Rechtsprechung
   BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 16.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,224
BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 16.10 (https://dejure.org/2011,224)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.2011 - 8 C 16.10 (https://dejure.org/2011,224)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 2011 - 8 C 16.10 (https://dejure.org/2011,224)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,224) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • Notare Bayern PDF, S. 70 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    GmbHG § 52 Abs. 1; NWGO § 113 Abs. 1
    Weisungsgebundenheit des Aufsichtsrats einer kommunalen GmbH

  • lexetius.com

    GmbHG § 52 Abs. 1; GO NRW § 113 Abs. 1
    Aufsichtsrat; Aufsichtsrat, fakultativer; Aufsichtsratsmitglied; Auslegung; Demokratieprinzip; Gemeindevertreter; Gesellschaftsvertrag; Gesellschafter; GmbH; Mitglied; Umfeld; normatives; Vertragsauslegung; Weisung; Weisungsfreiheit; Weisungsrecht; Weisungsunabhängigkeit

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GmbHG § 52 Abs. 1
    Aufsichtsrat; Aufsichtsrat, fakultativer; Aufsichtsratsmitglied; Auslegung; Demokratieprinzip; Gemeindevertreter; Gesellschafter; Gesellschaftsvertrag; GmbH; Mitglied; Umfeld; Vertragsauslegung; Weisung; Weisungsfreiheit; Weisungsrecht; Weisungsunabhängigkeit; normatives

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

    Verankerung der Weisungsgebundenheit von Aufsichtsratsmitgliedern im Gesellschaftsvertrag einer kommunalen GmbH

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 113 Abs 1 GemO NW, § 52 Abs 1 GmbHG
    Weisungsrecht des Stadtrats gegenüber seinen Vertretern im Aufsichtsrat eines kommunalen Versorgungsbetriebs

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 52; NWGO § 113
    Weisungsgebundenheit des Aufsichtsrats einer kommunalen GmbH

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag einer GmbH mit einer Gemeinde als Mehrheitsgesellschafterin bei Anwendungsausschluss der Bestimmungen des AktG für den Aufsichtsrat

  • rewis.io

    Weisungsrecht des Stadtrats gegenüber seinen Vertretern im Aufsichtsrat eines kommunalen Versorgungsbetriebs

  • ra.de
  • rewis.io

    Weisungsrecht des Stadtrats gegenüber seinen Vertretern im Aufsichtsrat eines kommunalen Versorgungsbetriebs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag einer GmbH mit einer Gemeinde als Mehrheitsgesellschafterin bei Anwendungsausschluss der Bestimmungen des AktG für den Aufsichtsrat

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesellschaftsvertrag mit kommunaler Gesellschafterin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Weisungsrecht des Stadtrats gegenüber seinen Vertretern im Aufsichtsrat eines kommunalen Versorgungsbetriebs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Stadtrat und seine Aufsichtsräte beim kommunalen Versorgungsbetrieb

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gemeinderat hat Weisungsrecht gegenüber eigenen Aufsichtsräten

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GmbHG § 52 Abs. 1; GO NRW § 113 Abs. 1
    Weisungsrecht des Gemeinderats gegenüber Ratsmitgliedern im fakultativen Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Weisungsrecht des Stadtrats gegenüber seinen Vertretern im Aufsichtsrat eines kommunalen Versorgungsbetriebs

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Weisungsrecht des Stadtrats gegenüber seinen Vertretern im Aufsichtsrat eines kommunalen Versorgungsbetriebs

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Weisungsrecht des Stadtrats gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern eines kommunalen Versorgungsbetriebs

  • juve.de (Kurzinformation)

    Kommunen gestärkt: Stadt Siegen mit Inhouse-Kompetenz erfolgreich

  • duslaw.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Weisungen an Aufsichtsräte kommunaler GmbH

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Weisungsrecht des Stadtrats gegenüber seinen Vertretern im Aufsichtsrat eines kommunalen Versorgungsbetriebs

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Weisungsrecht des Stadtrats gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern eines kommunalen Versorgungsbetriebs

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Weisungsrecht des Stadtrats gegenüber kommunalen Versorgungsbetriebs

Besprechungen u.ä. (10)

  • Notare Bayern PDF, S. 70 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    GmbHG § 52 Abs. 1; NWGO § 113 Abs. 1
    Weisungsgebundenheit des Aufsichtsrats einer kommunalen GmbH

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Weisungsrechte in der kommunalen GmbH - Schlusspunkt oder alle Fragen offen

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Weisungen an kommunale Vertreter im Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH (Ulli Meyer; LKRZ 2014, 349-353)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Gesellschaftsvertrag mit kommunaler Gesellschafterin

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Kann der Stadtrat die kommunalen Aufsichtsräte anweisen?

