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   BVerwG, 31.07.1990 - 9 B 467.89   

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https://dejure.org/1990,7223
BVerwG, 31.07.1990 - 9 B 467.89 (https://dejure.org/1990,7223)
BVerwG, Entscheidung vom 31.07.1990 - 9 B 467.89 (https://dejure.org/1990,7223)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 1990 - 9 B 467.89 (https://dejure.org/1990,7223)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Asylantrags - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung auf Grund der Umstände im Zeitpunkt der Behördenentscheidung - Überprüfung der Vereinbarkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1990 - 9 B 467.89
    Dies gilt unabhängig davon, ob die Ausreiseaufforderung - wie hier - nur anhand der im Zeitpunkt ihres Erlasses gültigen Vorschrift des § 5 des 2. Asylbeschleunigungsgesetzes (vgl. hierzu Urteil vom 22. November 1983 - BVerwG 9 C 1068.82 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG Nr. 4 und Beschluß vom 10. November 1987 - BVerwG 9 C 2.87 -) oder aber an dem später in Kraft getretenen § 28 Abs. 1 AsylVfG zu messen ist (hierzu Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243 und Beschluß vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 60.88 - BVerwGE 82, 1).

    Es würde, wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat diesem Grundsatz widersprechen, wenn deutsche Behörden trotz der ihnen im Entscheidungszeitpunkt vorliegenden "liquiden" Erkenntnisse an der menschenrechtswidrigen Behandlung eines Betroffenen durch dessen Überstellung in ein Land mitwirken würden, in dem ihm eine derartige menschenrechtswidrige Behandlung droht (vgl. Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - a.a.O., S. 247 und Beschluß vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 60.88 - a.a.O., S. 6).

  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 60.88

    Asylverfahren - Ausreiseaufforderung - Abschiebungsandrohung - Aufhebung -

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1990 - 9 B 467.89
    Dies gilt unabhängig davon, ob die Ausreiseaufforderung - wie hier - nur anhand der im Zeitpunkt ihres Erlasses gültigen Vorschrift des § 5 des 2. Asylbeschleunigungsgesetzes (vgl. hierzu Urteil vom 22. November 1983 - BVerwG 9 C 1068.82 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG Nr. 4 und Beschluß vom 10. November 1987 - BVerwG 9 C 2.87 -) oder aber an dem später in Kraft getretenen § 28 Abs. 1 AsylVfG zu messen ist (hierzu Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243 und Beschluß vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 60.88 - BVerwGE 82, 1).

    Es würde, wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat diesem Grundsatz widersprechen, wenn deutsche Behörden trotz der ihnen im Entscheidungszeitpunkt vorliegenden "liquiden" Erkenntnisse an der menschenrechtswidrigen Behandlung eines Betroffenen durch dessen Überstellung in ein Land mitwirken würden, in dem ihm eine derartige menschenrechtswidrige Behandlung droht (vgl. Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - a.a.O., S. 247 und Beschluß vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 60.88 - a.a.O., S. 6).

  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1990 - 9 B 467.89
    Eine derartige Behandlung droht vielmehr bereits dann, wenn eine solche Gefahr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit besteht (hierzu etwa Urteile vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 22.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 80 und vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143 ).
  • BVerwG, 10.11.1987 - 9 C 2.87

    Maßgeblichkeit des Zeitpunktes der letzten behördlichen Entscheidung für die

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1990 - 9 B 467.89
    Dies gilt unabhängig davon, ob die Ausreiseaufforderung - wie hier - nur anhand der im Zeitpunkt ihres Erlasses gültigen Vorschrift des § 5 des 2. Asylbeschleunigungsgesetzes (vgl. hierzu Urteil vom 22. November 1983 - BVerwG 9 C 1068.82 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG Nr. 4 und Beschluß vom 10. November 1987 - BVerwG 9 C 2.87 -) oder aber an dem später in Kraft getretenen § 28 Abs. 1 AsylVfG zu messen ist (hierzu Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243 und Beschluß vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 60.88 - BVerwGE 82, 1).
  • BVerwG, 22.11.1983 - 9 C 1068.82

    Festsetzung der Ausreisefrist - Begründung der FestsetzungVersagung rechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1990 - 9 B 467.89
    Dies gilt unabhängig davon, ob die Ausreiseaufforderung - wie hier - nur anhand der im Zeitpunkt ihres Erlasses gültigen Vorschrift des § 5 des 2. Asylbeschleunigungsgesetzes (vgl. hierzu Urteil vom 22. November 1983 - BVerwG 9 C 1068.82 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG Nr. 4 und Beschluß vom 10. November 1987 - BVerwG 9 C 2.87 -) oder aber an dem später in Kraft getretenen § 28 Abs. 1 AsylVfG zu messen ist (hierzu Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243 und Beschluß vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 60.88 - BVerwGE 82, 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1992 - A 13 S 1898/91

    Aufforderung eines Ausländers zur Ausreise, für den in seinem Heimatland wegen

    Eine derartige Behandlung droht vielmehr grundsätzlich bereits dann, wenn eine solche Gefahr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit besteht, der Betroffene mit ihr nach den vorliegenden Umständen also ernsthaft rechnen muß (BVerwG, Beschl. v. 31.7.1990 - 9 B 467/89 - Beschl. v. 13.8.1990 - 9 B 100.90 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1994 - A 13 S 2214/94

    Zaire: keine beachtliche Verfolgungsgefahr wegen Asylantragstellung; keine

    In ähnlicher Weise formuliert das Bundesverwaltungsgericht, wenn es ausführt, eine derartige Behandlung drohe grundsätzlich dann, wenn die Gefahr der Verletzung des Art. 3 EMRK "mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit" gegeben sei, der Betroffene mit ihr nach den vorliegenden Umständen also "ernsthaft rechnen" müsse (BVerwG, Beschl. v. 31.7.1990 - 9 B 467/89 - Beschl. v. 13.8.1990 - 9 B 100.90 - ähnlich: Hailbronner, a.a.O.; vgl. auch den Beschl. des Senats vom 25.9.1987 - 13 S 2008/87 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.1996 - 1 L 219/96

    Togo; Asylantrag; Politische Verfolgung; Oppositionspartei; Beachtliche

    Voraussetzung dafür ist vielmehr, daß der Betroffene mit menschenrechtswidriger Behandlung ernsthaft rechnen muß (BVerwG, Beschl. v. 31.07.1990 - 9 B 467.89 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.1992 - 13 S 2751/91

    Abschiebung eines Ausländers in den Libanon - Abschiebungshindernisse iSd AuslG §

    Eine derartige Behandlung droht vielmehr grundsätzlich bereits dann, wenn eine solche Gefahr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit besteht, der Betroffene mit ihr nach den vorliegenden Umständen also ernsthaft rechnen muß (BVerwG, Beschluß vom 31.7.1990 - 9 B 467/89 - Beschluß vom 13.8.1990, Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 18; Senat, Beschluß vom 29.1.1992, aaO; ebenso Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, Seite 284).
  • VG Freiburg, 16.06.1994 - A 6 K 12661/93

    Voraussetzungen für eine Feststellung auf Abschiebungsschutz; Anforderung an die

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