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   BVerwG, 31.03.2008 - 6 C 16.07   

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https://dejure.org/2008,17664
BVerwG, 31.03.2008 - 6 C 16.07 (https://dejure.org/2008,17664)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.2008 - 6 C 16.07 (https://dejure.org/2008,17664)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 2008 - 6 C 16.07 (https://dejure.org/2008,17664)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zwangsläufige Gestaltung, Bestätigung, Feststellung, Veränderung oder Aufhebung der Rechte Dritter infolge einer Gerichtsentscheidung als Voraussetzung für eine notwendige Beiladung des Dritten; Stellung eines Sachantrages als Voraussetzung für eine Geltendmachung ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 5.07

    Entgeltregulierung; Zugang; Zugangsleistung; Zugangsentgelt; Genehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2008 - 6 C 16.07
    Dies setzt voraus, dass die begehrte Sachentscheidung nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig und unmittelbar in Rechte des Dritten eingegriffen wird, d.h. seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (Beschluss vom 13. Juni 2007 BVerwG 6 VR 5.07 NVwZ 2007, 1207 Rn. 6 m.w.N.).

    Dies hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 13. Juni 2007 (a.a.O.) im Hinblick auf die damals betroffenen Wettbewerbsunternehmen im Einzelnen ausgeführt.

    Denn nur dann würde über ihre Rechte unmittelbar mitentschieden, falls das Gericht der Anfechtungsklage stattgibt (s. Beschluss vom 13. Juni 2007 a.a.O. Rn. 8 unter Hinweis auf Beschluss vom 6. Oktober 1989 BVerwG 1 B 145.89 Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 5; vgl. auch Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 65 Rn. 127 ff.; Bier, in: Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, VwGO, § 65 Rn. 20; Konrad, BayVBl 1982, 481 ).

  • EuGH, 21.02.2008 - C-426/05

    Tele2 Telecommunication - Elektronische Kommunikation - Netze und Dienste -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2008 - 6 C 16.07
    Der Senat kann dabei weiterhin offenlassen, inwieweit sich aus § 27 Abs. 1 TKG (unter Berücksichtigung des von den Antragstellern zitierten Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Februar 2008 C 426/05, Tele2 UTA ) ergibt, dass die Normen über die Entgeltregulierung eine drittschützende Wirkung zugunsten von Wettbewerbern des regulierten Unternehmens entfalten.

    Die prozessualen Anforderungen, die an die notwendige Beteiligung eines Dritten an dem Anfechtungsrechtsstreit gegen eine Regulierungsverfügung zu stellen sind, richten sich mangels einer einschlägigen Gemeinschaftsregelung im Rahmen des Gleichwertigkeits- und des Effektivitätsgrundsatzes nach dem innerstaatlichen Verfahrensrecht (vgl. auch EuGH, Urteil vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 50 ff. m.w.N.), hier dem soeben erörterten Maßstab des § 65 Abs. 2 VwGO.

  • BVerwG, 06.10.1989 - 1 B 145.89

    Verwaltungsstreitverfahren - Untersagungsverfügung - Handwerkskammer - Beiladung

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2008 - 6 C 16.07
    Denn nur dann würde über ihre Rechte unmittelbar mitentschieden, falls das Gericht der Anfechtungsklage stattgibt (s. Beschluss vom 13. Juni 2007 a.a.O. Rn. 8 unter Hinweis auf Beschluss vom 6. Oktober 1989 BVerwG 1 B 145.89 Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 5; vgl. auch Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 65 Rn. 127 ff.; Bier, in: Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, VwGO, § 65 Rn. 20; Konrad, BayVBl 1982, 481 ).
  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2008 - 6 C 16.07
    Soweit die Auferlegung von Regulierungspflichten nach den einschlägigen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (auch) subjektiven Rechten Einzelner zu dienen bestimmt ist, setzt deren Geltendmachung dem Zweck der jeweiligen Anspruchsnorm entsprechend die von einer bloßen Stellungnahme im Rahmen der Konsultation (§ 12 Abs. 1, § 13 Abs. 1 Satz 1 TKG) zu unterscheidende Stellung eines Sachantrages voraus; dieser zielt darauf, dass die Bundesnetzagentur die betreffenden individuellen Belange im Rahmen ihres Regulierungsermessens berücksichtigt (Urteil vom 28. November 2007 BVerwG 6 C 42.06 Rn. 27, 29).
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