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   BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 7001.11, 4 A 7002.11, 4 A 7003.11, 4 A 7001.11, 4 A 7002.11, 4 A 7003.11   

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BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 7001.11, 4 A 7002.11, 4 A 7003.11, 4 A 7001.11, 4 A 7002.11, 4 A 7003.11 (https://dejure.org/2012,27091)
BVerwG, Entscheidung vom 31.07.2012 - 4 A 7001.11, 4 A 7002.11, 4 A 7003.11, 4 A 7001.11, 4 A 7002.11, 4 A 7003.11 (https://dejure.org/2012,27091)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 2012 - 4 A 7001.11, 4 A 7002.11, 4 A 7003.11, 4 A 7001.11, 4 A 7002.11, 4 A 7003.11 (https://dejure.org/2012,27091)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    VerkPBG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 5 Abs. 1, § ... 11 Abs. 2; VwVfG § 45, § 46, § 48 Abs. 1, § 49, § 51, § 72 Abs. 1, § 73 Abs. 2, Abs. 5, § 75 Abs. 2; UVPG § 2 Abs. 1, § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4, § 9 Abs. 1, Abs. 3 Satz 3, § 14f Abs. 3 Satz 3, § 16 Abs. 2 und 4; LuftVG § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 3, § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4, Abs. 8, § 32 Abs. 4 Nr. 8, Abs. 4c; LuftVO § 27a Abs. 2; UVP-RL Art. 6, Art. 11; UVP-RL a. F. Art. 6, Art. 10a; Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS 2003)
    Luftrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Anfechtungsverfahren; Rücknahme; Widerruf; Schutzauflagen; Aufsichtsmaßnahmen; Auflagenvorbehalt; Öffentlichkeitsbeteiligung; Auslegungsgebiet; Anhörung; Anstoßwirkung; Umweltverträglichkeitsprüfung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VerkPBG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 5 Abs. 1, § 11 Abs. 2
    Abwägung; Abwägungskonzept; An- und Abflugverfahren; Anfechtungsverfahren; Anhörung; Anstoßwirkung; Auflagenvorbehalt; Aufsichtsmaßnahmen; Auslegungsgebiet; Bahnkonfiguration; Bestandskraft; Datenerfassungssystem (DES); Divergenz der Abflugwege; Einwendungen; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 1 Nr 3 VerkPBG, § 5 Abs 1 VerkPBG, § 11 Abs 2 VerkPBG, § 45 VwVfG, § 46 VwVfG
    Beteiligtenkreis im luftverkehrsrechtlichen Planfeststellungsverfahren; räumliche Reichweite der Umweltverträglichkeitsprüfung eines Flughafens

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses "Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld"; Beteiligungsrecht der Anwohner im luftverkehrsrechtlichen Planfeststellungsverfahren; Räumliche Erstreckung der Umweltverträglichkeitsprüfung auf den gesamten ...

  • rewis.io

    Beteiligtenkreis im luftverkehrsrechtlichen Planfeststellungsverfahren; räumliche Reichweite der Umweltverträglichkeitsprüfung eines Flughafens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 48 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses "Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld"; Beteiligungsrecht der Anwohner im luftverkehrsrechtlichen Planfeststellungsverfahren; Räumliche Erstreckung der Umweltverträglichkeitsprüfung auf den gesamten ...

  • rechtsportal.de

    VwVfG § 48 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses "Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld"; Beteiligungsrecht der Anwohner im luftverkehrsrechtlichen Planfeststellungsverfahren; Räumliche Erstreckung der Umweltverträglichkeitsprüfung auf den gesamten ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Flughafen Berlin Brandenburg: Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens hat Bestand - Klagen wegen behaupteter Täuschung über Flugrouten abgewiesen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Flughafen Berlin Brandenburg: Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens hat Bestand - Klagen wegen behaupteter Täuschung über Flugrouten abgewiesen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Flughabenausbau und die Beteiligung der Fluglärmbetroffenen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 144, 44
  • NVwZ 2013, 297
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 13.10.2011 - 4 A 4001.10

    Luftrechtliche Planfeststellung; Planergänzungsbeschluss; ergänzendes Verfahren;

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 7001.11
    Der Beklagte ist der Auffassung, aus dem Urteil des Senats vom 13. Oktober 2011 (BVerwG 4 A 4001.10 - BVerwGE 141, 1) folge, dass neben dem Betriebskonzept auch die Standortauswahl und die Bahnkonfiguration nicht zu beanstanden seien; auch insoweit sei die Flugroutenprognose hinreichend aussagekräftig gewesen.

    Anders als für die Abwägung (Urteil vom 13. Oktober 2011 - BVerwG 4 A 4001.10 - BVerwGE 141, 1 Rn. 147) kann sich diese Prognose nicht auf die Betrachtung bestimmter Flugrouten beschränken, die Art und Ausmaß der zu erwartenden Betroffenheiten in der für die Abwägung relevanten Größenordnung realistisch abbilden.

    Die Ermittlung der Lärmbetroffenheiten und anderer Auswirkungen des Flugbetriebs im Planfeststellungsverfahren ist deshalb systemimmanent mit der Unsicherheit behaftet, dass die Flugrouten für die An- und Abflüge nicht feststehen (Urteil vom 13. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 147).

    Die ausgelegten Unterlagen müssen geeignet sein, den potentiell Betroffenen das Interesse an der Erhebung von Einwendungen bewusst zu machen (Urteil vom 13. Oktober 2011 - BVerwG 4 A 4001.10 - juris Rn. 30 m.w.N.).

    Für die Siedlungsflächen ist das bereits dargelegt worden (Urteile vom 13. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 150 und vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - Rn. 68 ff., 78 ff. ); im Übrigen kann auf die Ausführungen zur materiellen Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses Bezug genommen werden (vgl. A.II.2.2.1).

    Diese zusätzliche Belastung würde jedoch dadurch kompensiert, dass die abknickende Route Siedlungsgebiete der höchsten Wertigkeitsstufe in Blankenfelde entlasten würde (vgl. Urteil vom 13. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 159).

    Für den Nachtflugbetrieb und das insoweit maßgebende Nachtschutzgebiet hat der Senat hierzu in seinem Urteil vom 13. Oktober 2011 (BVerwG 4 A 4001.10 - BVerwGE 141, 1 Rn. 159) dargelegt:.

    Ob die Schreiben der DFS vom 20. August und 26. Oktober 1998 an die Planfeststellungsbehörde, in denen die DFS an der bisherigen Grobplanung festgehalten und lediglich die Berücksichtigung eines Toleranzbereichs gefordert hatte (vgl. Urteil vom 13. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 161), dem Träger der Landesplanung bekannt waren oder bekannt sein mussten, kann offen bleiben.

    Auch bei abknickenden Abflugrouten wäre nur der engere Verflechtungsraum, nämlich der Randbereich der Metropole, betroffen; der Verdichtungsbereich, also die dichter besiedelte Metropole selbst, wäre nicht betroffen (vgl. Urteil vom 13. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 159).

    Unter Zugrundelegung des im Urteil vom 13. Oktober 2011 (BVerwG 4 A 4001.10 - BVerwGE 141, 1), insbesondere in Rn. 159, dargelegten rechtlichen Maßstabs, verfügt der Senat unter Heranziehung der Verwaltungsvorgänge und allgemein zugänglicher Quellen über hinreichend eigene Sachkunde zur Beantwortung der Beweisfrage.

    Dass die Lärmbelastung von Bohnsdorf bei nach Norden abknickenden Abflügen (vgl. Urteil vom 13. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 159) mit der von Zeuthen bei nach Süden abknickenden Abflügen nicht vergleichbar ist, ergibt sich ohne Weiteres aus der größeren Zahl von Einwohnern (9 119 in Bohnsdorf gegenüber 8 171 in Zeuthen - jeweils Stand Dezember 1997, Beiakte 429, N 5 Tabellenanhang, Tabellen 5.4.1-2 und 5.4.1-5) auf geringerer Siedlungsfläche und der geringeren Entfernung von der Start- und Landebahn.

    Die Planfeststellungsbehörde muss nicht alle realistischerweise in Betracht kommenden Flugrouten auf die zu erwartenden Lärmbeeinträchtigungen untersuchen; sie kann sich auf die Betrachtung bestimmter Flugrouten beschränken (Urteil vom 13. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 147).

    Der Beklagte durfte bei der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens zwar nicht davon ausgehen, dass die DFS für den unabhängigen Bahnbetrieb parallele Abflugstrecken planen würde; er durfte auch nicht von einem abhängigen Bahnbetrieb ausgehen (Urteil vom 13. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 155).

    Die Darlegungen des Senats zur Regelung des Nachtflugbetriebs gelten insoweit entsprechend (Urteil vom 13. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 159 - 161).

    Unabhängig von diesen landesplanerischen Vorgaben muss die Zulassung des Vorhabens an dem gewählten Standort grundsätzlich auch dann Bestand haben können, wenn andere An- und Abflugrouten festgelegt werden als im Planfeststellungsverfahren angenommen wurde (vgl. Urteil vom 13. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 150).

    Dies hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 13. Oktober 2011 (a.a.O. Rn. 161) dargelegt.

    Wenn die Prognose der An- und Abflugverfahren mit dem BAF oder der DFS abgestimmt ist (vgl. Urteil vom 13. Oktober 2011 - BVerwG 4 A 4001.10 - BVerwGE 141, 1 Rn. 151), darf die Planfeststellungsbehörde grundsätzlich davon ausgehen, dass das BAF Flugverfahren festlegen wird, die Art und Ausmaß der im Planfeststellungsverfahren ermittelten Betroffenheiten nicht wesentlich übersteigen.

