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   BVerwG, 31.05.2018 - 4 B 7.18   

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BVerwG, 31.05.2018 - 4 B 7.18 (https://dejure.org/2018,18254)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.2018 - 4 B 7.18 (https://dejure.org/2018,18254)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 2018 - 4 B 7.18 (https://dejure.org/2018,18254)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Schutzansprüche einzelner Immissionsbetroffener vor Lärm bei der Flugroutenfestsetzung; Schutz vor Angriffen mit Drohnen auf ein Luftfahrzeug mit der Folge eines Flugzeugabsturzes in geringer Entfernung des Reaktors; Einbeziehen der Alternativenkonzepte in der Abwägung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutzansprüche einzelner Immissionsbetroffener vor Lärm bei der Flugroutenfestsetzung; Schutz vor Angriffen mit Drohnen auf ein Luftfahrzeug mit der Folge eines Flugzeugabsturzes in geringer Entfernung des Reaktors; Einbeziehen der Alternativenkonzepte in der Abwägung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 12.11.2014 - 4 C 34.13

    Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2018 - 4 B 7.18
    Damit, dass das Oberverwaltungsgericht ihren Argumenten nicht folgen würde, mussten sie rechnen, zumal der Senat in der Zwischenzeit entschieden hatte, dass private Immissionsbetroffene nicht befugt sind, ruhige Gebiete gegen Flugroutenbestimmungen in Schutz zu nehmen, und hinter die Befugnis von Gemeinden, ihre ruhigen Gebiete gegen Fluglärm zu schützen, ein Fragezeichen gesetzt hatte (BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 4 C 34.13 - BVerwGE 150, 294 Rn. 22 und 25).

    Die Verpflichtung des BAF, neben den gewählten, den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses gerecht werdenden Flugverfahren auch Alternativen zu untersuchen, die das Gleiche zu leisten imstande sind (BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 a.a.O. Rn. 33), hat das Oberverwaltungsgericht nicht in Frage gestellt.

    Aus den §§ 47a ff. BImSchG ergeben sich keine Schutzansprüche einzelner Immissionsbetroffener (BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 4 C 34.13 - BVerwGE 150, 294 Rn. 22).

    Auch Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b Satz 2 Umgebungslärm-RL, den § 47d Abs. 2 Satz 2 BImSchG in innerstaatliches Recht umgesetzt hat, entfaltet keine drittschützende Wirkung (BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 a.a.O. Rn. 24).

  • BVerwG, 02.06.1999 - 4 B 30.99

    Urteilsergänzung; Kostenentscheidung; Antragserfordernis; unzulässiges

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2018 - 4 B 7.18
    Ist aber eine auf die Kostenentscheidung des Berufungsgerichts beschränkte Revision unzulässig, gilt das Gleiche für das Begehren auf Zulassung der Revision (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. November 1992 - 11 B 65.92 - Buchholz 310 § 158 VwGO Nr. 6 m.w.N. und vom 2. Juni 1999 - 4 B 30.99 - Buchholz 310 § 120 VwGO Nr. 10 = juris Rn. 5).
  • BVerwG, 29.07.2009 - 5 B 46.09

    Anhörungsrüge aufgrund fehlender Kenntnisnahme des entscheidungserheblichen

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2018 - 4 B 7.18
    Da die Rügen bereits zum Teil den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht genügen, aber in jedem Fall unbegründet sind, bliebe die Revision - wäre sie wegen der Nichtanwendung des § 155 Abs. 4 VwGO zuzulassen - auch insoweit auf die Kostenentscheidung beschränkt (BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2009 - 5 B 46.09 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 16.11.1992 - 11 B 65.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - (Isolierte) Anfechtung der

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2018 - 4 B 7.18
    Ist aber eine auf die Kostenentscheidung des Berufungsgerichts beschränkte Revision unzulässig, gilt das Gleiche für das Begehren auf Zulassung der Revision (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. November 1992 - 11 B 65.92 - Buchholz 310 § 158 VwGO Nr. 6 m.w.N. und vom 2. Juni 1999 - 4 B 30.99 - Buchholz 310 § 120 VwGO Nr. 10 = juris Rn. 5).
  • BVerwG, 19.07.1985 - 4 C 62.82

    Rechtliches Gehör - Verwaltungsstreitverfahren - Überraschungsurteil -

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2018 - 4 B 7.18
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1985 - 4 C 62.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2018 - 4 B 7.18
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 07.06.2012 - 4 B 36.11

    Zur Kostengrundlage bei Folgekostenverträgen

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2018 - 4 B 7.18
    Mit einer Kritik an der vorinstanzlichen Sachverhaltswürdigung und Rechtsanwendung ist der Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO jedoch nicht dargelegt (BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 4 B 36.11 - ZfBR 2012, 672 = juris Rn. 4).
  • BVerwG, 26.02.2013 - 4 B 53.12

    Verpflichtung eines Gerichts zur Abgabe eines Hinweises gegenüber den Beteiligten

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2018 - 4 B 7.18
    Im Grundsatz besteht keine Pflicht des Gerichts, die Beteiligten vor dem Ergehen einer Entscheidung auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinzuweisen; denn die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 1998 - 4 B 19.98 - juris Rn. 5 und vom 26. Februar 2013 - 4 B 53.12 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 23.05.2017 - 7 B 17.16

