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   BVerwG, 31.05.1985 - 9 B 10131.84   

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BVerwG, 31.05.1985 - 9 B 10131.84 (https://dejure.org/1985,4924)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.1985 - 9 B 10131.84 (https://dejure.org/1985,4924)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 1985 - 9 B 10131.84 (https://dejure.org/1985,4924)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ereignisse im Libanon nach der israelischen Invasion im Juni 1982 - Anspruch auf Gewährung von Asyl - Asylgewährung wegen Gruppenverfolgung - Einreiseverbot libanesischer Behörden gegenüber staatenlosen Palästinensern als politische Verfolgung - Verfolgung von ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.02.1983 - 9 B 3597.82

    Anforderungen an die Geltendmachung der Rüge mangelnder Sachaufklärung -

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1985 - 9 B 10131.84
    Schließlich geht ein prinzipieller rechtlicher Auffassungsunterschied auch nicht aus dem Vorbringen der Beschwerde hervor, der Verwaltungsgerichtshof sei durch die alleinige Verwertung von Auskünften des Auswärtigen Amts von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 1983 - BVerwG 9 B 3597.82 - sowie vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 G 598.82 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 2) abgewichen, in denen ausgeführt ist, daß fallbezogenen und konkretisierten Zweifeln an der Richtigkeit von Auskünften des Auswärtigen Amts nachgegangen werden muß und eine Zeugenvernehmung nicht mit der Begründung abgelehnt werden darf, das Gericht sei vom Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache bereits überzeugt.

    Maßgebend ist vielmehr allein, ob die der Entscheidung tatsächlich zugrundegelegten Auskünfte in sich widersprüchlich sind, ob sich aus ihnen selbst Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters ergeben oder ob es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (vgl. BVerwGE 31, 149, 156) [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; aus dem von der Beschwerde angeführten Beschluß vom 18. Februar 1983 - BVerwG 9 B 3597.82 -ergibt sich nichts anderes.

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1985 - 9 B 10131.84
    Die damit angesprochenen Fragen sind im Anschluß an den von der Beschwerde ausdrücklich erwähnten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 - (BVerfGE 54, 341, 358, 359) vom beschließenden Senat grundsätzlich geklärt (vgl. Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - (BVerwGE 67, Urteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 27).
  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 251.81

    Gewährung politischen Asyls - Anerkennung als Asylberechtigter

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1985 - 9 B 10131.84
    Ebenfalls nicht durchzugreifen vermag die Rüge einer Abweichung von dem Urteil des Senats vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 251.81 -(Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 31), die sich mit der Obliegenheit des Asylsuchenden befaßt, einen asylrechtlich erheblichen Sachverhalt in schlüssiger Form vorzutragen.
  • BVerwG, 12.02.1985 - 9 C 45.84

    Asylrecht - Staatenloser - Politische Verfolgung - Gewöhnlicher Aufenthalt -

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1985 - 9 B 10131.84
    Der Senat hat im Urteil vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 -(InfAuslR 1985, 145) inzwischen entschieden, daß politische Verfolgung gegeben sein kann, wenn einem Staatenlosen die Wiedereinreise durch denjenigen Staat verweigert wird, in dem er mit dessen Billigung seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des Art. 1 A Nr. 2 2. Halbsatz der Genfer Flüchtlingskonvention hatte, sofern der darin liegenden Entziehung seines Aufenthaltsrechts politische Motive im Sinne der Entscheidung vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - (BVerwGE 67, 184) zurunde liegen, die Verweigerung der Wiedereinreise also auf die Rasse, Religion, Nationalität, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung des von ihr Betroffenen zielt.
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1985 - 9 B 10131.84
    Der Senat hat im Urteil vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 -(InfAuslR 1985, 145) inzwischen entschieden, daß politische Verfolgung gegeben sein kann, wenn einem Staatenlosen die Wiedereinreise durch denjenigen Staat verweigert wird, in dem er mit dessen Billigung seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des Art. 1 A Nr. 2 2. Halbsatz der Genfer Flüchtlingskonvention hatte, sofern der darin liegenden Entziehung seines Aufenthaltsrechts politische Motive im Sinne der Entscheidung vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - (BVerwGE 67, 184) zurunde liegen, die Verweigerung der Wiedereinreise also auf die Rasse, Religion, Nationalität, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung des von ihr Betroffenen zielt.
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1985 - 9 B 10131.84
    Maßgebend ist vielmehr allein, ob die der Entscheidung tatsächlich zugrundegelegten Auskünfte in sich widersprüchlich sind, ob sich aus ihnen selbst Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters ergeben oder ob es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (vgl. BVerwGE 31, 149, 156) [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; aus dem von der Beschwerde angeführten Beschluß vom 18. Februar 1983 - BVerwG 9 B 3597.82 -ergibt sich nichts anderes.
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1985 - 9 B 10131.84
    Die damit angesprochenen Fragen sind im Anschluß an den von der Beschwerde ausdrücklich erwähnten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 - (BVerfGE 54, 341, 358, 359) vom beschließenden Senat grundsätzlich geklärt (vgl. Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - (BVerwGE 67, Urteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 27).
  • BVerwG, 09.03.1984 - 9 B 922.81

    Politische Verfolgung durch private Handlungen als eine die Revisionszulassung

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1985 - 9 B 10131.84
    Im übrigen übersieht die Beschwerde, daß Auskünfte des Auswärtigen Amts, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zulässige und selbständige Beweismittel sind (vgl. z.B. Beschluß vom 9. März 1984 - BVerwG 9 B 922.81 - Buchholz 310 § 87 VwGO Nr. 4) ihrem Inhalt nach Gutachten darstellen.
  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1985 - 9 B 10131.84
    Die damit angesprochenen Fragen sind im Anschluß an den von der Beschwerde ausdrücklich erwähnten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 - (BVerfGE 54, 341, 358, 359) vom beschließenden Senat grundsätzlich geklärt (vgl. Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - (BVerwGE 67, Urteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 27).
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