Rechtsprechung
BVerwG, 30.11.2011 - 8 B 48.11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 2 VermG
Wirtschaftlich-bilanzierende Betrachtung für vermögensrechtlich relevante Schädigung
- Wolters Kluwer
Abweisung einer Klage auf Rückübertragung von Grundstücken wegen nur teilweiser Kaufpreiszahlung und nicht möglicher Vollstreckung aufgrund rassistischer und politischer Verfolgung nach 1933
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Auslegungshilfe; Veräußerung vor Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft; Verzicht auf die Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 1 Abs. 6
Abweisung einer Klage auf Rückübertragung von Grundstücken wegen nur teilweiser Kaufpreiszahlung und nicht möglicher Vollstreckung aufgrund rassistischer und politischer Verfolgung nach 1933 - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 02.12.2010 - 1 K 839/08
- BVerwG, 30.11.2011 - 8 B 48.11
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 14.08.2013 - 8 B 36.13
Rückübertragung eines Grundstücks auf Grundlage des Vermögensgesetzes ( VermG )
Der Zulassungsgrund der Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde ein inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung u.a. des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18 und vom 30. November 2011 - BVerwG 8 B 48.11 - ZOV 2012, 61). - BVerwG, 06.11.2012 - 8 B 46.12
Anforderungen an die Darlegung einer besonderen Bedeutung einer Rechtssache sowie …
Der Zulassungsgrund der Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung u.a. des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18 und vom 30. November 2011 - BVerwG 8 B 48.11 - ZOV 2012, 61). - BVerwG, 18.09.2012 - 8 B 41.12
Ausgleichsfunktion; Bewilligung; Einkommen; Einkommensfreistellung; …
Der Zulassungsgrund der Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einen in der Rechtsprechung u.a. des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 30. November 2011 - BVerwG 8 B 48.11 - und vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18).