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   BVerwG, 30.12.1988 - 4 CB 42.88   

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BVerwG, 30.12.1988 - 4 CB 42.88 (https://dejure.org/1988,8552)
BVerwG, Entscheidung vom 30.12.1988 - 4 CB 42.88 (https://dejure.org/1988,8552)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Dezember 1988 - 4 CB 42.88 (https://dejure.org/1988,8552)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung als irrevisibles Landesbaurecht - Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit des Begriffs des "Dienens" im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Erfordernis der Benennung eines abweichenden Urteils des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1988 - 4 CB 42.88
    Auch die Ausführungen der Beschwerde zur Frage, wann ein Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb "dient", lassen eine grundsätzliche Bedeutung nicht erkennen: Was unter dem Begriff des "Dienens" im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG/BauGB zu verstehen ist, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes hinreichend geklärt, wie sich u.a. aus den von der Beschwerde selbst zitierten Entscheidungen des Senats vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - (BVerwGE 41, 138) und vom 7. Mai 1976 - BVerwG 4 C 43.74 - (BauR 1976, 257) ergibt.

    Nichts anderes gilt, soweit die Beschwerde die Auffassung des Berufungsgerichts kritisiert, daß der ehemalige Wohnwagen öffentliche Belange beeinträchtige, und an anderer Stelle eine Abweichung des Berufungsurteils im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1972 (a.a.O.) rügt; denn auch insoweit liegt diesen Rügen nur eine - zum Teil mit Beweisantritten vermengte - andere Schilderung und Würdigung des Sachverhalts zugrunde.

  • BVerwG, 03.09.1987 - 1 CB 39.87

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1988 - 4 CB 42.88
    Die Wahrnehmung des Vorsitzes im Wahlausschuß durch den Vizepräsidenten statt durch den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts ist kein Fehler von besonderem Gewicht; das gilt auch für Hinweise auf den Vorschlaglisten zur Eignung der benannten Kandidaten (BVerwG, Beschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - Buchholz 310 § 26 VwGO Nr. 1 = NJW 1988, 219; Beschluß vom 3. September 1987 - BVerwG 1 CB 39.87 - Buchholz a.a.O. Nr. 2 und Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 60.87 -, vgl. ferner dazu, daß bei Fehlern im Verfahren der Wahl der ehrenamtlichen Richter die Gefahr der Manipulierung des Ergebnisses eines Richterspruchs nicht ohne weiteres begründet ist, Bundesverfassungsgericht in NJW 1982, 2368).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1988 - 4 CB 42.88
    Außerdem betrifft diese Frage allein einen besonders gearteten Einzelfall, der schlechterdings ungeeignet ist, im Interesse der Rechtsfortbildung oder der Rechtseinheit höchstrichterlich geklärt zu werden (vgl. dazu BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 07.05.1976 - IV C 43.74

    Begriff des "ortsgebundenen" Betriebs, "Dienen" eines Außenbereichsvorhabens

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1988 - 4 CB 42.88
    Auch die Ausführungen der Beschwerde zur Frage, wann ein Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb "dient", lassen eine grundsätzliche Bedeutung nicht erkennen: Was unter dem Begriff des "Dienens" im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG/BauGB zu verstehen ist, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes hinreichend geklärt, wie sich u.a. aus den von der Beschwerde selbst zitierten Entscheidungen des Senats vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - (BVerwGE 41, 138) und vom 7. Mai 1976 - BVerwG 4 C 43.74 - (BauR 1976, 257) ergibt.
  • BVerwG, 09.06.1987 - 9 CB 36.87

    Ehrenamtliche Richter - Wahl - Gesetzlicher Richter - Wahlausschussvorsitzender

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1988 - 4 CB 42.88
    Die Wahrnehmung des Vorsitzes im Wahlausschuß durch den Vizepräsidenten statt durch den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts ist kein Fehler von besonderem Gewicht; das gilt auch für Hinweise auf den Vorschlaglisten zur Eignung der benannten Kandidaten (BVerwG, Beschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - Buchholz 310 § 26 VwGO Nr. 1 = NJW 1988, 219; Beschluß vom 3. September 1987 - BVerwG 1 CB 39.87 - Buchholz a.a.O. Nr. 2 und Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 60.87 -, vgl. ferner dazu, daß bei Fehlern im Verfahren der Wahl der ehrenamtlichen Richter die Gefahr der Manipulierung des Ergebnisses eines Richterspruchs nicht ohne weiteres begründet ist, Bundesverfassungsgericht in NJW 1982, 2368).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 60.87

    Besetzungsrüge - Ehrenamtlicher Richter - Vorschriftsmäßige Besetzung des

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1988 - 4 CB 42.88
    Die Wahrnehmung des Vorsitzes im Wahlausschuß durch den Vizepräsidenten statt durch den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts ist kein Fehler von besonderem Gewicht; das gilt auch für Hinweise auf den Vorschlaglisten zur Eignung der benannten Kandidaten (BVerwG, Beschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - Buchholz 310 § 26 VwGO Nr. 1 = NJW 1988, 219; Beschluß vom 3. September 1987 - BVerwG 1 CB 39.87 - Buchholz a.a.O. Nr. 2 und Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 60.87 -, vgl. ferner dazu, daß bei Fehlern im Verfahren der Wahl der ehrenamtlichen Richter die Gefahr der Manipulierung des Ergebnisses eines Richterspruchs nicht ohne weiteres begründet ist, Bundesverfassungsgericht in NJW 1982, 2368).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 2 BvR 1205/81

    Schutzzweck des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1988 - 4 CB 42.88
    Die Wahrnehmung des Vorsitzes im Wahlausschuß durch den Vizepräsidenten statt durch den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts ist kein Fehler von besonderem Gewicht; das gilt auch für Hinweise auf den Vorschlaglisten zur Eignung der benannten Kandidaten (BVerwG, Beschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - Buchholz 310 § 26 VwGO Nr. 1 = NJW 1988, 219; Beschluß vom 3. September 1987 - BVerwG 1 CB 39.87 - Buchholz a.a.O. Nr. 2 und Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 60.87 -, vgl. ferner dazu, daß bei Fehlern im Verfahren der Wahl der ehrenamtlichen Richter die Gefahr der Manipulierung des Ergebnisses eines Richterspruchs nicht ohne weiteres begründet ist, Bundesverfassungsgericht in NJW 1982, 2368).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 30.12.1988 - 4 CB 42.88
    Außerdem betrifft diese Frage allein einen besonders gearteten Einzelfall, der schlechterdings ungeeignet ist, im Interesse der Rechtsfortbildung oder der Rechtseinheit höchstrichterlich geklärt zu werden (vgl. dazu BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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