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   BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 18.10   

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https://dejure.org/2011,3761
BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 18.10 (https://dejure.org/2011,3761)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.2011 - 4 BN 18.10 (https://dejure.org/2011,3761)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 2011 - 4 BN 18.10 (https://dejure.org/2011,3761)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    ROG, § 47 Abs 5 S 1 VwGO, Art 103 Abs 1 GG
    Einfluss der raumplanerischen Leitvorstellung auf die Zielfestlegungsabwägung; Normenkontrollentscheidung ohne mündliche Verhandlung

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung des Rechtsbegriffs des Vorranggebiets i.S.d. § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 Raumordnungsgesetz a.F. (ROG a.F.); Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Gehörsrüge nach § 133 Abs. 3 S. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Prüfungsumfang eines Revisionsgerichts

  • rewis.io

    Einfluss der raumplanerischen Leitvorstellung auf die Zielfestlegungsabwägung; Normenkontrollentscheidung ohne mündliche Verhandlung

  • ra.de
  • rewis.io

    Einfluss der raumplanerischen Leitvorstellung auf die Zielfestlegungsabwägung; Normenkontrollentscheidung ohne mündliche Verhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherung des Gebiets für bestimmte raumbedeutsame, den Ausschluss konkurrierender Nutzungen rechtfertigende Funktionen oder Nutzungen als Vorranggebiet i.S.d. § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 ROG a.F.

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Landesentwicklungsplan zum Ausbau des Flughafens FFM

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Landesentwicklungsplan zum Ausbau des Flughafens Frankfurt am Main

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Ausbau Flughafen Frankfurt am Main: Normenkontrollanträge gegen Landesentwicklungsplan erfolglos

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 18.10
    Der Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).

    Ist eine Entscheidung - wie hier - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, kann die Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 132 VwGO nur Erfolg haben, wenn für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund ordnungsgemäß dargelegt und gegeben ist (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328; stRspr).

    § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO verlangt in diesem Fall, dass der Tatbestand der Divergenz nicht nur durch die Angabe der höchstrichterlichen Entscheidung, von der abgewichen sein soll, sondern auch durch Gegenüberstellung der miteinander unvereinbaren Rechtssätze dargelegt wird; eine bloß fehlerhafte Anwendung eines höchstrichterlichen Rechtssatzes kann eine Divergenz nicht begründen (Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O.; stRspr).

  • BVerwG, 02.01.2001 - 4 BN 13.00

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 18.10
    Darüber, ob eine mündliche Verhandlung entbehrlich ist, entscheidet das Normenkontrollgericht nach richterlichem Ermessen, das im Grundsatz an keine gesetzlich normierten Voraussetzungen geknüpft ist (Beschluss vom 2. Januar 2001 - BVerwG 4 BN 13.00 - juris).

    Unerheblich ist ferner, ob die Beteiligten mit einer Entscheidung durch Beschluss einverstanden waren (Beschluss vom 2. Januar 2001 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 18.10
    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Senats vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - (BVerwGE 125, 116).

    Die Beschwerde führt aus, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1001.04 - (Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 145, mit dem Verweis "im Folgenden identisch mit Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 -" a.a.O., dort Rn. 53) die Rechtssätze aufgestellt, dass eine landesplanerische Standortentscheidung für einen internationalen Verkehrsflughafen auch durch Festlegung eines Vorranggebiets getroffen werden kann und dass die Fachplanungsbehörde nicht befugt ist, die vorangegangene raumordnerische Alternativenprüfung durch eine eigene zu ersetzen, zu bestätigen oder zu korrigieren.

  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 3.88

    Abfallbeseitigungsplan - Fortschreibung - Lagerung von Autowracks -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 18.10
    Die Entscheidungsform des Beschlusses soll es dem Normenkontrollgericht ermöglichen, in dafür geeigneten Fällen in vereinfachter und beschleunigter Weise ohne mündliche Verhandlung über die Gültigkeit der Rechtsvorschrift zu befinden (Beschluss vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 7 NB 3.88 - BVerwGE 81, 139 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.09.1988 - 4 NB 15.88

    Abwägung - Gewerbebetrieb - Plangebiet

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 18.10
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) gebietet nicht, die Beteiligten zu der Absicht des Gerichts, ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zu entscheiden, anzuhören (Beschluss vom 8. September 1988 - BVerwG 4 NB 15.88 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG/BauGB Nr. 34 S. 11); aus dem Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs kann deshalb auch nicht eine Verpflichtung des Normenkontrollgerichts abgeleitet werden, diese Absicht näher zu begründen.
  • BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10