    Viehwirtschaft angrenzend an einen Entwässerungsgraben; Einhaltung eines Abstands

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2018 - 4 B 7.18
    Auch hier gilt, dass es kein Thema des Prozessrechts ist, ob die vorinstanzliche Sachverhaltswürdigung zutrifft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 7 B 17.16 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 1.16

    Abwägung eigener Belange; Abwägungsausfall; Abwägungsgebot; Bestandstrasse;

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2018 - 4 B 7.18
    Ob das Oberverwaltungsgericht die fehlende Schutzwirkung ruhiger Gebiete zugunsten der Kläger als Thema der Zulässigkeit oder der Begründetheit der Klage ansehen werde - Letzteres wäre richtig gewesen, weil es § 42 Abs. 2 VwGO nicht zulässt, die Klage nach unterschiedlichen Klagegründen aufzuspalten mit der Folge, einzelne dieser Gründe im Wege einer Art Vorprüfung endgültig auszuschalten und die sachliche Nachprüfung auf die verbleibenden Klagegründe zu beschränken (BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 4 A 1.16 - NVwZ 2018, 336 Rn. 15) -, brauchte es in der mündlichen Verhandlung nicht offenzulegen.
  • BVerwG, 15.05.2013 - 4 BN 1.13

    Gemeindliche Planungshoheit bei Bahnanlagen; ordnungsgemäßer

  • BVerwG, 19.08.2013 - 9 BN 1.13

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Mehrwertsteuer; Glücksspiel; Spielhalle;

  • BVerwG, 26.06.2014 - 4 C 3.13

    Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Atomanlage; kerntechnische Anlage;

  • BVerwG, 12.11.2014 - 4 C 37.13

    Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Fluglärmkommission; Abwägung;

  • BVerwG, 09.12.1997 - 9 B 505.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Gerichtliche Aufklärungspflicht bei nur hilfsweise

  • BVerwG, 10.11.1992 - 2 B 137.92

    Revision - Darlegungspflicht - Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 26.06.1998 - 4 B 19.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Hinweispflicht durch das Gericht

  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

  • BVerwG, 28.11.2019 - 7 C 2.18

    Klage gegen Lärmaktionsplan Flughafen Frankfurt unzulässig

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gewähren die §§ 47a ff. BImSchG, die der Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (ABl. EU L 189 S. 12 - Umgebungslärmrichtlinie) dienen, einzelnen Immissionsbetroffenen keine Schutzansprüche, sondern begründen lediglich Pflichten der zuständigen Behörde zur Erarbeitung von Lärmkarten und Aufstellung von Lärmaktionsplänen (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. April 2010 - 9 A 43.08 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 56 Rn. 46, vom 10. Oktober 2012 - 9 A 20.11 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 229 Rn. 30, vom 12. November 2014 - 4 C 34.13 - BVerwGE 150, 294 Rn. 22 und vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 - Buchholz 442.42 § 27a LuftVO Nr. 8 Rn. 56; Beschlüsse vom 31. Mai 2018 - 4 B 7.18 - juris Rn. 27 und vom 7. Januar 2019 - 7 B 16.18 - juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2020 - 1 L 33/20

    Chefarzt-Nutzungsentgelt für privatärztliche Leistungen als Nebentätigkeit

    Ein Hilfsbeweisantrag stellt aber lediglich eine Beweisanregung dar, die das Verwaltungsgericht zur Kenntnis zu nehmen und erst bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen hat, und bedarf als solcher keiner Bescheidung durch begründeten Gerichtsbeschluss nach § 86 Abs. 2 VwGO (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. Mai 2018 - 4 B 7.18 -, juris Rn. 8, und vom 17. Dezember 2019 - 8 B 37.19 -, juris Rn. 6).

    Eine Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) bzw. eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) kommt unter diesen Umständen nur in Betracht, wenn das Gericht der Beweisanregung nicht gefolgt ist, obwohl sich eine weitere Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2018, a. a. O.; BayVGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 10 ZB 19.2235 -, juris Rn. 8).

  • BVerwG, 25.09.2018 - 4 B 8.18

    Klage gegen die Abflugverfahren GERGA 1 A, TUVAK 1 A und DEXUG 1 A vom Flughafen

    Zu ihrer Klärung kann die Revision deshalb nicht zugelassen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2018 - 4 B 7.18 - juris Rn. 25).

    sind keine Rechtsfragen (BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2018 - 4 B 7.18 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 21.12.2018 - 7 BN 3.18

    Abschöpfung von Marktlagengewinnen; Aufsuchung; Erdöl; Feldesabgabe;

    wäre in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht klärungsfähig, weil das Oberverwaltungsgericht sie sich so nicht gestellt und deshalb auch nicht beantwortet hat (BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2018 - 4 B 7.18 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 23.08.2018 - 4 BN 26.18

    Verpflichtgung des Plangebers zur Vergewisserung von den bestehenden

    Mit einer bloßen Kritik an der vorinstanzlichen Rechtsanwendung ist der Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht dargelegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juni 2012 - 4 B 36.11 - ZfBR 2012, 672 = juris Rn. 4 und vom 31. Mai 2018 - 4 B 7.18 - juris Rn. 24).
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