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   BVerwG, 31.01.2014 - 10 B 5.14   

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https://dejure.org/2014,2350
BVerwG, 31.01.2014 - 10 B 5.14 (https://dejure.org/2014,2350)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.2014 - 10 B 5.14 (https://dejure.org/2014,2350)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 2014 - 10 B 5.14 (https://dejure.org/2014,2350)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 28 Abs 2 AsylVfG 1992
    Berücksichtigung von Nachfluchtgründen im Asylfolgeverfahren; Widerlegung der gesetzlichen Missbrauchsvermutung

  • Wolters Kluwer

    Bewertung und Berücksichtigung der "guten Gründe" eines Asylbewerbers bei nach der Ausreise vorgenommenen exilpolitischen Aktivitäten als Nachfluchtgründe

  • rewis.io

    Berücksichtigung von Nachfluchtgründen im Asylfolgeverfahren; Widerlegung der gesetzlichen Missbrauchsvermutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 28 Abs. 2; VwGO § 86 Abs. 1
    Bewertung und Berücksichtigung der "guten Gründe" eines Asylbewerbers bei nach der Ausreise vorgenommenen exilpolitischen Aktivitäten als Nachfluchtgründe

  • rechtsportal.de

    AsylVfG § 28 Abs. 2 ; VwGO § 86 Abs. 1
    Bewertung und Berücksichtigung der "guten Gründe" eines Asylbewerbers bei nach der Ausreise vorgenommenen exilpolitischen Aktivitäten als Nachfluchtgründe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.12.2008 - 10 C 27.07

    Ausnahme; Ausnahmefall; Flüchtlingseigenschaft; Folgeantrag; Folgeverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2014 - 10 B 5.14
    Nach der auch vom Berufungsgericht zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht wird durch die Vorschrift des § 28 Abs. 2 AsylVfG die risikolose Verfolgungsprovokation durch Nachfluchtgründe, die der Betreffende nach Abschluss des ersten Asylverfahrens selbst geschaffen hat, regelhaft unter Missbrauchsverdacht gestellt (vgl. Urteile vom 18. Dezember 2008 - BVerwG 10 C 27.07 - BVerwGE 133, 31 = Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 24 jeweils Rn. 14 und vom 24. September 2009 - BVerwG 10 C 25.08 - BVerwGE 135, 49 = Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 25 jeweils Rn. 21).

    Wird der Asylbewerber jedoch nach einem erfolglosen Asylverfahren erstmals exilpolitisch aktiv oder intensiviert er seine bisherigen Aktivitäten, muss er dafür gute Gründe anführen, um den Verdacht auszuräumen, dies geschehe in erster Linie, um die Voraussetzungen für eine Flüchtlingsanerkennung zu schaffen (vgl. Urteile vom 18. Dezember 2008 a.a.O. Rn. 16 und vom 24. September 2009 a.a.O. Rn. 26).

  • BVerwG, 24.09.2009 - 10 C 25.08

    Asyl; Flüchtlingseigenschaft; Asylantrag; Folgeantrag; Erstverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2014 - 10 B 5.14
    Nach der auch vom Berufungsgericht zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht wird durch die Vorschrift des § 28 Abs. 2 AsylVfG die risikolose Verfolgungsprovokation durch Nachfluchtgründe, die der Betreffende nach Abschluss des ersten Asylverfahrens selbst geschaffen hat, regelhaft unter Missbrauchsverdacht gestellt (vgl. Urteile vom 18. Dezember 2008 - BVerwG 10 C 27.07 - BVerwGE 133, 31 = Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 24 jeweils Rn. 14 und vom 24. September 2009 - BVerwG 10 C 25.08 - BVerwGE 135, 49 = Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 25 jeweils Rn. 21).

    Wird der Asylbewerber jedoch nach einem erfolglosen Asylverfahren erstmals exilpolitisch aktiv oder intensiviert er seine bisherigen Aktivitäten, muss er dafür gute Gründe anführen, um den Verdacht auszuräumen, dies geschehe in erster Linie, um die Voraussetzungen für eine Flüchtlingsanerkennung zu schaffen (vgl. Urteile vom 18. Dezember 2008 a.a.O. Rn. 16 und vom 24. September 2009 a.a.O. Rn. 26).

