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   BVerwG, 30.12.1997 - 2 B 149.97   

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BVerwG, 30.12.1997 - 2 B 149.97 (https://dejure.org/1997,13882)
BVerwG, Entscheidung vom 30.12.1997 - 2 B 149.97 (https://dejure.org/1997,13882)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Dezember 1997 - 2 B 149.97 (https://dejure.org/1997,13882)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen denkgesetzliche Grundsätze als Grund für die Zulassung der Revision

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.05.1996 - 2 B 73.96

    Beamtenrecht: Beförderungsauswahl nach dem Dienstalter, Verschulden des

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1997 - 2 B 149.97
    Nach der - auch vom Berufungsgericht herangezogenen - ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Verschulden der für eine Behörde handelnden Beschäftigten regelmäßig zu verneinen, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht - wie hier das Verwaltungsgericht - ihr Verhalten als objektiv rechtmäßig gewertet hat, auch wenn es im gleichen Verwaltungsstreitverfahren in der Vorinstanz ergangen ist (stRspr, u.a. Urteil vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - und vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - BVerwGE 80, 127 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85] nicht abgedruckt> sowie Beschlüsse vom 14. Mai 1996 - BVerwG 2 B 73.96 - und vom 14. März 1997 - BVerwG 2 B 93.96 <ZBR 1997, 229> jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1997 - 2 B 149.97
    Nach der - auch vom Berufungsgericht herangezogenen - ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Verschulden der für eine Behörde handelnden Beschäftigten regelmäßig zu verneinen, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht - wie hier das Verwaltungsgericht - ihr Verhalten als objektiv rechtmäßig gewertet hat, auch wenn es im gleichen Verwaltungsstreitverfahren in der Vorinstanz ergangen ist (stRspr, u.a. Urteil vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - und vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - BVerwGE 80, 127 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85] nicht abgedruckt> sowie Beschlüsse vom 14. Mai 1996 - BVerwG 2 B 73.96 - und vom 14. März 1997 - BVerwG 2 B 93.96 <ZBR 1997, 229> jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81

    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage bei verspäteter

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1997 - 2 B 149.97
    Nach der - auch vom Berufungsgericht herangezogenen - ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Verschulden der für eine Behörde handelnden Beschäftigten regelmäßig zu verneinen, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht - wie hier das Verwaltungsgericht - ihr Verhalten als objektiv rechtmäßig gewertet hat, auch wenn es im gleichen Verwaltungsstreitverfahren in der Vorinstanz ergangen ist (stRspr, u.a. Urteil vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - und vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - BVerwGE 80, 127 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85] nicht abgedruckt> sowie Beschlüsse vom 14. Mai 1996 - BVerwG 2 B 73.96 - und vom 14. März 1997 - BVerwG 2 B 93.96 <ZBR 1997, 229> jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 12.03.1997 - 2 B 122.96

    Nichtbeförderung - Schadensersatzanspruch - Streitwert

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1997 - 2 B 149.97
    Der Streitwert ist in Anlehnung an die Bewertung des Streitwertes gemäß § 13 Abs. 4 Satz 3 GKG in Verfahren, die die Verleihung eines anderen Amtes - mithin die Beförderung - betreffen, auf die Hälfte des sich nach § 13 Abs. 4 Satz 1 GKG ergebenden Betrages festzusetzen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. März 1997 - BVerwG 2 B 122.96 - <ZBR 1997, 236 - LS ->).
  • BVerwG, 14.03.1997 - 2 B 93.96

    Beamter - Beförderung - Schadenersatz - Unterbliebene Beförderung eines Beamten -

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1997 - 2 B 149.97
    Nach der - auch vom Berufungsgericht herangezogenen - ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Verschulden der für eine Behörde handelnden Beschäftigten regelmäßig zu verneinen, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht - wie hier das Verwaltungsgericht - ihr Verhalten als objektiv rechtmäßig gewertet hat, auch wenn es im gleichen Verwaltungsstreitverfahren in der Vorinstanz ergangen ist (stRspr, u.a. Urteil vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - und vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - BVerwGE 80, 127 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85] nicht abgedruckt> sowie Beschlüsse vom 14. Mai 1996 - BVerwG 2 B 73.96 - und vom 14. März 1997 - BVerwG 2 B 93.96 <ZBR 1997, 229> jeweils m.w.N.).
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