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   BVerwG, 31.08.2001 - 9 B 38.01   

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BVerwG, 31.08.2001 - 9 B 38.01 (https://dejure.org/2001,3245)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.2001 - 9 B 38.01 (https://dejure.org/2001,3245)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 2001 - 9 B 38.01 (https://dejure.org/2001,3245)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsanlage - Erschließung - Baurecht - Vorausleistung

  • Judicialis

    BauGB § 129 Abs. 1 Satz 1; ; BauGB § 133 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 129 Abs. 1 Satz 1 § 133 Abs. 3 Satz 1
    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand; Erforderlichkeit; Zweiterschließung; Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Qualität einer zweiten Erschließungsanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 65
  • DVBl 2002, 67
  • ZfBR 2002, 176
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2001 - 9 B 38.01
    Voraussetzung dafür wäre, dass ein solcher Mangel sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in deren rechtlicher Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 Nr. 26 S. 14 m.w.N.).

    Wird - wie hier - mangelnde Sachaufklärung gerügt, muss dementsprechend substantiiert dargelegt werden, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich und geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für die Beschwerdeführerin günstigeren Entscheidung hätten führen können; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Aufklärungsmaßnahmen, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht diese Maßnahmen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwGE 31, 212 ; 55, 159 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 a.a.O. S. 14 f. und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 475).

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2001 - 9 B 38.01
    Wird - wie hier - mangelnde Sachaufklärung gerügt, muss dementsprechend substantiiert dargelegt werden, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich und geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für die Beschwerdeführerin günstigeren Entscheidung hätten führen können; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Aufklärungsmaßnahmen, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht diese Maßnahmen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwGE 31, 212 ; 55, 159 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 a.a.O. S. 14 f. und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 475).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2001 - 9 B 38.01
    Dies wäre nur der Fall, wenn für die Entscheidung des Berufungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 ; stRspr).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 8 C 77.86

    Erschließung von Grundstücken in Wohngebieten; Maßgeblichkeit des Inhalts eines

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2001 - 9 B 38.01
    Allerdings hält es das Bundesverwaltungsgericht für zulässig, bei der Beurteilung der Anforderungen an die Erschließung gewisse "Regeln" aufzustellen und in diesem Sinne etwa anzunehmen, dass Grundstücke in Gewerbegebieten in der Regel ausschließlich durch eine Anbaustraße erschlossen werden, die ihnen eine uneingeschränkte Möglichkeit des Herauffahrens eröffnet (vgl. BVerwGE 78, 237 ; 88, 70 ).
  • BVerwG, 16.12.1977 - VII C 59.74

    Verkehr - Verkehrsmitteln - Genehmigung eines Linienverkehrs - Verkehrsbedienung

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2001 - 9 B 38.01
    Wird - wie hier - mangelnde Sachaufklärung gerügt, muss dementsprechend substantiiert dargelegt werden, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich und geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für die Beschwerdeführerin günstigeren Entscheidung hätten führen können; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Aufklärungsmaßnahmen, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht diese Maßnahmen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwGE 31, 212 ; 55, 159 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 a.a.O. S. 14 f. und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 475).
  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 25.93

    Erforderlichkeit einer Anbaustraße - Erschließungsvorteil - Erschließungsfunktion

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2001 - 9 B 38.01
    Insoweit kommt es darauf an, ob die Zweitanlage dem Grundstück eine prinzipiell bessere Qualität der Erschließung im bebauungsrechtlichen Sinne vermittelt (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 S. 26 und vom 3. März 1995 - BVerwG 8 C 25.93 - Buchholz 406.11 § 129 BauGB Nr. 28 S. 3).
  • BVerwG, 18.06.1998 - 8 B 56.98

    Schädigung während der NS-Zeit; Rückerstattung nach dem Recht der Alliierten

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2001 - 9 B 38.01
    Wird - wie hier - mangelnde Sachaufklärung gerügt, muss dementsprechend substantiiert dargelegt werden, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich und geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für die Beschwerdeführerin günstigeren Entscheidung hätten führen können; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Aufklärungsmaßnahmen, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht diese Maßnahmen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwGE 31, 212 ; 55, 159 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 a.a.O. S. 14 f. und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 475).
  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2001 - 9 B 38.01
    Allerdings hält es das Bundesverwaltungsgericht für zulässig, bei der Beurteilung der Anforderungen an die Erschließung gewisse "Regeln" aufzustellen und in diesem Sinne etwa anzunehmen, dass Grundstücke in Gewerbegebieten in der Regel ausschließlich durch eine Anbaustraße erschlossen werden, die ihnen eine uneingeschränkte Möglichkeit des Herauffahrens eröffnet (vgl. BVerwGE 78, 237 ; 88, 70 ).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 4.75

