Rechtsprechung
   BVerwG, 31.01.1990 - 4 B 167.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,9020
BVerwG, 31.01.1990 - 4 B 167.89 (https://dejure.org/1990,9020)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1990 - 4 B 167.89 (https://dejure.org/1990,9020)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1990 - 4 B 167.89 (https://dejure.org/1990,9020)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,9020) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Sachaufklärungsplicht auf Grund fehlender weiterer Beweisaufnahme - Bestimmung der Zumutbarkeit von Verkehrslärm mit Hilfe eines Mittelungspegels - Verstoß gegen die Sachaufklärungpflicht auf Grund fehlender Erstellung eines Verkehrsbedarfsgutachtens - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 422
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1990 - 4 B 167.89
    Die grundsätzliche Zulässigkeit der abschnittsweisen Planung von (Fern-)Straßen ist allgemein anerkannt; sie muß allerdings die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit beachten, insbesondere auch hinsichtlich der Abschnittsbildung den Anforderungen des Abwägungsgebotes entsprechen (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 4 C 5.78 - BVerwGE 62, 342 [BVerwG 26.06.1981 - 4 C 5/78]).

    So kann beispielsweise die Wahl zu kurzer Abschnitte zu einem Verstoß gegen das Abwägungsgebot führen, wenn sie nämlich einen für einen größeren Bereich möglichen und bei gerechter Abwägung gebotenen Interessenausgleich verhindert (BVerwGE 62, 342 [BVerwG 26.06.1981 - 4 C 5/78]).

    Die Rüge, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des Senats vom 26. Juni 1981 - BVerwG 4 C 5.78 - (BVerwGE 62, 342 [BVerwG 26.06.1981 - 4 C 5/78]) ab, kann schon deshalb nicht durchgreifen, weil sie nicht hinreichend substantiiert ist.

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1990 - 4 B 167.89
    In seinem Urteil vom 24. November 1989 - BVerwG 4 C 41.88 - hat er dargelegt, daß die Verwaltungsgerichte eine im Planfeststellungsbeschluß angegebene Begründung anders als die Planfeststellungsbehörde beurteilen und dennoch die Planrechtfertigung insgesamt für gegeben erachten können, ferner, daß die Verbesserung überregionaler Verkehrsverbindungen ein nach dem Fernstraßengesetz legitimerweise anzustrebendes Planungsziel ist.
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1990 - 4 B 167.89
    Ob das angefochtene Urteil in seiner Bewertung der Bedarfsplanung durch das Fernstraßenausbaugesetz von dem Urteil des Senats vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 15.83 - (BVerwGE 71, 166) abweicht, ist zweifelhaft.
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1990 - 4 B 167.89
    Dies ist jedoch nicht zu beanstanden; auch der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die Zumutbarkeit von Verkehrslärm grundsätzlich mit Hilfe des Mittelungspegels zu bestimmen ist (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 33-35.83 - BVerwGE 77, 285 ).
  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die vom Projektträger vorzulegenden Angaben zu geprüften Alternativen nicht im Wege einer Umweltverträglichkeitsprüfung gewonnen sein müssen, weil die Vorlage der Angaben am Beginn der Umweltverträglichkeitsprüfung steht (vgl. Hien, NVwZ 1997, S. 422 ; Groß, NVwZ 2001, S. 513 ; Haneklaus, in: Hoppe (Hrsg.), UVPG, 2. Aufl. 2002, § 6 Rn. 6; Peters/Balla, UVPG, 3. Aufl. 2006, § 6 Rn. 8).
  • OVG Brandenburg, 28.06.2001 - 4 A 115/99

    Anfechtung der Zulassung eines fakultativen Rahmenbetriebsplans durch einen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VGH Hessen, 07.08.2007 - 2 A 690/06

    Nachbarklage gegen Heizkraftwerk

    Die Auswahlgründe des Projektträgers sind nämlich gerade nicht erst im Wege einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zu gewinnen, sondern bereits zu Beginn des Zulassungsverfahrens vorzulegen und stehen nicht an dessen Ende (vgl. Hien, Die Umweltverträglichkeitsprüfung in der gerichtlichen Praxis, NVwZ 1997, 422, 427).
  • VGH Bayern, 13.05.2005 - 22 A 96.40091

    Thermoselect-Abfallbehandlungsanlage, immissionsschutzrechtliche Genehmigung,

    Eine derartige Alternativenprüfung war auch weder nach dem (damaligen) UVP-Gesetz noch nach der ihm zugrunde liegenden Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. Nr. L 175 vom 5.7.1985 S. 40; UVP-RL 1985) rechtlich geboten (vgl. BVerwG vom 14.5.1996, BVerwGE 101, 166; Hien, NVwZ 1997, 422/427).
  • BVerwG, 09.07.2003 - 9 VR 1.03

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen

    Die Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist keine Rechtsmäßigkeitsvoraussetzung (vgl. Hien, NVwZ 1997, 422 ), sondern im Rahmen der vom Antragsgegner zu treffenden Abwägungsentscheidung nach § 17 Abs. 1 FStrG zu "berücksichtigen", was bedeutet, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung in das Planfeststellungsverfahren integriert ist (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 UVPG) und damit ein Bestandteil des planerischen Abwägungsvorgangs wird.
  • VGH Hessen, 07.08.2007 - 2 A 716/06
    Die Auswahlgründe des Projektträgers sind nämlich gerade nicht erst im Wege einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zu gewinnen, sondern bereits zu Beginn des Zulassungsverfahrens vorzulegen und stehen nicht an dessen Ende (vgl. Hien, Die Umweltverträglichkeitsprüfung in der gerichtlichen Praxis, NVwZ 1997, 422, 427).
  • OVG Niedersachsen, 06.12.2001 - 1 MA 3356/01

    Abwehrrecht; Baugenehmigung; Beschwerde; Darlegung; Darlegungsgebot;

    Preuß, DVBl. 1995, 485, 494; Hien, NVwZ 1997, 422).
  • OVG Niedersachsen, 03.12.2001 - 1 MB 2768/01

    Außenwohnbereich; Belästigung; Geruchsbelästigung; Nachbarschutz; Nachbarschutz

    Sinn und Zweck des neuen Umweltverträglichkeitsrechts ist es allein, durch einheitliche Verfahrensvorschriften im Allgemeininteresse eine wirksame Umweltvorsorge zu treffen (vgl. Hien, NVwZ 1997, 422 f; Schmidt/Preuß, DVBl. 1995, 485, 494).
  • VG Regensburg, 27.07.2000 - RN 7 K 96.1167

    Verfahrensfehler bei einer Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Das Unterlassen einer Umweltverträglichkeitsprüfung stellt danach nur einen Verfahrensfehler dar (vgl. Hien, Die Umweltverträglichkeitsprüfung in der rechtlichen Praxis, NVwZ 1997, 422 [BVerwG 31.01.1990 - 4 B 167/89]).
  • VGH Bayern, 13.05.2005 - 22 A 96.4009
    Eine derartige Alternativenprüfung war auch weder nach dem (damaligen) UVP-Gesetz noch nach der ihm zugrunde liegenden Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. Nr. L 175 vom 5.7.1985 S. 40; UVP-RL 1985) rechtlich geboten (vgl. BVerwG vom 14.5.1996, BVerwGE 101, 166; Hien, NVwZ 1997, 422/427).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht