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   BVerwG, 31.05.1978 - 7 B 36.78   

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BVerwG, 31.05.1978 - 7 B 36.78 (https://dejure.org/1978,936)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.1978 - 7 B 36.78 (https://dejure.org/1978,936)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 1978 - 7 B 36.78 (https://dejure.org/1978,936)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit einer prüfungsrechtlichen Übergangsregelung - Abweichung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - Anspruch auf Zuteilung einer Hausarbeit aus dem Bereich der abgeleisteten Pflichtwahlstelle - Das Gebot der Gleichbehandlung aller Prüflinge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1978 - 7 B 36.78
    Soweit sich die Beschwerde auf Abweichungen des Berufungsurteils von den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 37, 342 und BVerfGE 43, 154 beruft, vermag das die Divergenzzulassung schon deshalb nicht zu rechtfertigen, weil nach § 131 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nur die Abweichung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, nicht aber von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erheblich ist (Beschluß vom 1. März 1974 - BVerwG 2 B 23.73 - und Beschluß vom 17. April 1974 - BVerwG 6 B 44.73 - [Buchholz 235.15 § 28 HessBesG Nr. 2]).

    Dabei kann offenbleiben, ob die Beschwerdebegründung damit, daß sie die grundsätzliche Bedeutung der Sache allein aus ihrer mit dem Hinweis auf BVerfGE 37, 342 und BVerfGE 43, 154 verbundenen "verfassungsrechtlichen Relevanz" ableitet, den Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt.

    In BVerfGE 43, 154 entnimmt das Bundesverfassungsgericht dem Grundsatz der Fürsorgepflicht des Dienstherrn als hergebrachtem Grundsatz des Berufsbeamtentums i.S. von Art. 33 Abs. 5 GG die Garantie eines Mindeststandards an ordentlicher und fairer Gestaltung des verwaltungsmäßigen Verfahrens im Falle der Entlassung eines Beamten.

  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 11/73

    Teilverfassungswidrigkeit der nordrhein-westfälischen Juristenausbildungsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1978 - 7 B 36.78
    Soweit sich die Beschwerde auf Abweichungen des Berufungsurteils von den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 37, 342 und BVerfGE 43, 154 beruft, vermag das die Divergenzzulassung schon deshalb nicht zu rechtfertigen, weil nach § 131 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nur die Abweichung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, nicht aber von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erheblich ist (Beschluß vom 1. März 1974 - BVerwG 2 B 23.73 - und Beschluß vom 17. April 1974 - BVerwG 6 B 44.73 - [Buchholz 235.15 § 28 HessBesG Nr. 2]).

    Dabei kann offenbleiben, ob die Beschwerdebegründung damit, daß sie die grundsätzliche Bedeutung der Sache allein aus ihrer mit dem Hinweis auf BVerfGE 37, 342 und BVerfGE 43, 154 verbundenen "verfassungsrechtlichen Relevanz" ableitet, den Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt.

    Dabei fällt - wie das Bundesverfassungsgericht auf die Verfassungsbeschwerde eines Rechtskandidaten, der wie der Kläger vom 1. März 1973 bis 25. Februar 1975 im Vorbereitungsdienst gestanden hatte, in dem Nichtannahmebeschluß vom 23. Dezember 1977 - BvR 883/77 - (JuS 1978, Heft 4, S. XVI) unter ausdrücklicher Bezugnahme auf seine Entscheidung BVerfGE 37, 342 bemerkt hat - entscheidend ins Gewicht, daß zwischen der Veröffentlichung des neuen Juristenausbildungsgesetzes und der Zulassung zur zweiten Staatsprüfung etwa ein Jahr liegt, in dem der Referendar seine Vorbereitungen auf die veränderten Prüfungsbedingungen einrichten konnte.

  • BVerwG, 13.10.1972 - VII C 17.71

    Stellen von unterschiedlichen Hilfsmitteln für die Aufsichtsarbeiten in der

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1978 - 7 B 36.78
    Entgegen der Auffassung der Beschwerde beruht das Berufungsurteil nicht auf einer Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Oktober 1972 - BVerwG 7 C 17.71 - (BVerwGE 41, 34 = NJW 1973, 1147).
  • BVerwG, 17.04.1974 - VI B 44.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1978 - 7 B 36.78
    Soweit sich die Beschwerde auf Abweichungen des Berufungsurteils von den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 37, 342 und BVerfGE 43, 154 beruft, vermag das die Divergenzzulassung schon deshalb nicht zu rechtfertigen, weil nach § 131 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nur die Abweichung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, nicht aber von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erheblich ist (Beschluß vom 1. März 1974 - BVerwG 2 B 23.73 - und Beschluß vom 17. April 1974 - BVerwG 6 B 44.73 - [Buchholz 235.15 § 28 HessBesG Nr. 2]).
  • BVerwG, 01.03.1974 - II B 23.73

    Aufgabenstellung des ständigen Vertreters des Leiters einer Berufsschule -

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1978 - 7 B 36.78
    Soweit sich die Beschwerde auf Abweichungen des Berufungsurteils von den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 37, 342 und BVerfGE 43, 154 beruft, vermag das die Divergenzzulassung schon deshalb nicht zu rechtfertigen, weil nach § 131 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nur die Abweichung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, nicht aber von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erheblich ist (Beschluß vom 1. März 1974 - BVerwG 2 B 23.73 - und Beschluß vom 17. April 1974 - BVerwG 6 B 44.73 - [Buchholz 235.15 § 28 HessBesG Nr. 2]).
  • BVerwG, 29.10.1979 - 2 CB 30.77

