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   BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96   

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BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96 (https://dejure.org/1996,1427)
BVerwG, Entscheidung vom 31.07.1996 - 2 WD 21.96 (https://dejure.org/1996,1427)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 1996 - 2 WD 21.96 (https://dejure.org/1996,1427)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dienstvergehens - Anforderungen an die schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten eines Soldaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Verstoßes gegen die Treuepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Einsatz von Soldaten zu humanitären Zwecken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 361
  • NJW 1997, 536
  • NVwZ 1997, 395 (Ls.)
  • DVBl 1997, 356
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96
    Bei der Auslegung der Treuepflicht nach § 7 SG sind nach Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 - 2 BvE 3/92, 5/93, 7/93, 8/93 - <BVerfGE 90, 286 [ff.]> auch die folgenden bindenden Erkenntnisse zu beachten:.

    Das Bundesverfassungsgericht hat im übrigen festgestellt, daß die Inhaltsänderung eines bestehenden - völkerrechtlichen - Vertrages nur dann der Zustimmung des Gesetzgebers nach Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG bedarf, wenn sie durch Anderungsvertrag erfolgt; dies gilt jedoch nicht bei einer den "wechselnden Lagen entsprechenden dynamischen Auslegung" (BVerfGE 90, 286, 361).

    Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG, der Akte der auswärtigen Gewalt nicht erfaßt, sondern grundsätzlich dem Kompetenzbereich der Regierung zuordnet, kann nicht entnommen werden, daß immer dann, wenn ein Handeln der Bundesregierung im völkerrechtlichen Verkehr die politischen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland regelt oder Gegenstände der Bundesgesetzgebung betrifft, die Form eines der gesetzgeberischen Zustimmung bedürftigen Vertrages gewählt werden muß; auch insoweit kommt eine analoge oder erweiternde Auslegung dieser Vorschrift nicht in Betracht (BVerfGE 90, 286 [358 f.]).

    Damit würde einer jederzeit möglichen Verweigerung oder einseitigen Einschränkung der abgegebenen Verpflichtungserklärung des Soldaten Vorschub geleistet, z.B. im Falle einer Erweiterung der NATO durch Einbeziehung weiterer Mitglieder (vgl. insoweit BVerfGE 90, 286 [365]).

    Zumindest für einen Berufs- und Zeitsoldaten ergeben sich die durch eine entsprechend den Erkenntnissen des Bundesverfassungsgerichts erweiterte Aufgabenstellung der Bundeswehr bedingten Verpflichtungen aus ihrer Loyalitätspflicht; einer mißbräuchlichen Konkretisierung der Treuepflicht ist im übrigen dadurch vorgebeugt, daß für einen friedenssichernden Einsatz der Streitkräfte die grundsätzlich vorherige Zustimmung des Deutschen Bundestags vorausgesetzt wird (BVerfGE 90, 286 [387 ff.]).

    Insbesondere würde der zu einem solchen Einsatz erteilte Befehl nach den Erkenntnissen des Bundesverfassungsgerichts durchaus einem dienstlichen Zweck dienen (vgl. BVerfGE 90, 286 [353 ff.]).

  • BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92

    Meinungsäußerungsfreiheit von Soldaten - Überschreitung der Grenzen -

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96
    Diese für das Dienstverhältnis aller Soldaten grundlegende Verpflichtung gebietet jedem Wehrpflichtigen, Zeit- oder Berufssoldaten, im Dienst und außerhalb des Dienstes zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr als eines militärischen Verbandes beizutragen und alles zu unterlassen, was diese in ihrem durch die Verfassung festgelegten Aufgabenbereich schwächen könnte (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Urteil vom 10. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 19.85 - <BVerwGE 83, 60 [63]>, Beschluß vom 10. Oktober 1989 - BVerwG 2 WDB 4, 89 - <BVerwGE 86, 188 [199]>, Urteile vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - <BVerwGE 86, 321 [326]> und vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 2 WD 11.92 - <BVerwGE 93, 323 [328] - NZWehrr 1993, 206> jeweils m.w.N.).

