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   BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 13.11   

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https://dejure.org/2012,17288
BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 13.11 (https://dejure.org/2012,17288)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.2012 - 3 C 13.11 (https://dejure.org/2012,17288)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - 3 C 13.11 (https://dejure.org/2012,17288)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EG Art. 87 Abs. 1, Art. ... 88 Abs. 3 Satz 1, Art. 230, Anh 1 zu Art. 32; VO (EG) Nr. 659/1999 Art. 14 Abs. 3; ThürVwVfG §§ 9, 22, 35 Satz 1, § 37 Abs. 2, § 48 Abs. 1 und 2, § 49a Abs. 1; BGB §§ 130, 133, 145, 147 Abs. 2, § 150 Abs. 1, § 157
    Verwaltungsakt; rechtswidriger Verwaltungsakt; Rücknahme eines Verwaltungsakts; Rückforderung gewährter Leistungen; Auslegung einer Willenserklärung; Auslegung eines Verwaltungsakts; Förderungsbewilligung; Bewilligungsentscheidung; Bekanntgabe einer ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EG Art. 87 Abs. 1, Art. 88 Abs. 3 Satz 1, Art. 230
    Auslegung einer Willenserklärung; Auslegung eines Verwaltungsakts; Bekanntgabe einer Bewilligungsentscheidung; Bewilligungsentscheidung; Bote; Empfangsbote; Endkreditnehmer; Erklärungsbote; Förderungsbewilligung; Hausbank; Notifizierungspflicht; Refinanzierungsdarlehen; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Angebot einer öffentlichen Förderbank auf Gewährung eines Darlehens zur Refinanzierung eines dem Antragsteller zu gewährenden zinsverbilligten Darlehens als Förderungsbewilligung zugunsten des Antragstellers

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angebot einer öffentlichen Förderbank auf Gewährung eines Darlehens zur Refinanzierung eines dem Antragsteller zu gewährenden zinsverbilligten Darlehens als Förderungsbewilligung zugunsten des Antragstellers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.04.1998 - 3 C 15.97

    Rücknahme einer gemeinschaftsrechtswidrigen Subventionsbewilligung; Rückforderung

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 13.11
    Ob die Klägerin - wie das Verwaltungsgericht meint - die Kommissionsentscheidung gegen sich gelten lassen muss, weil sie insoweit keine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben hat (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 3 C 15.97 - BVerwGE 106, 328), ist zweifelhaft; denn es ist fraglich, ob sie das für eine Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EG (jetzt: Art. 263 AEUV) erforderliche Maß an individueller Betroffenheit aufwies.

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist das Vertrauen des Beihilfeempfängers grundsätzlich nicht schutzwürdig, wenn - wie hier - die in Art. 88 Abs. 3 Satz 1 EG vorgesehene Notifizierungspflicht nicht eingehalten worden ist (Urteil vom 20. März 1997 - Rs. C-24/95 - Alcan - Slg. 1997, I-01591; vgl. Urteil des Senats vom 23. April 1998 a.a.O.).

  • EuGH, 20.03.1997 - C-24/95

    STAATLICHE BEIHILFEN

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 13.11
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist das Vertrauen des Beihilfeempfängers grundsätzlich nicht schutzwürdig, wenn - wie hier - die in Art. 88 Abs. 3 Satz 1 EG vorgesehene Notifizierungspflicht nicht eingehalten worden ist (Urteil vom 20. März 1997 - Rs. C-24/95 - Alcan - Slg. 1997, I-01591; vgl. Urteil des Senats vom 23. April 1998 a.a.O.).

    c) Da nach Anordnung der Rückforderung einer Beihilfe durch die Kommission ein Ermessen der nationalen Behörde nicht mehr besteht (EuGH, Urteil vom 20. März 1997 a.a.O.), lässt die Rücknahmeentscheidung auch insoweit keinen Rechtsfehler erkennen.

  • BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 303/87

    Zugang einer an einen Empfangsboten abgegebenen schriftlichen Willenserklärung

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 13.11
    Mit der Mitteilung an den Empfangsboten gelangt die Erklärung in den Machtbereich des Empfängers; sie geht ihm im Sinne von § 130 BGB in dem Zeitpunkt zu, in dem nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge mit der Weiterleitung an den Empfänger gerechnet werden konnte (vgl. Einsele, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., Rn. 29 zu § 130; Palandt-Ellenberger, a.a.O.; BGH, Urteil vom 15. März 1989 - VIII ZR 303/87 - NJW-RR 1989, 757).
  • BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 12.11

    Verwaltungsakt; rechtswidriger Verwaltungsakt; Rücknahme eines Verwaltungsakts;

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 13.11
    (wie im Parallelverfahren BVerwG 3 C 12.11).
  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Bankrotts, Betrugs, vorsätzlichen

    Soll der Protest die Einziehung auch hindern, soweit die Voraussetzungen vorliegen, ist er als protestatio facto contraria sowohl nach zivil- (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 69/08, BGHZ 185, 291 Rn. 37) als auch nach öffentlich-rechtlichen Grundsätzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 C 13.11 Rn. 19) unbeachtlich.
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