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   BVerwG, 31.01.2013 - 8 B 58.12   

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BVerwG, 31.01.2013 - 8 B 58.12 (https://dejure.org/2013,3188)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.2013 - 8 B 58.12 (https://dejure.org/2013,3188)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - 8 B 58.12 (https://dejure.org/2013,3188)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht

    Ablehnung eines Richters; Ablehnung von Gerichtspersonen; Ablehnungsgesuch; Befangenheit; Besorgnis der Befangenheit; Prozessbevollmächtigter; Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht; bloße Bezugnahme; rechtliche Durchdringung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme eines offensichtlich missbräuchlichen Ablehnungsgesuchs von Richtern bei fehlender substanziierter Darlegung konkreter Anhaltspunkte für eine Besorgnis der Befangenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 54 Abs. 1; ZPO § 42 Abs. 2
    Voraussetzungen für die Annahme eines offensichtlich missbräuchlichen Ablehnungsgesuchs von Richtern bei fehlender substanziierter Darlegung konkreter Anhaltspunkte für eine Besorgnis der Befangenheit

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2013 - 8 B 58.12
    Sie sind deswegen unter Mitwirkung der abgelehnten, nach dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesverwaltungsgerichts aber zuständigen Richter (vgl. dazu Beschluss vom 11. Dezember 2012 - BVerwG 8 B 58.12 - Rn. 9) zu verwerfen (stRspr; vgl. Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 = Buchholz 448.0 § 34 WehrPflG Nr. 48 S. 11).

    Eine rein subjektive Besorgnis, für die vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen nicht aus (Urteil vom 5. Dezember 1975 a.a.O. S. 38 f. bzw. S. 13; Beschluss vom 20. Oktober 2011 - BVerwG 9 B 82.11 u.a. - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 82.11

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit wegen abweichender Beurteilung der

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2013 - 8 B 58.12
    Eine rein subjektive Besorgnis, für die vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen nicht aus (Urteil vom 5. Dezember 1975 a.a.O. S. 38 f. bzw. S. 13; Beschluss vom 20. Oktober 2011 - BVerwG 9 B 82.11 u.a. - juris Rn. 3).

    Dass ein abgelehnter Richter bei der rechtlichen Beurteilung eine andere Rechtsauffassung vertritt als ein Beteiligter, reicht indes regelmäßig nicht aus, um eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen; das gilt selbst für irrige Ansichten (Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - BVerwG 4 B 71.91 - NJW 1992, 1186 und vom 20. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 5; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 54 Rn. 11b m.w.N.).

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2013 - 8 B 58.12
    Aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens ist der abgelehnte Richter in den klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlich angebrachten Ablehnungsgesuchs an der weiteren Mitwirkung nicht gehindert; dadurch soll in diesen Fällen ein aufwändiges und zeitraubendes Ablehnungsverfahren verhindert werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06 - NJW 2007, 3771).
  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 109.75

    Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - Erstantragsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2013 - 8 B 58.12
    Abgesehen davon verkennen sie in der Sache die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach nur individuelle auf die Person des einzelnen Richters bezogene Gründe für eine Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit erheblich sein können; hingegen ist die Ablehnung eines Gerichts oder eines gesamten Spruchkörpers als solchen unzulässig (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 109.75 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 21 sowie Beschlüsse vom 14. August 2007 - BVerwG 8 B 18.07 - juris Rn. 2 und vom 7. April 2011 - BVerwG 3 B 10.11 u.a. - juris Rn. 2), soweit nicht die Befangenheit aus Anhaltspunkten in einer von der abgelehnten Richterbank getroffenen Kollegialentscheidung hergeleitet wird (vgl. dazu Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 3 B 182.05 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an ein

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2013 - 8 B 58.12
    Abgesehen davon verkennen sie in der Sache die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach nur individuelle auf die Person des einzelnen Richters bezogene Gründe für eine Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit erheblich sein können; hingegen ist die Ablehnung eines Gerichts oder eines gesamten Spruchkörpers als solchen unzulässig (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 109.75 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 21 sowie Beschlüsse vom 14. August 2007 - BVerwG 8 B 18.07 - juris Rn. 2 und vom 7. April 2011 - BVerwG 3 B 10.11 u.a. - juris Rn. 2), soweit nicht die Befangenheit aus Anhaltspunkten in einer von der abgelehnten Richterbank getroffenen Kollegialentscheidung hergeleitet wird (vgl. dazu Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 3 B 182.05 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 14.08.2007 - 8 B 18.07