    Zur nachträglichen Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen; Zulassungsanspruch aus

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 18.10
    Im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO nicht mit Gründen versehen ist eine Entscheidung nicht schon dann, wenn die Begründung falsch, unzulänglich oder oberflächlich ist, sondern erst dann, wenn die Begründung überhaupt oder zu wesentlichen Punkten unterblieben oder unverständlich und verworren ist (Beschluss vom 22. Juli 2010 - BVerwG 4 B 22.10 - ZfBR 2010, 787 ; stRspr).
  • BVerwG, 18.06.2001 - 8 B 38.01

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - Voraussetzungen für die Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 18.10
    Entsprechender Darlegungen bedarf es nur dann nicht, wenn die Gehörsrüge den gesamten Streitstoff erfasst (Beschluss vom 18. Juni 2001 - BVerwG 8 B 38.01 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 9.98

    Normenkontrollverfahren; Verfahrensermessen; Verhandlung, mündliche; öffentliche;

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 18.10
    Außerdem darf das Normenkontrollgericht dann nicht durch Beschluss entscheiden, wenn zwingende rechtliche Vorschriften wie insbesondere Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK (dazu Urteil vom 16. Dezember 1999 - BVerwG 4 CN 9.98 - BVerwGE 110, 203) entgegen stehen.
  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 318/08

    Regimewechsel von Vogelschutz- zu FFH-Richtlinie; Abgrenzung eines

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 18.10
    b) Ohne Erfolg rügt die Beschwerde schließlich, dass der Verwaltungsgerichtshof das rechtliche Gehör der Antragstellerin sowie ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt habe, indem er die Antragstellerin mit Verfügung vom 12. Oktober 2009 pauschal zu einer Stellungnahme zu seinem Urteil vom 21. August 2009 im Verfahren 11 C 318/08.T aufgefordert habe, ohne ihrer Bitte nachzukommen, die Passagen in diesem Urteil zu bezeichnen, die für das Normenkontrollverfahren von Bedeutung seien (Beschwerdebegründung S. 32 f.).
  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 18.10
    Dieses aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitende allgemeine Prozessgrundrecht erfasst nur diejenigen Beschränkungen Verfahrensbeteiligter, die nicht von spezielleren Verfahrensgarantien erfasst werden (BVerfG, Beschluss vom 5. November 2003 - 2 BvR 1243/03 - BVerfGE 109, 13 ).
  • BVerwG, 19.11.1997 - 2 B 178.96

    Schadenersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung als Beamter - Alleinige

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 33.89

    Ärztekammer - Kammerbeiträge - Bemessung

  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

  • BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 19.10

    Ausbau Flughafen Frankfurt am Main: Normenkontrollanträge gegen

  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 227/08

    Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main

  • BVerwG, 06.09.1984 - 3 C 16.84

    Jagdrecht - Aussetzung - Nichtjagdbare Tiere - Genehmigungsvorbehalt - Weitere

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2016 - 8 D 99/13

    Klage des BUND gegen Kohlekraftwerk Lünen hat keinen Erfolg

    Auch der Gesetzgeber des ROG geht von einer rein innergebietlichen Wirkung von Vorranggebieten aus (vgl. § 8 Abs. 7 ROG, ebenso bereits § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 ROG i. d. F. vom 18. August 1997), vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. März 2011 - 4 BN 18.10 -, juris Rn. 10, - 4 BN 19.19 -, juris Rn. 13 ff.
  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    Die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision hat der Senat mit Beschlüssen vom 31. März 2011 (BVerwG 4 BN 18.10 und 4 BN 19.10) zurückgewiesen.
  • BVerwG, 07.12.2023 - 4 CN 4.22

    Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für das Kraftwerk Datteln 4 muss erneut geprüft

    Denn eine außergebietliche Ausschlusswirkung für die mit dem Vorrang belegte dominante Funktion oder Nutzung ist mit der Festlegung des Vorranggebiets nicht verbunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 4 A 16.16 - NVwZ-RR 2017, 768 Rn. 105 und Beschluss vom 31. März 2011 - 4 BN 18.10 - BRS 78 Nr. 9 Rn. 10; siehe auch OVG Münster, Urteil vom 16. Juni 2016 - 8 D 99/13.AK - juris Rn. 311 ff., 318 ff.).
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