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   BVerwG, 31.05.2006 - 6 B 65.05   

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BVerwG, 31.05.2006 - 6 B 65.05 (https://dejure.org/2006,2172)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.2006 - 6 B 65.05 (https://dejure.org/2006,2172)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - 6 B 65.05 (https://dejure.org/2006,2172)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwZG § 5 Abs. 1; VwZG a. F. § 9; WPflG § 19 Abs. 4, § 33 Abs. 1 Satz 1, § 44 Abs. 1
    Musterungsbescheid; Bekanntgabe; Zustellung; Empfangsbekenntnis; Zustellungswille; Bekanntmachungswille; Heilung; Rechtsbehelfsbelehrung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwZG § 5 Abs. 1
    Bekanntgabe; Bekanntmachungswille; Empfangsbekenntnis; Heilung; Musterungsbescheid; Rechtsbehelfsbelehrung; Zustellung; Zustellungswille

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen des systematischen Verstoßes der Wehrverwaltung gegen § 5 Abs. 1 S. 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) bei der Aushändigung von Musterungsbescheiden an Wehrpflichtige ohne Empfangsbekenntnis auf den Zustellungswillen bei der zustellungspflichtigen Behörde; ...

  • Judicialis

    VwZG § 5 Abs. 1; ; VwZG a.F. § 9; ; WPflG § 19 Abs. 4; ; WPflG § 33 Abs. 1 Satz 1; ; WPflG § 44 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aushändigung von Musterungsbescheiden an Wehrpflichtige ohne Empfangsbekenntnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 939 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 943
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 8.86

    Wehrpflichtbescheid - Zeitpunkt der Zustellung - Bevollmächtigter

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2006 - 6 B 65.05
    Allerdings setzt die Anwendung des § 9 VwZG a.F. nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 15. Januar 1988 - BVerwG 8 C 8.86 - Buchholz 340 § 9 VwZG Nr. 12 und vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 43.95 - BVerwGE 104, 301 = Buchholz 401.0 § 191 AO Nr. 7) voraus, dass die Behörde den Willen hatte, eine Zustellung vorzunehmen.

    Diese Voraussetzung war hier jedoch zweifelsfrei erfüllt, und zwar auch dann, wenn der erforderliche Zustellungswille nicht nur auf die Übermittlung des Schriftstücks als solche, sondern darüber hinaus auch auf dessen Bekanntgabe in den besonderen Formen des Verwaltungszustellungsrechts zu beziehen sein sollte (vgl. Urteil vom 15. Januar 1988 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall -

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2006 - 6 B 65.05
    Das Urteil muss erkennen lassen, dass das Gericht den ermittelten Tatsachenstoff wertend gesichtet hat und in welchen konkreten Bezug es ihn zu den angewendeten Rechtsnormen gesetzt hat (Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch -

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2006 - 6 B 65.05
    Allerdings setzt die Anwendung des § 9 VwZG a.F. nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 15. Januar 1988 - BVerwG 8 C 8.86 - Buchholz 340 § 9 VwZG Nr. 12 und vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 43.95 - BVerwGE 104, 301 = Buchholz 401.0 § 191 AO Nr. 7) voraus, dass die Behörde den Willen hatte, eine Zustellung vorzunehmen.
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2006 - 6 B 65.05
    Diese Belehrung über den Beginn der Klagefrist entspricht vielmehr der Rechtslage, weil der Widerspruchsbescheid in der besonderen Form der Zustellung mit Postzustellungskunde bekannt gegeben wird und bei dieser Zustellungsart die Zustellung auch aus der Sicht des Empfängers stets zugleich die Bekanntgabe ist (Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 8 C 70.88 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 9).
  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09

    Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung;

    Denn das Gesetz geht ohne Weiteres von Zustellungen aus, die mit dem Ziel erfolgen, ein bestimmtes Verfahren in gewisser Weise zu fördern (vgl. BT-Drucks. 14/4554, S. 14; vgl. auch BVerwG, NJW 1988, 1612, 1613 und NVwZ 2006, 943, 944 zur vergleichbaren und in gleicher Weise auszulegenden Regelung des § 9 VerwZG a.F., GmS-OGB, BGHZ 67, 355, 357).
  • BSG, 09.04.2014 - B 14 AS 46/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagefrist - Widerspruchsbescheid -

    Daran kann ein Zustellungsempfänger bei vernünftiger Überlegung nicht zweifeln (vgl BVerwG Urteil vom 27.4.1990 - 8 C 70.88 - juris-RdNr 18; BVerwG Beschluss vom 31.5.2006 - 6 B 65.05 - juris-RdNr 9) .
  • VG Oldenburg, 10.09.2008 - 7 A 533/07

    Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung in Musterungsbescheid; Rechtsbehelfsbelehrung;

    Diese Rechtsauffassung steht entgegen der Ansicht der Beklagten nicht im Widerspruch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1990, 8 C 70/88, NJW 1990, 509 und zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 2006, 6 B 65/05, NVwZ 2006, 943 ff. Dort hat das Bundesverwaltungsgericht zwar entschieden, eine Belehrung dahingehend, dass die Klage- bzw. Widerspruchsfrist mit der "Bekanntgabe" des Bescheides beginne, sei auch dann zutreffend, wenn dessen Zustellung gesetzlich vorgeschrieben ist.

    Es hat diese Aussage aber ausdrücklich auf Fälle beschränkt, in denen mittels Postzustellungsurkunde nach § 3 VwZG (BVerwG, Urteil vom 27. April 1990, 8 C 70/88, NJW 1990, 509 - zit. nach juris, Rn.18) oder durch Übergabe an den Bürger gegen Empfangsbekenntnis nach § 5 Abs. 1 VwZG (BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2006, 6 B 65/05, NVwZ 2006, 943 ff. - zit. nach juris Rn. 9 f.) zugestellt wird.

    Denn bei diesen Zustellungsarten sei die Zustellung aus Sicht des Empfängers zugleich stets auch die Bekanntgabe; Zustellung und Bekanntgabe könnten hier nie auseinander fallen (BVerwG, Urteil vom 27. April 1990, 8 C 70/88, NJW 1990, 509 - zit. nach juris, Rn. 18; Beschluss vom 31. Mai 2006, 6 B 65/05, NVwZ 2006, 943 ff. - zit. nach juris Rn. 9 f.).

    Auch dann werde der Betroffene mit Blick auf die Heilungsmöglichkeiten nach § 8 VwZG seine Rechte zu wahren wissen (BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2006, 6 B 65/05, NVwZ 2006, 943 ff. - zit. nach juris Rn. 10).

    Im Gegensatz zu dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall einer Zustellung nach § 5 Abs. 1 VwZG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2006, a.a.O.) kann die auf die "Bekanntgabe" abstellende Rechtsbehelfsbelehrung im Falle einer Zustellung per Einschreiben ferner zu Irrtümern über die korrekte Berechnung der Widerspruchsfrist führen, wenn die Zustellung mit einem Formfehler behaftet ist.

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