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   BVerwG, 31.07.2019 - 2 B 10.19 (2 C 13.19)   

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https://dejure.org/2019,25470
BVerwG, 31.07.2019 - 2 B 10.19 (2 C 13.19) (https://dejure.org/2019,25470)
BVerwG, Entscheidung vom 31.07.2019 - 2 B 10.19 (2 C 13.19) (https://dejure.org/2019,25470)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 2019 - 2 B 10.19 (2 C 13.19) (https://dejure.org/2019,25470)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Äußeres Erscheinungsbild eines Polizeibeamten; Genehmigung einer Tätowierung; Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Zulassung der Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Zulässiges Ausmaß von Tätowierungen bei Beamten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.03.2006 - 2 C 3.05

    Legalitäts-, Neutralitäts-, Repräsentationsfunktion der Polizeiuniform;

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2019 - 2 B 10.19
    Das Revisionsverfahren kann dem Bundesverwaltungsgericht im Anschluss an die bereits vorliegende Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwG, Urteile vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 - BVerwGE 125, 85 und vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - BVerwGE 160, 370) Gelegenheit zur weiteren Klärung der Frage geben, welche Anforderungen an eine hinreichend bestimmte gesetzliche Ermächtigung zu stellen sind, die das zulässige Ausmaß von Tätowierungen bei Beamten regelt.
  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2019 - 2 B 10.19
    Das Revisionsverfahren kann dem Bundesverwaltungsgericht im Anschluss an die bereits vorliegende Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwG, Urteile vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 - BVerwGE 125, 85 und vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - BVerwGE 160, 370) Gelegenheit zur weiteren Klärung der Frage geben, welche Anforderungen an eine hinreichend bestimmte gesetzliche Ermächtigung zu stellen sind, die das zulässige Ausmaß von Tätowierungen bei Beamten regelt.
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