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   BVerwG, 31.05.2001 - 8 B 44.01   

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https://dejure.org/2001,9137
BVerwG, 31.05.2001 - 8 B 44.01 (https://dejure.org/2001,9137)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.2001 - 8 B 44.01 (https://dejure.org/2001,9137)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - 8 B 44.01 (https://dejure.org/2001,9137)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unlautere Machenschaft - Kalte Enteignung durch DDR-Steuerrecht - Mit der DDR-Rechtsordnung im Einklang stehende Steuerveranlagung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Steuerveranlagung; Einzelfallunrecht

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.08.2000 - 8 B 156.00

    Verstoß gegen die Aufklärungspflicht - Ausübung von Druck zur Veräußerung des

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2001 - 8 B 44.01
    Danach liegt zum einen nicht schon in jeder Heranziehung zu einer rechtswidrig veranlagten Steuer eine unlautere Machenschaft; eine in manipulativer Weise erfolgte Ermittlung einer Steuerforderung kann jedoch den Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG erfüllen (Beschluss vom 30. August 2000 - BVerwG 8 B 156.00 - VIZ 2000, 716 f.), wenn die Geltendmachung überhöhter - also nicht vom DDR-Recht gedeckter - Steuerforderungen zur Veräußerung eines Unternehmens geführt haben.

    Eine Abweichung des angefochtenen Urteils zu dem Beschluss vom 30. August 2000 (a.a.O.) scheidet schon deshalb aus, weil das Bundesverwaltungsgericht in dieser Entscheidung die Möglichkeit einer unlauteren Machenschaft nur für den hier nicht gegebenen und von der Beschwerde auch nicht geltend gemachten Fall einer überhöhten, durch die DDR-Rechtsordnung nicht gedeckten Steuerforderung bejaht hat.

  • BVerwG, 19.10.2000 - 7 C 1.00

    Ausschluss der Entschädigung nach § 1 Abs. 3 EntschG; Gleichheitssatz; Vorlage an

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2001 - 8 B 44.01
    Mit dem Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 1.00 - (VIZ 2001, 81) steht das angefochtene Urteil deshalb nicht in Widerspruch, weil sich dieser Beschluss mit § 1 Abs. 3 EntschG und § 1 Abs. 2 VermG, nicht aber entscheidungstragend mit § 1 Abs. 3 VermG befasst.
  • BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93

    Voraussetzungen hinsichtlich der Beurteilung einer Enteignung nach dem

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2001 - 8 B 44.01
    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG erfasst zwar nicht nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, sondern auch hoheitliche Erwerbsakte in Form willkürlicher Enteignungen (vgl. Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28); Voraussetzung ist aber stets - wie der Bezug auf den Verstoß gegen die DDR-Rechtsordnung verdeutlicht - ein in der genannten Weise qualifiziertes Einzelfallunrecht (vgl. u.a. Urteil vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 38.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 6 S. 22 ).
  • BVerwG, 29.09.1993 - 7 C 42.92

    Territoriale Rationalisierung des Zahlungsverkehrs und Sparverkehrs von

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2001 - 8 B 44.01
    § 1 Abs. 3 VermG ist danach dadurch gekennzeichnet, dass bei dem Entzug des Eigentums in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR und die sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen im Einzelfall nicht alles "mit rechten Dingen" zugegangen ist (stRspr, vgl. Urteil vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 42.92 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 9).
  • BVerwG, 04.04.2000 - 7 B 45.00

    Rückübertragung von Unternehmen - Freiwilliges Ausscheiden aus dem Unternehmen

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2001 - 8 B 44.01
    Daraus folgt aber zum anderen, dass eine in Übereinstimmung mit der DDR-Rechtsordnung erfolgte Steuerveranlagung grundsätzlich kein qualifiziertes Einzelfallunrecht im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG darstellt, weil dieser Schädigungstatbestand Maßnahmen nicht erfasst, die den ideologischen Grundvorstellungen der DDR und der darauf gegründeten Rechtsordnung entsprachen, solange jedenfalls kein darüber hinausgehender diskriminierender Charakter hinzutritt (vgl. Beschluss vom 4. April 2000 - BVerwG 7 B 45.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 7 S. 19 ).
  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 38.98

    Enteignung nach dem Aufbaugesetz; Schädigungsmaßnahme; unlautere Machenschaft;

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2001 - 8 B 44.01
    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG erfasst zwar nicht nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, sondern auch hoheitliche Erwerbsakte in Form willkürlicher Enteignungen (vgl. Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28); Voraussetzung ist aber stets - wie der Bezug auf den Verstoß gegen die DDR-Rechtsordnung verdeutlicht - ein in der genannten Weise qualifiziertes Einzelfallunrecht (vgl. u.a. Urteil vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 38.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 6 S. 22 ).
  • BVerwG, 20.05.2003 - 7 B 97.02

    Rückübertragung eines Grundstücks nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes

    Soweit es um die Einschätzung der steuerlichen Behandlung des Unternehmens durch die DDR-Behörden geht, hat das Verwaltungsgericht dessen im Verwaltungsverfahren festgehaltene Auffassung gewürdigt (UA S. 11 f.) und daraus gefolgert, auch er habe deren Übereinstimmung mit der Rechtsordnung der DDR bestätigt (vgl. hierzu Beschluss vom 31. Mai 2001 - BVerwG 8 B 44.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 25).
  • VG Berlin, 04.11.2010 - 29 K 172.09

    Steuerbescheid; nicht hinnehmbare Fehler; willkürliche Zuschätzungen

    Danach liegt zwar nicht schon in jeder Heranziehung zu einer rechtswidrig veranlagten Steuer eine unlautere Machenschaft; eine in manipulativer Weise erfolgte Ermittlung einer Steuerforderung kann jedoch den Schädigungstatbestand erfüllen, wenn die Geltendmachung überhöhter - also nicht vom DDR-Recht gedeckter - Steuerforderungen zur Veräußerung eines Unternehmens geführt hat (BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2001 -8 B 44/01 - VIZ 2001, 541).
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