    Die Benutzung des Luftraums kann im Planfeststellungsverfahren zwar nicht geregelt werden (Urteil vom 13. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 147).

    Der Vorbehalt in Satz 1 kann für Maßnahmen des aktiven Schallschutzes bis hin zu einem (Teil-)Widerruf der Regelungen über den Flugbetrieb nutzbar gemacht werden (Urteile vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 356 und vom 13. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 200).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 7001.11
    Ausgehend von diesen Kriterien für die Abwägungserheblichkeit des Fluglärms - der Senat hat die Abwägung in seinem Urteil vom 16. März 2006 (BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116) insoweit nicht beanstandet - kann jedenfalls für Teltow, vermutlich auch für Kleinmachnow, möglicherweise darüber hinaus für einzelne weitere Gemeinden nicht ausgeschlossen werden, dass bei von der Grobplanung abweichenden Flugverfahren jedenfalls Teile des Gemeindegebiets von abwägungserheblichem Fluglärm betroffen werden.

    Ausgehend von dem Abwägungskonzept, das dem Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) vom 28. Oktober 2003 (GVBl Bbg II S. 593) und der Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004 zugrunde liegt, und der im Planfeststellungsverfahren erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit - für den LEP FS 2003 war eine Umweltprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung noch nicht erforderlich (Urteil vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 151) - kann ausgeschlossen werden, dass der Ausbau des Flughafens nach einer Beteiligung der Öffentlichkeit in Teltow und den in Betracht kommenden weiteren Gemeinden nicht zugelassen worden wäre oder die Abwägung der in Betracht kommenden Bahnkonfigurationen zu einem anderen Ergebnis geführt hätte.

    Die Entscheidung über die Wahl des Flughafenstandorts ist im LEP FS 2003 getroffen worden (Urteil vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 54).

    Für den Vergleich mit dem bestehenden Berliner Flughafensystem waren im Rahmen der Landesplanung die Betroffenheiten innerhalb der nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm i.d.F. der Bekanntmachung vom 30. März 1971 (BGBl I S. 282 mit späteren Änderungen - im Folgenden: FluglärmG a.F.) berechneten 62 dB(A)-Kontur maßgebend (vgl. Urteile vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 109 f. und vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - Rn. 66 ).

    Dem hat er entgegengehalten, dass ein stadtfernerer Standort die hoch zu gewichtenden Kriterien der Nähe zum Hauptaufkommensgebiet, der Verkehrsanbindung und der Schaffung wirtschaftlicher Entwicklungspotentiale in deutlich geringerem Maße erfüllen könnte als ein stadtnaher Standort wie Schönefeld (Nr. 6 zu Z 1 LEP FS 2003; Urteil vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 156).

    Das war hier jedoch nicht der Fall (Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 74, 151).

    Die Planfeststellungsbehörde war an das Ergebnis des landesplanerischen Standortvergleichs gebunden (Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 54).

    Aus Rechtsschutzgründen unterlag die zielförmige Standortentscheidung der Landesplanung bei Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses jedoch der gerichtlichen Inzidentkontrolle (Urteil vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 83).

    Der Träger der Landesplanung durfte jedoch von einer genauen numerisch-präzisen Ermittlung der Anzahl der jeweils von Fluglärm voraussichtlich betroffenen Anwohner absehen, wenn offenkundige Disparitäten im Ausmaß der Lärmbelastung nach seiner planerischen Konzeption in der Abwägung kein ausschlaggebendes Gewicht besaßen (Urteil vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 152 f.).

    Da Abflugrouten, die um bis zu 15° nach Norden oder nach Süden abknicken, einen unabhängigen Parallelbetrieb ermöglichen, ohne Lärmbetroffenheiten auszulösen, die nach dem Abwägungskonzept des LEP FS 2003 die Wahl des Standorts in Frage stellen würden, durfte der Träger der Landesplanung jedenfalls davon ausgehen, dass die Umsetzung seiner Standortentscheidung in dem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren und dem Verfahren zur Festlegung der Flugverfahren nicht auf unüberwindbare tatsächliche oder rechtliche Hindernisse stoßen würde (vgl. Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 154 f.).

    Der Senat hat dies - anders als zuvor das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg im Normenkontrollverfahren gegen den LEP FS 2003 (Urteil vom 10. Februar 2005 - OVG 3 D 104/03.NE) - nicht beanstandet (Urteil vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 156 ff.).

    Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die Zulassung des Vorhabens in unverhältnismäßiger Weise in private Schutzgüter, in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung oder in allgemeine öffentliche Belange eingreifen sollte (Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 76 f.).

    Der Vorbehalt in Satz 1 kann für Maßnahmen des aktiven Schallschutzes bis hin zu einem (Teil-)Widerruf der Regelungen über den Flugbetrieb nutzbar gemacht werden (Urteile vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 356 und vom 13. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 200).

  • BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 5000.10

    Luftrechtliche Planfeststellung; Wiedereinsetzung; Klagefrist; Zustellfiktion;

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 7001.11
    Insoweit gilt für die Öffentlichkeitsbeteiligung nichts anderes als für die Klagebefugnis (vgl. hierzu Urteil vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - Rn. 45 ff. ).

    Für den Vergleich mit dem bestehenden Berliner Flughafensystem waren im Rahmen der Landesplanung die Betroffenheiten innerhalb der nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm i.d.F. der Bekanntmachung vom 30. März 1971 (BGBl I S. 282 mit späteren Änderungen - im Folgenden: FluglärmG a.F.) berechneten 62 dB(A)-Kontur maßgebend (vgl. Urteile vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 109 f. und vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - Rn. 66 ).

    Angesichts der erheblichen Toleranzen, mit denen der Träger der Landesplanung bei dem Vergleich der Lärmbetroffenheiten mit dem bestehenden Berliner Flughafensystem gearbeitet hat (Urteil vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - Rn. 67 ), hätten diese Betroffenheiten weder das Abwägungsergebnis des Trägers der Landesplanung noch die Durchsetzung des zielförmig festgelegten Standorts in der fachplanerischen Abwägung des Beklagten in Frage stellen können.

    Für die fachplanerische Abwägung hat der Beklagte in erster Linie auf die Betroffenheiten innerhalb des Tag- und des Nachtschutzgebiets abgestellt (PFB S. 605, 613; Urteil vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - Rn. 81 ff. ).

    Zusätzlich hätten sie lediglich geltend machen können, die Planfeststellungsbehörde müsse Vorgaben für die Festlegung der Flugverfahren prüfen, um die Abgewogenheit der Vorhabenzulassung am Standort Schönefeld auch für den Fall sicherzustellen, dass von der prognostischen Grobplanung abweichende Flugverfahren festgelegt werden (vgl. Urteil vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - Rn. 51 ).

    Diese Kontur (Beiakte 422, Plan M 4.1-10) ist wegen des anderen Berechnungsverfahrens mit einer Längsausdehnung von weniger als 20 km deutlich kürzer als die nach dem Fluglärmschutzgesetz a.F. berechnete 62 dB(A)-Kontur (Beiakte 421, Plan M 3-4; vgl. auch Urteil vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - Rn. 66 ).

    Darüber hinaus ist es erforderlich, in der Regel aber auch ausreichend, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung die im Rahmen der Abwägung zu treffende Entscheidung vorbereitet, ob sich die Zulassung des Vorhabens nur rechtfertigen lässt, wenn bestimmte Gebiete von erheblichen Beeinträchtigungen durch Fluglärm verschont bleiben (vgl. Urteil vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - Rn. 51 ).

    Für die Siedlungsflächen ist das bereits dargelegt worden (Urteile vom 13. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 150 und vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - Rn. 68 ff., 78 ff. ); im Übrigen kann auf die Ausführungen zur materiellen Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses Bezug genommen werden (vgl. A.II.2.2.1).

    Da um bis zu 15° abknickende Abflugrouten das Gewicht des Schutzguts Mensch auch unter Berücksichtigung der Erholungsnutzungen nicht abwägungserheblich verändern würden, hätten Erholungsflächen außerhalb des Toleranzbereichs - nicht anders als Siedlungsflächen - allenfalls zu Vorgaben für die Festlegung der Flugverfahren, nicht aber zur Planaufhebung führen können (vgl. Urteil vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - Rn. 51 ).

    Von Klägern anderer Verfahren ist geltend gemacht worden (vgl. Urteil vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - Rn. 72 ), dass auf der Grundlage der Planung der DFS vom 6. September 2010 grob geschätzt 80 000 bis 100 000 zusätzliche Lärmbetroffene zu verzeichnen seien.

    Der Planfeststellungsbeschluss muss allerdings die von dem Planvorhaben in seiner räumlichen Umgebung aufgeworfenen Probleme bewältigen; hierzu ist er nur in der Lage, wenn die prognostische Flugroutenplanung Art und Ausmaß der zu erwartenden Betroffenheiten in der für die Abwägung relevanten Größenordnung realistisch abbildet (Urteil vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - Rn. 50 ).

    Lässt sich die Zulassung des Flughafenausbaus nach dem Abwägungskonzept der Planfeststellungsbehörde nur rechtfertigen, wenn bestimmte Gebiete von erheblichen Beeinträchtigungen durch Fluglärm verschont bleiben, kann die Planfeststellungsbehörde klarstellen, dass der Schutz dieser Gebiete zu den tragenden Erwägungen des Planfeststellungsbeschlusses gehört, zu denen sich das BAF bei der nachfolgenden Festlegung der Flugverfahren nicht in Widerspruch setzen darf (Urteil vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - Rn. 51 ).

