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   BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 43.88   

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BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 43.88 (https://dejure.org/1990,2050)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.1990 - 2 C 43.88 (https://dejure.org/1990,2050)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 1990 - 2 C 43.88 (https://dejure.org/1990,2050)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwitweter Elternteil - Eheähnliche Gemeinschaft - Pflegekindschaftsverhältnis - Wohnung - Lebenspartner - Wirtschaftliche Zurechnung - Besoldung - Pflicht zur Unterhaltsgewährung - Ortszuschlagsstufe 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Ortszuschlagsstufe 2 wegen Aufnahme einer Person in die Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 310
  • DVBl 1990, 1230
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 43.88
    Sie ist vom Revisionsgericht im Rahmen der hier erhobenen Sachrüge nur darauf zu überprüfen, ob anerkannte Beweisregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind (vgl. BVerwGE 47, 330 ; Urteil des Senats vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - ).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 43.88
    Sie ist vom Revisionsgericht im Rahmen der hier erhobenen Sachrüge nur darauf zu überprüfen, ob anerkannte Beweisregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind (vgl. BVerwGE 47, 330 ; Urteil des Senats vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - ).
  • BSG, 12.09.1963 - 4 RJ 151/62
    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 43.88
    Für die hier zu treffende Entscheidung bedarf es keiner Erörterung, ob die vorgenannte Einfügung es auch ausschließt, daß bei Wegfall des Obhuts- und Pflegeverhältnisses nur zu einem Elternteil ein Pflege-Elternteil an dessen Stelle treten kann (vgl. insoweit zum früheren Recht Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. September 1963 - 4 RJ 151/62 - <BSGE 20, 26 f.>), und welche Bedeutung der Einfügung für die frühere Zeit beizumessen ist.
  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung

    Eine Person, die zusammen mit dem Beamten eine ursprünglich gemeinsam finanzierte Wohnung bewohnt, ist von dem Beamten in seine Wohnung aufgenommen worden, wenn dieser ihr das Verbleiben in der Wohnung gestattet hat, nachdem er alleiniger Kostenträger geworden ist (wie Urteil vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 43.88 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 19).

    Denn die Wohnung ist ihr in einer auf längere Dauer angelegten Weise wirtschaftlich zugeordnet (vgl. zu diesem Kriterium Urteil vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 43.88 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 19).

    Schon im Urteil vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 43.88 - (a.a.O.) hat der Senat ausgeführt, dass es für das Merkmal der Aufnahme in die Wohnung des Beamten auf die zeitliche Reihenfolge des Einzugs in die Wohnung nicht ankommt.

    Die typische wirtschaftliche Mehrbelastung durch erhöhten Bedarf an Wohnraum hängt von dieser Reihenfolge nicht ab (Urteil vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 43.88 - a.a.O. S. 11/12).

  • BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13

    Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz;

    Die Anspruchsgewährung aus § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG, die regelmäßig alleinerziehenden Eltern bei Aufnahme ihrer Kinder in den Haushalt zugute kommt (BTDrucks 17/7142, S. 24), trägt dieser durch die Wohnungsaufnahme typischerweise entstehenden wirtschaftlichen Mehrbelastung Rechnung (vgl. Urteile vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 43.88 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 19 und vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 = Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 36 jeweils Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 5 LA 176/13

    Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.5.1990 - BVerwG 2 C 43.88 -, juris Rn 17; Urteil vom 26.1.2006 - BVerwG 2 C 43.04 -, juris Rn 18 f.; vgl. auch Plog/Wiedow, BBG, Band 3, Stand: Mai 2012, § 40 BBesG Rn 82).

    Erforderlich ist, dass dem Beamten die Wohnung in einer auf längere Dauer angelegten Weise wirtschaftlich zumindest mit zuzuordnen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.5.1990, a. a. O.).

    Aus den obigen Ausführungen zum Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ergibt sich indes, dass die maßgebliche rechtliche Fragestellung durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.5.1990, a. a. O., Rn 17; Urteil vom 26.1.2006, a. a. O., Rn 18 f.) geklärt ist.

    Die von dem Kläger aufgeworfene Frage, "ob ein Anspruch auf Gewährung von Familienzuschlag nach § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG bereits dann ausscheidet, wenn der Beamte ein Kind in eine Wohnung aufnimmt, die ihm nicht allein wirtschaftlich zuzuordnen ist", ist, wie sich aus den Ausführungen zum Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ergibt, durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.5.1990, a. a. O., Rn 17; Urteil vom 26.1.2006, a. a. O., Rn 18 f.) bereits geklärt.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2004 - 4 S 1243/03

    Kein Anspruch eines Beamten auf Familienzuschlag Stufe 1 bei eingetragener

    Eine derartige Aufnahme kann nämlich nur bejaht werden, wenn dem aufnehmenden Beamten die betreffende Wohnung in einer auf längere Dauer angelegten Weise wirtschaftlich allein oder - im Verhältnis zu bereits vorhandenen weiteren Wohnungsinhabern - jedenfalls mit zuzuordnen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.05.1990, DVBl. 1990, 1230 = NVwZ-RR 1991, 310 = ZBR 1990, 350).
  • BVerwG, 27.08.1992 - 2 C 41.90

    Besoldungsrecht - Kinderbezogener Anteil am Ortszuschlag - Zahlung an Stiefvater

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 43.88 - (Buchholz 240 § 40 Nr. 19 = DVBl. 1990, 1230) zu der Vorschrift des § 40 Abs. 2 Nr. 4 BBesG zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "in die Wohnung aufgenommen" ausgeführt, daß hierfür genügt, daß das Kind mit dem Willen des Beamten in der von diesem mit innegehabten Wohnung wohnt.