    Vorliegen "erheblicher" Gründe für die Geltendmachung der Befangenheit eines

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2013 - 8 B 58.12
    Abgesehen davon verkennen sie in der Sache die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach nur individuelle auf die Person des einzelnen Richters bezogene Gründe für eine Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit erheblich sein können; hingegen ist die Ablehnung eines Gerichts oder eines gesamten Spruchkörpers als solchen unzulässig (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 109.75 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 21 sowie Beschlüsse vom 14. August 2007 - BVerwG 8 B 18.07 - juris Rn. 2 und vom 7. April 2011 - BVerwG 3 B 10.11 u.a. - juris Rn. 2), soweit nicht die Befangenheit aus Anhaltspunkten in einer von der abgelehnten Richterbank getroffenen Kollegialentscheidung hergeleitet wird (vgl. dazu Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 3 B 182.05 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 21.12.2011 - 4 BN 12.11

    Richterablehnung wegen Befangenheit

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2013 - 8 B 58.12
    Offensichtlich missbräuchlich ist ein Ablehnungsgesuch jedenfalls dann, wenn es nur mit solchen Umständen begründet wird, die die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können und mit der Art und Weise seiner Anbringung ein gesetzeswidriger und damit das Instrument der Richterablehnung missbrauchender Einsatz dieses Rechts erkennbar wird (stRspr; vgl. u.a. Beschlüsse vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 ER 614.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 28, vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 4 BN 12.11 - juris und vom 14. November 2012 - BVerwG 2 KSt 1.11 - juris).
  • BVerwG, 29.05.1991 - 4 B 71.91

    Verfahrensrüge Befangenheitsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2013 - 8 B 58.12
    Dass ein abgelehnter Richter bei der rechtlichen Beurteilung eine andere Rechtsauffassung vertritt als ein Beteiligter, reicht indes regelmäßig nicht aus, um eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen; das gilt selbst für irrige Ansichten (Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - BVerwG 4 B 71.91 - NJW 1992, 1186 und vom 20. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 5; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 54 Rn. 11b m.w.N.).
  • BVerwG, 04.05.2009 - 8 B 20.09
    Auszug aus BVerwG, 31.01.2013 - 8 B 58.12
    Die bloße Vorbefassung der zur Entscheidung berufenen Richter mit der Sache vermag die Besorgnis der Befangenheit von vornherein nicht zu begründen (Beschluss vom 4. Mai 2009 - BVerwG 8 B 20.09 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 13.06.1991 - 5 ER 614.90

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anspruch auf eine vorschriftsmäßige

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2013 - 8 B 58.12
    Offensichtlich missbräuchlich ist ein Ablehnungsgesuch jedenfalls dann, wenn es nur mit solchen Umständen begründet wird, die die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können und mit der Art und Weise seiner Anbringung ein gesetzeswidriger und damit das Instrument der Richterablehnung missbrauchender Einsatz dieses Rechts erkennbar wird (stRspr; vgl. u.a. Beschlüsse vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 ER 614.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 28, vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 4 BN 12.11 - juris und vom 14. November 2012 - BVerwG 2 KSt 1.11 - juris).
  • BVerwG, 07.04.2011 - 3 B 10.11

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BVerwG, 14.11.2012 - 2 KSt 1.11

    Besorgnis der Befangenheit; Befangenheitsgesuch; Zuständigkeit; Spruchkörper;

  • VG Trier, 07.07.2020 - 7 K 4562/19

    Erfolglose Klage gegen Trierer Stadtratswahl 2019

    Eben dies war hier der Fall, denn die Ablehnung des Vertagungsantrags vermochte unter keinem denkbaren Gesichtspunkt Anhaltspunkte für eine Voreingenommenheit des Vorsitzenden zu begründen (vgl. zum Maßstab: BVerwG Beschluss vom 31. Januar 2013 - 8 B 58.12 -, Rn. 1, beck-online).
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