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   BVerwG, 31.01.1986 - 9 B 393.85   

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https://dejure.org/1986,8905
BVerwG, 31.01.1986 - 9 B 393.85 (https://dejure.org/1986,8905)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1986 - 9 B 393.85 (https://dejure.org/1986,8905)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1986 - 9 B 393.85 (https://dejure.org/1986,8905)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Beachtung von Mindestanforderungen an ein rechtsstaatliches Strafverfahren im Asylverfahren - Bewertung der Angemessenheit der Tat und Schuld von Strafen im Heimatstaat eines Asylsuchenden - Annahme einer politischen Verfolgung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1986 - 9 B 393.85
    Für die Annahme einer politischen Verfolgung kann die Bewertung und Interpretation ausländischer Rechtsvorschriften nach den für unsere Rechtsordnung hergebrachten Auslegungsmethoden nicht ausschlaggebend sein, weil sie mit der Gefahr behaftet wäre, den möglicherweise auf abweichenden Prinzipien beruhenden Rechtssystemen in den Heimatländern der Asylsuchenden und den wirklichen Verhältnissen dort nicht hinreichend gerecht zu werden (Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 3.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 22 sowie Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 195 [200]).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Analyse der allgemeinen poltischen Verhältnisse im Heimatstaat des Asylsuchenden schon deshalb geboten, weil die für die Annahme einer politischen Verfolgung zu prüfende Motivation des Verfolgerstaates häufig erst nach einer derartigen Analyse verständlich wird (BVerwGE 67, 195 [200]).

    Andererseits verstärkt sich grundsätzlich die Wahrscheinlichkeit einer auf den kriminellen und nicht den politischen Gehalt der Tat beschränkten Reaktion, je gravierender die Mittel sind, mit denen der Gesinnungstäter die Ordnung der von ihm abgelehnten Staatsmacht bekämpft (BVerwGE 67, 195 [201]).

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1986 - 9 B 393.85
    Eine Bewertung der Vorgänge im Heimatstaat etwa nach Sympathien für die politischen Ziele des Verfolgten oder des Verfolgerstaates ist damit nicht gemeint(BVerwGE 67, 184 [191]) und vom Berufungsgericht im vorliegenden Fall auch nicht vorgenommen worden.
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 3.84

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Auslegung - Voraussetzungen -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1986 - 9 B 393.85
    Für die Annahme einer politischen Verfolgung kann die Bewertung und Interpretation ausländischer Rechtsvorschriften nach den für unsere Rechtsordnung hergebrachten Auslegungsmethoden nicht ausschlaggebend sein, weil sie mit der Gefahr behaftet wäre, den möglicherweise auf abweichenden Prinzipien beruhenden Rechtssystemen in den Heimatländern der Asylsuchenden und den wirklichen Verhältnissen dort nicht hinreichend gerecht zu werden (Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 3.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 22 sowie Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 195 [200]).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 208.83

    Ausländische Rechtsnormen als Erkenntnisquellen für die politische Verfolgung im

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1986 - 9 B 393.85
    Ob die Vorschriften des türkischen Strafgesetzbuches in diesem Sinne auszulegen sind, gehört zu den tatsächlichen Feststellungen, die die Tatsachengerichte im Rahmen ihrer Sachaufklärungspflicht zu treffen haben und an die das Revisionsgericht nach § 137 Abs. 2 VwGO grundsätzlich gebunden ist (Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 208.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 148).
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