  • BVerwG, 21.05.1997 - 11 C 1.96

    Endlager Morsleben: Oberverwaltungsgericht muß erneut entscheiden

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 7001.11
    Für § 49 VwVfG, die Vorschrift über den Widerruf von Verwaltungsakten, hat das Bundesverwaltungsgericht dies bereits entschieden (Urteil vom 21. Mai 1997 - BVerwG 11 C 1.96 - BVerwGE 105, 6 ).

    Die Rücknahme stellt sich nicht anders als die Aufhebung im Anfechtungsverfahren nicht als planerisch-gestaltende Maßnahme, sondern lediglich als Rückführung auf den ursprünglichen Rechtszustand dar (Urteil vom 21. Mai 1997 a.a.O. ).

  • BVerwG, 18.05.2000 - 11 A 6.99

    Nachträgliche Schutzauflagen nach Unanfechtbarkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 7001.11
    Die Vorschrift erfasst alle Verwaltungsstreitsachen, die einen unmittelbaren Bezug zu konkreten Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren für Vorhaben nach § 1 VerkPBG haben (Beschlüsse vom 18. Mai 2000 - BVerwG 11 A 6.99 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 11 - juris Rn. 12 und vom 6. August 2001 - BVerwG 4 VR 23.01 u.a. - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 14 - juris Rn. 4).

    Dadurch unterscheidet sich eine Klage auf Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses von einer Klage auf Erlass nachträglicher Schutzauflagen nach § 75 Abs. 2 VwVfG oder auf Erlass von Aufsichtsmaßnahmen zur Umsetzung derartiger Schutzauflagen, auf die sich die Zuständigkeit nach § 5 Abs. 1 VerkPBG nicht erstreckt (Beschluss vom 18. Mai 2000 a.a.O.; Urteil vom 10. August 2000 - BVerwG 4 A 11.99 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 158 - juris Rn. 32; Beschluss vom 24. Juni 2010 - BVerwG 9 A 36.08 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 18, jeweils zu § 75 Abs. 2 VwVfG; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2012 - OVG 12 S 27.12 - ZUR 2012, 505 zu Aufsichtsmaßnahmen).

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 7001.11
    Das gilt jedenfalls, wenn es - wie hier - um eine bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Öffentlichkeitsbeteiligungs-Richtlinie unanfechtbar gewordene Entscheidung geht und die gerichtliche Entscheidung im Anfechtungsprozess nicht auf einer unrichtigen Auslegung des Gemeinschaftsrechts beruht (vgl. EuGH, Urteile vom 13. Januar 2004 - Rs. C-453/00, Kühne & Heitz - Slg. 2004, I-837 und vom 12. Februar 2008 - Rs. C-2/06, Kempter - Slg. 2008, I-411).
  • EuGH, 12.02.2008 - C-2/06

    Kempter - Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 7001.11
    Das gilt jedenfalls, wenn es - wie hier - um eine bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Öffentlichkeitsbeteiligungs-Richtlinie unanfechtbar gewordene Entscheidung geht und die gerichtliche Entscheidung im Anfechtungsprozess nicht auf einer unrichtigen Auslegung des Gemeinschaftsrechts beruht (vgl. EuGH, Urteile vom 13. Januar 2004 - Rs. C-453/00, Kühne & Heitz - Slg. 2004, I-837 und vom 12. Februar 2008 - Rs. C-2/06, Kempter - Slg. 2008, I-411).
  • BVerwG, 10.01.2012 - 7 C 20.11

    Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erneut auf dem Prüfstand des Europäischen Gerichtshofs

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 7001.11
    Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen es bei Anfechtungsklagen mit Art. 11 der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABI EG 2012 Nr. L 26 S. 1) - vormals Art. 10a UVP-RL in der durch die Öffentlichkeitsbeteiligungs-Richtlinie geänderten Fassung (Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten, ABl EG Nr. L 156 S. 17) - vereinbar ist, der Klage den Erfolg zu versagen, wenn ein Verfahrensfehler nicht in dem dargelegten Sinne für das Entscheidungsergebnis kausal geworden ist, kann offen bleiben (vgl. hierzu den Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Januar 2012 - BVerwG 7 C 20.11 - ZUR 2012, 248).
  • OVG Brandenburg, 10.02.2005 - 3 D 104/03

    Normenkontrollverfahren bezüglich der Gültigkeit des Landesentwicklungsplanes

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 7001.11
    Der Senat hat dies - anders als zuvor das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg im Normenkontrollverfahren gegen den LEP FS 2003 (Urteil vom 10. Februar 2005 - OVG 3 D 104/03.NE) - nicht beanstandet (Urteil vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 156 ff.).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 7001.11
    Ergebnisrelevanz in diesem Sinne liegt vor, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Verfahrensfehler eine andere Entscheidung getroffen worden wäre; eine nur abstrakte Möglichkeit einer anderen Entscheidung genügt nicht (Urteile vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 , vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 , vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 4 C 9.06 - BVerwGE 130, 83 Rn. 38 und vom 24. November 2011 - BVerwG 9 A 23.10 - juris Rn. 68 m.w.N. ).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

  • BVerwG, 06.08.2001 - 4 VR 23.01

    Planungsrechtliche Streitigkeiten im Vorwege des Baubeginns der Ostseeautobahn A

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 A 11.99

    Außenwohnbereich; Schallschutz; Verwirkung; Präklusion; ortsübliche

  • BVerwG, 24.06.2010 - 9 A 36.08

    Unzuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für nachträgliche

  • BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 23.10

    Verfahrensfehler; Umweltverträglichkeitsprüfung; Kausalität; Ergebnisrelevanz;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - 12 S 27.12

    Anspruch von Anwohnern des Flughafens Berlin Brandenburg auf Durchsetzung des

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

    Sie setzt voraus, dass die Unterlagen potenziell Betroffenen und den anerkannten Vereinigungen die Beurteilung ermöglichen, ob und in welchem Umfang ihre Belange oder ihre satzungsgemäßen Interessen von den Umweltauswirkungen betroffen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2012 - 4 A 7001.11 u.a. - BVerwGE 144, 44 Rn. 41).
  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

    Auf diesen im Wege einer Prognoseentscheidung ermittelten räumlichen Bereich ist die Auslegung zu erstrecken (BVerwG, Urteile vom 31. Juli 2012 - 4 A 7001.11 u.a. - BVerwGE 144, 44 Rn. 32 und vom 21. November 2013 - 7 A 28.12 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 71 Rn. 20).
  • BVerwG, 23.06.2020 - 9 A 22.19

    Klagen gegen den Weiterbau der A 49 erfolglos

    Die Streitigkeit "betrifft" das Planfeststellungsverfahren im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO, weil der Antrag auf vollständige oder teilweise Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses im Wege der Rücknahme oder des Widerrufs einen unmittelbaren Bezug zu dem vorausgegangenen Planfeststellungsverfahren aufweist und es um die genehmigungsrechtliche Bewältigung des Vorhabens geht (vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Juli 2012 - 4 A 7001.11 u.a. - BVerwGE 144, 44 Rn. 18 und vom 28. April 2016 - 4 A 2.15 - BVerwGE 155, 81 Rn. 15).

    Insofern unterscheidet sich das Verlangen des Klägers von einer Klage auf Erlass nachträglicher Schutzauflagen nach § 75 Abs. 2 VwVfG oder auf Erlass von Aufsichtsmaßnahmen zur Umsetzung derartiger Schutzauflagen, für die das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich nicht zuständig wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2012 - 4 A 7001.11 u.a. - BVerwGE 144, 44 Rn. 18).

    b) Die Vorschriften über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten nach §§ 48, 49 VwVfG bzw. den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen sind auch auf Planfeststellungsbeschlüsse anwendbar (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Mai 1997 - 11 C 1.96 - BVerwGE 105, 6 zu § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 VwVfG, vom 31. Juli 2012 - 4 A 7001.11 u.a. - BVerwGE 144, 44 Rn. 23, vom 28. April 2016 - 4 A 2.15 - BVerwGE 155, 81 Rn. 26, 31 und vom 19. Dezember 2017 - 3 A 8.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 81 Rn. 23).

    Der Anspruch auf Rücknahme eines Planfeststellungsbeschlusses kann allerdings nicht weitergehen als der Aufhebungsanspruch bei fristgerechter Anfechtung (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2012 - 4 A 7001.11 u.a. - BVerwGE 144, 44 Rn. 24).

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage;

    Die Kläger selbst räumen im Übrigen ein, dass die Urteile des Senats vom 31. Juli 2012 (insbesondere 4 A 7001.11 u.a. - BVerwGE 144, 44 Rn. 42 ff.) geeignet sind, die von ihnen angenommenen UVP-rechtlichen Defizite durch die Trennung von Planfeststellungsbeschlüssen und Flugverfahrensfestlegungen jedenfalls abzumildern.

    Weder den Aussagen des Senats in seinem Urteil vom 13. Oktober 2011 - 4 A 4001.10 - zu den Anforderungen an die Prognose der Lärmbetroffenheiten im Planfeststellungsverfahren (BVerwGE 141, 1 Rn. 161) noch den Aussagen zum Umfang der UVP im Urteil vom 31. Juli 2012 - 4 A 7001.11 u.a. - (BVerwGE 144, 44 Rn. 43) noch dem Urteil des Senats vom 31. Juli 2012 - 4 A 6001.11 u.a. - (juris Rn. 55) zu den Anforderungen an die Landesplanung kann entnommen werden, dass die vom Senat angenommene systemimmanente Unsicherheit für die Festlegung von Flugverfahren auf ein Abknicken um 15° beschränkt ist.

  • BVerwG, 19.12.2013 - 4 C 14.12

    Flugverfahren; Anflugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Natura 2000-Gebiet;

    Hierzu ist er nur in der Lage, wenn die prognostische Flugroutenplanung Art und Ausmaß der zu erwartenden Betroffenheiten in der für die Abwägung relevanten Größenordnung realistisch abbildet (Urteil vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 7001.11 u.a. - BVerwGE 144, 44 Rn. 66).

    Darüber hinaus ist es notwendig, regelmäßig aber auch ausreichend, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung die im Rahmen der Abwägung zu treffende Entscheidung vorbereitet, ob sich die Zulassung des Vorhabens nur rechtfertigen lässt, wenn bestimmte Gebiete von erheblichen Beeinträchtigungen durch Fluglärm verschont bleiben (Urteil vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 7001.11 u.a. - a.a.O. Rn. 44).

  • BVerwG, 28.04.2016 - 4 A 2.15

    Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz; gerichtliche Zuständigkeit; Rücknahme

    Die Vorschrift gilt daher auch für Klagen, die auf die Verpflichtung zur vollständigen Rücknahme eines Planfeststellungsbeschlusses gerichtet sind (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2012 - 4 A 7001.11 u.a. - BVerwGE 144, 44 Rn. 18), oder - wie hier - auf eine teilweise Aufhebung und ein Wiederaufgreifen des Verfahrens.

    Die Vorschrift gilt auch für Planfeststellungsbeschlüsse (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2012 - 4 A 7001.11 u.a. - BVerwGE 144, 44 Rn. 23).

    Nach § 1 SächsVwVfZG i.V.m. § 72 Abs. 1 VwVfG ist § 51 VwVfG in einem Planfeststellungsverfahren nicht anzuwenden (BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 1989 - 4 C 12.87 - Buchholz 407.4 § 18c FStrG Nr. 2 S. 8 , vom 21. Mai 1997 - 11 C 1.96 - BVerwGE 105, 6 und vom 31. Juli 2012 - 4 A 7001.11 u.a. - BVerwGE 144, 44 Rn. 23).

  • BVerwG, 12.11.2014 - 4 C 34.13

    Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Sie ist in der Rechtsprechung des Senats in dem Sinne geklärt, dass eine detaillierte Ermittlung und Beschreibung der betriebsbedingten Auswirkungen des Vorhabens in der Regel nur für die der Planfeststellung zugrunde gelegte, mit dem BAF oder der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) abgestimmte Grobplanung der Flugrouten erforderlich ist und dass es darüber hinaus notwendig, regelmäßig aber auch ausreichend ist, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung die im Rahmen der Abwägung zu treffende Entscheidung vorbereitet, ob sich die Zulassung des Vorhabens nur rechtfertigen lässt, wenn bestimmte Gebiete von erheblichen Beeinträchtigungen durch Flugverkehr verschont bleiben (vgl. Urteile vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 7001.11 u.a. - BVerwGE 144, 44 Rn. 66 und vom 19. Dezember 2013 - BVerwG 4 C 14.12 - BVerwGE 149, 17 Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2017 - 14 A 1689/16

    Einräumung von neuen Prüfungsversuchen der Klausur im Modul "Einführung in die

    BVerwG, Urteil vom 31.7.2012 - 4 A 7001-7003.11 -, BVerwGE 144, 44, Rn. 34; Peuker in: Knack/Henneke, VwVfG, 10. Aufl. 2014, § 46, Rn. 36; möglicherweise enger Ramsauer in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 17. Aufl. 2016, § 46, Rn. 27: Ausschluss jeder Möglichkeit einer anderen Entscheidung.
  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 A 28.12

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Präklusion; Anstoßwirkung; Auslegung;

    Auf diesen im Wege einer Prognoseentscheidung ermittelten räumlichen Bereich ist die Auslegung zu erstrecken (Urteil vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 7001.11 u.a. - BVerwGE 144, 44 Rn. 32 = Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 39).
  • BVerwG, 23.06.2020 - 9 A 23.19

    Klagen gegen den Weiterbau der A 49 erfolglos

    Die Streitigkeit "betrifft" das Planfeststellungsverfahren im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO, weil der Antrag auf vollständige oder teilweise Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses im Wege der Rücknahme oder des Widerrufs einen unmittelbaren Bezug zu dem vorausgegangenen Planfeststellungsverfahren aufweist und es um die genehmigungsrechtliche Bewältigung des Vorhabens geht (vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Juli 2012 - 4 A 7001.11 u.a. - BVerwGE 144, 44 Rn. 18 und vom 28. April 2016 - 4 A 2.15 - BVerwGE 155, 81 Rn. 15).

    Insofern unterscheidet sich das Verlangen des Klägers von einer Klage auf Erlass nachträglicher Schutzauflagen nach § 75 Abs. 2 VwVfG oder auf Erlass von Aufsichtsmaßnahmen zur Umsetzung derartiger Schutzauflagen, für die das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich nicht zuständig wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2012 - 4 A 7001.11 u.a. - BVerwGE 144, 44 Rn. 18).

    b) Die Vorschriften über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten nach §§ 48, 49 VwVfG bzw. den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen sind auch auf Planfeststellungsbeschlüsse anwendbar (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Mai 1997 - 11 C 1.96 - BVerwGE 105, 6 zu § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 VwVfG, vom 31. Juli 2012 - 4 A 7001.11 u.a. - BVerwGE 144, 44 Rn. 23, vom 28. April 2016 - 4 A 2.15 - BVerwGE 155, 81 Rn. 26, 31 und vom 19. Dezember 2017 - 3 A 8.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 81 Rn. 23).

    Der Anspruch auf Rücknahme eines Planfeststellungsbeschlusses kann allerdings nicht weitergehen als der Aufhebungsanspruch bei fristgerechter Anfechtung (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2012 - 4 A 7001.11 u.a. - BVerwGE 144, 44 Rn. 24).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2013 - 11 A 4.13

    Klage der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow gegen Flugroutenfestsetzung nur zum Teil

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 - 11 A 10.13

    Müggelseeroute und Wannseeroute umweltrechtlich nicht zu beanstanden

  • BVerwG, 22.12.2016 - 4 B 13.16

    Anpassungsgenehmigung nach § 6 Abs. 4 LuftVG; Rechtsschutz

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 7.15

    Planfeststellung; Gewerbebetrieb; Fährbetrieb; Klagebefugnis; Existenzgefährdung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 - 11 A 20.13

    Flugverfahren; Flugroutenfestsetzung; sog. Wannsee-Route; Feststellungsklage;

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15

    Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne

  • BVerwG, 10.12.2015 - 4 C 15.14

    Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugroute; Kapazität; Überschätzung; Flughafen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 K 66/16

    Ortsumfahrung Wedringen darf vorläufig nicht gebaut werden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2018 - 20 D 81/15

    Klagen gegen die Errichtung von Vorfeldflächen im westlichen Bereich des

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2015 - 5 M 303/15

    Neubau der B 198 Ortsumgehung Mirow; Erschwerung der Klageerhebung mangels

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2018 - 20 D 79/17

    Planfeststellungsbeschluss zur Erhöhung der Zentraldeponie für die Ablagerung von

  • BVerwG, 25.02.2013 - 4 A 7003.12

    Anspruch auf Fortführung des Klageverfahrens i.R.d. Abschätzungen der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2018 - 20 D 83/15

    Klagen gegen die Errichtung von Vorfeldflächen im westlichen Bereich des

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 10.15

    Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2024 - 13 A 183/21
  • VGH Bayern, 12.03.2020 - 8 N 16.2555

    Zum Erfordernis der Auslegung von Unterlagen und der Erörterung von

  • VGH Hessen, 01.10.2013 - 9 C 573/12

    Zur Festlegung von Anflugverfahren zum Flughafen Frankfurt Main (sog.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2017 - 20 D 30/14

    Flughafen Düsseldorf: Keine weiteren Einschränkungen des nächtlichen Flugverkehrs

  • OVG Saarland, 22.01.2019 - 2 A 318/18

    Anforderungen an nationale Abschiebungsverbote (Erkrankungen)

  • VGH Hessen, 20.11.2013 - 9 C 875/12

    Klage der Gemeinde Egelsbach gegen sog. südlichen Gegenanflug zum Flughafen

  • BVerwG, 16.04.2019 - 4 B 51.18

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung von Vorfeldflächen auf

  • VGH Bayern, 14.06.2017 - 8 ZB 16.955

    Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Straßenplanung

  • VG Würzburg, 02.01.2015 - W 1 S 14.50120

    Frist für Wiederaufnahmeersuchen bei Eurodac-Treffer

  • VGH Hessen, 17.04.2013 - 9 C 147/12

    Zur Festlegung von Anflugverfahren zum Flughafen Frankfurt Main

  • BVerwG, 06.09.2012 - 4 A 7000.12

    Rücknahme einer Anhörungsrüge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2021 - 19 A 1113/20

    1. Bei einem Verfahrensfehler kann der Prüfling nur dann die Aufhebung der

  • VGH Hessen, 11.06.2014 - 9 C 1889/12

    EINZELFREIGABE IM STANDARDANFLUGVERFAHREN, FESTSTELLUNGSKLAGE,

  • BVerwG, 10.09.2018 - 4 A 14.17

    Zuständigkeit des Gerichts i.R.e. Planänderung einer zeitlich begrenzten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2014 - 1 S 282.13

    Vorzeitige Besitzeinweisung; Neubau der BAB 100 (16. Bauabschnitt);

  • VGH Hessen, 17.04.2013 - 9 C 179/12

    Rechtmäßigkeit der Festlegung eines An- und Abflugverfahrens; Rechtmäßigkeit der

  • BVerwG, 05.11.2020 - 7 A 12.20

    Unzuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für

  • BVerwG, 05.11.2020 - 7 VR 1.20

    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für den Rechtsstreit um einen nach

  • VG München, 07.07.2015 - M 2 K 14.1058

    Rücknahme einer Planfeststellung

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