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   BVerwG, 31.03.1998 - 9 B 310.98   

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https://dejure.org/1998,24332
BVerwG, 31.03.1998 - 9 B 310.98 (https://dejure.org/1998,24332)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.1998 - 9 B 310.98 (https://dejure.org/1998,24332)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 1998 - 9 B 310.98 (https://dejure.org/1998,24332)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 25.06.1996 - 25 BA 96.31447
    Auszug aus BVerwG, 31.03.1998 - 9 B 310.98
    Soweit die Beschwerde (unter Nr. 2 der Beschwerdebegründung) als verfahrensfehlerhaft rügt, das Berufungsgericht habe sich nicht mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts auseinandergesetzt, wonach beim Kläger Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 4 AuslG vorlägen, sondern sich mit einer "pauschalen Verweisung" auf die Gründe seiner Urteile vom 25. Juni 1996 - 25 BA 96.31447 - und vom 14. Januar 1997 - 25 BA 96.31993 - begnügt, fehlt es an der von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO geforderten Bezeichnung des Verfahrensmangels.
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1998 - 9 B 310.98
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verleiht keinen Anspruch auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung (vgl. BVerfGE 5, 9 [BVerfG 25.05.1956 - 1 BvR 53/54]; 60, 175 ; BVerwGE 57, 272 m.w.N.; stRspr).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 B 12.79
    Auszug aus BVerwG, 31.03.1998 - 9 B 310.98
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verleiht keinen Anspruch auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung (vgl. BVerfGE 5, 9 [BVerfG 25.05.1956 - 1 BvR 53/54]; 60, 175 ; BVerwGE 57, 272 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1998 - 9 B 310.98
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verleiht keinen Anspruch auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung (vgl. BVerfGE 5, 9 [BVerfG 25.05.1956 - 1 BvR 53/54]; 60, 175 ; BVerwGE 57, 272 m.w.N.; stRspr).
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