Rechtsprechung
   BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 18.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3261
BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 18.92 (https://dejure.org/1994,3261)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.1994 - 1 C 18.92 (https://dejure.org/1994,3261)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 1994 - 1 C 18.92 (https://dejure.org/1994,3261)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3261) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fleischhygiene - Schlachten - Waffenrecht - Bedürfnis - Schießerlaubnis - Schlachttieruntersuchung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 83
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 5.92

    Waffen - Sicherheitsfachkräfte - Werkschutz - Fachschule

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 18.92
    Allerdings steht, wie das Berufungsgericht zu Recht entschieden hat, der Annahme eines Bedürfnisses nicht entgegen, daß der Kläger im Interesse eines Dritten tätig werden will, nämlich im Interesse des die Freilandrinder haltenden Landwirts M. Ein Bedürfnis für eine waffenrechtliche Erlaubnis ist anzuerkennen, wenn bei dem Antragsteller besondere Umstände vorliegen, die ihn von der Allgemeinheit unterscheiden und wenn dieselben berücksichtigenswert sind, also auf einem wirtschaftlichen oder sonstwie begründeten Interesse beruhen (vgl. Urteil vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 5.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 66).

    Das Gesetz verfolgt zwar auch das Ziel, die Zahl der Schießerlaubnisinhaber auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die öffentliche Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (vgl. Urteil vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 5.92 - a.a.O.).

  • BVerfG, 25.01.1955 - 1 BvR 522/53

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassunsgrichters

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 18.92
    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln (BVerfGE 4, 143 ; 27, 364 ; 78, 104 ).
  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 18.92
    Als Beruf ist jede erlaubte Tätigkeit anzusehen, die auf Dauer berechnet ist und der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dient (BVerfGE 7, 377 ; 54, 301 ; BVerwGE 87, 37 ).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 18.92
    Als Beruf ist jede erlaubte Tätigkeit anzusehen, die auf Dauer berechnet ist und der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dient (BVerfGE 7, 377 ; 54, 301 ; BVerwGE 87, 37 ).
  • BVerfG, 21.01.1970 - 2 BvL 27/63

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung von Einkommen eines Ruhestandsbeamten aus

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 18.92
    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln (BVerfGE 4, 143 ; 27, 364 ; 78, 104 ).
  • BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 2.88

    Warnung vor Glykolwein

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 18.92
    Als Beruf ist jede erlaubte Tätigkeit anzusehen, die auf Dauer berechnet ist und der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dient (BVerfGE 7, 377 ; 54, 301 ; BVerwGE 87, 37 ).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 18.92
    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln (BVerfGE 4, 143 ; 27, 364 ; 78, 104 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.1991 - 1 S 1630/90

    Keine waffenrechtliche Erlaubnis zum Schießen von Freilandrindern auf der Weide

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 18.92
    Das Urteil ist im wesentlichen wie folgt begründet worden (VBlBW 1992, 185): Der Kläger benötige für sein Vorhaben gemäß § 45 Abs. 1 WaffG eine Erlaubnis.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.2000 - 1 S 1161/98

    Schießerlaubnis für die Tötung bzw Betäubung von Rindern auf Weideflächen

    In den zurückliegenden Jahren scheiterte dieses Vorhaben bereits an entgegenstehenden fleischhygienerechtlichen Bestimmungen, sodass ein früheres gerichtliches Verfahren auf Erteilung der hierfür erforderlichen Schießerlaubnis erfolglos blieb (BVerwG, Urteil vom 31.05.1994, GewArch 1995, 31ff.).

    In dem früheren Verfahren (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.08.1991 - 1 S 1630/90 - und BVerwG, Urteil vom 31.05.1994 - 1 C 18.92 -, GewArch. 1995, S. 31ff.) war ein waffenrechtliches Bedürfnis bereits deshalb verneint worden, weil fleischhygiene-rechtliche Bestimmungen, die seinerzeit Schlachttieruntersuchung und Tötung durch Blutentzug in einem Schlachtbetrieb vorschrieben, dem Schießen sog. Freilandrinder auf der Weide zu Schlachtzwecken zwingend entgegenstanden.

