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   BVerwG, 30.12.2016 - 2 B 31.16   

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BVerwG, 30.12.2016 - 2 B 31.16 (https://dejure.org/2016,53772)
BVerwG, Entscheidung vom 30.12.2016 - 2 B 31.16 (https://dejure.org/2016,53772)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Dezember 2016 - 2 B 31.16 (https://dejure.org/2016,53772)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Verlängerung einer beamtenrechtlichen Probezeit

  • rewis.io

    Erfolglose Beschwerde gegen die Verlängerung der Probezeit eines Lehrers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Verlängerung einer beamtenrechtlichen Probezeit

  • rechtsportal.de

    BW LVO § 14
    Voraussetzungen für eine Verlängerung einer beamtenrechtlichen Probezeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2016 - 2 B 31.16
    Sie enthält auch keinerlei Aussagen zu der Frage, wie zu verfahren ist, wenn - wie im Streitfall - zum Zeitpunkt des Ablaufs der regulären beamtenrechtlichen Probezeit keine "fundierte medizinische Tatsachenbasis" vorliegt, auf deren Grundlage der Dienstherr seine Entscheidung über die Bewährung des Beamten auf Probe unter dem Gesichtspunkt der gesundheitlichen Eignung treffen könnte (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - BVerwGE 147, 244 Rn. 22 ff. sowie vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 Rn. 26 ff. ; Beschluss vom 13. Dezember 2013 - 2 B 37.13 - Buchholz 232.01 § 9 BeamtStG Nr. 2 Rn. 21).
  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2016 - 2 B 31.16
    Auf die Ausführungen der Beschwerde zu dieser Frage braucht hier indes aus einem anderen Grunde nicht eingegangen zu werden: Bei einem Berufungsurteil, das - wie hier - auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt ist, ist eine Zulassung der Revision nur dann möglich ist, wenn die Beschwerde hinsichtlich jeder der selbstständig tragenden Begründungen einen durchgreifenden Revisionszulassungsgrund vorträgt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 11 f. und vom 2. März 2016 - 2 B 66.15 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 62 Rn. 6).
  • BVerwG, 13.12.2013 - 2 B 37.13

    Gesundheitliche Eignung eines Probebeamten; Bedeutung der Verteilung des

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2016 - 2 B 31.16
    Sie enthält auch keinerlei Aussagen zu der Frage, wie zu verfahren ist, wenn - wie im Streitfall - zum Zeitpunkt des Ablaufs der regulären beamtenrechtlichen Probezeit keine "fundierte medizinische Tatsachenbasis" vorliegt, auf deren Grundlage der Dienstherr seine Entscheidung über die Bewährung des Beamten auf Probe unter dem Gesichtspunkt der gesundheitlichen Eignung treffen könnte (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - BVerwGE 147, 244 Rn. 22 ff. sowie vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 Rn. 26 ff. ; Beschluss vom 13. Dezember 2013 - 2 B 37.13 - Buchholz 232.01 § 9 BeamtStG Nr. 2 Rn. 21).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2016 - 2 B 31.16
    Dies genügt nicht den von § 132 Abs. 2 i.V.m. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO aufgestellten Darlegungsanforderungen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f.).
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 17.82

    Öffentlicher Dienst - Soldat auf Zeit - Probezeit - Anrechnung von Dienstzeiten

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2016 - 2 B 31.16
    Diese Aussage entspricht der - vom Verwaltungsgerichtshof zitierten - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bedeutung einer gebundenen Ermessensentscheidung (BVerwG, Urteil vom 24. November 1983 - 2 C 17.82 - RiA 1984, 139 = juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 3 C 26.11

    Heilpraktiker; Heilpraktikerberuf; blinder Heilpraktiker; Erblindung;

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2016 - 2 B 31.16
    Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die von der Beschwerde hierzu allein angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 26.11 - BVerwGE 145, 275) einen gänzlich anderen Sachbereich (Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis trotz Blindheit) und andere Rechtsvorschriften (§ 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes) betrifft.
  • BVerwG, 02.03.2016 - 2 B 66.15

    Abgeltungsanordnung; Äquivalenzgrundsatz; Bereitschaftsdienst;

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2016 - 2 B 31.16
    Auf die Ausführungen der Beschwerde zu dieser Frage braucht hier indes aus einem anderen Grunde nicht eingegangen zu werden: Bei einem Berufungsurteil, das - wie hier - auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt ist, ist eine Zulassung der Revision nur dann möglich ist, wenn die Beschwerde hinsichtlich jeder der selbstständig tragenden Begründungen einen durchgreifenden Revisionszulassungsgrund vorträgt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 11 f. und vom 2. März 2016 - 2 B 66.15 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 62 Rn. 6).
  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2016 - 2 B 31.16
    Sie enthält auch keinerlei Aussagen zu der Frage, wie zu verfahren ist, wenn - wie im Streitfall - zum Zeitpunkt des Ablaufs der regulären beamtenrechtlichen Probezeit keine "fundierte medizinische Tatsachenbasis" vorliegt, auf deren Grundlage der Dienstherr seine Entscheidung über die Bewährung des Beamten auf Probe unter dem Gesichtspunkt der gesundheitlichen Eignung treffen könnte (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - BVerwGE 147, 244 Rn. 22 ff. sowie vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 Rn. 26 ff. ; Beschluss vom 13. Dezember 2013 - 2 B 37.13 - Buchholz 232.01 § 9 BeamtStG Nr. 2 Rn. 21).
  • BVerwG, 27.06.2017 - 2 KSt 2.17

    Festsetzung des Werts des Streitgegenstandes für das Verfahren der

    Die Gegenvorstellung des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen die Festsetzung des Werts des Streitgegenstandes im Beschluss des Senats vom 30. Dezember 2016 - 2 B 31.16 - wird zurückgewiesen.

    Der Senat hat im Beschluss vom 30. Dezember 2016 den Wert des Streitgegenstandes für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (BVerwG 2 B 31.16 ) gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 sowie § 52 Abs. 2 GKG auf den sog. Regelstreitwert i.H.v. 5 000 EUR festgesetzt.

    Streitgegenstand des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde BVerwG 2 B 31.16 war dagegen ein Bescheid des beklagten Landes, mit dem die Probezeit des Klägers um ein Jahr verlängert wurde (vgl. § 14 LVO BW).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - 6 A 1229/18

    Klage gegen die (mehrfache) Verlängerung der beamtenrechtlichen Probezeit; Antrag

    BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 2017 - 2 KSt 2.17 -, juris, und etwa vom 30. Dezember 2016 - 2 B 31.16 -, juris Rn. 18; auch OVG NRW, Beschluss vom 3. Juni 2015 - 6 A 1984/13 -, juris Rn. 6.
  • VG Lüneburg, 27.06.2018 - 8 A 345/17

    Statusstreit; Verkürzung Probezeit

    Hier war daher entsprechend dem Beschluss vom 27. Juni 2018 vom Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG auszugehen (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 30.12.2016 - 2 B 31.16 -, BeckRS 2016, 114688 Rn. 1, 18 (Verlängerung Probezeit); OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.3.2018 - 6 A 634/17 -, juris Rn. 27; a.A. Bay. VGH, Beschl. v. 29.7.2014 - 6 ZB 13.281 -, juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 21.1.2016 - 4 S 1082/14 -, juris Rn. 89 (vorgehend zu BVerwG, a.a.O.)).
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