Rechtsprechung
BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Einlegung einer Berufung binnen Jahresfrist bei nicht ordnungsgemäß erfolgter Rechtsmittelbelehrung - Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung gemäß § 58 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
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Verfahrensgang
- VG Hannover, 03.07.2001 - 7 A 5118/99
- OVG Niedersachsen, 16.06.2002 - 4 LB 35/02
- OVG Niedersachsen, 26.06.2002 - 4 LB 35/02
- BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 04.10.1999 - 6 C 31.98
Beschluß über die Zulassung der Berufung; Berufungsbegründung; …
Auszug aus BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Berufungsführer gemäß § 58 Abs. 1 VwGO über die Notwendigkeit der Berufungsbegründung mit dem Beschluss über die Zulassung der Berufung zu belehren ist, und zwar ungeachtet des Vertretungszwanges nach § 67 Abs. 1 VwGO (BVerwGE 107, 117; 109, 336; BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2000 - BVerwG 9 B 372.00 -, Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 18); genügt die Belehrung nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO, gilt die Jahresfrist nach § 58 Abs. 2 VwGO. - BVerwG, 18.12.1957 - IV C 67.57
Auszug aus BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, dass eine Rechtsmittelbelehrung dann nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO genügt, wenn sie einen Fehler oder einen Zusatz enthält, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn davon abzuhalten, das Rechtsmittel - überhaupt, rechtzeitig oder in der rechten Weise - einzulegen (ständige Rechtsprechung, s. etwa BVerwGE 3, 273; 6, 66; 25, 191 ; 28, 178; 37, 85 ; 57, 188 ); ob tatsächlich ein Irrtum entsteht, ist unerheblich (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII C 36.58 -, DÖV 1960, 636 ). - BVerwG, 01.11.1967 - V C 92.67
Versäumung der Klagefrist - Irreführung durch die dem Widerspruchsbescheid …
Auszug aus BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, dass eine Rechtsmittelbelehrung dann nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO genügt, wenn sie einen Fehler oder einen Zusatz enthält, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn davon abzuhalten, das Rechtsmittel - überhaupt, rechtzeitig oder in der rechten Weise - einzulegen (ständige Rechtsprechung, s. etwa BVerwGE 3, 273; 6, 66; 25, 191 ; 28, 178; 37, 85 ; 57, 188 ); ob tatsächlich ein Irrtum entsteht, ist unerheblich (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII C 36.58 -, DÖV 1960, 636 ).
- BVerwG, 21.03.1966 - III B 119.65
Feststellung des Beginns einer Klagefrist bei fehlerhaftem Zusatz zu einer …
Auszug aus BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02
Die abstrakte Eignung zur Irrtumserregung bemisst sich nach dem objektiven Inhalt der jeweils in Rede stehenden Rechtsmittelbelehrung und ist demgemäß grundsätzlich keiner Klärung über den Einzelfall hinaus zugänglich (ständige Rechtsprechung, s. etwa BVerwG, Beschluss vom 21. März 1966 - BVerwG III B 119.65 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 9). - BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98
Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im …
Auszug aus BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Berufungsführer gemäß § 58 Abs. 1 VwGO über die Notwendigkeit der Berufungsbegründung mit dem Beschluss über die Zulassung der Berufung zu belehren ist, und zwar ungeachtet des Vertretungszwanges nach § 67 Abs. 1 VwGO (BVerwGE 107, 117; 109, 336; BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2000 - BVerwG 9 B 372.00 -, Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 18); genügt die Belehrung nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO, gilt die Jahresfrist nach § 58 Abs. 2 VwGO. - BVerwG, 08.05.1956 - IV C 306.55
Auszug aus BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, dass eine Rechtsmittelbelehrung dann nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO genügt, wenn sie einen Fehler oder einen Zusatz enthält, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn davon abzuhalten, das Rechtsmittel - überhaupt, rechtzeitig oder in der rechten Weise - einzulegen (ständige Rechtsprechung, s. etwa BVerwGE 3, 273; 6, 66; 25, 191 ; 28, 178; 37, 85 ; 57, 188 ); ob tatsächlich ein Irrtum entsteht, ist unerheblich (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII C 36.58 -, DÖV 1960, 636 ). - BVerwG, 04.12.1959 - VII C 36.58
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In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, dass eine Rechtsmittelbelehrung dann nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO genügt, wenn sie einen Fehler oder einen Zusatz enthält, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn davon abzuhalten, das Rechtsmittel - überhaupt, rechtzeitig oder in der rechten Weise - einzulegen (ständige Rechtsprechung, s. etwa BVerwGE 3, 273; 6, 66; 25, 191 ; 28, 178; 37, 85 ; 57, 188 ); ob tatsächlich ein Irrtum entsteht, ist unerheblich (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII C 36.58 -, DÖV 1960, 636 ). - BVerwG, 26.10.1966 - V C 10.65
Anfechtung eines antragsgemäß ergangenen Teilerfüllungsbescheides - …
Auszug aus BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, dass eine Rechtsmittelbelehrung dann nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO genügt, wenn sie einen Fehler oder einen Zusatz enthält, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn davon abzuhalten, das Rechtsmittel - überhaupt, rechtzeitig oder in der rechten Weise - einzulegen (ständige Rechtsprechung, s. etwa BVerwGE 3, 273; 6, 66; 25, 191 ; 28, 178; 37, 85 ; 57, 188 ); ob tatsächlich ein Irrtum entsteht, ist unerheblich (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII C 36.58 -, DÖV 1960, 636 ). - BVerwG, 23.10.2000 - 9 B 372.00
Verwerfung der Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Geltung …
Auszug aus BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Berufungsführer gemäß § 58 Abs. 1 VwGO über die Notwendigkeit der Berufungsbegründung mit dem Beschluss über die Zulassung der Berufung zu belehren ist, und zwar ungeachtet des Vertretungszwanges nach § 67 Abs. 1 VwGO (BVerwGE 107, 117; 109, 336; BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2000 - BVerwG 9 B 372.00 -, Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 18); genügt die Belehrung nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO, gilt die Jahresfrist nach § 58 Abs. 2 VwGO. - BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 77.78
Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Widerspruch - Schriftformerfordernis - …
Auszug aus BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, dass eine Rechtsmittelbelehrung dann nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO genügt, wenn sie einen Fehler oder einen Zusatz enthält, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn davon abzuhalten, das Rechtsmittel - überhaupt, rechtzeitig oder in der rechten Weise - einzulegen (ständige Rechtsprechung, s. etwa BVerwGE 3, 273; 6, 66; 25, 191 ; 28, 178; 37, 85 ; 57, 188 ); ob tatsächlich ein Irrtum entsteht, ist unerheblich (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII C 36.58 -, DÖV 1960, 636 ). - BVerwG, 13.01.1971 - V C 53.70
Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Wiedereinsetzung in den vorigen …