    Sie wäre vom Bundesverwaltungsgericht im Rahmen einer Sachrüge nur darauf zu überprüfen, ob anerkannte Beweisregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt sind (vgl. BVerwGE 47, 330 ; Urteil vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 43.88 - ).

  • BVerwG, 28.10.1993 - 2 C 39.91

    Sittliche Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung zwischen Lebenspartnern -

    Das Erfordernis der gesetzlichen oder sittlichen Verpflichtung im Sinne dieser Vorschrift bezieht sich nur auf die Unterhaltsgewährung, nicht auch auf die Aufnahme in die Wohnung des Beamten (Urteil vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 43.88 - ).
  • BSG, 07.08.1991 - 10 RKg 15/91

    Pflegekindschaftsverhältnis im Erwachsenenalter

    Erforderlich ist hierfür nach der ständigen Rechtspr des BSG (vgl nur BSGE 13, 265, 267 f; 15, 239, 242f; 17, 265, 267; BSG SozR 5870 § 2 Nr. 16; BSGE 45, 67, 69; BSG SozR 5870 § 2 Nr. 54) und nach der Rechtspr des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) (BVerwG Buchholz 235 § 18 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) Nr. 4; Urteil vom 31. Mai 1990 - 2 C 43/88), daß das Pflegekindschaftsverhältnis durch ein Aufsichts-, Betreuungs- und Erziehungsverhältnis auf der Grundlage einer ideellen Dauerbindung gekennzeichnet ist.
  • VGH Hessen, 13.11.1991 - 1 UE 2174/85

    Ortszuschlag - Aufnahme eines nichtehelichen Kindes in gemeinsame Wohnung

    Was hierunter zu verstehen ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 31.5.1990 - 2 C 43.88 - (ZBR 1990, 350) klargestellt.

    Zu dieser Frage hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem zitierten Urteil vom 31.5.1990 (a.a.O.) lediglich den - gleichsam lapidaren - Satz für erforderlich gehalten, ein Verstoß gegen Art. 3 GG sei im Hinblick auf die maßgebende Anknüpfung der genannten Vorschrift an die Wohnungsaufnahme nicht ersichtlich, ebensowenig ein Verstoß gegen Art. 6 GG; ihm fügt der angerufene Senat lediglich hinzu, daß eine Diskriminierung verheirateter Beamter auch deshalb ausgeschlossen erscheint, weil diese Beamten bereits auf Grund der Vorschrift des § 40 Abs. 2 Nr. 1 BBesG der Stufe 2 zugeordnet sind und ihrem erhöhtem Alimentationsbedarf, der durch die Führung eines Mehrpersonenhaushalts entsteht, damit bereits Rechnung getragen ist (vgl. hierzu OVG Bremen, Urteil vom 25.11.1986, ZBR 1987, 157).

  • BVerwG, 13.09.1990 - 2 C 4.88

    Anspruch auf erhöhten Ortszuschlag - Obhuts- und Pflegeverhältnis zwischen Eltern

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  • VG Berlin, 22.06.2017 - 36 K 66.16

    Höhe des Familienzuschlags bei Betreuung der gemeinsamen Kinder nach dem

    Die Anspruchsgewährung aus § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG, die regelmäßig alleinerziehenden Eltern bei Aufnahme ihrer Kinder in den Haushalt zugute kommt (BTDrucks 17/7142, S. 24), trägt dieser durch die Wohnungsaufnahme typischerweise entstehenden wirtschaftlichen Mehrbelastung Rechnung (vgl. Urteile vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 43.88 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 19 und vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 = Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 36 jeweils Rn. 19).30Die Einschränkung der Konkurrenzregelung des § 40 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 BBesG a.F. bzw. § 38 Abs. 2 Satz 5 LBesG auf die Aufnahme in die "gemeinsam bewohnte Wohnung" entspricht daher der Zweckbestimmung der Regelung.
  • BVerwG, 17.10.1991 - 2 C 30.89

    Besoldung - Pflegekindschaftsverhältnis - Pflegekindschaftsverhältnis zwischen

  • VG Düsseldorf, 31.01.2013 - 26 K 7454/11

    Familienzuschlag Lebenspartnerschaft nichteheliche Lebensgemeinschaft eheähnlich

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