    Die durch § 7 SG normierte, jedem Soldaten selbstverständliche Pflicht zum treuen Dienen ist beispielsweise verletzt, wenn er zu erkennen gibt, er werde unter bestimmten Voraussetzungen die ihn bindenden militärischen Pflichten nicht erfüllen, oder wenn er sich von seinen Pflichten als Soldat lossagt (vgl. BVerwGE 83, 60 [66]; 93, 323 [330]).

    In einem solchen Fall der vorsorglichen Verweigerung der Dienstleistung verstößt der Soldat, wie der Senat wiederholt in seiner Rechtsprechung festgestellt hat (vgl. BVerwGE 83, 60 [66]; BVerwGE 93, 323 [330]; Beschluß vom 6. März 1987 - BVerwG 2 WDB 11.86 - <NZWehrr 1987, 120 [f.]>), gegen die Pflicht zum treuen Dienen (§ 7 SG).

    Diese Grundrechte haben sich daher bei der Maßnahmebemessung in Form eines "Wohlwollensgebotes" gegenüber dem aus seinem Gewissen handelnden Soldaten auszuwirken (vgl. BVerwGE 93, 323 [340]).

  • BVerwG, 10.10.1985 - 2 WD 19.85

    Wehrrecht - Meinungsfreiheit - Stabsoffizier - Friedensdemonstration

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96
    Diese für das Dienstverhältnis aller Soldaten grundlegende Verpflichtung gebietet jedem Wehrpflichtigen, Zeit- oder Berufssoldaten, im Dienst und außerhalb des Dienstes zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr als eines militärischen Verbandes beizutragen und alles zu unterlassen, was diese in ihrem durch die Verfassung festgelegten Aufgabenbereich schwächen könnte (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Urteil vom 10. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 19.85 - <BVerwGE 83, 60 [63]>, Beschluß vom 10. Oktober 1989 - BVerwG 2 WDB 4, 89 - <BVerwGE 86, 188 [199]>, Urteile vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - <BVerwGE 86, 321 [326]> und vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 2 WD 11.92 - <BVerwGE 93, 323 [328] - NZWehrr 1993, 206> jeweils m.w.N.).

    Die durch § 7 SG normierte, jedem Soldaten selbstverständliche Pflicht zum treuen Dienen ist beispielsweise verletzt, wenn er zu erkennen gibt, er werde unter bestimmten Voraussetzungen die ihn bindenden militärischen Pflichten nicht erfüllen, oder wenn er sich von seinen Pflichten als Soldat lossagt (vgl. BVerwGE 83, 60 [66]; 93, 323 [330]).

    In einem solchen Fall der vorsorglichen Verweigerung der Dienstleistung verstößt der Soldat, wie der Senat wiederholt in seiner Rechtsprechung festgestellt hat (vgl. BVerwGE 83, 60 [66]; BVerwGE 93, 323 [330]; Beschluß vom 6. März 1987 - BVerwG 2 WDB 11.86 - <NZWehrr 1987, 120 [f.]>), gegen die Pflicht zum treuen Dienen (§ 7 SG).

  • BVerwG, 28.09.1990 - 2 WD 27.89

    NATO-Verbündete - Verbreitung antisemitischer Parolen - Rassenmord - Juden

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96
    Diese für das Dienstverhältnis aller Soldaten grundlegende Verpflichtung gebietet jedem Wehrpflichtigen, Zeit- oder Berufssoldaten, im Dienst und außerhalb des Dienstes zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr als eines militärischen Verbandes beizutragen und alles zu unterlassen, was diese in ihrem durch die Verfassung festgelegten Aufgabenbereich schwächen könnte (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Urteil vom 10. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 19.85 - <BVerwGE 83, 60 [63]>, Beschluß vom 10. Oktober 1989 - BVerwG 2 WDB 4, 89 - <BVerwGE 86, 188 [199]>, Urteile vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - <BVerwGE 86, 321 [326]> und vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 2 WD 11.92 - <BVerwGE 93, 323 [328] - NZWehrr 1993, 206> jeweils m.w.N.).