  • handelsblatt.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Weisungen an kommunale Aufsichtsräte können zulässig sein - sinnvoll sind sie damit noch nicht!

  • publicus-boorberg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Weisungsrechte des Gemeinderats - Kommunal- und Gesellschaftsrecht im Spannungsfeld (RA Dr. Pascale Liebschwager)

  • wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Weisungsrecht des Stadtrats gegenüber seinen Vertretern im Aufsichtsrat eines kommunalen Versorgungsbetriebs" von Dr. Tassilo Schiffer und Dr. Gabriele Wurzel, original erschienen in: KommJur 2012, 52 - 54.

  • derenergieblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Jetzt geht´s los - Umsetzung der Änderungen der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein in der aktuellen Kommunalwahlperiode

  • duslaw.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Weisungen an Aufsichtsräte kommunaler GmbH

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 140, 300
  • NJW 2011, 3735
  • ZIP 2009, 1718
  • ZIP 2011, 2054
  • NVwZ 2012, 115
  • NZG 2011, 1381
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 137/05

    Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden kein "acting in concert" nach dem WpÜG

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 16.10
    Zu diesen Regelungen gehören auch § 111 Abs. 5 AktG und §§ 116, 93 AktG, aus denen der aktienrechtliche Grundsatz hergeleitet wird, dass Aufsichtsratsmitglieder allein dem Unternehmensinteresse verpflichtet sind und im Rahmen der ihnen persönlich obliegenden Amtsführung keinen Weisungen unterliegen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 18. September 2006 - II ZR 137/05 - BGHZ 169, 98 m.w.N.).

    Dass Aufsichtsratsmitglieder allein dem Unternehmensinteresse verpflicht sind und keinen Weisungen unterliegen, ist ein Grundsatz des Aktienrechts, der auf § 111 Abs. 5 AktG gestützt wird und damit zugleich normativ verankert ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2006 a.a.O. Rn. 18).

  • BGH, 13.03.1989 - II ZR 193/88

    Einlagepflicht - Entnahmerecht - BGB - Publikumsgesellschaft - Gesellschafter an

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 16.10
    Deshalb müssen die wesentlichen Bestandteile der formbedürftigen Erklärung in der Urkunde selbst niedergelegt sein; Nebenabreden und Sinndeutungen, die für Außenstehende nicht erkennbar sind, sind unzulässig (stRspr; vgl. RG, Urteil vom 25. April 1933 - II 411/31 - RGZ 140, 303 ; BGH, Urteil vom 13. März 1989 - II ZR 193/88 - NJW-RR 1989, 993 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2009 - 15 A 2592/07

    Weisungsrecht des Gemeinderats gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern einer

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 16.10
    Dieser in der rechtswissenschaftlichen Literatur nahezu einhellig vertretenen Auffassung (vgl. z.B. Zöllner/Noack, a.a.O. Rn. 23; Weckerling-Wilhelm/Mirtsching, NZG 2011, 327 ; Weiblen/May, GemH 1987, 169 ; Grünebaum, VR 2004, 55 ; Schodder, EWiR 2009, 715 ) ist zu folgen.
  • BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.04

    Anschluss- und Benutzungszwang; öffentliche Einrichtung; kommunale Einrichtung;

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 16.10
    Zum anderen ist die Bindung der auf Vorschlag des Rates bestellten oder gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates an die Beschlüsse des Rates ein Ausfluss des Demokratieprinzips aus Art. 20 Abs. 2, Art. 28 Abs. 1 GG, das seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland gebietet, dass eine Gemeinde, wenn sie sich zum Betrieb einer Versorgungseinrichtung einer juristischen Person des Privatrechts bedient, durch Einwirkungs- und Kontrollrechte hinreichend Einfluss auf den Betreiber nehmen kann (vgl. Urteil vom 6. April 2005 - BVerwG 8 CN 1.04 - BVerwGE 123, 159 = Buchholz 415.1 Allg. KommR Nr. 154).
  • RG, 25.04.1933 - II 411/32

    Inwieweit dürfen zur Auslegung des Gesellschaftsvertrags einer Gesellschaft mbH.

