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   BVerwG, 31.08.1989 - 4 B 161.88   

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BVerwG, 31.08.1989 - 4 B 161.88 (https://dejure.org/1989,1728)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1989 - 4 B 161.88 (https://dejure.org/1989,1728)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1989 - 4 B 161.88 (https://dejure.org/1989,1728)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Funktionslosigkeit von Bauplänen - Städtebauliche Sanierung - Allgemeine Grundsätze - Atypik - Befreiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 121
  • NVwZ-RR 1990, 122
  • ZfBR 1990, 40
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1989 - 4 B 161.88
    Auch Bebauungspläne im Rahmen einer städtebaulichen Sanierung werden (nur) nach den dafür allgemein geltenden Grundsätzen funktionslos (vgl. BVerwGE 54, 5; 67, 334) [BVerwG 04.08.1983 - 7 C 2/81].

    Siehe auch BVerwGE 54, 5; 67, 3 [BVerwG 10.02.1983 - 5 C 115/81]34.

  • BVerwG, 04.10.1985 - 4 C 26.81

    "Stellplätze und Garagen" i.S. des Bundesrechts als Sammelbegriff

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1989 - 4 B 161.88
    § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, § 12 Abs. 1 BauNVO gestatten der Gemeinde auch, im Bebauungsplan entweder nur Garagen oder nur Stellplätze - nach Maßgabe der dafür im Landesrecht enthaltenen Begriffsbestimmungen - zuzulassen (im Anschluß an Urteil vom 4. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 26.81 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 27).

    Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 4. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 26.81 - (Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 27 = BRS 44, Nr. 108) ausgeführt, daß aus der Sicht des Bundesrechts kein Interesse daran bestehe, zwischen Stellplätzen und Garagen im Hinblick auf die Nutzung des Grund und Bodens zu unterscheiden.

  • BVerwG, 16.08.1983 - 9 C 853.80

    Gesetzlicher Richter - Rechtliches Gehör - Schlüssigkeit einer Gehörsrüge

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1989 - 4 B 161.88
    Dazu ist erforderlich, daß der Beschwerdeführer angibt, welches Vorbringen ihm infolge der - angeblichen - Verkürzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör abgeschnitten worden sein soll (vgl. Urteil vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 22.08.1988 - 6 C 45.86

    Kriegsdienstverweigerer - Unrichtiger Sachverhalt

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1989 - 4 B 161.88
    Es verletzt seine aus dieser Verfahrensvorschrift folgende Pflicht, wenn es seiner Entscheidung den ermittelten Sachverhalt unvollständig oder unrichtig zugrunde legt (vgl. BVerwGE 68, 338 [BVerwG 02.02.1984 - 6 C 134/81]; Urteil vom 22. August 1988 - BVerwG 6 C 45.86 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 205).
  • BVerwG, 04.08.1983 - 7 C 2.81

    Verhältnis Gemeinde-Staat

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1989 - 4 B 161.88
    Auch Bebauungspläne im Rahmen einer städtebaulichen Sanierung werden (nur) nach den dafür allgemein geltenden Grundsätzen funktionslos (vgl. BVerwGE 54, 5; 67, 334) [BVerwG 04.08.1983 - 7 C 2/81].
  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 30.85

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überraschungsentscheidung;