    Als wesentlicher Inhalt der Treuepflicht ergibt sich - neben den Pflichten zur Anwesenheit und gewissenhaften Dienstleistung sowie den Pflichten, dienstlich anvertraute Sachgüter sorgsam zu behandeln und den Dienstherrn vor Schaden zu bewahren - vor allem die Pflicht zur Loyalität gegenüber dem Staat, seinen Organen und seiner Rechtsordnung (vgl. BVerwGE 86, 321 [326]).

  • BVerwG, 06.03.1987 - 2 WDB 11.86

    Soldatenrecht - Dienstpflicht - Gelöbnis - Vorgesetztenpflicht - Kompaniechef -

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96
    In einem solchen Fall der vorsorglichen Verweigerung der Dienstleistung verstößt der Soldat, wie der Senat wiederholt in seiner Rechtsprechung festgestellt hat (vgl. BVerwGE 83, 60 [66]; BVerwGE 93, 323 [330]; Beschluß vom 6. März 1987 - BVerwG 2 WDB 11.86 - <NZWehrr 1987, 120 [f.]>), gegen die Pflicht zum treuen Dienen (§ 7 SG).
  • BVerwG, 18.07.1995 - 2 WD 32.94

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Versuch der Anknüpfung sexueller

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96
    Die vom Soldaten getroffene Unterscheidung nach dem Behandlungsbedarf von mit oder gegen ihren Willen für "out of area"-Einsätze vorgesehene Kameraden ist mangels einer sachlichen Erwägung nicht nachvollziehbar; sie ist deshalb sowohl für die Betroffenen als auch für die Öffentlichkeit mit dem Ansehen der Bundeswehr unvereinbar (vgl. Urteile vom 18. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 32.94 - <NJW 1996, 536 [BVerwG 18.07.1995 - 2 WD 32/94] = NZWehrr 1996, 34> und vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 20.95 - <NZWehrr 1996, 73>).
  • BVerwG, 19.07.1995 - 2 WD 9.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahmen gegen einen wiederholt Dienstgeleder

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96
    Denn der Soldat hat nicht in einer Situation versagt, die durch so außergewöhnliche Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte, wie beispielsweise eine unbedachte, persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten (vgl. Urteile vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [344]> und vom 19. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 9.95 - <ZBR 1996, 58>).
  • BVerwG, 07.12.1995 - 2 WD 20.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Stabsoffizier und

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96
    Die vom Soldaten getroffene Unterscheidung nach dem Behandlungsbedarf von mit oder gegen ihren Willen für "out of area"-Einsätze vorgesehene Kameraden ist mangels einer sachlichen Erwägung nicht nachvollziehbar; sie ist deshalb sowohl für die Betroffenen als auch für die Öffentlichkeit mit dem Ansehen der Bundeswehr unvereinbar (vgl. Urteile vom 18. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 32.94 - <NJW 1996, 536 [BVerwG 18.07.1995 - 2 WD 32/94] = NZWehrr 1996, 34> und vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 20.95 - <NZWehrr 1996, 73>).
  • BVerwG, 06.03.1991 - 2 WD 37.90

    Disziplinarmaßnahmen wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen die Pflicht zu treuem

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96
    Wie der erkennende Senat hervorgehoben hat, können und müssen an Berufssoldaten höhere Anforderungen bei der Erfüllung der Dienstpflichten als an Grundwehrdienstleistende gestellt werden; daher kann und muß von ihnen mehr Loyalität gegenüber dem Dienstherrn erwartet werden als von Soldaten, die als Wehrpflichtige Dienst leisten (Urteil vom 6. März 1991 - BVerwG 2 WD 37.90 - m.w.N.; ferner Urteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 16.78 - <BVerwGE 59, 361 [365]> m.w.N.).
  • BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90

    Zumessungskriterien bei Diebstahl von Bundeswehreigentum

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96
    Denn der Soldat hat nicht in einer Situation versagt, die durch so außergewöhnliche Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte, wie beispielsweise eine unbedachte, persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten (vgl. Urteile vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [344]> und vom 19. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 9.95 - <ZBR 1996, 58>).
  • BVerwG, 25.11.1987 - 2 WD 16.87