    Erschließungseinheit; Zum Anbau bestimmte Straße mit Verbindungsfunktion;

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2001 - 9 B 38.01
    Insoweit kommt es darauf an, ob die Zweitanlage dem Grundstück eine prinzipiell bessere Qualität der Erschließung im bebauungsrechtlichen Sinne vermittelt (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 S. 26 und vom 3. März 1995 - BVerwG 8 C 25.93 - Buchholz 406.11 § 129 BauGB Nr. 28 S. 3).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 14.14

    Vorausleistung; Umlegung; Buchgrundstück; untergehendes Grundstück; erschlossene

    Als dem Erschließungsbeitrag zeitlich vorangehende Leistungspflicht kann sie nur für ein Grundstück entstehen, das - bezogen auf die Anlage, derentwegen eine Vorausleistung erhoben werden soll - zum Kreis der beitragspflichtigen Grundstücke gehört (BVerwG, Beschluss vom 31. August 2001 - 9 B 38.01 - Buchholz 406.11 § 129 BauGB Nr. 30 S. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2004 - 8 S 2392/03

    Bauleitplanung - Einhaltung der Anforderungen des § 3 Abs 2 S 2 BauGB; keine

    Beitragspflichtig sind danach nur Eigentümer, denen die Erschließungsmaßnahme einen Vorteil bringt und dies auch nur soweit, als dieser Vorteil in einem angemessenen Verhältnis zur Beitragslast steht (vgl. BVerwG, Beschl. vom 31.8.2001 - 9 B 38.01 -, DVBl. 2002, 67 m.w.N.; Urt. vom 30.1.1976 - IV C 12. und 13.74 -, BRS 30 Nr. 1; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschl. vom 19.11.1990 - 3 S 439/90 - m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2006 - 6 A 10158/06

    Ausbaubeitragsrecht; Erschlossensein eines Grundstücks; Zweiterschließung;

    Dieses Kriterium beantwortet also nicht nur die Frage nach der Erforderlichkeit der (Zweit-)Anlage), sondern auch diejenige nach dem Erschlossensein eines Grundstücks (vgl. BVerwG, KStZ 2001, 234 = NVwZ-RR 2002, 65).
  • OVG Niedersachsen, 05.02.2007 - 9 LA 11/06

    Rechtmäßigkeit der Befreiung eines Grundstücks vom Anschlusszwang und

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich die Notwendigkeit einer Beweiserhebung offensichtlich hätte aufdrängen müssen, das Verwaltungsgericht sich eine Sachkunde zuschreibt, die es nicht haben kann, oder seine Entscheidungsgründe auf mangelnde Sachkunde schließen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.8.1987 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.( Nr. 26 S. 14 m.w.N. = NJW 1997, 3328, Beschl. v. 31.8.2001 - 9 B 38/01 - KStZ 2001, 234; Nds. OVG, Beschl. v. 27.6.2002 - 9 LA 275/02 - und v. 19.4.2006 - 12 LA 80/05 -).
  • VG Stade, 20.09.2004 - 6 B 1145/04

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Vorausleistungen auf einen Straßenausbaubeitrag;

    In den mit Pflasterungen aus Granitkleinpflaster versehenen verkehrsberuhigten Bereichen beträgt die Breite lediglich 3, 50 m. Auch wenn ein Lastkraftwagen üblicherweise einen Verkehrsraum von 3, 50 m benötigt (OVG Koblenz, Urteil vom 13. März 2001, Az: 6 A 11445/00 - NVwZ-RR 2002, 266-267 - bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 31. August 2001 - 9 B 38/01 - NVwZ-RR 2002, 65-66, ist eine komplikationslose Erreichbarkeit des Grundstücks der Antragstellerin durch LKW auf Grund der Ausmaße des Wendekreises ernstlich zweifelhaft.
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