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   BVerwG, 31.05.2000 - 11 B 10.00   

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https://dejure.org/2000,4253
BVerwG, 31.05.2000 - 11 B 10.00 (https://dejure.org/2000,4253)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.2000 - 11 B 10.00 (https://dejure.org/2000,4253)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 2000 - 11 B 10.00 (https://dejure.org/2000,4253)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BauGB §§ 34, 131 Abs. 1, § 133 Abs. 1
    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein eines Grundstücks; faktisches Gewerbegebiet; Anbaustraße; Zufahrtsmöglichkeit für Lastkraftwagen

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsbeitrag - Erschlossensein eines Grundstücks - Faktisches Gewerbegebiet - Anbaustraße - Zufahrtsmöglichkeit für Lastkraftwagen

  • Judicialis

    BauGB § 34; ; BauGB § 131 Abs. 1; ; BauGB § 133 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 § 131 Abs. 1 § 133 Abs. 1
    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein eines Grundstücks; faktisches Gewerbegebiet; Anbaustraße; Zufahrtsmöglichkeit für Lastkraftwagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erschließung eines Grundstücks durch eine Anbaustraße?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 52
  • DVBl 2000, 1709
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.11.1987 - 8 C 77.86

    Erschließung von Grundstücken in Wohngebieten; Maßgeblichkeit des Inhalts eines

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2000 - 11 B 10.00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts knüpft das erschließungsbeitragsrechtliche Erschlossensein durch Anbaustraßen grundsätzlich mit der Folge an das bebauungsrechtliche Erschlossensein an, daß die Frage, welche Form der Erreichbarkeit eines Grundstücks für dessen erschließungsbeitragsrechtliches Erschlossensein erforderlich ist, in der Sache im wesentlichen eine bebauungsrechtliche Frage ist (vgl. BVerwGE 78, 237 ; 88, 70 ; 96, 116 ).

    Allerdings hält es das Bundesverwaltungsgericht für zulässig, bei der Beurteilung der Anforderungen an die Erschließung gewisse "Regeln" aufzustellen und in diesem Sinne etwa anzunehmen, daß Grundstücke in Gewerbegebieten in der Regel ausschließlich durch eine Anbaustraße erschlossen werden, die ihnen eine uneingeschränkte Möglichkeit des Herauffahrens eröffnet (vgl. BVerwGE 78, 237 ; 88, 70 ).

  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2000 - 11 B 10.00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts knüpft das erschließungsbeitragsrechtliche Erschlossensein durch Anbaustraßen grundsätzlich mit der Folge an das bebauungsrechtliche Erschlossensein an, daß die Frage, welche Form der Erreichbarkeit eines Grundstücks für dessen erschließungsbeitragsrechtliches Erschlossensein erforderlich ist, in der Sache im wesentlichen eine bebauungsrechtliche Frage ist (vgl. BVerwGE 78, 237 ; 88, 70 ; 96, 116 ).

    Allerdings hält es das Bundesverwaltungsgericht für zulässig, bei der Beurteilung der Anforderungen an die Erschließung gewisse "Regeln" aufzustellen und in diesem Sinne etwa anzunehmen, daß Grundstücke in Gewerbegebieten in der Regel ausschließlich durch eine Anbaustraße erschlossen werden, die ihnen eine uneingeschränkte Möglichkeit des Herauffahrens eröffnet (vgl. BVerwGE 78, 237 ; 88, 70 ).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2000 - 11 B 10.00
    Diese Voraussetzung liegt nur dann vor, wenn für die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 24.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein durch eine Anbaustraße bei

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2000 - 11 B 10.00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts knüpft das erschließungsbeitragsrechtliche Erschlossensein durch Anbaustraßen grundsätzlich mit der Folge an das bebauungsrechtliche Erschlossensein an, daß die Frage, welche Form der Erreichbarkeit eines Grundstücks für dessen erschließungsbeitragsrechtliches Erschlossensein erforderlich ist, in der Sache im wesentlichen eine bebauungsrechtliche Frage ist (vgl. BVerwGE 78, 237 ; 88, 70 ; 96, 116 ).
  • BVerwG, 09.01.2013 - 9 B 33.12

    Erschließungsbeitrag; Gewerbegrundstück

    Grundstücke in Gewerbegebieten sind darüber hinaus in der Regel nur erschlossen, wenn die Anbaustraße die Möglichkeit des Herauffahrens mit Lastkraftwagen eröffnet (Urteile vom 3. November 1987 a.a.O. und vom 1. März 1991 a.a.O.; Beschluss vom 31. Mai 2000 - BVerwG 11 B 10.00 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 112).
  • VG Neustadt, 20.03.2014 - 4 K 633/13

    Gewerbetreibender hat Anspruch auf ordnungsgemäße Zufahrt zu seinem Grundstück

    Für Grundstücke, für die der Bebauungsplan - wie im vorliegenden Fall - eine gewerbliche Nutzung zulässt, muss die Erschließungsanlage es ermöglichen, mit dem für die gewerbliche Nutzung erforderlichen LKW-Verkehr auf das Gewerbegrundstück aufzufahren (BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2000 - 11 B 10.00 -, DVBl 2000, 1709).
  • VGH Hessen, 13.06.2012 - 5 A 893/11

    Erschließungsbeitrag

    Bebauungsrechtlich ist es für deren Erschließung in der Regel notwendig, dass ihnen die Anbaustraße die uneingeschränkte Möglichkeit des Herauffahrens - namentlich mit Lastkraftwagen - eröffnet (BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2000 - 11 B 10/00 -, DVBl. 2000, 1709) und zwar ausschließlich nach Maßgabe der im Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht bestehenden tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse (vgl. Driehaus, a.a.O., § 17 Rdnr. 12).
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