    Kriegsdienstverweigerung - Mißbrauch des Grundrecht - Reserveoffizier -

  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 16.78

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Entlassung eines Soldaten

  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

  • BVerwG, 10.10.1989 - 2 WDB 4.89

    Bundeswehr - Dienstgrad - Vorgesetzter - Zurückhaltungsgebot - Repräsentant -

  • BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 31.94

    Antrag auf vorzeitiges Ausscheiden aus der Bundeswehr - Möglichkeit der Einlegung

  • BVerwG, 24.09.1991 - 2 WD 17.91

    Wehrecht - Berufungsverfahren - Besetzungsregel

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit;

    In seinem Urteil vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - <BVerwGE 103, 361 [371 f.] = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 9 = NZWehrr 1997, 117 = NJW 1997, 536 = DVBl 1997, 356 = NVwZ 1997, 395> hatte er über das Verhalten eines Stabsoffiziers im Dienstgrad eines Oberstabsarztes zu befinden, der an das zuständige Referat im Bundesministerium der Verteidigung die schriftliche Erklärung gerichtet hatte, er schließe für seine Person jegliche Mitwirkung an militärischen Einsätzen aus, die nicht ausschließlich der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland oder eines NATO-Staates als Reaktion auf eine Aggression dienten (sog. "out-of-area"-Einsätze); ferner hatte der Soldat die zahnärztliche Behandlung von gegen ihren Willen zu einem solchen Einsatz herangezogenen Zeit- und Berufssoldaten zur Herstellung ihrer körperlichen Tauglichkeit abgelehnt.

    Soweit die im Urteil vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - dargelegte Rechtsauffassung hinsichtlich der Frage der Geltung der Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) gegenüber einem militärischen Befehl anders, d.h. abweichend von der zuvor ergangenen gefestigten Rechtsprechung des Senats (zuletzt im o.g. Urteil vom 9. September 1993 - BVerwG 2 WD 11.93 - zu verstehen sein sollte, hält der erkennende Senat hieran aus den nachfolgenden Gründen nicht fest.

    Sie erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats von dem Soldaten, im Dienst und außerhalb des Dienstes zur Funktionsfähigkeit der Bundeswehr als eines militärischen Verbandes beizutragen und alles zu unterlassen, was die Bundeswehr in ihrem durch die Verfassung festgelegten Aufgabenbereich schwächen könnte (vgl. u.a. Urteile vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - <BVerwGE 103, 361 [368 f.] = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 9 = NZWehrr 1997, 117 = NJW 1997, 536 = NVwZ 1997, 395> und vom 28. Januar 2004 - BVerwG 2 WD 13.03 - m.w.N. sowie weitere Einzelnachweise bei Scherer/Alff, a.a.O., § 7 RNr. 5).

    Die Einschränkung oder Verweigerung der Bereitschaft zur Dienstleistung ist dann nicht als schuldhafte Dienstpflichtverletzung im Sinne von § 7 SG zu qualifizieren, wenn ein erteilter Befehl unverbindlich ist (vgl. Urteil vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - <BVerwGE 103, 361 [368] = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 9 = NZWehrr 1997, 117 = NJW 1997, 536 = NVwZ 1997, 395>) oder der betroffene Soldat ihn aus rechtlichen Gründen nicht zu befolgen braucht.

  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98

    Verjährung, Beginn der - bei im Zeitpunkt der allgemeinen Kenntnis des Schadens

    Diese gebietet es auch, den Dienstherrn vor Schaden zu bewahren (vgl. Urteil vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - ) und unmittelbar und mittelbar den Dienstherrn schädigende Handlungen zu unterlassen (vgl. Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 21.96 - ).
  • OVG Hamburg, 12.04.2018 - 5 Bf 51/16

    Befriedung einer zum Jagdgebiet gehörenden Grundfläche auf Betreiben des

    Dennoch ist ausgehend vom Wortlaut des § 6a Abs. 1 Satz 1 BJagdG vorauszusetzen, dass "die Jagd" schlechthin und nicht nur die Jagd in einer bestimmten Situation abgelehnt wird (vgl. zu der hinsichtlich der Kriegsdienstverweigerung umstrittenen Frage der Situatonsbedingtheit einerseits BVerfG, Urt. v. 24.4.1985, 2 BvF 2/83, BVerfGE 69, 1, juris Rn. 45; Beschl. v. 20.12.1960, 1 BvL 21/60, BVerfGE 12, 45, juris Rn. 35; BVerwG, Beschl. v. 8.11.1993, 6 B 48/93, NJW 1994, 603, juris Rn. 2; Urt. v. 31.7.1996, 2 WD 21/96, BVerwGE 103, 361, juris Rn. 15; andererseits Sondervotum zu BVerfG, Urt. v. 24.4.1985, a. a. O., Rn. 188 ff.; Herzog, in Maunz/Dürig, GG, Kommentar, Stand: November 1988, Art. 4 Rn. 198; Morlok, in Dreier, GG, Kommentar, 2. Aufl. 2004, Art. 4 Rn. 169; Mückl, in Bonner Kommentar, GG, Stand: August 2008, Art. 4 Rn. 197).
  • BVerwG, 13.09.2005 - 2 WD 31.04

    Befehl; Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; Zentrale Dienstvorschrift;

    Sie wären nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteile vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - <BVerwGE 103, 361 = NZWehrr 1997, 117> und vom 6. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 29.02 - m.w.N.) dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2015 - 1 A 1242/12

    Härtegrenzen bei der Erstattung von Ausbildungskosten durch einen früheren

    vgl. zu der letztgenannten Konstellation in Richtung auf einen fehlenden Ausschluss des Art. 4 Abs. 1 GG durch Art. 4 Abs. 3 GG BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2005 - 2 WD 12.04 -, a.a.O. und juris; ablehnend etwa Mager, in: v. Münch/Kunig, GG, 6. Aufl. 2012, Art. 4 Rn. 65 und 84, jeweils Stichwort "Befehlsverweigerung", m.w.N. zur zum Teil zustimmenden, verbreitet aber auch kritischen Aufnahme des Urteils in der Literatur; u.U. anders auch noch BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 1996 - 2 WD 21.96 -, BVerwGE 103, 361 = NJW 1997, 536 (538) = juris, insb.

    vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1996 - 2 WD 21.96 -, BVerwGE 103, 361 = juris, Rn. 30, am Ende (einen Stabsoffizier betreffend), und VG Münster, Urteil vom 21. August 2014 - 5 K 2265/12 -, juris, Rn. 85 ff., 88 ff.

  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 WD 22.96

    Recht der Soldaten - Disziplinsrmaßnahmen bei Verunglimpfung von

    Als wesentlicher Inhalt der Treuepflicht ergibt sich daher vor allem die Verpflichtung zur Loyalität gegenüber dem Staat und seiner Rechtsordnung (vgl. Urteil vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - m.w.N.).

    Die Pflicht zum treuen Dienen gebietet es dem Soldaten, zur Funktionsfähigkeit der Bundeswehr beizutragen (vgl. Urteil vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - m.w.N.).

  • BVerwG, 28.01.2004 - 2 WD 13.03

    Stabsarzt; Personalratsvorsitzender; Befehl; Zeitpunkt der Ausführung des

    Ungehorsam im Sinne des § 11 Abs. 1 SG liegt nur dann vor, wenn ein Untergebener einen ihm erteilten verbindlichen Befehl nicht (nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich) ausführt (Urteil vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - <BVerwGE 103, 361 [f.] = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 9 = NZWehrr 1997, 117 = NJW 1997, 536 = DVBl 1997, 356> m.w.N.).

    Die für das Dienstverhältnis aller Soldaten grundlegende Verpflichtung zum treuen Dienen gebietet jedem Soldaten, zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr als eines militärischen Verbandes beizutragen und alles zu unterlassen, was diese in ihrem durch die Verfassung festgelegten Aufgabenbereich schwächen könnte (vgl. Urteil vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - ).