    Notwendige Beiladung einer politischen Partei mit verfassungsfeindlichen

    Denn eine Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann die Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht rechtfertigen (vgl. Beschlüsse vom 12. April 1972 - BVerwG 6 B 65.71 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 89 LS], vom 1. März 1974 - BVerwG 2 B 23.73 - [Buchholz 235.15 § 28 HessBesG Nr. 2] und vom 31. Mai 1978 - BVerwG 7 B 36.78 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 92]).
  • BFH, 04.05.1994 - XI R 104/92

    Verlegung eines Termins zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs

    Die Berufung des FG auf den Beschluß des BVerwG in HFR 1979, 342 geht schon deshalb fehl, weil der Kläger im dortigen Verfahren keinen Antrag auf Terminsverlegung gestellt und im übrigen seine Klage trotz mehrfacher Aufforderung überhaupt nicht begründet hatte.
  • BVerwG, 06.11.1979 - 2 B 60.79

    Rückzahlung der Studienbeihilfe eines auf eigenen Antrag vorzeitig entlassenen

    Denn eine Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann - wie auch die Abweichung von Entscheidungen anderer oberster Bundesgerichte, z.B. des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Beschluß vom 19. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 11.75 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 159]) - die Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht rechtfertigen (vgl. Beschlüsse vom 12. April 1972 - BVerwG 6 B 65.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 89 - LS], vom 1. März 1974 - BVerwG 2 B 23.73 - [Buchholz 235.15 § 28 HessBG Nr. 2] und vom 31. Mai 1978 - BVerwG 7 B 36.78 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 92]).
  • BVerwG, 20.08.1980 - 2 B 16.79

    Verfolgung verfassungsfeindlicher Ziele durch eine Partei (Deutsche

    Sofern die Beschwerde auch den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO geltend machen will, müßte sie schon daran scheitern, daß in der Beschwerdeschrift eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts oder eines Oberverwaltungsgerichts (§ 127 Nr. 1 BRRG), von der das angegriffene Berufungsurteil abweichen soll, nicht ordnungsgemäß mit Datum und Aktenzeichen oder Fundstelle bezeichnet worden ist (Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130]); eine Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht rechtfertigen (Beschlüsse vom 1. März 1974 - BVerwG 2 B 23.73 - [Buchholz 235.15 § 28 HessBesG Nr. 2] und vom 31. Mai 1978 - BVerwG 7 B 36.78 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 92]).
  • BVerwG, 11.07.1990 - 5 ER 626.90

    Rechtsmittel

    Die Divergenzzulassung bezweckt, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung innerhalb des Verwaltungsrechtswegs zu gewährleisten, und kann deshalb mit der Abweichung von Gerichtsentscheidungen anderer Rechtswege nicht begründet werden (vgl. BVerwG.Beschlüsse vom 31. Mai 1978 - BVerwG 7 B 36.78 - undvom 20. September 1989 - BVerwG 7 B 135.89 - ).
  • BVerwG, 08.08.1984 - 8 CB 48.84

    Begriff der Wohnung im Sinne des § 181 Zivilprozessordnung (ZPO) - Relevanter

    Schließlich vermag die von der Beschwerde behauptete Abweichung des angefochtenen Urteils von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 27, 297) eine Divergenzzulassung nach § 75 Abs. 2 Satz 3 ZDG nicht zu rechtfertigen (vgl. Beschluß vom 31. Mai 1978 - BVerwG 7 B 36.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 167 S. 46).
  • BVerwG, 18.08.1983 - 2 B 138.82

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht durch das Unterlassen einer

    Die geltend gemachte Abweichung des Berufungsbeschlusses von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts würde, auch wenn sie vorläge, nach dem klaren Wortlaut des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO die Zulassung der Revision wegen Abweichung nicht begründen (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. März 1974 - BVerwG 2 B 23.73 - [Buchholz 235/15 § 28 HessBesG Nr. 2], vom 31. Mai 1978 - BVerwG 7 B 36.78 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 92] und vom 10. Oktober 1979 - BVerwG 3 CB 4.79 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 183]).
  • BVerwG, 28.04.1980 - 6 B 37.80

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen

    Die Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aber kann - wie euch die Abweichungen von Entscheidungen anderer oberster Bundesgerichte, z.B. des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 19. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 11.75 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 159]) - die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen (Beschlüsse vom 12. April 1972 - BVerwG 6 B 65.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 89], vom 1. März 1974 - BVerwG 2 B 23.73 - [Buchholz 235.15 § 28 Hess. BG Nr. 2] und vom 31. Mai 1978 - BVerwG 7 B 36.78 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 92]).
  • BVerwG, 12.09.1984 - 2 CB 9.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Abgesehen davon, daß eine - angebliche - Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Zulassung der Revision wegen Divergenz führen kann (vgl. Beschluß vom 31. Mai 1978 - BVerwG 7 B 36.78 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 92]), ergibt sich aus dem Beschwerdevorbringen nicht, daß das Berufungsgericht bei seiner Entscheidung von einer Auslegungsregel ausgegangen ist, die mit derjenigen in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht übereinstimmt.
  • BVerwG, 18.07.1983 - 5 B 149.81

    Vermietung von Grundbesitz als Gewerbe - Begriff des "stehenden Gewerbes" -

    Soweit der Beigeladene etwa geltend machen will, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1961 (BVerfGE 13, 97 [107 ff.]) ab, kann er mit dieser Rüge schon deswegen nicht durchdringen, weil eine Divergenzzulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nur bei Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, nicht aber bei Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Betracht kommt (vgl. u.a. Beschluß vom 31. Mai 1978 - BVerwG 7 B 36.78 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 92]).
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