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1989 - 4 B 161.88
    - Abgesehen davon ist auch nicht ersichtlich, daß dem Verfahren mit dem vom Berufungsgericht angeführten Gesichtspunkt der optischen Abschirmung eine "überraschende Wende" (vgl. hierzu Urteil vom 3. April 1987 - BVerwG 4 C 30.85 - NJW 1988, 275 [BVerwG 03.04.1987 - 4 C 30/85]) gegeben worden sein könnte: Für eine Beschränkung auf Gesichtspunkte des Lärmschutzes gab schon der Begriff des "Abschirmens" in der den Klägern bekannten Bürgerschaftsdrucksache 10/718 (Stellungnahme der Deputation für Bau und Raumordnung zu den von den Klägern im Planaufstellungsverfahren geäußerten Bedenken und Anregungen) nichts her; im übrigen haben sich die Kläger selbst in ihrer Berufungsbegründung (S. 5 des Schriftsatzes vom 15. Februar 1988) auch mit der gestalterischen Einfügung von Stellplätzen bzw. Garagen in einen Grünbereich befaßt.
  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1989 - 4 B 161.88
    Die behauptete Verletzung der dem Gericht obliegenden Sachaufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) ist nur dann ordnungsgemäß dargelegt, wenn in der Beschwerde im einzelnen angegeben wird, welcher Beweismittel sich das Tatsachengericht von seinem Rechtsstandpunkt aus hätte bedienen müssen und welches für die Entscheidung erhebliche Ergebnis solche weiteren Ermittlungen voraussichtlich gehabt hätten (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1989 - 4 B 161.88
    Auch Bebauungspläne im Rahmen einer städtebaulichen Sanierung werden (nur) nach den dafür allgemein geltenden Grundsätzen funktionslos (vgl. BVerwGE 54, 5; 67, 334) [BVerwG 04.08.1983 - 7 C 2/81].
  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1989 - 4 B 161.88
    Es verletzt seine aus dieser Verfahrensvorschrift folgende Pflicht, wenn es seiner Entscheidung den ermittelten Sachverhalt unvollständig oder unrichtig zugrunde legt (vgl. BVerwGE 68, 338 [BVerwG 02.02.1984 - 6 C 134/81]; Urteil vom 22. August 1988 - BVerwG 6 C 45.86 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 205).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 7.91

    Der alte Bebauungsplan

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans nur dann angenommen werden, wenn - erstens - die Verhältnisse, auf die er sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzungen auf unabsehbare Zeit ausschließt, und - zweitens - die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzungen gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (vgl. Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5 = Buchholz 406.11 § 10 BBauG Nr. 7; Beschluß vom 31. August 1989 - BVerwG 4 B 161.88 - Buchholz a.a.O. Nr. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Mängel im Normsetzungsverfahren vor

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG (vgl. u. a. Urt. v. 29.4.1977 - IV C 39.75 -, BVerwGE 54, 5 = PBauE § 10 BauGB Nr. 1; Beschluß v. 31.8.1989 - 4 B 161.88 -, NVwZ-RR 1990, 121 = PBauE § 10 BauGB Nr. 10; Beschluß v. 6.6.1997 - 4 NB 6.97 -, BauR 1997, 803 = PBauE § 10 BauGB Nr. 16) tritt eine bauplanerische Festsetzung wegen Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt, und diese Tatsache so offensichtlich ist, daß ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2021 - 5 S 1214/18

    Bauordnungsrechtliche Qualifizierung eines überdachten Stellplatzes

    Insoweit ist auf das Landesrecht, d.h. die Landesbauordnung zurückzugreifen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.8.1989 - 4 B 161.88 - NVwZ-RR 1990, 121, juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2008 - 7 D 37/07

    Verlängerung einer Genehmigung zur Teilnutzung eines ehemaligen Baumarktes als

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. August 1989 - 4 B 161.88 -, NVwZ-RR 1990, 121 = BRS 49 Nr. 16.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2003 - 7 A 1157/02

    Carport als Festsetzung im Bebauungsplan

    BVerwG, Urteil vom 4.10.1985 - 4 C 26.81 -, BRS 44 Nr. 108; Beschluss vom 31.8.1989 - 4 B 161.88 -, BRS 49 Nr. 16.
  • VG Halle, 02.01.2020 - 2 B 217/19

    Anordnung der Einstellung von Baumaßnahmen und Androhung der Festsetzung eines

    Die Funktionslosigkeit eines Bebauungsplanes kann nur dann angenommen werden, wenn - erstens - die Verhältnisse, auf die er sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzungen auf unabsehbare Zeit ausschließt, und - zweitens - die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (OVG LSA, Urteil vom 29. August 1996 - C 2 S 204/96 -, Rn. 43, juris unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 4 C 7.91 -, BRS 55 Nr. 34; Urteil vom 29. April 1977 - 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5; Beschluss vom 31. August 1989 - 4 B 161.88 -, Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 18).
  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 B 81.03

    Darf Bebauungsplan Flächen für Carports vorsehen?

    Es geht insoweit von der landesrechtlichen Begriffsbildung aus, ohne dass es ihm auf eine eigene begriffliche Abgrenzung zwischen Stellplätzen einerseits und Garagen andererseits ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1985 BVerwG 4 C 26.81 NVwZ 1986, 120; Beschluss vom 31. August 1989 BVerwG 4 B 161.88 BRS 49 Nr. 16).
  • BVerwG, 24.04.1998 - 4 B 46.98

    Bauplanungsrecht - Funktionslosigkeit von Festsetzungen eines Bebauungsplanes

    Es hat die näheren tatbestandlichen Voraussetzungen einer Funktionslosigkeit umschrieben (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5; Urteil vom 17. Juni 1993 - BVerwG 4 C 7.91 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 30 = NVwZ 1994, 281; Beschluß vom 31. August 1989 - BVerwG 4 B 161.88 - NVwZ-RR 1990, 121; Beschluß vom 7. Februar 1997 - BVerwG 4 B 6.97 - NVwZ-RR 1997, 513; = BRS 49 Nr. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.1990 - 8 S 1215/90

    Zur sogenannten Funktionslosigkeit eines Bebauungsplan - Teilnichtigkeit

    Nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.4.1977 -- IV C 39.75 -- (BVerwGE 54, 5 sowie Beschl. v. 31.8.1989 -- BVerwG 4 B 161.88 --) tritt eine bauplanerische Festsetzung wegen Funktionslosigkeit nur dann außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung des in die Festsetzung gesetzten Vertrauens die Schutzwürdigkeit nimmt.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.1999 - 8 S 2854/98

    Ausfertigung eines Bebauungsplans durch Unterzeichnung einer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG (vgl. u.a. Urt. v. 29.4.1977 - IV C 39.75 -, BVerwGE 54, 5 = PBauE § 10 BauGB Nr. 1; Beschl. v. 31.8.1989 - 4 B 161.88 -, NVwZ-RR 1990, 121 = PBauE § 10 BauGB Nr. 10; Beschl. v. 6.6.1997 - 4 NB 6.97 -, BauR 1997, 803 = PBauE § 10 BauGB Nr. 16) tritt eine bauplanerische Festsetzung wegen Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreichen haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt, und diese Tatsache so offensichtlich ist, daß ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keine Schutzwürdigkeit genießt.
  • OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 100 U 4/09

    Baulandverfahren: Umlegung; Fortgeltung von Fluchtlinienplänen als einfache

  • VG Arnsberg, 17.06.2008 - 4 K 1364/07

    Nachbarklage gegen Erotikfachmarkt in Arnsberg - Hüsten hat Erfolg

  • VG Cottbus, 27.04.2010 - 6 K 197/08

    Wasseranschlussbeitrag; Rechtsverbindlichkeit der bauplanerischen Satzung

  • BVerwG, 15.07.2003 - 4 B 60.03

    Beseitigungsanordnung für einen überdachten Stellplatz (Carport) - Carport als

  • OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 100 U 1/09

    Umlegung: Funktionslosigkeit von Fluchtlinienplänen; Neuordnung von Grundstücken

  • OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 100 U 2/09

    Zur Rechtsgültigkeit eines Umlegungsbeschlusses im Rahmen von § 45 BauGB

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1993 - 1 K 8/91

    Stellplatz; Garage; Wohnruhe; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1997 - 7 B 79/97

    Festlegung einer Geländeveränderung; Baugenehmigung; Baugrenzen;

  • OVG Niedersachsen, 10.03.1993 - 4 L 1475/92

    Eingliederungshilfe

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