. Mai 1993 - 2 BvR 1550/92 u.a. - <DVBl 1993, 833 [BVerfG 25.05.1993 - 2 BvR 1550/92]> sowie andererseits die Beschlüsse vom 23. August 1990 - 2 BvR 291/90 - und vom 7. Juni 1993 - 2 BvR 530/93 -).
  • OVG Niedersachsen, 25.03.1993 - 12 L 7166/91

    Ahmadis; Religiosität; Rückkehr; Pakistan; Politische Verfolgung; Religiöse

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1994 - 9 C 65.94
    Es hat vielmehr unter wörtlicher Übernahme der Entscheidungsgründe seiner früheren Urteile vom 25. März 1993 - OVG 12 L 7166/91 u.a. - die Gefahr einer Gruppenverfolgung aller Ahmadis in Pakistan angenommen.
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

  • BVerfG, 12.03.1992 - 2 BvR 1353/89

    Politische Verfolgung - Asyl - Verbotsnorm - Auslegung - Ausländische Gerichte

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

  • VGH Bayern, 19.05.1993 - 21 B 88.30848
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht