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   BVerwG, 31.08.2005 - 9 C 3.04   

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BVerwG, 31.08.2005 - 9 C 3.04 (https://dejure.org/2005,2482)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.2005 - 9 C 3.04 (https://dejure.org/2005,2482)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 2005 - 9 C 3.04 (https://dejure.org/2005,2482)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    WHG §§ 7 a, 21 Abs. 1 Satz 3; AbwAG § 4 Abs. 4; AbwV § 6 Abs. 1 und 2; LWA NRW §§ 60, 61, 120
    Abwasserabgabe; staatliche Überwachung; Eigenmessergebnis; Selbstüberwachung; Abwasservolumenstrom; festgelegte Abwassermenge; Abwassermengenhöchstwert; Messtoleranz; Messungenauigkeit; Messergebnis; ordnungsgemäßes Messverfahren; wasserrechtliche Erlaubnis; Beweisregel.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Überschreitung eines festgesetzten Abwasservolumenstroms im Rahmen einer behördlichen Überwachung ohne Rückgriff auf Ergebnisse der Selbstüberwachung des Anlagenbetreibers; Auslegung eines wasserrechtlichen Bescheides; Berücksichtigung von Messtoleranzen ...

  • Judicialis

    WHG § 7 a; ; WHG § 21 Abs. 1 Satz 3; ; AbwAG § 4 Abs. 4; ; AbwV § 6 Abs. 1; ; AbwV § 6 Abs. 2; ; LWA NRW § 60; ; LWA NRW § 61; ; LWA NRW § 120

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des Abwasservolumenstroms bei Festsetzung der Abwasserabgabe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 124, 172
  • NJW 2006, 934 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 1426
  • DVBl 2005, 1592
  • DÖV 2006, 179
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2000 - 12 A 12160/99
    Auszug aus BVerwG, 31.08.2005 - 9 C 3.04
    Jedoch lässt die Regelung, mit der im Hinblick auf in der Praxis aufgekommene Fragen (vgl. insoweit OVG Koblenz, Urteil vom 13. April 2000 - 12 A 12160/99 - ZfW 2002, 107) eine "Klarstellung" der Rechtslage erreicht werden sollte (BRDrucks 421/02 S. 37), die Absicht des Normgebers erkennen, die wasserrechtliche Überwachung von der Notwendigkeit der Berücksichtigung von Messtoleranzen freizuhalten.

    Die vom OVG Koblenz, Urteil vom 13. April 2000 - a.a.O; Urteil vom 17. Juni 2004 - 12 A 10506/04 - NVwZ-RR 2005, 205, angesprochene Problematik betrifft den vorliegenden Fall nicht.

  • BVerwG, 15.01.2002 - 9 C 4.01

    Abwasserabgabe, Erklärungspflicht, 4 aus 5-Regel, Rahmen-Abwasser-VwV, höchstes

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2005 - 9 C 3.04
    Eine analoge Anwendung dieser Vorschrift kommt nicht in Betracht, weil § 4 Abs. 4 Sätze 6 und 7 AbwAG - anders als Satz 2 der Bestimmung - für eine solche normative Regelung keinen Raum lässt (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2002 - BVerwG 9 C 4.01 - BVerwGE 115, 339 ).

    Diese mangels gesetzlicher Grenzwerte von vornherein auf den Einzelfall abstellende Entscheidung schließt auch die Befugnis ein, bestimmte Überschreitungen zuzulassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2002 - a.a.O.).

  • BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 170.97

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot -

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2005 - 9 C 3.04
    Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach das Abwasserabgabengesetz mit Ausnahme der hier nicht einschlägigen Anlage B zu § 3 AbwAG keine unmittelbare Festlegung des maßgeblichen Messverfahrens enthält (BVerwG, Beschluss vom 20. August 1997 - BVerwG 8 B 170.97 - BVerwGE 105, 144 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2004 - 12 A 10506/04

    Abwasserabgabe; Abgabesatz-Ermäßigung; Ermittlung des Überwachungswertes;

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2005 - 9 C 3.04
    Die vom OVG Koblenz, Urteil vom 13. April 2000 - a.a.O; Urteil vom 17. Juni 2004 - 12 A 10506/04 - NVwZ-RR 2005, 205, angesprochene Problematik betrifft den vorliegenden Fall nicht.
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 47.86

    Abwasserabgabe - Behördliche Überwachungsmessung - Bescheidwerte -

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2005 - 9 C 3.04
    Zwar trifft es zu, dass die genannte Vorschrift die Berücksichtigung von Untersuchungen ausschließt, die der Einleiter im Rahmen der Selbstüberwachung von einem Institut hat durchführen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 47.86 - BVerwGE 80, 73 ).
  • BVerwG, 11.01.2000 - 11 VR 4.99

    Fristversäumnis bei Aussetzungsantrag; Planfeststellung; Auslegung eines

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2005 - 9 C 3.04
    Danach richtet sich die Auslegung eines Verwaltungsakts nach dem erklärten Willen der erlassenden Behörde, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2000 - BVerwG 11 VR 4.99 - Buchholz 316 § 42 VwVfG Nr. 4 S. 1 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 26.01.2005 - 9 B 49.04

    Abwasserabgabe; Abgabesatzermäßigung; Bescheidanpassung; Anschluss; zeitliche

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2005 - 9 C 3.04
    Denn mit den Novellierungen des Abwasserabgabengesetzes, die auch zur Einführung des "Bescheidsystems" in § 4 Abs. 1 AbwAG geführt haben, hat der Gesetzgeber stets auch die Absicht verfolgt, durch Vereinfachung des Vollzugs des Abwasserabgabengesetzes den Verwaltungsaufwand zu senken (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 8 C 10.95 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 4 S. 10 und 11; BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2005 - BVerwG 9 B 49.04 - NVwZ-RR 2005, 351).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 10.95

    Kommunalabgaben - Abwasserabgabe, Dreimonatiger Mindestzeitraum geringerer

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2005 - 9 C 3.04
    Denn mit den Novellierungen des Abwasserabgabengesetzes, die auch zur Einführung des "Bescheidsystems" in § 4 Abs. 1 AbwAG geführt haben, hat der Gesetzgeber stets auch die Absicht verfolgt, durch Vereinfachung des Vollzugs des Abwasserabgabengesetzes den Verwaltungsaufwand zu senken (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 8 C 10.95 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 4 S. 10 und 11; BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2005 - BVerwG 9 B 49.04 - NVwZ-RR 2005, 351).
  • BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00

    Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2005 - 9 C 3.04
    Es kann offen bleiben, ob und in welchem Umfang der Senat als Revisionsgericht an die Feststellungen der Tatsacheninstanz zum Erklärungsinhalt des Bescheides gebunden ist (vgl. einschränkend BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 4 C 2.00 - Buchholz 406.27 § 31 BBergG Nr. 2 S. 11 f.).
  • VG Halle, 31.05.2018 - 4 A 527/16

    Abwasserabgabe; Heraberklärung; behördliche Überwachung; Überschreitung des

    Diesem Ziel widerspräche es, die Berechnung der Abwasserabgabe mit zusätzlichen Prüfungsschritten zu belasten, die unter Umständen mit den der Abwasserabgabenbehörde zur Verfügung stehenden Unterlagen und Kenntnissen allein nicht bewältigt werden könnten (BVerwG, Urteil vom 31. August 2005 - BVerwG 9 C 3.04 - Juris Rn. 22).

    Jedoch lässt die Regelung, mit der im Hinblick auf in der Praxis aufgekommene Fragen eine "Klarstellung" der Rechtslage erreicht werden sollte, die Absicht des Normgebers erkennen, die wasserrechtliche Überwachung von der Notwendigkeit der Berücksichtigung von Messtoleranzen freizuhalten (BVerwG, Urteil vom 31. August 2005 - BVerwG 9 C 3.04 - Juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 07.02.2020 - 8 B 18.2212

    Zu den Anforderungen an eine Mischprobe als Grundlage für die Erhöhung der

    Der Abgabentatbestand des § 4 Abs. 4 Satz 2 AbwAG ist nur erfüllt, wenn die Nichteinhaltung eines Überwachungswerts durch eine ordnungsgemäße, d.h. abgaberechtlich verwertbare Messung nachgewiesen wird (BVerwG, U.v. 9.8.2011 - 7 C 10.11 - ZfW 2012, 30 = juris Rn. 32; U.v. 31.8.2005 - 9 C 3.04 - BVerwGE 124, 172 = juris Rn. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2009 - 9 A 1899/07

    Ermittlung der Summe der Einzelbestimmungen für den Parameter Stickstoff

    BVerwG, Urteil vom 31.8.2005 - 9 C 3.04 -, BVerwGE 124, 172; OVG NRW, Beschluss vom 2.9.2004 - 9 A 189/02 -, NVwZ-RR 2005, 206.
  • VG Aachen, 16.05.2007 - 7 K 1397/06
    Mit dem Bundesverwaltungsgericht geht sie vielmehr davon aus, dass das im Rahmen der amtlichen Gewässerüberwachung unter Anwendung des vorgeschriebenen Mess- und Analseverfahrens gewonnen Messergebnis auch dann gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4 AbwAG der Ermittlung der Erhöhung der Zahl der Schadeinheiten zugrundezulegen ist, wenn das Verfahren mit einer gewissen Fehlertoleranz behaftet ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 2005 - 9 C 3.04 -, DVBl. 2005, 1592; ferner OVG NRW, Beschluss vom 02. September 2004 - 9 A 189/02 -, ZfW 2006, 108.
  • VG Magdeburg, 31.03.2022 - 9 A 14/20

    Abwasserabgabe; Überschreitung des Überwachungswertes; keine Beweislastumkehr

    Die Abgabentatbestände des § 4 Abs. 4 Satz 2 AbwAG und des § 6 Abs. 1 S. 1 und 2 AbwAG sind nur erfüllt, wenn die Nichteinhaltung eines Überwachungswerts durch eine ordnungsgemäße, d. h. abgaberechtlich verwertbare Messung nachgewiesen wird (BVerwG, U. v. 09.08.2011 - 7 C 10.11 -, juris, Rn. 32; U. v. 31.08.2005 - 9 C 3.04 -, juris, Rn. 24).
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