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 16.10
    Deshalb müssen die wesentlichen Bestandteile der formbedürftigen Erklärung in der Urkunde selbst niedergelegt sein; Nebenabreden und Sinndeutungen, die für Außenstehende nicht erkennbar sind, sind unzulässig (stRspr; vgl. RG, Urteil vom 25. April 1933 - II 411/31 - RGZ 140, 303 ; BGH, Urteil vom 13. März 1989 - II ZR 193/88 - NJW-RR 1989, 993 ).
  • VK Südbayern, 15.10.2015 - Z3-3-3194-1-36-05/15

    Nachprüfungsantrag ist trotz bestandskräftiger Liniengenehmigung zulässig!

    In Bezug auf den fakultativen Aufsichtsrat einer städtischen GmbH habe das BVerwG in seinem Grundsatzurteil vom 31.08.2011 - Az.: 8 C 16.10 in den Randnummern 25, 27 und 28 den Vorrang des Kommunalwirtschaftsrechts, das auf solchen Weisungsrechten bestehe, eindeutig anerkannt.

    Die Seitens der Beigeladenen zitierte Entscheidung des BVerwG vom 31.08.2011 - Az.: 8 C 16.10 stelle fest, dass Kommunen Einflussmöglichkeiten auf fakultative Aufsichtsräte zustehen können.

    Die Entscheidung des BVerwG vom 31.08.2011 - Az.: 8 C 16.10 treffe keine Aussagen zum obligatorischen, sondern nur zum fakultativen Aufsichtsrat und halte für diesen fest, dass Weisungsrechte abweichend vom § 111 Abs. 1, 6 AktG gemäß § 52 Abs. 1 GmbH abweichend geregelt werden können.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des BVerwG vom 31.08.2011 - Az.: 8 C 16.10, das nur zu kommunalen GmbHs mit einem fakultativen Aufsichtsrat Aussagen trifft.

  • OVG Niedersachsen, 08.04.2020 - 10 ME 61/20

    Beteiligung; Genossenschaft; Ingerenzpflicht; institutionelle Befangenheit;

    Das Erfordernis hinreichender Einwirkungs- und Kontrollmöglichkeiten einer Kommune folgt auch aus dem in Art. 20 Abs. 2 GG verankerten Demokratieprinzip (BVerwG, Urteil vom 31.08.2011 - 8 C 16.10 -, juris Rn. 29 (GmbH); BVerfG, Urteil vom 07.11.2017 - 2 BvE 2/11 -, juris Rn. 221 f. (Deutsche Bahn AG); Klaß in BeckOK KommunalR, Stand: 01.01.2020, NKomVG § 137 Rn. 3; Wefelmeier in KVR Nds., Stand: Juni 2019, NKomVG § 137 Rn. 10; Ipsen, NKomVG, 2011, § 137 Rn. 3).
  • VGH Hessen, 09.02.2012 - 8 A 2043/10

    Auch Verfassungsgrundsätze zum Kommunalrecht modifizieren nicht

    In diese Richtung geht ein weiteres Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. August 2011 - 8 C 16/10 - (NJW 2011 S. 3735 ff. = juris), das über die Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer GmbH ein Weisungsrecht eines nordrhein-westfälischen Stadtrats gegenüber seinen Vertretern im fakultativen Aufsichtsrat eines kommunalen Versorgungsbetriebes in Form einer GmbH angenommen und dazu u. a. ausgeführt hat (juris Rdnr. 29), die Bindung der auf Vorschlag des Rates bestellten oder gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates an die Beschlüsse des Rates sei ein Ausfluss des Demokratieprinzips aus Art. 20 Abs. 2, Art. 28 Abs. 1 GG, das seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland gebiete, dass eine Gemeinde, wenn sie sich zum Betrieb einer Versorgungseinrichtung einer juristischen Person des Privatrechts bediene, durch Einwirkungs- und Kontrollrechte hinreichend Einfluss auf den Betreiber nehmen könne (auch zu dieser Entscheidung gibt es kritische Anmerkungen, vgl. u. a. Altmeppen, NJW 2011 S. 3737 f.).
  • VG Magdeburg, 07.07.2020 - 4 A 330/18