  • OVG Thüringen, 02.07.2013 - 3 KO 222/09

    Vietnam: keine Rückkehrgefährdung bei untergeordneter exilpolitischer Betätigung

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2014 - 10 B 5.14
    Me OVG Weimar - 02.07.2013 - AZ: OVG 3 KO 222/09.
  • BVerwG, 03.07.1998 - 6 B 67.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2014 - 10 B 5.14
    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (Urteil vom 29. Mai 2008 - BVerwG 10 C 11.07 - BVerwGE 131, 186 = Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 21 jeweils Rn. 13 m.w.N.); lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge genügen den genannten Anforderungen nicht (Beschluss vom 3. Juli 1998 - BVerwG 6 B 67.98 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis;

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2014 - 10 B 5.14
    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (Urteil vom 29. Mai 2008 - BVerwG 10 C 11.07 - BVerwGE 131, 186 = Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 21 jeweils Rn. 13 m.w.N.); lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge genügen den genannten Anforderungen nicht (Beschluss vom 3. Juli 1998 - BVerwG 6 B 67.98 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2014 - 10 B 5.14
    Denn ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht ausdrücklich beantragt hat und die sich dem Gericht auch nicht aufdrängen musste (Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • VGH Bayern, 13.02.2019 - 8 B 18.30257

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei erneuter Asylantragstellung

    Wird der Asylbewerber jedoch nach einem erfolglosen Asylverfahren erstmals exilpolitisch aktiv oder intensiviert er seine bisherigen Aktivitäten, muss er dafür gute Gründe anführen, um den Verdacht auszuräumen, dies geschehe in erster Linie, um die Voraussetzungen für eine Flüchtlingsanerkennung zu schaffen (vgl. BVerwG, B.v. 31.1.2014 - 10 B 5.14 - juris Rn. 5; U.v. 24.9.2009 - 10 C 25.08 - BVerwGE 135, 49 = juris Rn. 26).

    Dazu hat der Tatrichter die Persönlichkeit des Asylbewerbers und dessen Motive für seine erstmalig aufgenommenen oder intensivierten Aktivitäten vor dem Hintergrund seines bisherigen Vorbringens und seines Vorfluchtschicksals einer Gesamtwürdigung zu unterziehen (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2008 - 10 C 27.07 - BVerwGE 133, 31 = juris Rn. 16; B.v. 31.1.2014 - 10 B 5.14 - juris Rn. 6).

  • VG Würzburg, 28.10.2021 - W 7 K 21.30163

    Herkunftsland Aserbaidschan, Folgeantrag, herausgehobene exilpolitische

    Wird der Asylbewerber jedoch nach einem erfolglosen Asylverfahren erstmals exilpolitisch aktiv oder intensiviert er seine bisherigen Aktivitäten, muss er dafür gute Gründe anführen, um den Verdacht auszuräumen, dies geschehe in erster Linie mit dem Zweck, die Voraussetzungen für eine Flüchtlingsanerkennung zu schaffen (BVerwG, U.v. 18.12.2008 - 10 C 27.07 - juris Rn. 16; U.v. 24.9.2009 - 10 C 25.08 - juris Rn. 26; B.v. 31.1.2014 - 10 B 5.14 - juris Rn. 5; Bergmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, Rn. 9 zu § 28 AsylG).

    Das Gericht hat bei dieser Prüfung die Persönlichkeit des Ausländers, seine Motive für seine erstmalig aufgenommenen oder intensivierten Aktivitäten vor dem Hintergrund seines bisherigen Vorbringens und seines Vorfluchtschicksals einer Gesamtwürdigung zu unterziehen (st.Rspr., z.B. BVerwG, B.v. 31.1.2014 - 10 B 5.14 - juris Rn. 6; U.v. 24.9.2009 - 10 C 25.08 - juris Rn. 26; U.v. 18.12.2008 - 10 C 27.07 - juris Rn. 16; Bergmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, Rn. 9 zu § 28 AsylG).

    Eine solche Steigerung des exilpolitischen Engagements nach der zeitlichen Zäsur des unanfechtbaren Abschlusses des Asylerstverfahrens ist nach dem Sinn und Zweck des § 28 Abs. 2 AsylG wie das erstmalige Schaffen von Nachfluchtgründen zu bewerten (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2008 - 10 C 27.07 - juris Rn. 16; U.v. 24.9.2009 - 10 C 25.08 - juris Rn. 26; B.v. 31.1.2014 - 10 B 5.14 - juris Rn. 5).

  • VG Würzburg, 31.01.2022 - W 8 K 21.31264

    Unbegründeter Folgeantrag eines iranischen Asylbewerbers wegen exilpolitischer

    Hierzu sind die Persönlichkeit des Asylbewerbers und dessen Motive für seine erstmalig aufgenommenen oder intensivierten Aktivitäten vor dem Hintergrund seines bisherigen Vorbringens und seines Vorfluchtschicksals einer Gesamtwürdigung zu unterziehen (Heusch in BeckOK, Ausländerrecht, Kluth/Heusch, 31. Ed. Stand 1.10.2021, § 28 AsylG Rn. 31 und 37; BVerwG, B.v. 31.1.2014 - 10 B 5/14 - juris; U.v. 24.9.2009 - 10 C 25/08 - BVerwGE 135, 49; U.v. 18.12.2008 - 10 C 27.07 - BVerwGE 133, 31; BayVGH, U.v. 15.10.2010 - 14 B 09.30312 - juris).
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