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   BVerwG, 31.08.2000 - 2 B 41.00   

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BVerwG, 31.08.2000 - 2 B 41.00 (https://dejure.org/2000,10958)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.2000 - 2 B 41.00 (https://dejure.org/2000,10958)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 2000 - 2 B 41.00 (https://dejure.org/2000,10958)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zumutbarkeit eines Festhaltens am Beamtenverhältnis wegen früherer Tätigkeit des Beamten auf Probe für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR - Anforderungen an eine Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 26.99

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen der Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2000 - 2 B 41.00
    Des Weiteren ist von Bedeutung, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte auf Probe für das MfS tätig war, für welche Laufbahn er vorgesehen ist und wie er sich nach seiner Übernahme in den öffentlichen Dienst nach dem 3. Oktober 1990 verhalten hat (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ; Urteile vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 - Buchholz 111 Art. 20 EV Nr. 6 S. 9 , vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 - und vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 26.99 - ).

    Maßgebend für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen früherer Tätigkeit für das MfS ist die Sach- und Rechtslage zur Zeit des Erlasses der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwGE 61, 200 m.w.N.; Urteil vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 26.99 -).

    Der nachträglich geänderten Vorschrift ist auch kein allgemeiner Rechtsgedanke des Inhalts zu entnehmen, lange zurückliegende Tätigkeiten als inoffizieller Mitarbeiter des MfS hätten bereits in dem maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt keine Bedeutung mehr für den Fortbestand des Beamtenverhältnisses gehabt (vgl. Urteil vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 26.99 -).

    Die Sonderentlassungsregelung des Einigungsvertrages verlangt grundsätzlich eine Ermittlung der gesamten Stasi-Tätigkeit des Beamten auf Probe und deren umfassende einzelfallbezogene, auf die Eignung des Beamten abstellende Würdigung (vgl. BVerfGE 96, 171 ; 96, 189 ; BVerwGE 108, 64 ; Urteil vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 26.99 -).

    So verhält es sich insbesondere dann, wenn sie besonders schwer wiegen oder wenn spätere Verstrickungen hinzutreten (vgl. BVerfGE 96, 171 ; BVerwG, Urteil vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 26.99 -).

    Der Beamte auf Probe hat sich während des Beschäftigungsverhältnisses nach dem 3. Oktober 1990 nicht pflichtgemäß verhalten, wenn er die Frage, ob er für das MfS tätig war, der Wahrheit zuwider verneint hat (vgl. Urteile vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 - und vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 26.99 -).

  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2000 - 2 B 41.00
    Dies ist nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ).

    Des Weiteren ist von Bedeutung, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte auf Probe für das MfS tätig war, für welche Laufbahn er vorgesehen ist und wie er sich nach seiner Übernahme in den öffentlichen Dienst nach dem 3. Oktober 1990 verhalten hat (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ; Urteile vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 - Buchholz 111 Art. 20 EV Nr. 6 S. 9 , vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 - und vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 26.99 - ).

    Die Sonderentlassungsregelung des Einigungsvertrages verlangt grundsätzlich eine Ermittlung der gesamten Stasi-Tätigkeit des Beamten auf Probe und deren umfassende einzelfallbezogene, auf die Eignung des Beamten abstellende Würdigung (vgl. BVerfGE 96, 171 ; 96, 189 ; BVerwGE 108, 64 ; Urteil vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 26.99 -).

    Ein beanstandungsfreies dienstliches Wohlverhalten ist für sich allein aber nicht geeignet, die Fortsetzung des Dienstverhältnisses mit einem früheren inoffiziellen Mitarbeiter als zumutbar erscheinen zu lassen (vgl. BVerwGE 108, 64 ).

  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten nach dem Sächsischen Beamtengesetz wegen

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2000 - 2 B 41.00
    Dies ist nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ).

    Des Weiteren ist von Bedeutung, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte auf Probe für das MfS tätig war, für welche Laufbahn er vorgesehen ist und wie er sich nach seiner Übernahme in den öffentlichen Dienst nach dem 3. Oktober 1990 verhalten hat (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ; Urteile vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 - Buchholz 111 Art. 20 EV Nr. 6 S. 9 , vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 - und vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 26.99 - ).

    Denn nach den Umständen des Einzelfalles kann ein langer Zeitablauf nach Beendigung der Tätigkeit für das MfS Zweifel an der Eignung des Beamten auf Probe zurücktreten lassen (vgl. BVerwGE 109, 59 ).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2000 - 2 B 41.00
    Maßgebend ist danach, ob die frühere Tätigkeit des Beamten auf Probe für das MfS - unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgebots (vgl. BVerfGE 96, 189 ) - das Dienstverhältnis derart belastet, dass dessen Fortsetzung ausgeschlossen ist.