    Denkmalschutzrechtliche Abbruchgenehmigung; Unzumutbarkeit der Unterhaltung für

    Überdies sind bei der Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer Gesellschaft, an der eine Gemeinde maßgeblich beteiligt ist und zu deren Aufgaben die Wahrnehmung der kommunalen Daseinsvorsorge für ihre Einwohner gehört, diejenigen Vorschriften des Verfassungs- und Gesetzesrechts zu berücksichtigen, die für die Gemeinde verbindlich sind (BVerwG, Urteil vom 31.08.2011 - 8 C 16/10 -, juris Rn. 27).
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - 9 K 9167/17

    Einkommensteuerfreiheit von Einnahmen aufgrund einer Aufsichtsratstätigkeit

    Im Aufsichtsrat haben die Vertreter der Kommunen kein freies Mandat, sondern unterliegen dem strikten Weisungsrecht der Vertretungskörperschaft (vgl. dazu allgemein: Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 31. August 2011 - 8 C 16.10, GmbH-Rundschau - GmbHR - 2011, 1205).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2020 - 10 ME 137/20

    Abweichende Regelung; Aufsichtsrat; Besetzung; Fraktionen; Gesellschaftsvertrag;

    Das Erfordernis hinreichender Einwirkungs- und Kontrollmöglichkeiten einer Kommune folgt auch aus dem in Art. 20 Abs. 2 GG verankerten Demokratieprinzip (BVerwG, Urteil vom 31.08.2011 - 8 C 16.10 -, juris Rn. 29 (GmbH); BVerfG, Urteil vom 07.11.2017 - 2 BvE 2/11 -, juris Rn. 221 f. (Deutsche Bahn AG); Klaß in BeckOK KommunalR, Stand: 01.01.2020, NKomVG § 137 Rn. 3; Wefelmeier in KVR Nds., Stand: Juni 2019, NKomVG § 137 Rn. 10; Ipsen, NKomVG, 2011, § 137 Rn. 3).
  • VGH Bayern, 09.01.2023 - 4 ZB 22.2095

    Kein Spiegelbildlichkeitsprinzip bei der Besetzung von Aufsichtsräten kommunaler

    Wegen des bei der Erfüllung von Verwaltungsaufgaben in Privatrechtsform ebenfalls notwendigen demokratischen Legitimationszusammenhangs (Art. 20 Abs. 2, Art. 28 Abs. 1 GG) sind auch die in die Aufsichtsräte entsandten Mandatsträger nach Art. 93 Abs. 2 Satz 3 GO - soweit dies mit der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht zum Unternehmen vereinbar ist - an die jeweiligen (Mehrheits-)Beschlüsse des Gemeinderats bzw. im Falle laufender Angelegenheiten (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO) an die Weisungen des ersten Bürgermeisters gebunden (BVerwG, U.v. 31.8.2011 - 8 C 16.10 - BVerwGE 140, 300 Rn. 29; U.v. 6.4.2005 - 8 CN 1.04 - BVerwGE 123, 159/165; vgl. auch BVerfG, U.v. 7.11.2017 - 2 BvE 2/11 - BVerfGE 147, 50 Rn. 225; NdsOVG, B.v. 8.4.2020 - 10 ME 61/20 - juris Rn. 22 ff.; Lange, Kommunalrecht, 2. Aufl. 2019, S. 948 f., 967 ff.).
  • BVerwG, 26.06.2023 - 4 B 2.23

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Sie ist die erste Stufe der Auslegung des Vertrags durch die Feststellung des gewollten Inhalts von Willenserklärungen und damit Teil der dem Tatsachengericht vorbehaltenen Sachverhaltsermittlung (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 31. August 2011 - 8 C 16.10 - BVerwGE 140, 300 Rn. 24, vom 7. November 2018 - 7 C 18.18 - Buchholz 451.224 § 36 KrWG Nr. 2 Rn. 28 und vom 18. Mai 2021 - 4 C 6.19 - NVwZ 2021, 1713 Rn. 14; Beschluss vom 24. Januar 1991 - 8 B 164.90 - Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 6 S. 13 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht