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   BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.72   

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BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.72 (https://dejure.org/1973,386)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1973 - IV C 33.72 (https://dejure.org/1973,386)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1973 - IV C 33.72 (https://dejure.org/1973,386)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtswirkungen der Rücknahme eines Widerspruchs - Auswirkungen der Rücknahme eines Widerspruchs auf die einjährige Klagefrist nach § 76 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Zulässigkeit einer Klage nach Rücknahme des Widerspruchs - Mehrmalige Einlegung von Widersprüchen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 44, 64
  • NJW 1973, 2315
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.06.1966 - IV ZR 86/65

    Mehrfache Berufung

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.72
    Nach BGHZ 45, 380 müsse zwischen dem Rechtsmittel und den einzelnen Rechtsmittelschriftsätzen unterschieden werden.

    Die Entscheidung BGHZ 45, 380 ff. betrifft nicht die Frage, ob ein Rechtsmittel noch nach Ablauf einer bestimmten Frist wirksam zurückgenommen werden kann, geht aber in dieselbe Richtung wie BGHZ 24, 179 [BGH 03.05.1957 - VII ZB 7/57] und liefert jedenfalls keine Argumente für die Ansicht des Berufungsgerichts.

  • BVerwG, 13.12.1967 - IV C 124.65

    Entfallen der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs bei dessen

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.72
    Seine Ansicht scheint auf folgender Überlegung zu beruhen: Mit dem Ablauf der Jahresfrist des § 76 VwGO ist nicht nur die Klageerhebung nach § 75 VwGO ausgeschlossen, sondern es wird auch der mit dem Widerspruch angefochtene Verwaltungsakt unanfechtbar, und es entfällt damit zugleich die Erwartung, daß noch eine Widerspruchsentscheidung ergehen werde (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 13. Dezember 1967 - BVerwG IV C 124.65 - in BVerwGE 28, 305 [307]).
  • BSG, 28.06.2018 - B 5 RE 2/17 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht -

    Kraft der Dispositionsbefugnis war die Klägerin zwar berechtigt, den Antrag bis zur Bestandskraft des Bescheids, dh bis zum Erlass des Widerspruchsbescheids, zurückzunehmen (vgl BSGE 76, 218, 221 = SozR 3-2500 § 50 Nr. 3 S 9; BVerwG Urteil vom 31.8.1973 - IV C 33.72 - Juris RdNr 12; vgl auch Kater in Kasseler Kommentar - Sozialversicherungsrecht - Band 3, SGB VI § 116 RdNr 8, Stand März 2013; Seewald in KassKomm, Band 1, SGB I § 16 RdNr 24 ff, Stand März 2018 sowie B. Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 83 RdNr 5) .
  • BVerwG, 19.05.1999 - 8 B 61.99

    Reformatio in peius; Verböserung im Widerspruchsverfahren; unterbliebene Anhörung

    Nach dem Erlaß des Widerspruchsbescheids ist eine Rücknahme des Widerspruchs durch die Kläger die ihnen bei vorheriger Anhörung möglich gewesen wäre hingegen ausgeschlossen (vgl. Dolde, a.a.O., § 69 Rn. 13 mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 31. August 1973 BVerwG IV C 33.72 BVerwGE 44, 64 ; a.A. Kopp, VwVfG, 6. Aufl., § 22 Rn. 35).
  • OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 1 L 34/91

    Drittwiderspruch; Aufhebung der Baugenehmigung; Wirkungslosigkeit des

    Die von der Beklagten angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Rücknahme eines Widerspruchs sind für den vorliegenden Fall schon deshalb nicht einschlägig, weil sie keine Rechtsstreitigkeiten um Verwaltungsakte mit Doppelwirkung zum Gegenstand haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.5.1974 - VIII C 70.73 -, MDR 1975, 251; Urt. v. 31.8.1973 - IV C 33.72 -, BVerwGE 44, 64 ff).

    Das Urteil vom 31.8.1973 (a.a.O.) kommt im übrigen nur zu dem Ergebnis, daß "ein Rechtsbehelf jedenfalls so lange zurückgenommen werden kann, als noch nicht über ihn entschieden ist".

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2004 - 6 A 10035/04

    Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag,

    Dem Widerspruchsführer steht damit die Dispositionsbefugnis über seinen Widerspruch nicht mehr zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 1999, NVwZ 1999, 1218 [1219] unter Aufrechterhaltung des Urteils vom 31. August 1973, BVerwGE 44, 64 [66]).
  • BVerwG, 27.02.1976 - VII C 44.74

    Vornahme eines Verwaltungsakts - Wiederholen eines Antrags - Jahresfrist -

    Eine derartige Wirkung kann einem unbeschiedenen Antrag auch unter Berücksichtigung des Zwecks des § 76 VwGO, wie er in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. August 1973 (BVerwGE 44, 64 [67 f.]) dargelegt ist, reicht zukommen.
  • VGH Bayern, 18.12.2002 - 22 B 99.1402

    Heranziehung zu Verbandsbeiträgen nach der WVVO, Verfahrensrechtliche

    Ein Widerspruch kann nach ganz überwiegender Auffassung nur so lange zurückgenommen werden, wie über ihn noch nicht sachlich entschieden worden ist (BVerwGE 44, 64/66 f.; vom 19.5. 1999 BayVBl 2000, 55; Rennert in: Eyermann, VwGO, 11. Aufl., § 68 RdNr. 4 m.w.N.; a.A. NdsOVG vom 14.4. 1993 NVwZ 1993, 1214 f.; Dolde in: Schoch u.a., VwGO, § 69 RdNr. 13).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 18.88

    Asylverfahren - Folgeantrag - Weiterleitung - Prozessuale Durchsetzung

    Zwar kann - wie die Regelungen in § 14 Abs. 1, § 20 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG zeigen - entsprechend einem allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsatz (vgl. Urteil vom 29. August 1968 - BVerwG 3 C 118.67 - BVerwGE 30, 185 [BVerwG 29.08.1968 - III C 118/67]; Urteil vom 31. August 1973 - BVerwG 4 C 33.72 - BVerwGE 44, 64 [BVerwG 31.08.1973 - IV C 33/72]) auch ein Asylantrag jedenfalls bis zur Entscheidung der Behörde hierüber zurückgenommen werden.
  • VG Minden, 17.01.2007 - 4 K 2361/05
    So BVerwG, Urteil vom 31.08.1973 - IV C 33.72 -, BVerwGE 44, 64 (66); Geis, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Großkommentar, 2. Auflage 2006, § 69 Rdnr. 75; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 12. Auflage 2006, § 69 Rdnr. 4; vgl. demgegenüber zur Ansicht, dass eine Rücknahme des Widerspruchs entsprechend § 92 VwGO noch bis zum Ablauf der Klagefrist bzw. bis zur gerichtlichen Entscheidung möglich sei, OVG Lüneburg, Urteil vom 14.04.1993 - 1 L 34/91 -, NVwZ 1993, 1214; Dolde/Porsch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Loseblattsammlung Stand April 2006, § 69 Rdnr. 13.
  • VG Schwerin, 12.09.1996 - 3 A 898/94

    Rückübertragung eines in Volkseigentum überführten Grundstücks; Entfallen des

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  • BVerwG, 13.05.1981 - 5 CB 45.80

    Rücknahme eines Widerspruchs unter Vorbehalt erneuter Einlegung innerhalb einer

    Insbesondere ist das Flurbereinigungsgericht nicht von dem von den Klägern angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. August 1973 (BVerwGE 44, 64) abgewichen.
  • SG Berlin, 20.04.2011 - S 71 KA 492/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsmittel - Wirksamkeit der Rücknahme eines

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