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2022 - 11 LA 133/22

    Bedürfnis; Freilandrinder; Interessen, persönliche; Interessen, wirtschaftliche;

    Dass der Klägers als Eigentümer der Rinder und als Landwirt, der das Fleisch seiner Rinder ausdrücklich damit bewirbt, diese seien "stressarm geschlachtet worden" (http://www.hof-thiede.de/, abgerufen am 29.11.2022), ein berechtigtes auch wirtschaftliches Interesse an der Erteilung einer Schießgenehmigung hat, liegt auf der Hand (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 8.12.1992 - 1 C 5/92 - juris Rn. 28; BVerwG, Urt. v. 31.5.1994 - 1 C 18/92 - juris Rn. 17; VG Hamburg, Urt. v. 10.2.2010 - 4 K 3247/08 - juris Rn. 29).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Bedürfnis für eine Schießerlaubnis nach § 10 Abs. 5 WaffG zu verneinen ist, wenn der in Aussicht genommene Schusswaffengebrauch zwingenden Rechtsvorschriften widerspricht, weil für ein Vorhaben, das aus Rechtsgründen nicht verwirklicht werden darf, auch kein begründetes Interesse in dem dargelegten Sinne besteht (BVerwG, Urt. v. 31.5.1994 - 1 C 18/92 - juris Rn. 18; VGH BW, Urt. v. 25.8.2000 - 1 S 1161/98 - juris Rn. 25 ff., jew. zu § 45 Abs. 1 WaffG a.F.; vgl. auch Heinrich, in: Steindorf, WaffG 11. Aufl. 2022, § 10 Rn. 30).

  • VG Hamburg, 10.02.2010 - 4 K 3247/08

    Bedürfnis für das Führen eines Narkosegewehrs; Ausnahmegenehmigung und

    Ein solches ist gegeben, wenn bei dem Antragsteller besondere Umstände vorliegen, die ihn von der Allgemeinheit unterscheiden und wenn dieselben berücksichtigenswert sind, also auf einem wirtschaftlichen oder sonstwie begründeten Interesse beruhen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.5.1994, 1 C 18/92, NVwZ-RR 1995, 83).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.1997 - 2 A 11604/96

    Waffenrechtliche Erlaubnis; Signalpistole; Munitionserwerb; Bergsteigen;

    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1975 - I C 25.73 -, BVerwGE 49, 1 [5 ff.]; Urteil vom 27. Oktober 1987 - I C 10.85 -, Buchholz402.5 Nr. 49; Urteil vom 08. Dezember 1992 - 1 C 5.92 -, Buchholz 402.5 Nr. 66 = NVwZ-RR 1993, 619 ff.; Beschluß vom 22. September 1993 - 1 B 153.92 -, Buchholz 402.05 Nr. 67; Urteil vom 31. Mai 1994 - 1 C 18.92 -, Buchholz 402.5 Nr. 70), welcher das Oberverwaltungsgericht folgt (vgl. Urteil vom 27. November 1986 - 12 A 97/86 - m.w.N.), hängt der Begriff des Bedürfnisses von den nachstehend gekennzeichneten formellen und materiellen Voraussetzungen ab:.

    Dabei ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß als Liebhaberei betriebene gefahrenbegründende Aktivitäten anders als beispielsweise ein gefährlicher Beruf oder risikobehaftete wirtschaftliche Betätigungen den strengen Bedürfnisanforderungen nicht genügen(vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1995, aaO, S. 4; Urteil vom 08. Dezember 1992 - 1 C 5.92 -, Buchholz 402.5 Nr. 66 S. 58; Urteil vom 31. Mai 1994 - 1 C 18.92 -, Buchholz 402.5 Nr. 70 S. 4).

  • VG München, 20.04.2021 - M 7 K 19.4259

    Verlängerung der Waffenbesitzkarte für Waffensachverständige

    Ein Bedürfnis für eine waffenrechtliche Erlaubnis ist grundsätzlich zu verneinen, wenn der beabsichtigte Waffengebrauch zwingenden Rechtsvorschriften widerspricht (vgl. BVerwG, U.v. 31.5.1994 - 1 C 18/92 - juris Rn. 18; U.v. 27.1.2016 - 6 C 36/14 - juris Rn. 10 f.; Braun, GewArch 2017, 221/225).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht