Rechtsprechung
   BVerwG, 31.03.2023 - 1 W-VR 2.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,9456
BVerwG, 31.03.2023 - 1 W-VR 2.23 (https://dejure.org/2023,9456)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.2023 - 1 W-VR 2.23 (https://dejure.org/2023,9456)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 2023 - 1 W-VR 2.23 (https://dejure.org/2023,9456)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,9456) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Vorläufiger Rechtsschutz in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung eines Dienstpostens

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 23a Abs. 2 S. 1; VwGO § 123
    Vorläufiger Rechtsschutz in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung eines Dienstpostens

  • datenbank.nwb.de

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 44.17

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2023 - 1 W-VR 2.23
    II Der gemäß § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO i. V. m. § 123 VwGO statthafte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, für den das Bundesverwaltungsgericht als Gericht der Hauptsache (§ 123 Abs. 2 Satz 1 VwGO, § 21 Abs. 1 Satz 1 WBO) zuständig ist und der sich auch durch die Besetzung des streitgegenständlichen Dienstpostens mit dem Beigeladenen und dessen Beförderung zum Oberst nicht erledigt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. November 2018 - 1 WB 44.17 - juris Rn. 16), ist unbegründet.
  • BVerwG, 19.12.2011 - 1 WDS-VR 5.11

    Auswahlverfahren; Konkurrentenstreit; Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2023 - 1 W-VR 2.23
    Ein insoweit beurteilungsrelevanter Erfahrungsvorsprung und damit ein Anordnungsgrund ist anzunehmen, wenn zwischen dem Dienstantritt des ausgewählten Bewerbers auf dem strittigen Dienstposten und der (noch zu treffenden) gerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache ein Zeitraum von deutlich mehr als sechs Monaten liegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2010 - 1 WDS-VR 2.10 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 28 Rn. 20 f. und vom 19. Dezember 2011 - 1 WDS-VR 5.11 - BVerwGE 141, 271 Rn. 29 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht