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   BVerwG, 31.03.2023 - 4 A 11.21   

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BVerwG, 31.03.2023 - 4 A 11.21 (https://dejure.org/2023,9401)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.2023 - 4 A 11.21 (https://dejure.org/2023,9401)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 2023 - 4 A 11.21 (https://dejure.org/2023,9401)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung; Vereinbarkeit der Bestimmung der Signifikanz des Tötungsrisikos durch Leitungsanflug nach einem Mortalitätsgefährdungsindex der Arten mit dem Individuenbezug des Artenschutzrechts

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (42)

  • BVerwG, 07.07.2022 - 9 A 1.21

    Vorerst kein Bau der A 20 zwischen Westerstede und Jaderberg

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2023 - 4 A 11.21
    Denn der Planfeststellungsbeschluss verletzt - nach Maßgabe des durch den gemäß § 6 Satz 1 UmwRG fristgerechten und den Anforderungen des Vertretungszwangs nach § 67 Abs. 4 VwGO genügenden Vortrag bestimmten Prozessstoffs (BVerwG, Urteile vom 5. Juli 2022 - 4 A 13.20 - BVerwGE 176, 39 Rn. 12 und vom 7. Juli 2022 - 9 A 1.21 - BVerwGE 176, 94 Rn. 11 ff.) - die Klägerinnen nicht in ihren Rechten; er ist auch nicht um Schutzvorkehrungen zu ihren Gunsten zu ergänzen (§ 113 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 VwGO).

    Damit ist eine vollständige Auflistung aller vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen nicht gefordert; es genügt schon ein aussagekräftiger Überblick (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2022 - 9 A 1.21 - UPR 2023, 103 Rn. 22 ).

    Denn die Rechtsordnung darf vom Bild eines mündigen Bürgers ausgehen, der, wenn er aufgrund der zutreffenden Darstellung der gesetzlichen Regelungen gleichwohl unsicher ist, ob er mit einer einfachen E-Mail Einwendungen erheben kann, sich gerade dieses unkomplizierten Kommunikationsmittels bedient, um gegebenenfalls durch eine kurze Anfrage bei der Planfeststellungsbehörde bestehende Zweifel zu beseitigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2022 - 9 A 1.21 - UPR 2023, 103 Rn. 35 und Beschluss vom 7. Juni 2021 - 4 BN 50.20 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 26 Rn. 5).

    Denn das ergänzende Verfahren hat sich darauf beschränkt, einen punktuellen Fehler der ersten Entscheidung zu heilen und Erwägungen an anderer Stelle zu überarbeiten (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2022 - 9 A 1.21 - BVerwGE 176, 94 Rn. 163 und vom 27. Juni 2019 - 7 C 22.17 - Buchholz 406.403 § 64 BNatSchG 2010 Nr. 2 Rn. 14 m. w. N.).

    Diese vereinfachte Herangehensweise ist Ausdruck einer vollzugspraktischen Bündelung, deren Zulässigkeit von der erwähnten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht infrage gestellt wird; denn darin ging es um pauschale Legalausnahmen, die bestimmte Gruppen von Vogelarten von vornherein von einer Artenschutzprüfung ausnehmen (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2022 - 9 A 1.21 - UPR 2023, 103 Rn. 98 sowie vom 6. Oktober 2022 - 7 C 4.21 - BVerwGE 176, 313 Rn. 32 ff.).

    Es ist folglich davon auszugehen, dass sich die Ersatzhabitate innerhalb des Verbreitungsgebiets der lokalen Population befinden (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2022 - 9 A 1.21 - BVerwGE 176, 94 Rn. 115).

    Bei Hinweisen auf grundlegende Änderungen kann die Verwertbarkeit einer auch nur wenige Jahre zurückliegenden Bestandserfassung allerdings erschüttert sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 149 f., vom 3. November 2020 - 9 A 7.19 - BVerwGE 170, 138 Rn. 319 und vom 7. Juli 2022 - 9 A 1.21 - BVerwGE 176, 94 Rn. 96).

    Denn sie sind nicht geeignet, eine frühere ordnungsgemäße Bestandserfassung zu erschüttern (BVerwG, Urteile vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 50, vom 3. November 2020 - 9 A 7.19 - juris Rn. 426 und vom 7. Juli 2022 - 9 A 1.21 - BVerwGE 176, 94 Rn. 97).

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2023 - 4 A 11.21
    Als enteignungsbetroffenen Grundstückseigentümerinnen stehen ihnen ein Anspruch auf gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses auf seine objektive Rechtmäßigkeit (sog. Vollüberprüfungsanspruch) zu, soweit der geltend gemachte Fehler für die Inanspruchnahme ihrer Grundstücke kausal ist (BVerwG, Urteile vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 24, vom 26. Juni 2019 - 4 A 5.18 - Buchholz 451.17 § 43 EnWG Nr. 10 Rn. 12 und vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 25 ff., 34 ff.).

    bb) Ist folglich im Schutzstreifen als dem maßgeblichen Eingriffsbereich eine Beseitigung von Habitatstrukturen nicht ausgeschlossen, die von der in der benachbarten Waldfläche als quartiernutzend nachgewiesenen Wasserfledermaus regelmäßig genutzt werden, muss mangels tragfähiger Feststellungen bei einer worst-case-Betrachtung (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 38 und vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - BVerwGE 148, 373 Rn. 51) von einem vorhabenbedingten Verlust von Fortpflanzungsstätten im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ausgegangen werden.

    Denn diese Ermittlungslücke könnte ohne weiteres durch eine worst-case-Annahme geschlossen werden (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 38 und vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - BVerwGE 148, 373 Rn. 51), auf deren Grundlage angesichts der zu anderen Arten, insbesondere zum Kiebitz, angestellten Überlegungen der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ausgeschlossen werden kann (siehe nachfolgend unter c).

    Denn sie sind nicht geeignet, eine frühere ordnungsgemäße Bestandserfassung zu erschüttern (BVerwG, Urteile vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 50, vom 3. November 2020 - 9 A 7.19 - juris Rn. 426 und vom 7. Juli 2022 - 9 A 1.21 - BVerwGE 176, 94 Rn. 97).

  • BVerwG, 05.07.2022 - 4 A 13.20

    Klage gegen die Uckermarkleitung erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2023 - 4 A 11.21
    Denn der Planfeststellungsbeschluss verletzt - nach Maßgabe des durch den gemäß § 6 Satz 1 UmwRG fristgerechten und den Anforderungen des Vertretungszwangs nach § 67 Abs. 4 VwGO genügenden Vortrag bestimmten Prozessstoffs (BVerwG, Urteile vom 5. Juli 2022 - 4 A 13.20 - BVerwGE 176, 39 Rn. 12 und vom 7. Juli 2022 - 9 A 1.21 - BVerwGE 176, 94 Rn. 11 ff.) - die Klägerinnen nicht in ihren Rechten; er ist auch nicht um Schutzvorkehrungen zu ihren Gunsten zu ergänzen (§ 113 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 VwGO).

    Dies muss erst recht gelten, wenn der Plan im ergänzenden Verfahren nur geringfügig geändert wird (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 5. Juli 2022 - 4 A 13.20 - BVerwGE 176, 39 Rn. 19 und vom 12. Juli 2022 - 4 A 10.20 - juris Rn. 15).

    In dieser Situation darf sich die Behörde fachwissenschaftlichen Erkenntnissen anschließen, auch wenn diese - wie die erwähnten Arbeitshilfen - noch nicht den Stand einer Fachkonvention erlangt haben (BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2022 - 4 A 13.20 - BVerwGE 176, 39 Rn. 30).

    Ob Erdkabel insoweit, wie die Klägerinnen behaupten, zwischenzeitlich den allgemein anerkannten Regeln der Technik im Sinne von § 49 Abs. 1 Satz 2 EnWG entsprechen, ist unbeachtlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2022 - 4 A 13.20 - BVerwGE 176, 39 Rn. 145 ff.).

  • BVerwG, 27.07.2021 - 4 A 14.19

    Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung durch Birkenwerder erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2023 - 4 A 11.21
    Sie setzt voraus, dass die Unterlagen potentiell Betroffenen und den anerkannten Vereinigungen die Beurteilung ermöglicht, ob und in welchem Umfang ihre Belange oder ihre satzungsmäßigen Interessen von den Umweltauswirkungen betroffen werden könnten (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 28 und vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - BVerwGE 173, 132 Rn. 19).

    Denn maßgeblicher Zeitpunkt ist insoweit der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - BVerwGE 173, 132 Rn. 16).

    Die Beobachtungen beziehen sich zwar auf einen Zeitraum, der vor dem für die Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses grundsätzlich maßgeblichen Zeitpunkt seines Erlasses liegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - BVerwGE 173, 132 Rn. 16).

  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2023 - 4 A 11.21
    Auch insoweit bedarf es jedoch keiner Untersuchung aller, sondern nur derjenigen charakteristischen Arten, die eine Indikatorfunktion für potentielle Auswirkungen des Vorhabens auf den Lebensraumtyp besitzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 68 Rn. 65 m. w. N.).

    Während bislang in der Genehmigungspraxis verbreitet und von der Rechtsprechung auch gebilligt im Wege einer generalisierenden und nicht artspezifischen Betrachtung von der Wirksamkeit von auf gehölzbewohnende Fledermausarten ausgerichteten Fledermauskästen ausgegangen worden ist (siehe etwa BVerwG, Urteil vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 68 Rn. 91), wird in Fachkreisen nunmehr vermehrt eine artenbezogene Betrachtung angemahnt.

    Neben artspezifischen Verhaltensweisen, häufiger Frequentierung des durchschrittenen Raums und der Wirksamkeit vorgesehener Schutzmaßnahmen sind weitere Kriterien im Zusammenhang mit der Biologie der Art von Relevanz (BVerwG, Urteile vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 68 Rn. 84 und vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - BVerwGE 163, 380 Rn. 98).

  • BVerwG, 31.03.2023 - 4 A 10.21

    Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung im Bereich Gescher erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2023 - 4 A 11.21
    Von vornherein unbeachtlich ist insofern der Vortrag zu Belastungen der Klägerin in dem Parallelverfahren - 4 A 10.21 -, denn Schutzvorkehrungen können nicht zugunsten Dritter geltend gemacht werden.

    Des Weiteren ist in keiner Weise ersichtlich, dass der zeitlich beschränkte Baustellenverkehr angesichts des zum landwirtschaftlichen Betrieb der Klägerin im Verfahren - 4 A 10.21 - gehörenden Offenstalls mit 1 000 Schweinen in einer Entfernung von etwa 150 m zur Grenze des FFH-Gebiets, der nach den eigenen Angaben der Klägerinnen Ammoniak (NH3) in beachtlichen Mengen emittiert, einen nennenswerten Beitrag zur Gesamtbelastung des FFH-Gebiets mit Stickstoff leisten könnte.

    (7) Schließlich rügen die Klägerinnen, die Belange des landwirtschaftlichen Betriebs der Klägerin im Verfahren - 4 A 10.21 - seien nicht ordnungsgemäß in die Abwägung eingestellt worden.

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2023 - 4 A 11.21
    Regelmäßig liegt der Ermittlung artenschutzrechtlicher Betroffenheiten neben einer Auswertung bereits vorhandener Erkenntnisse und Fachliteratur eine - unter Zuhilfenahme einschlägiger, im Interesse einer Standardisierung erarbeiteter Leitfäden und Arbeitshilfen vorgenommene - Bestandserfassung an Ort und Stelle zugrunde (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 54, 59 und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 128 f.).

    Dem entsprechen die zweistufigen Vorschriften des nationalen Rechts über die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 97 f., vom 18. März 2009 - 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 Rn. 65, 69 f., vom 14. Juli 2011 - 9 A 12.10 - BVerwGE 140, 149 Rn. 140, unter Verweis auf den Leitfaden der Europäischen Kommission zum Artenschutz von Februar 2007; [Hinweis-]Beschluss vom 6. März 2014 - 9 C 6.12 - Buchholz 406.403 § 34 BNatSchG 2010 Nr. 8 Rn. 62 und zuletzt Urteil vom 6. Oktober 2022 - 7 C 4.21 - BVerwGE 176, 313 Rn. 40).

    Ansonsten würde das Tötungsverbot wegen des Individuenbezugs und des weiten Verständnisses des unionsrechtlichen Absichtsbegriffs zu einem unverhältnismäßigen Planungshindernis für Bauvorhaben und stets nur noch der Weg über die Ausnahme möglich sein (BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 90 f. und vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - BVerwGE 163, 380 Rn. 100 f.).

  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2023 - 4 A 11.21
    Ansonsten würde das Tötungsverbot wegen des Individuenbezugs und des weiten Verständnisses des unionsrechtlichen Absichtsbegriffs zu einem unverhältnismäßigen Planungshindernis für Bauvorhaben und stets nur noch der Weg über die Ausnahme möglich sein (BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 90 f. und vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - BVerwGE 163, 380 Rn. 100 f.).

    Neben artspezifischen Verhaltensweisen, häufiger Frequentierung des durchschrittenen Raums und der Wirksamkeit vorgesehener Schutzmaßnahmen sind weitere Kriterien im Zusammenhang mit der Biologie der Art von Relevanz (BVerwG, Urteile vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 68 Rn. 84 und vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - BVerwGE 163, 380 Rn. 98).

    Dieser Grundansatz ist in der Rechtsprechung ausdrücklich gebilligt worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - BVerwGE 163, 380 Rn. 100).

  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2023 - 4 A 11.21
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich folglich auf die fachliche Vertretbarkeit der zugrunde gelegten Maßstäbe und Methoden und die Plausibilität der Einschätzung der tatsächlichen Umstände (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13 u. a. - BVerfGE 149, 407 Rn. 23 ff.).

    Bei dieser muss sich der Gutachter an den - soweit vorhanden - allgemein anerkannten fachwissenschaftlichen Standards orientieren; fehlen diese, ist die gerichtliche Überprüfung insoweit auf eine bloße Vertretbarkeitskontrolle beschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13 u. a. - BVerfGE 149, 407 Rn. 26 ff.).

    Das Fehlen einer zumindest untergesetzlichen Maßstabsbildung, auf die jedenfalls auf Dauer nicht verzichtet werden kann (BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13 u. a. - BVerfGE 149, 407 Rn. 24), hat derzeit nicht zur Folge, dass eine vom Gesetzgeber erst 2017 ausdrücklich - und ungeachtet der Angewiesenheit auf eine fachwissenschaftliche Ausfüllung - bestätigte Rechtsfigur unangewendet bleiben müsste.

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2023 - 4 A 11.21
    Als enteignungsbetroffenen Grundstückseigentümerinnen stehen ihnen ein Anspruch auf gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses auf seine objektive Rechtmäßigkeit (sog. Vollüberprüfungsanspruch) zu, soweit der geltend gemachte Fehler für die Inanspruchnahme ihrer Grundstücke kausal ist (BVerwG, Urteile vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 24, vom 26. Juni 2019 - 4 A 5.18 - Buchholz 451.17 § 43 EnWG Nr. 10 Rn. 12 und vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 25 ff., 34 ff.).

    Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens besteht aber keine Notwendigkeit, Forschungsvorhaben durchzuführen (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 397 und juris Rn. 213).

    Ob die Klägerinnen eine unzureichende Berücksichtigung dieses fremden Belangs überhaupt rügen können, bedarf keiner Entscheidung (siehe BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 27 ff).

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

  • BVerwG, 06.10.2022 - 7 C 4.21

    1. Die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes erfordert eine artenschutzrechtliche

  • EuGH, 28.10.2021 - C-357/20

    Magistrat der Stadt Wien (Grand hamster - II) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuGH, 04.03.2021 - C-473/19

    Föreningen Skydda Skogen - Wildlebende Tiere und Pflanzen, Lebensräume

  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 16.16

    Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden

  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 14.12

    Naturschutzvereinigung; Planfeststellung; Linienbestimmung; Habitatschutz;

  • BVerwG, 07.10.2021 - 4 A 9.19

    Klage gegen Höchstspannungsfreileitung in Krefeld erfolglos

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

  • BVerwG, 10.11.2022 - 4 A 15.20

    Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung im Bereich Metelen und Wettringen

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

  • BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12

    Alternativenprüfung; FFH-Gebiet; Fehlerheilung; Gefährdungsabschätzung;

  • BVerwG, 12.11.2020 - 4 A 13.18

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Herdecke erfolglos

  • BVerwG, 12.07.2022 - 4 A 10.20

    Klagen gegen eine Höchstspannungsleitung zwischen Frechen und Brühl erfolglos

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

  • BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15

    Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg

  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 A 5.15

    Eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Streckenausbau; zweites Gleis;

  • BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 5.17

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

  • BVerwG, 04.06.2020 - 7 A 1.18

    Umweltschützer unterliegen: Klagen gegen Elbvertiefung abgewiesen

  • BVerwG, 09.11.2017 - 3 A 4.15

    Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und

  • BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 13.18

    Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

  • BVerwG, 27.06.2019 - 7 C 22.17

    Artenschutz; Bestand; Lebensstätte; Naturhaushalt; Naturschutzverein;

  • BVerwG, 24.05.2018 - 4 C 4.17

    Aufhebungsanspruch; Einschätzungsprärogative; Enteignungsrechtliche Vorwirkung;

  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 11.11

    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; U-Bahn; Baustelle; Baustellenlärm;

  • BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13

    Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

  • BVerwG, 02.07.2020 - 9 A 19.19

    Lückenschluss des Bremer Autobahnrings: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • BVerwG, 11.05.2022 - 4 VR 3.21

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klagen gegen den

  • BVerwG, 26.06.2019 - 4 A 5.18

    380 kV-Höchstspannungsleitung; 400 m-Abstand zu Wohngebieten; Abschnittsbildung;

  • BVerwG, 07.06.2021 - 4 BN 50.20

    Erhebung von Einwendungen "schriftlich oder zur Niederschrift" als zulässiger

  • BVerwG, 19.12.2023 - 7 C 4.22

    Zulässigkeit nachträglicher artenschutzrechtlicher Beschränkungen des Betriebs

    Die Methode der Bestandserfassung für die artenschutzrechtliche Prüfung und die Maßstäbe für die Bestimmung der Signifikanz des Tötungsrisikos für Fledermäuse infolge des Betriebs von Windenergieanlagen sind nicht normativ festgelegt (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 97 Rn. 551 und vom 31. März 2023 - 4 A 11.21 - juris Rn. 123).
  • BVerwG, 30.01.2024 - 11 VR 6.23
    Das Ermessen der Planfeststellungsbehörde ist dabei nicht in der Weise intendiert, dass das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 2 in der Regel die Entscheidung für ein Erdkabel nach sich ziehen müsste (BVerwG, Urteile vom 6. April 2017 - 4 A 16.16 - NVwZ-RR 2017, 768 Rn. 95 und vom 31. März 2023 - 4 A 11.21 - juris Rn. 167).
  • BVerwG, 30.01.2024 - 11 VR 5.23
    Das Ermessen der Planfeststellungsbehörde ist dabei nicht in der Weise intendiert, dass das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 2 in der Regel die Entscheidung für ein Erdkabel nach sich ziehen müsste (BVerwG, Urteile vom 6. April 2017 - 4 A 16.16 - NVwZ-RR 2017, 768 Rn. 95 und vom 31. März 2023 - 4 A 11.21 - juris Rn. 167).
  • OVG Sachsen, 06.09.2023 - 4 C 61/21

    Freileitung; Erdverkabelung; Kostenvergleich

    Die Prüfung, ob ein Vorhaben gegen artenschutzrechtliche Verbote verstößt, setzt danach eine ausreichende Bestandsaufnahme der im Trassenbereich vorhandenen Arten, die in den Anwendungsbereich der Verbote fallen, und ihrer Lebensräume voraus (BVerwG, Urt. v. 31. März 2023 - 4 A 11/21 -, juris Rn. 79), was die Behörde allerdings nicht verpflichtet, ein lückenloses Arteninventar zu fertigen.

    Im Übrigen setzt die Prüfung, ob ein Vorhaben gegen artenschutzrechtliche Verbote verstößt, zwar eine ausreichende Bestandsaufnahme der im Trassenbereich vorhandenen Arten, die in den Anwendungsbereich der Verbote fallen, und ihrer Lebensräume voraus (BVerwG, Urt. v. 31. März 2023 - 4 A 11/21 -, juris Rn. 79), doch ist die Behörde gerade nicht verpflichtet, ein lückenloses Arteninventar zu fertigen, sondern hat die Anforderungen an Art, Umfang und Tiefe der Untersuchungen anhand der naturräumlichen Gegebenheiten im Einzelfall sowie an Art und Ausgestaltung des Vorhabens auszurichten (BVerwG, Urt. v. 12. August 2009 - 9 A 64/07 -, juris Rn. 37).

  • BVerwG, 22.01.2024 - 11 VR 7.23
    Das Ermessen der Planfeststellungsbehörde ist dabei nicht in der Weise intendiert, dass das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 2 in der Regel die Entscheidung für ein Erdkabel nach sich ziehen müsste (BVerwG, Urteile vom 6. April 2017 - 4 A 16.16 - NVwZ-RR 2017, 768 Rn. 95 und vom 31. März 2023 - 4 A 11.21 - juris Rn. 167).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2023 - 3 S 4259/20

    Pflicht zur korrekten Ausweisung einer klassifizierten Straße in einem

    Umstände, die für die Beurteilung der Signifikanz eine Rolle spielen, sind insbesondere artspezifische Verhaltensweisen, häufige Frequentierung des durchschnittenen Raums und die Wirksamkeit vorgesehener Schutzmaßnahmen (BVerwG, Urt. v. 31.03.2023 - 4 A 11.21 -, juris Rn. 124, Beschl. v. 06.03.2014 - 9 C 6.12 - juris Rn. 58; Urt. v. 08.01.2014 - 9 A 4.13 - juris Rn. 99, Urt. v. 14.07.2011 - 9 A 12.10 - juris Rn. 99; Senatsbeschl. v. 06.07.2016 - 3 S 942/16 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 11.05.2022 - 4 VR 3.21
    Am 8. Dezember 2021 haben die Antragstellerinnen Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss erhoben - BVerwG 4 A 11.21 - und zugleich vorläufigen Rechtsschutz, beschränkt auf den Streckenabschnitt der Umgehung A., beantragt.
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