  • BVerwG, 28.09.2018 - 2 WD 14.17

    Schwere Beschädigung des Vertrauens in die Integrität und Zuverlässigkeit eines

    Bei einem Soldaten im aktiven Dienstverhältnis würde die prinzipielle Infragestellung jenes Prinzips dessen Eignung für den militärischen Dienst in Frage stellen (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1996 - 2 WD 21.96 - BVerwGE 103, 361 ).
  • BVerwG, 21.06.2011 - 2 WD 10.10

    Wiederholte versuchte und vollendete Steuerhinterziehung; Zigarettenschmuggel;

    Die allgemeine Gesetzestreue eines Beamten oder Soldaten ist eine wesentliche Grundlage des öffentlichen Dienstes, dessen Angehörigen nach Art. 33 Abs. 4 GG die Ausübung hoheitlicher Befugnisse obliegt (vgl. Urteil vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - BVerwGE 103, 361 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 9, S. 22 f.).
  • BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Verbreitung ausländerfeindliche

    Als wesentlicher Inhalt der Treuepflicht ergibt sich - neben den Pflichten zur Anwesenheit, zum sorgsamen Umgang mit dienstlich anvertrauten Sachgütern und einer gewissenhaften Dienstleistung - vor allem die Verpflichtung zur Loyalität gegenüber dem Staat und seiner Rechtsordnung (vgl. Urteil vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - m.w.N.).
  • BVerwG, 14.11.2007 - 2 WD 29.06

    Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst; Fachdienst; Berufsförderungsdienst;

  • BVerwG, 28.04.2004 - 2 WD 20.03

    Ungenehmigte Nebentätigkeit; Vermittlung von Finanzdienstleistungsprodukten;

  • BVerwG, 29.08.2002 - 2 WDB 6.02

    Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung einhergehend mit einem Uniformverbot

  • BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96

    Recht der Soldaten - Verstoß gegen die Treuepflicht bei wahrheitswidriger

  • BVerwG, 31.05.2011 - 2 WD 4.10

    Militärischer Vorgesetzter; wiederholte vorsätzliche Verstöße gegen die

  • BVerwG, 14.10.2009 - 2 WD 16.08

    Anspruch eines Berufssoldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche

  • BVerwG, 28.10.2003 - 2 WD 10.03

    Versorgungsfeldwebel; Veruntreuung von Bundeswehr-Material; Manipulation an

  • BVerwG, 27.08.2003 - 2 WD 5.03

    Zugriff auf Vermögen des Dienstherrn; Reisekosten; Abweichen von bisheriger

  • BVerwG, 29.10.2003 - 2 WD 9.03

    Unerlaubtes, eigenmächtiges Fernbleiben von der Truppe; Urlaub; Erholungsurlaub;

  • BVerwG, 27.11.1996 - 2 WD 33.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Diebstahl zum Nachteil der Ehefrau

  • BVerwG, 26.11.2003 - 2 WD 7.03

    Zugriff auf Gemeinschaftskasse; "Griff in die Kameradenkasse"; Verfehlungen eines

  • BVerwG, 18.06.2003 - 2 WD 50.02

    Ungenehmigte Nebentätigkeit gegen Entgelt; nicht genehmigte betriebsärztliche

  • BVerwG, 15.02.2000 - 2 WD 30.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen sexistischer Äußerungen gegenüber einer

  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 WD 2.05

    Eigenmächtige Abwesenheit von der Truppe; eigenmächtige Abwesenheit von der

  • BVerwG, 21.10.2004 - 2 WD 17.04

    Disziplinarrechtliche Behandlung vorsätzlichen sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • BVerwG, 02.07.2003 - 2 WD 47.02

    Wachdienst; Wachverfehlung; Auslandseinsatz; außergewöhnliche situationsgebundene

  • BVerwG, 17.06.2003 - 2 WD 2.02

    Kompaniefeldwebel; Versagen im Kernbereich; Milderungsgründe in der Tat; lange

  • BVerwG, 10.11.1999 - 2 WD 17.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Anwerbung von Kameraden für verbotene

  • BVerwG, 14.12.2004 - 2 WD 21.04

    Ermittlungsverfahren gegen einen Soldaten auf Grund Einnahme von

  • BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Aufhängen eines Bildes eines

  • VG Koblenz, 29.09.2004 - 2 K 1599/04
  • BVerwG, 01.04.2003 - 2 WD 48.02
  • BVerwG, 15.11.2005 - 2 WDB 5.05
  • OVG Sachsen, 02.02.1999 - 2 S 483/96

    Mitteilung im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 2, 1. Halbsatz PersStärkeG

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