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   BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 57.91   

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https://dejure.org/1992,812
BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 57.91 (https://dejure.org/1992,812)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.1992 - 9 C 57.91 (https://dejure.org/1992,812)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 1992 - 9 C 57.91 (https://dejure.org/1992,812)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylgrund der politischen Verfolgung - Asylbegründende Wirkung von subjektiven Nachfluchtgründen - Beachtlichkeit von Asylanträgen - Tatbestandsvoraussetzungen des Grundrechts auf Asyl - Ausnahmen von der grundsätzlichen Unerheblichkeit subjektiver Nachfluchtgründe - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AsylVfG § 1; GG Art. 16 Abs. 2 S. 2
    Irakischer Asylbewerber; Asylantrag als Nachfluchtgrund; latente Gefährdungslage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 193
  • DVBl 1992, 1543
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87

    Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Subjektive Nachfluchtgründe -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 57.91
    Wie der Senat mehrfach entschieden hat, wird eine politische Verfolgung nach sich ziehende Beantragung von Asyl vom Tatbestand des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nur dann erfaßt, wenn sich der Ausländer vor dem Verlassen seines Heimatstaates aus politischen Gründen in einer latenten Gefährdungslage befunden hat (Senatsurteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 - BVerwGE 80, 131 und vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 56.88 - BVerwGE 81, 170).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht etwa aus dem Senatsurteil vom 30. August 1988 a.a.O., wonach eine Ausnahme von der grundsätzlichen Unerheblichkeit subjektiver Nachfluchtgründe dann gilt, wenn sich der Ausländer bei Vornahme seines Verfolgung auslösenden Verhaltens in einer ausweglosen Lage befunden hat.

    Hierdurch unterscheidet sich der vorliegende von dem mit Urteil vom 30. August 1988 (a.a.O.) entschiedenen Fall.

  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 56.88

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Nachfluchtgrund - Latente Gefährdungslage

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 57.91
    Eine politische Verfolgung nach sich ziehende Beantragung von Asyl wird vom Tatbestand des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 grundsätzlich nur dann erfaßt, wenn sich der Ausländer vor der Flucht in einer latenten Gefährdungslage befunden hat (wie BVerwGE 81, 170).

    Wie der Senat mehrfach entschieden hat, wird eine politische Verfolgung nach sich ziehende Beantragung von Asyl vom Tatbestand des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nur dann erfaßt, wenn sich der Ausländer vor dem Verlassen seines Heimatstaates aus politischen Gründen in einer latenten Gefährdungslage befunden hat (Senatsurteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 - BVerwGE 80, 131 und vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 56.88 - BVerwGE 81, 170).

  • BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 463.88

    Bestrafung wegen Kriegsdienstverweigerung - Drohende Todesstrafe - Asyl -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 57.91
    Denn allein der Umstand, daß einem Ausländer in seinem Heimatland wegen Wehrdienstverweigerung die Todesstrafe droht, vermag eine politische Verfolgung nicht zu begründen (BVerwG, Beschluß vom 9. Januar 1989 - BVerwG 9 B 463.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 100).

    In eine politische Verfolgung schlagen solche Maßnahmen vielmehr erst dann um, wenn sie zielgerichtet gegenüber bestimmten Personen eingesetzt werden, die durch die Maßnahmen gerade wegen ihrer Religion, ihrer politischen Überzeugung oder eines sonstigen asylerheblichen Merkmals getroffen werden sollen (BVerwG, Beschluß vom 9. Januar 1989, a.a.O.).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 57.91
    Dieser Verfolgung nach sich ziehende Umstand entsteht zeitlich nach dem Verlassen des Heimatstaates (vgl. zu diesem Kriterium Urteil vom 8. November 1983 - BVerwG 9 C 93.83 - BVerwGE 68, 171 [BVerwG 08.11.1983 - 9 C 93/83]) und kann deshalb auch nicht eine Verfolgung auslösen, der die vom Tatbestand des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG grundsätzlich vorausgesetzte Ursächlichkeit für die Flucht eigen ist (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 - BVerfGE 74, 51; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.85 - BVerwGE 77, 258).

    Der Senat hat in diesen Entscheidungen der in dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 a.a.O. enthaltenen, hauptsächlich auf den Nachfluchtgrund exilpolitischer Betätigung zugeschnittenen "Leitlinie" den allgemeinen Grundgedanken entnommen, daß - ähnlich wie bei einem Vorfluchtgrund - auch bei Entstehung des subjektiven Nachfluchtgrundes für den Asylsuchenden eine ausweglose Lage bestanden haben, der subjektive Nachfluchtgrund also die Folge einer im Heimatstaat vorhandenen Gefährdungslage gewesen sein muß.

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88

    Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 57.91
    Dabei müssen besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß der Inpflichtnahme politische Motive zugrunde liegen (BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41).
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 57.91
    Dieser Verfolgung nach sich ziehende Umstand entsteht zeitlich nach dem Verlassen des Heimatstaates (vgl. zu diesem Kriterium Urteil vom 8. November 1983 - BVerwG 9 C 93.83 - BVerwGE 68, 171 [BVerwG 08.11.1983 - 9 C 93/83]) und kann deshalb auch nicht eine Verfolgung auslösen, der die vom Tatbestand des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG grundsätzlich vorausgesetzte Ursächlichkeit für die Flucht eigen ist (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 - BVerfGE 74, 51; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.85 - BVerwGE 77, 258).
  • BVerwG, 08.11.1983 - 9 C 93.83

    Politisch Verfolgter - Einschränkungen - Asylantragstellung - Besondere

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 57.91
    Dieser Verfolgung nach sich ziehende Umstand entsteht zeitlich nach dem Verlassen des Heimatstaates (vgl. zu diesem Kriterium Urteil vom 8. November 1983 - BVerwG 9 C 93.83 - BVerwGE 68, 171 [BVerwG 08.11.1983 - 9 C 93/83]) und kann deshalb auch nicht eine Verfolgung auslösen, der die vom Tatbestand des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG grundsätzlich vorausgesetzte Ursächlichkeit für die Flucht eigen ist (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 - BVerfGE 74, 51; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.85 - BVerwGE 77, 258).
  • BVerwG, 27.06.1989 - 9 C 1.89

    Politische Verfolgungsgründe - Gesamtschau - Wahrscheinlichkeit der Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 57.91
    Ein subjektiver Nachfluchtgrund wie der hier zu beurteilende kann für eine Asylberechtigung indessen nur dann herangezogen werden, wenn anstelle des grundsätzlich erforderlichen kausalen Zusammenhangs zwischen Verfolgung und Flucht eine Kontinuität zwischen dem schon im Heimatstaat erkennbar gewordenen Verhalten und dem Nachfluchtverhalten gegeben ist (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 1909 - BVerwG 9 C 1.89 - BVerwGE 82, 171 [BVerwG 27.06.1989 - 9 C 1/89]).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 57.91
    Die außergewöhnliche Härte einer drohenden Strafe kann allerdings Anlaß zur Prüfung ihrer Tat- und Schuldangemessenheit sein, deren evidentes Fehlen ein Indiz für eine hinter der Strafnorm stehende politische "Gerichtetheit" der Verfolgung ist (BVerwG, Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143 ff., [BVerwG 15.03.1988 - 9 C 278/86]).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 57.91
    Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG schützt jedoch nicht schlechthin gegen jede exzessive staatliche Machtausübung (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 ff. [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]).
  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

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