    Die Sonderentlassungsregelung des Einigungsvertrages verlangt grundsätzlich eine Ermittlung der gesamten Stasi-Tätigkeit des Beamten auf Probe und deren umfassende einzelfallbezogene, auf die Eignung des Beamten abstellende Würdigung (vgl. BVerfGE 96, 171 ; 96, 189 ; BVerwGE 108, 64 ; Urteil vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 26.99 -).

  • BVerwG, 13.07.1999 - 8 B 166.99

    Anforderungen an die Darlegung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2000 - 2 B 41.00
    Die in dieser Weise voneinander abweichenden Rechtssätze müssen sich aus der angefochtenen wie aus der angezogenen Entscheidung unmittelbar und so deutlich ergeben, dass nicht zweifelhaft bleibt, welchen Rechtssatz die Entscheidungen jeweils aufgestellt haben (vgl. Beschlüsse vom 18. Juli 1996 - BVerwG 8 B 85.96 - Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 136 S. 8 und vom 13. Juli 1999 - BVerwG 8 B 166.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 9 S. 1).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverfassungsgericht oder das Bundesverwaltungsgericht in ihrer Rechtsprechung aufgestellt haben, genügt weder den Darlegungsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO n.F. Nr. 26 S. 13 und vom 13. Juli 1999 - BVerwG 8 B 166.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 9 S. 1).

  • BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 2.99

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2000 - 2 B 41.00
    Des Weiteren ist von Bedeutung, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte auf Probe für das MfS tätig war, für welche Laufbahn er vorgesehen ist und wie er sich nach seiner Übernahme in den öffentlichen Dienst nach dem 3. Oktober 1990 verhalten hat (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ; Urteile vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 - Buchholz 111 Art. 20 EV Nr. 6 S. 9 , vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 - und vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 26.99 - ).

    Der Beamte auf Probe hat sich während des Beschäftigungsverhältnisses nach dem 3. Oktober 1990 nicht pflichtgemäß verhalten, wenn er die Frage, ob er für das MfS tätig war, der Wahrheit zuwider verneint hat (vgl. Urteile vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 - und vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 26.99 -).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2000 - 2 B 41.00
    Die Sonderentlassungsregelung des Einigungsvertrages verlangt grundsätzlich eine Ermittlung der gesamten Stasi-Tätigkeit des Beamten auf Probe und deren umfassende einzelfallbezogene, auf die Eignung des Beamten abstellende Würdigung (vgl. BVerfGE 96, 171 ; 96, 189 ; BVerwGE 108, 64 ; Urteil vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 26.99 -).

    So verhält es sich insbesondere dann, wenn sie besonders schwer wiegen oder wenn spätere Verstrickungen hinzutreten (vgl. BVerfGE 96, 171 ; BVerwG, Urteil vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 26.99 -).

  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 33.98

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2000 - 2 B 41.00
    Des Weiteren ist von Bedeutung, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte auf Probe für das MfS tätig war, für welche Laufbahn er vorgesehen ist und wie er sich nach seiner Übernahme in den öffentlichen Dienst nach dem 3. Oktober 1990 verhalten hat (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ; Urteile vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 - Buchholz 111 Art. 20 EV Nr. 6 S. 9 , vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 - und vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 26.99 - ).
  • BVerwG, 18.07.1996 - 8 B 85.96

    Ungültigkeit der Wahl zum Bürgermeister wegen früherer Stasi-Tätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2000 - 2 B 41.00
    Die in dieser Weise voneinander abweichenden Rechtssätze müssen sich aus der angefochtenen wie aus der angezogenen Entscheidung unmittelbar und so deutlich ergeben, dass nicht zweifelhaft bleibt, welchen Rechtssatz die Entscheidungen jeweils aufgestellt haben (vgl. Beschlüsse vom 18. Juli 1996 - BVerwG 8 B 85.96 - Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 136 S. 8 und vom 13. Juli 1999 - BVerwG 8 B 166.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 9 S. 1).
  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2000 - 2 B 41.00
    Maßgebend für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen früherer Tätigkeit für das MfS ist die Sach- und Rechtslage zur Zeit des Erlasses der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwGE 61, 200 m.w.N.; Urteil vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 26.99 -).
  • BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

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